Standortbroschüre Stadt Emden 2013
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Häusliche Krankenpflege<br />
und Versorgung<br />
nach dem Pflegeversicherungsgesetz<br />
Viele Menschen machen sich Sorgen, wie ihre<br />
Versorgung im Falle einer Erkrankung und<br />
Pflegebedürftigkeit zuhause gestaltet werden<br />
könnte, ohne dass sie zwangsläufig in ein Alten-<br />
und Pflegeheim eingewiesen werden<br />
müssten. Hier hat der Gesetzgeber in den Sozialgesetzbüchern<br />
V und XI eine Grundlage<br />
geschaffen, um in diesem Fall Hilfe zu gewähren.<br />
Das SGB V regelt die Aufgaben der gesetzlichen<br />
Krankenkassen, die krankenpflegerischen<br />
Verrichtungen, die die Behandlungsmaßnahme<br />
ihres Arztes unterstützen, in einem gewissen<br />
Rahmen zu übernehmen. Hierzu muss eine<br />
Verordnung häuslicher Krankenpflege, die vom<br />
behandelnden Arzt ausgestellt wird, vorliegen,<br />
die die Häufigkeit, Dauer und die Art der Verrichtung<br />
verschreibt. Die Krankenkasse prüft<br />
diese Verordnung. Im Falle einer Genehmigung<br />
kann ein zugelassener Pflegedienst dann<br />
die verordneten und genehmigten Leistungen<br />
erbringen. Im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes<br />
übernehmen die Pflegekassen nach<br />
eingehender Prüfung die Kosten für Pflegeeinsätze.<br />
Hierbei wird nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit<br />
(I – III) unterschieden. Für den als<br />
pflegebedürftig eingestuften Patienten stehen<br />
Geldleistungen, Pflege sachleistungen oder die<br />
Kombination von Geld- und Sachleistungen zur<br />
Wahl. Das Pflegeversicherungsgesetz ist nicht<br />
als Vollkaskoversicherung ausgelegt; der<br />
Pflegebedürftige kann nicht damit rechnen,<br />
dass seine sämtlichen Pflegekosten, die für<br />
seine pflegerische Versorgung entstehen, mit<br />
den Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt<br />
werden können. Die Leistungen des PVG<br />
dienen als ‚Anschubfinanzierung‘. In den meisten<br />
Fällen wird ein pflegebedürftiger Mensch<br />
neben den Leistungen der Pflegeversicherung<br />
noch privat finanzierte Versorgung benötigen.<br />
Deshalb ist es heute mehr denn je ratsam, eine<br />
private Vorsorge für den Fall einer Pflegebedürtigkeit<br />
zu treffen.<br />
Das Pflegeversicherungsgesetz hilft u.a. weiterhin<br />
im Falle von häuslichen Umbaumaßnahmen<br />
z.B. im Badezimmer mit einer einmaligen<br />
Zuschußfinanzierung oder aber im Falle des<br />
kurzfristigen Ausfalls einer Pflegeperson durch<br />
Erkrankung oder Urlaub mit einer finanziellen<br />
Sonderleistung, um den Ausfall der Pflegeperson<br />
durch professionelle Hilfe aufzufangen.<br />
Im Bereich der Dementenbetreuung leistet das<br />
Pflegeversicherungsgesetz eine Hilfe zu alltagsstrukturierenden<br />
Maßnahmen, die dem<br />
Dementen die Orientierung in seinem Alltag<br />
erleichtern sollen und dem Betreuer des Dementen<br />
eine kleine Auszeit vom alltäglichen<br />
Einerlei verschaffen können. Hierzu muss auch<br />
ein Antrag an die Pflegekasse gestellt werden,<br />
die dann nach Begutachtung der Sachlage die<br />
Leistung gewährt. Für alle Leistungen der professionellen<br />
Krankenpflege und des Pflegeversicherungsgesetzes<br />
im Haus des Patienten stehen<br />
dem Patienten unterschiedliche professionelle<br />
Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Fragen Sie<br />
dort an und lassen sich einen Kostenvoranschlag<br />
zu Ihrer individuellen Situation erstellen.<br />
www.pflegedienst-hoffmann-emden.de