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1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht

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600-kV-Leitung DolWin gamma – Dörpen/West<br />

des Netzanbindungsprojektes DolWin3<br />

für den Bereich der 12-sm-Grenze bis Umspannwerk Dörpen/West<br />

- Seetrasse mit Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

<strong>Anhang</strong> 1 zu Anlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>):<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

der UVS nach § 6 UVPG und anderer Fachgutachten–<br />

Auftraggeber:<br />

TenneT Offshore GmbH<br />

Bernecker Str. 70<br />

95448 Bayreuth<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Bahnhofstraße 14a<br />

26122 Oldenburg<br />

Tel.: 0441 505017-10<br />

www.ibl-umweltplanung.de<br />

Zust. Geschäftsführer:<br />

Projektleitung:<br />

Bearbeitung:<br />

Projekt-Nr.:<br />

Datum: 27.1<strong>1.2</strong>012<br />

D. Todeskino<br />

D. Wolters<br />

M. Schilz, S. Liedtke, D. Wolters,<br />

D. Pätzold<br />

919 Rev. 3-0


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Seetrasse -<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung ...................................................................................................................... I<br />

1.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens ............................................................................ II<br />

<strong>1.2</strong> Naturraum und Schutzstatus (Übersicht) ................................................................ V<br />

2 Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie ........................................ VIII<br />

2.1 Landesraumordnung, Alternativen und Trassenvarianten.................................. VIII<br />

2.2 Einführung in die UVS .............................................................................................. IX<br />

2.2.1 Einführung ................................................................................................................. IX<br />

2.2.2 Maßnahmen, um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des<br />

Vorhabens zu vermieden ........................................................................................... X<br />

2.3 Schutzgut Mensch einschließlich menschliche Gesundheit................................. XI<br />

2.4 Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ............................................ XI<br />

2.4.1 Meeressäuger ........................................................................................................... XII<br />

2.4.1.1 Seehund und Kegelrobbe .......................................................................................... XII<br />

2.4.<strong>1.2</strong> Schweinswal ............................................................................................................. XIII<br />

2.4.1.3 Wechselwirkungen .................................................................................................... XIII<br />

2.4.2 Fische und Neunaugen ........................................................................................... XIV<br />

2.4.3 Brutvögel .................................................................................................................. XV<br />

2.4.3.1 Gastvögel .................................................................................................................. XVI<br />

2.4.3.2 Benthos (Wirbellose Tiere im und auf dem Gewässergrund und im Watt) ............... XVII<br />

2.4.3.3 Biotoptypen/Gefäßpflanzen ..................................................................................... XVIII<br />

2.5 Biologische Vielfalt ................................................................................................. XIX<br />

2.6 Schutzgut Boden ...................................................................................................... XX<br />

2.7 Schutzgut Wasser und Sedimente ........................................................................ XXI<br />

2.8 Schutzgut Klima und Luft ..................................................................................... XXIII<br />

2.9 Schutzgut Landschaft ........................................................................................... XXIII<br />

2.10 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ......................................................... XXV<br />

2.11 Literatur und Quellen ............................................................................................. XXV<br />

3 Belange der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) .................................................... XXVI<br />

4 Zusammenfassung Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und<br />

artenschutzrechtliche Konfliktanalyse ............................................................... XXVII<br />

5 Zusammenfassung der Natura2000-Verträglichkeitsuntersuchung ............... XXXIII<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite I von II


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Seetrasse -<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Übersicht der naturschutz- und umweltfachlichen Unterlagen ............................... II<br />

Tabelle 2: Kenndaten des Vorhabens DolWin3 – Abschnitt Seetrasse ................................. III<br />

Tabelle 3: Untergliederung des Vorhabens DolWin3 in die geplanten vier<br />

Bauabschnitte der Seetrasse ................................................................................ V<br />

Tabelle 4: Durch DolWin3 gequerte Schutzgebiete (informell) ............................................. VI<br />

Tabelle 6 Bewertungsklassen Biotoptypen ........................................................................... X<br />

Tabelle 7: Bewertung Schutzgut Fische und Rundmäuler (Neunaugen) ............................ XIV<br />

Tabelle 5 Schutzgutspezifische Untersuchungsgebiete ................................................. XXVIII<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1:<br />

Übersicht zur geplanten Seetrasse DolWin3 ........................................................ IV<br />

Anlage<br />

keine<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite II von II


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

1 Einleitung<br />

Eine Zusammenfassung soll folgende drei Aufgaben erfüllen:<br />

<br />

<br />

<br />

Überblick geben mit Wiedergabe der wesentlichen Aussagen und Ergebnisse der Untersuchungen<br />

Anstoßwirkung entfalten, sich mit den eigentlichen Aussagen in den Unterlagen auseinander zu<br />

setzen und<br />

Betroffenheiten erkennbar machen, also Dritten die Möglichkeit bieten zu erkennen, ob sie in ihren<br />

Interessen und Belangen wesentlich berührt sind.<br />

Eine Zusammenfassung ersetzt nicht die Inhalte, Aussagen und Ergebnisse der Untersuchungen.<br />

Übersicht der Unterlagen<br />

Die naturschutzrelevanten Antragsunterlagen sind nachfolgend aufgelistet (Tabelle 1).<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite I von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Tabelle 1:<br />

Übersicht der naturschutz- und umweltfachlichen Unterlagen<br />

Bezeichnung der Unterlage<br />

Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)<br />

mit <strong>Anhang</strong> 1<br />

5 <strong>Anhang</strong>stabellen<br />

6 <strong>Anhang</strong>sabbildungen<br />

Integriert: Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)<br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit artenschutzrechtlicher<br />

Konfliktanalyse mit<br />

<strong>Anhang</strong> 1<br />

(1.1) <strong>Anhang</strong>sabbildung 1 (Längsschnitt)<br />

(<strong>1.2</strong>) <strong>Anhang</strong>stabelle 1 (Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitten<br />

1.1, <strong>1.2</strong> und 2)<br />

(1.3) <strong>Anhang</strong>stabelle 2 (Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitten<br />

3 und 4)<br />

(1.4) <strong>Anhang</strong>stabelle 3 (Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitten<br />

<strong>1.2</strong> bis 4 für Ankerpositionierungen, Muffeninstallation und Kreuzungsbauwerk)<br />

Fundstelle (Anlagen-Nr.)<br />

Unterlagen 10.1.1, 10.3.1<br />

Kapitel 9.2.6 – Belange der<br />

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)<br />

– im Kap. 9 (Schutzgut Wasser<br />

und Sedimente) der UVS (Unterlagen<br />

10.1.1, 10.3.1)<br />

Unterlagen 8.1.1, 8.3.1<br />

Landschaftspflegerische Maßnahmen (Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen)<br />

mit<br />

Maßnahmenübersichtspläne<br />

Maßnahmenverzeichnis<br />

Maßnahmenblätter Schutzmaßnahmen S1 bis S4 mit Anlagen Lageabbildungen<br />

Maßnahmenblätter Vermeidungsmaßnahmen V1 bis V6 mit Anlagen<br />

Lageabbildungen<br />

Maßnahmenblatt Ersatzzahlung (EZ)<br />

Integriert: Artenschutzfachbeitrag (ASB)<br />

Unterlagen 8.<strong>1.2</strong>, 8.3.2<br />

Kapitel 5.3 – Artenschutzrechtliche<br />

Konflikte – im Kap. 5 (Konfliktanalyse)<br />

des LBP (Unterlagen<br />

8.1.1, 8.3.1)<br />

Natura2000-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU) Unterlagen 10.<strong>1.2</strong>, 10.3.2<br />

Die Anlagennummern 8.1 und 10.1 behandeln die eigentliche Seekabelverlegung der Seetrasse, die<br />

Anlagennummern 8.3 und 10.3 die Deichkreuzung Hamswehrum (Horizontalbohrung bis Einzug der<br />

Schutzrohre).<br />

1.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens<br />

Das Vorhaben<br />

„600-kV-Gleichstrom-Leitung „DolWin gamma - Dörpen West“ des Netzanbindungsprojektes DolWin3<br />

für den Bereich 12-sm-Grenze bis Umspannwerk Dörpen West, Abschnitt Seetrasse“,<br />

in dieser Zusammenfassung mit Vorhaben DolWin3 abgekürzt,<br />

umfasst die planfeststellungspflichtige Seetrasse von der 12 sm-Grenze bis zur landseitigen Muffe, die<br />

die Seekabel mit den Landkabeln verbindet (Abbildung 1).<br />

Die Kenndaten sind Tabelle 2 zu entnehmen.<br />

Das Vorhaben DolWin3 ist in vier Bau- bzw. Verlegeabschnitten (Abkürzung: BA) geplant (siehe<br />

Übersicht: Tabelle 3).<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite II von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Tabelle 2:<br />

Kenndaten des Vorhabens DolWin3 – Abschnitt Seetrasse<br />

Projekt / Vorhaben:<br />

Träger des Vorhabens (Antragstellerin):<br />

Länge der Seetrasse:<br />

Beabsichtigte Umsetzung:<br />

Bauzeit HDD-Baustelle binnendeichs:<br />

Bauzeit HDD-Baustelle außendeichs:<br />

Bauzeit Kabeleinzug und Kabelverlegung<br />

im Watt<br />

Bauzeit Kabelverlegung im Sublitoral<br />

inkl. Muffeninstallation und 1 Kreuzungsbauwerk:<br />

600-kV-Gleichstrom-Leitung „DolWin gamma – Dörpen/West<br />

TenneT Offshore GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth<br />

59,3 1 km (12 sm-Grenze bis Anschluss Landtrasse)<br />

2013 HD-Bohrung und Einzug der Schutzrohre<br />

2014 Kabelverlegung und Kabeleinzug<br />

bis zu 11 Kalenderwochen (Bau der Baustelleneinrichtung bis zu<br />

4 KW, Baustellenbetrieb und Demobilisierung bis zu 6 KW, Abnahmeprüfung<br />

der HD-Bohrung 1 KW)<br />

bis zu 11 KW inkl. Rückbau<br />

bis zu 6 KW<br />

abhängig von ausführender Firma,<br />

geschätzt 20 KW einschließl. 4 KW witterungsbedingte Verlegepausen<br />

1<br />

Summe der im ArcView (GIS) ermittelten Teilstrecken der eingelesenen Trassenpositionsliste. Es kann geringe Abweichungen<br />

zu den Angaben des <strong>Erläuterungsbericht</strong>s und der Baubeschreibungen geben, da dort die Strecken mittels CAD ermittelt<br />

wurden.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite III von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Abbildung 1:<br />

Übersicht zur geplanten Seetrasse DolWin3<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite IV von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Tabelle 3:<br />

Untergliederung des Vorhabens DolWin3 in die geplanten vier Bauabschnitte<br />

der Seetrasse<br />

Bauabschnitt<br />

(BA)<br />

Bezeichnung Anmerkungen Strecke und Verlegetiefe<br />

2<br />

BA 1 HDD Baustelle HDD = horizontal directional<br />

drilling / Horizontalbohrung. Das<br />

Horizontalspülbohrverfahren ist<br />

eine gerichtete (gesteuerte)<br />

Bohrtechnik (Start und Ziel), um<br />

Rohrleitungen unterirdisch ohne<br />

Grabenaushub und umfänglichen<br />

Erdbau zu verlegen.<br />

BA 1.1 Bohreintritt binnendeichs Lage deichnah auf einem Acker<br />

bei Hamswehrum<br />

BA <strong>1.2</strong><br />

Bohraustritt außendeichs Wattbaustelle (rd. 5.000 m²)<br />

(Watt)<br />

BA 2<br />

BA 3<br />

BA 4<br />

Kabelverlegung im Watt<br />

und im Flachwasser bis zur<br />

1 – 2 m Tiefenlinie<br />

Kabelverlegung im Flachwasser<br />

() bis zur 10 -14 m<br />

Tiefenlinie<br />

Kabelverlegung im Flachund<br />

im Tiefwasser (Sublitoral<br />

ab der 10 -14 m Tiefenlinie<br />

bis 12 sm Grenze<br />

geplante Verlegung bei Hochwasser,<br />

ggf. Seitenanker, Verlegetechnik:<br />

Vibrationsverfahren<br />

geplante Verlegetechnik: Stehendes<br />

Spülschwert auf Barge/Ponton<br />

geplante Verlegetechnik: Spülschlitten<br />

oder TROV.<br />

Im BA 4 sind zwei Leitungen zu<br />

kreuzen.<br />

rd. 600 m lange, bis zu<br />

rd. 25 m tiefe Horizontalbohrung<br />

bis <strong>zum</strong><br />

Bohraustritt im Watt<br />

Zusammenführen der<br />

drei Kabel auf rund 40 m<br />

(3x) zu einem Kabelbündelung,<br />

Verlegetiefe<br />

1,5 m unter Wattoberfläche<br />

rd. 4.140 m, Verlegetiefe<br />

1,5 m<br />

rd. 37.285 m, Verlegetiefe<br />

mind. 3 m<br />

rd. 17.150 m, Verlegetiefe<br />

1,5 m, innerhalb des<br />

Verkehrstrennungsgebiets<br />

3,0 m<br />

<strong>1.2</strong> Naturraum und Schutzstatus (Übersicht)<br />

Das Vorhaben DolWin3 liegt in der Region „Niedersächsische Nordseeküste und Marschen“ und den<br />

Unterregionen 1.1 Deutsche Bucht und <strong>1.2</strong> Watten und Marschen.<br />

Die Seetrasse DolWin3 verläuft durch oder entlang der in Tabelle 4 genannten Schutzgebiete und<br />

durch gesetzlich geschützte Biotope.<br />

2<br />

Die Verlegetiefe bezeichnet den Abstand von der Geländeoberfläche bis zur Oberkante des Kabels bzw. Kabelbündels. Mit<br />

Eingrabetiefe ist somit die Tiefe gemeint, die <strong>zum</strong> Erreichen der geforderten bzw. der erforderlichen Überdeckung (ab Oberseite<br />

Kabel/Kabelbündel) benötigt wird.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite V von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Tabelle 4:<br />

Durch DolWin3 gequerte Schutzgebiete (informell)<br />

Schutzgebiet (in Klammern Zuständigkeitsbereich)<br />

Streckenlängen<br />

ohne HDD 3 (600 m)<br />

Bauabschnitt<br />

(BA)<br />

Nationalpark (NP) Niedersächsisches Wattenmeer (Zwischenzone) 18.260 m BA <strong>1.2</strong>, BA 2, BA 3<br />

FFH-Gebiet "Nationalpark (NP) Niedersächsisches Wattenmeer"<br />

18.260 m<br />

(DE 2306-301):<br />

davon Betrachtungsraum Außenems (NLPV) 4.610 m BA <strong>1.2</strong>, BA 2, BA 3<br />

davon Betrachtungsraum Randzel (NLPV) 13.650 m BA 3<br />

EU-VS-Gebiet "Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes<br />

25.640 m<br />

Küstenmeer" (DE 2210-401) (NLWKN und NLPV)<br />

davon Lage außerhalb NP (NLWKN) 7.380 m BA 3, BA 4<br />

davon Lage im NP (NLPV) 18.260 m BA <strong>1.2</strong>, BA 2, BA 3<br />

FFH-Gebiet Unterems und Außenems (DE 2507-331) (NLWKN) 850 m BA 3<br />

NSG „Borkum Riff“ (WE 276) (NLWKN) 7.720 m BA 3, BA 4<br />

Niederländische (NL) Natura-2000 Schutzgebiete Exkurs<br />

4.130 m<br />

EU-VS-Gebiet "Waddenzee" (NL9801001) 4.130 m BA 3<br />

davon zugleich FFH-Gebiet Eems-Dollard (NL2007 001) 1.570 m BA 3<br />

Erläuterung:<br />

Die genannten Strecken sind im ArcView 3.2 ermittelt worden und sind gerundet.<br />

Binnendeichs wird kein Schutzgebiet gequert.<br />

Nachfolgend werden die in Tabelle 1 genannten naturschutzfachlichen Unterlagen (Fachgutachten) in<br />

der dort genannten Reihenfolge zusammengefasst.<br />

Exkurs: Das Vorhaben verläuft auf kurzer Strecke durch das so genannte Grenzstreitigkeitsgebiet Ems-Dollart<br />

zwischen den Niederlanden und Deutschland. In den Antragsunterlagen DolWin3 muss es offen bleiben, ob durch<br />

das Vorhaben niederländisches Hoheitsgebiet während der Bauzeit vorübergehend auf rd. 4 km Strecke beansprucht<br />

wird.<br />

Die jeweils zur Verfügung gestellten Daten zur Abgrenzung der niederländischen und deutschen Schutzgebiete,<br />

die sich <strong>zum</strong> Teil erheblich überlagern, werden nicht hinterfragt, weil es darauf aus umweltvorsorglicher Sicht<br />

nicht ankommt. Vielmehr werden die Belange von Natura 2000 einerseits und die Belange der deutschen Eingriffsregelung<br />

und des besonderen Artenschutzes andererseits wie folgt behandelt:<br />

1.) Die Untersuchung der Betroffenheit niederländischer und deutscher Schutzgebiete bzw. ihrer Erhaltungsziele<br />

und maßgeblichen Bestandteile erfolgt in der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (s. Anlagen 10.<strong>1.2</strong>,<br />

10.3.2 der Antragsunterlagen) auf der Grundlage der aktuellen Gebietsdaten und der jeweils übermittelten Abgrenzungen<br />

für jedes Schutzgebiet im Einzelnen.<br />

2.) Die Werte und Funktionen von Natur und Landschaft und der Artenschutz werden unbeachtlicher der Fragen<br />

nach Grenzverläufen auf der Grundlage der im deutschen Naturschutzrecht verankerten strengen Eingriffsregelung<br />

und des besonderen Artenschutzes im landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlagen 8.1.1, 8.3.1) behandelt<br />

und unterliegen dem deutschen Planfeststellungsrecht. Alle mit den deutschen Naturschutzfachbehörden frühzeitig<br />

abgestimmten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind demnach grenzüberschreitend wirksam. Die verbleibenden<br />

erheblichen aber reversiblen Beeinträchtigungen werden kompensiert. Mangels entsprechender Regelungen<br />

in den Niederlanden, die anders als in Deutschland nicht zwischen Ausgleich, Ersatzmaßnahmen, Ersatzzahlung<br />

unterscheiden, sondern nur dahingehend, ob Auswirkungen akzeptabel sind oder nicht, wird bei der<br />

Bemessung der Höhe von Kompensation bzw. Ersatzzahlung auf die Regelung nach deutschem Naturschutzrecht<br />

und in Abstimmung mit NLWKN und NLPV verfahren. Hinsichtlich der Eingriffsbilanzierung erfolgt eine<br />

räumliche Aufteilung zwischen den beiden deutschen Fachbehörden nach dem Anteil ihrer Betroffenheiten. Für<br />

ggf. vorübergehend betroffenes niederländisches Hoheitsgebiet (baubedingte kurzfristige Auswirkungen am Gewässergrund)<br />

kann aus gutachterlicher Sicht unterstellt werden, dass es sich um akzeptable Auswirkungen handelt.<br />

3<br />

weil unterirdisch durch Bohrung.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite VI von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite VII von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

2 Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie<br />

Hinweis<br />

Nach Anlage 1 <strong>zum</strong> Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. nach Anlage 1 <strong>zum</strong> Niedersächsischen<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ergibt sich keine Pflicht zur Durchführung<br />

einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben DolWin3. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)<br />

und damit auch die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) werden vorsorglich und freiwillig auf Empfehlung der<br />

NLStBV durchgeführt. Begründet ist dies durch die Größe des Verfahrens und der Analogie zu anderen Verfahren.<br />

Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass das UVPG dahingehend geändert wird, dass die UVP für<br />

derartige Vorhaben verpflichtend eingeführt wird; in diesem Falle wäre eine UVP ohnehin im laufenden Verfahren<br />

nachzuholen.<br />

2.1 Landesraumordnung, Alternativen und Trassenvarianten<br />

Sachverhalt und Alternativlosigkeit<br />

Nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Übertragungsnetzbetreiber, in<br />

deren Regelzone die Netzanbindung von Offshore-Anlagen erfolgen soll, die Leitungen von dem Umspannwerk<br />

der Offshore-Anlagen bis zu dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt<br />

des nächsten Übertragungs- oder Verteilnetzes zu errichten und zu betreiben; die Netzanbindungen<br />

müssen zu dem Zeitpunkt der technischen Betriebsbereitschaft der Offshore-Anlagen errichtet<br />

sein (§ 17 Abs, 2a EnWG).<br />

TenneT Offshore beantragt die Kabelleitung des Netzanbindungssystems DolWin3, zur Netzanbindung<br />

von Offshore-Windparks auf der Ostseite des Emsfahrwassers. Die geplante Leitung verläuft<br />

innerhalb des 2. raumordnerisch festgelegten Bündelungskorridors entsprechend der Vorgaben des<br />

aktuellen LROP und entspricht grundsätzlich dem Ziel zur „Förderung der Windenergienutzung auf<br />

See zur weiteren Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung“ (LROP Kapitel 4.2 Ziffer 05 Satz<br />

1).<br />

Die Netzanbindung erfolgt über im Boden bzw. im Gewässergrund verlegte Seekabel. Die Übertragung<br />

der erzeugten Energie vom Offshorewindpark (OWP) bis <strong>zum</strong> Netzanknüpfungspunkt an Land<br />

wie auch die Versorgung der OWP mit Strom über Erdkabel ist alternativlos. Für eine unterbrechungsfreie<br />

Energieversorgung stehen keine anderen technischen Möglichkeiten zur Verfügung.<br />

Auswahl des Trassenkorridors:<br />

Die Realisierung des Vorhabens DolWin3 Seetrasse entlang der Westeremstrasse folgt der landesplanerischen<br />

Feststellung gemäß der „Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen<br />

(LROP)“ in der Fassung vom 08. Mai 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom<br />

24.09.2012 (Nds. GVBl. S. 350). Damit wird der Vorgabe zu Ziff 08, Satz 1 des LROP entsprochen:<br />

„Der zu erwartende Transport der in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der niedersächsischen<br />

Küste durch Anlagen zur Windenergienutzung auf See erzeugten Energie durch die 12-Seemeilen-<br />

Zone hat nach Ausschöpfung der Kapazitäten der unter Ziffer 05 Satz 12 festgelegten Trasse<br />

[Norderneytrasse] über die in der Anlage 2 am Rande des Emsfahrwassers festgelegte Trasse zu<br />

erfolgen.“<br />

Trassenvarianten und anderweitige Lösungsmöglichkeiten<br />

Innerhalb des festgelegten Trassenkorridors sollen die Leitungen so verlegt werden, dass der verfügbare<br />

Raum bestmöglich für viele Kabelsysteme genutzt werden kann (Ziff 05, Satz 4, LROP, Kap.<br />

4.2). Die Systeme werden in einem Abstand von 100 m zueinander verlegt. Aufgrund der räumlichen<br />

Enge der Westerems mit den Restriktionszonen Nationalpark und Naturschutz, Emsfahrwasser und<br />

Schifffahrt sowie Abstand zu Küstenschutzbauwerken (Buhnen südwestlich an Borkum) können nach<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite VIII von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

dem gegenwärtigen Stand unter Berücksichtigung der landesraumordnerischen Maßgaben drei Systeme<br />

in der Westeremstrasse realisiert werden. Der Trassenkorridor ist demnach streckenweise sehr<br />

eng, so dass sich bei drei zu realisierenden Vorhaben keine Trassenvarianten im eigentlichen Sinne<br />

ergeben.<br />

Neben dem Vorhaben DolWin3, welches das erste zu verlegende Kabelsystem sein wird, sind<br />

BorWin3 und BorWin4 vorgesehen.<br />

Anderweitige Lösungsmöglichkeiten ergeben sich nur durch technische Varianten und<br />

Verlegealternativen, die unter dem Gesichtspunkt der Minderung und Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen<br />

im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Eingang in die technische Planung<br />

gefunden haben und die als Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen in den Anlagen 8.<strong>1.2</strong> und<br />

8.3.2 festgesetzt sind.<br />

So wird der landesplanerischen Vorgabe, dass „Verlegearbeiten im Bereich von Vogelrast- und Nahrungsgebieten<br />

sowie Seehundsbänken nur im Zeitraum vom 15. Juli bis 30. November eines jeden<br />

Jahres erfolgen und dabei zu Seehundsliegeplätzen ein möglichst großer Abstand eingehalten wird“<br />

durch die Vermeidungsmaßnahmen V1 bis V3 sowie V5 und V 6 (Anlagen 8.<strong>1.2</strong>, 8.3.2) entsprochen.<br />

Die Maßnahmen sind mit den zuständigen Fachbehörden für Naturschutz abgestimmt.<br />

Der weiteren Vorgabe, dass „Beeinträchtigungen von für den Naturschutz besonders wertvollen Bereichen<br />

durch die Nutzung von störungsarmen Verlegeverfahren minimiert werden“, wird mit der Vermeidungsmaßnahme<br />

V4 entsprochen, die für den Verlegeabschnitt im Wattenmeer den Einsatz eines<br />

Vibroschwerts vorsieht.<br />

2.2 Einführung in die UVS<br />

2.2.1 Einführung<br />

Art und Umfang des Vorhabens sind in der Anlage 1 im <strong>Erläuterungsbericht</strong> zusammenfassend beschrieben<br />

und im Einleitungskapitel dieser Zusammenfassung als Übersicht dargestellt.<br />

„Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren<br />

und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf<br />

1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,<br />

2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,<br />

3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie<br />

4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.“ (§ 2 Abs. 1 UVPG)<br />

Aus der Aufzählung der Schutzgüter wird deutlich, dass die meisten von ihnen bereits im Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan (LBP) im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt werden (s.o.). Bis<br />

auf die drei Schutzgüter Menschen, biologische Vielfalt und Kultur- und Sachgüter sind alle anderen<br />

als Bestandteil des Naturhaushalts im LBP behandelt. Um Wiederholungen und Doppelungen, so<br />

genannte Redundanzen zwischen den Unterlagen zu vermeiden, wurden für die Erstellung der Unterlagen<br />

zur Seetrasse DolWin3 folgende Festlegungen getroffen:<br />

1. Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) beschreibt und bewertet den Bestand der einzelnen<br />

Schutzgüter auf der Grundlage des im Scopingtermin am 20.1<strong>1.2</strong>011 vorgestellten Vorschlags<br />

<strong>zum</strong> Untersuchungsrahmen für die Untersuchungsgebiete. Art und Umfang der Untersuchungen<br />

sind abgestimmt und überdies im Verhältnis zu vergleichbaren Projekten im Küstenmeer gängige<br />

Praxis. Die Bewertung erfolgt 5-stufig.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite IX von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Tabelle 5<br />

Bewertungsklassen Biotoptypen<br />

Bewertungsklasse Bedeutung Abkürzung<br />

Wertstufe 5 von besonderer (sehr hohe) Bedeutung WS 5<br />

Wertstufe 4 von allgemeiner bis besonderer (hohe) Bedeutung WS 4<br />

Wertstufe 3 von allgemeiner (mittlere) Bedeutung WS 3<br />

Wertstufe 2 von allgemeiner bis geringer (geringe) Bedeutung WS 2<br />

Wertstufe 1 von sehr geringer (sehr geringe) Bedeutung WS 1<br />

Wertstufe 0*<br />

ohne Bedeutung (nur für vollversiegelte oder überbaute<br />

Grundflächen)<br />

Quelle: Drachenfels 2012, ergänzt durch IBL Umweltplanung 2012<br />

WS 0<br />

2. Die UVS liefert die nötigen Informationen für die Eingriffsregelung und die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />

im LBP, die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse, die Natura 2000-<br />

Verträglichkeitsuntersuchung und für die Untersuchung der Belange der Wasserrahmenrichtlinie<br />

(in der UVS integriert).<br />

3. Es werden die Auswirkungen des Vorhabens DolWin3 auf der Ebene von Empfindlichkeiten<br />

(hoch, mittel, gering) der Schutzgüter gegenüber den überwiegend baubedingten Wirkungen beschrieben<br />

und Empfehlungen für Vermeidungsmaßnahmen gegeben.<br />

4. Eine Prognose dahingehend, wie intensiv die Auswirkungen auf den fünfstufig bewerteten Bestand<br />

sind – ausgedrückt durch Vergleich der Wertstufe vorher und nachher – erfolgt in der UVS<br />

nicht. Durch den genannten Orientierungsrahmen Naturschutz obliegt die Feststellung, welche<br />

Auswirkungen erheblich negativ und von welcher Dauer und Intensität diese sind, ausschließlich<br />

dem LBP. Die UVS schätzt für die in beiden Unterlagen gleichermaßen behandelten Schutzgüter<br />

lediglich ab, ob die Auswirkungen vorübergehend oder dauerhaft und ob diese reversibel sind.<br />

Für die UVS wurden je nach voraussichtlicher Empfindlichkeit der Schutzgüter umfangreiche aktuelle<br />

Daten ausgewertet und eigene Erfassungen berücksichtigt.<br />

In diesem Zusammenhang bedankt sich die TenneT Offshore GmbH beim Wasser- und<br />

Schiffartsamt Emden (WSA), bei der WinGas GmbH und bei der EWE AG dafür, dass in ihrem<br />

Auftrag durch IBL Umweltplanung erhobene Daten auch für die UVS zur Seetrasse DolWin3<br />

verwendet werden konnten.<br />

2.2.2 Maßnahmen, um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />

zu vermeiden<br />

Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen wurden mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt.<br />

Sie sind in den Unterlagen 8.<strong>1.2</strong> und 8.3.2 dargestellt und in Kap. 4 zusammengefasst.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite X von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Aussagen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung im Abschnitt<br />

der Seetrasse<br />

Der Bestand der Schutzgüter wird in den folgenden Unterkapiteln auf das Wesentliche reduziert beschrieben.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen treten nicht ein - die Kabelbündel sind von Sedimenten überdeckt und<br />

haben keine Bedeutung für Strukturen und Funktionen der Schutzgüter. Die rückbaubedingten Auswirkungen<br />

entsprechen teilweise den baubedingten Auswirkungen. Diese Aussagen zu betriebs- und<br />

rückbaubedingten Auswirkungen gelten für alle Schutzgüter und werden daher im Weiteren weitgehend<br />

nicht wiederholend erwähnt.<br />

2.3 Schutzgut Mensch einschließlich menschliche Gesundheit<br />

Bestand und Bewertung<br />

Das Schutzgut umfasst den Menschen in seinem Wohnumfeld und seine Gesundheit.<br />

Seeseitig (jenseits des Deiches) ist kein Wohnumfeld vorhanden. Wirkungen des Vorhabens vom<br />

seeseitigen auf den landseitigen Bereich sind aufgrund der Barrierewirkung des Deichs ausgeschlossen.<br />

Daher wird im Weiteren nur der landseitige Bereich betrachtet.<br />

Im Bereich der binnenseitigen Baustelle liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Wohneinheit (Wohnen<br />

im Außenbereich).<br />

Auswirkungen<br />

Die Baustelle wird auf den Flächen eines landwirtschaftlichen Betriebs errichtet (Ackerfläche) und für<br />

etwa drei Monate betrieben. Aufgrund der Verlegeweise (Erdkabel) und bei Beachtung der einschlägigen<br />

Sicherheitsvorschriften sind anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sicher auszuschließen.<br />

Die Erwärmung des Kabels und die entstehenden elektrischen bzw. magnetischen Felder haben keine<br />

Auswirkungen auf Wohnumfeld und Gesundheit des Menschen, da sich Menschen nicht dauerhaft in<br />

einem Abstand von weniger als 1 m von den Kabeln aufhalten. Während des rund dreimonatigen<br />

Bauablaufs sind Belastungen (durch Staub und Baulärm) zu erwarten. Diese können auch nicht in der<br />

Form vermieden werden, eine „stille Baustelle“ zu betreiben, weil dies der allgemeinen Lebenserfahrung<br />

widerspricht. Die TenneT Offshore wird die Belastungen gleichwohl auf das unbedingt erforderliche<br />

Maß beschränken und die Ruhezeiten einhalten.<br />

Die schalltechnische Untersuchung der Planung durch das Gutachterbüro Bonk-Maire-Hoppmann hat<br />

ergeben, dass die Immissionsrichtwerte tagsüber und vor allem nachts eingehalten werden.<br />

2.4 Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt<br />

Grundsätzlicher Hinweis:<br />

Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume spielen im europäischen Netz Natura 2000 eine zentrale Rolle.<br />

Die Bestandsdaten der UVS und die Festlegung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen im LBP<br />

(Anlagen 8.1.1, 8.3.1 bzw. hinsichtlich der konkreten Maßnahmen in den Anlagen 8.<strong>1.2</strong>, 8.3.2) sind<br />

Beurteilungsmaßstab für die Untersuchung der Natura 2000 Verträglichkeit in den Anlagen 10.<strong>1.2</strong>,<br />

10.3.2 (Zusammenfassung in Kap. 5 ab Seite XXXIII dieses <strong>Anhang</strong>s).<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XI von 36


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

2.4.1 Meeressäuger<br />

Die drei im Untersuchungsgebiet regelmäßig vorkommenden Arten sind Seehund (Phoca vitulina),<br />

Kegelrobbe (Halichoerus grypus) und Schweinswal (Phocoena phocoena). Mit diesen drei Tierarten<br />

wurde sich in den Untersuchungen umfänglich befasst. Mögliche Störungen während des Baubetriebs<br />

wurden frühzeitig mit den Fachbehörden für Naturschutz diskutiert und unter Vorsorgegesichtspunkten<br />

entsprechende Vermeidungsmaßnahmen festgelegt.<br />

2.4.1.1 Seehund und Kegelrobbe<br />

Bestand und Bewertung<br />

Die Bestandsbewertung beruht auf dem Vorkommen von Seehunden und Kegelrobben im Bereich<br />

des Hohen Riffs (nordwestlich von Borkum) als wichtigstem Vorkommen im Plangebiet und ist nicht<br />

auf den gesamten Trassenverlauf insgesamt übertragbar.<br />

Im Umfeld des Vorhabens sind die Seehundvorkommen für die Bestandsbewertung der Robben maßgeblich,<br />

da die Kegelrobbe hier keine bedeutsamen Liege- bzw. Wurfplätze hat. Das Auftreten von<br />

> 100 Alttieren des Seehundes führt zu einer Bewertung des Bestandes im Untersuchungsgebiet als<br />

„Vorkommen von besonderer bis allgemeiner Bedeutung“ (Wertstufe 4). Das Auftreten von Alttieren<br />

der Kegelrobbe in geringerer Anzahl führt zu einer Bewertung des Bestandes im Untersuchungsgebiet<br />

als „Vorkommen von allgemeiner Bedeutung“ (Wertstufe 3).<br />

Auswirkungen<br />

Als baubedingte Auswirkungen sind das Einrichten der Wattbaustelle, Schiffsbewegungen sowie längere<br />

Aufenthalte von Verlegeeinheiten und/oder Arbeitsschiffen und Ankerpositionierungen im Bereich<br />

der Seetrasse relevant. Auswirkungen auf Seehunde und Kegelrobben ergeben sich durch visuelle<br />

und akustische Störungen (Luft- und Unterwasserschall). Seehunde und Kegelrobben weisen eine<br />

mittlere Empfindlichkeit demgegenüber auf. Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, sollte die Kabelverlegung<br />

im Bereich der Liegeplätze möglichst kontinuierlich ohne längeren, ggf. lärmintensiveren Aufenthalt<br />

stattfindet. Das Verlegeschiff bzw. die Verlegeeinheit (Barge mit Arbeitsschiff) darf sich dort<br />

nur in sehr langsamer Fahrt (bis zu 800 m/h) parallel (in seitlicher Vorbeifahrt) zu den Liegeplätzen<br />

nähern und soll diese in ausreichenden Abständen passieren. Ankerungen innerhalb der Störzone<br />

sind zu unterlassen. Bei Rammarbeiten im Bereich der Wattbaustelle (Einbau der Spundwände) ist ein<br />

langsames Anvibrieren zu gewährleisten oder vor Beginn sind ggf. Vergrämer anzuwenden, so dass<br />

Tiere den Nahbereich vor Erreichen der maximalen Emissionswerte verlassen können. Unter Einhaltung<br />

der Vermeidungsmaßnahmen wird die Empfindlichkeit der Bestände gegenüber diesen Störungen<br />

als eher gering eingeschätzt.<br />

Die Empfindlichkeit der Seehund- und Kegelrobbenbestände auf den derzeit als Liegeplätze genutzten<br />

Sandbänken ist ggf. <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Kabelverlegung anders zu beurteilen, wenn im Jahr der<br />

Verlegung (Mitte Mai bis Ende Juli bezogen auf Seehunde 4 ) Jungtiere in höherer Anzahl vorkommen<br />

oder die Funktion als Wurfplatz an Bedeutung gewonnen hat (was derzeit nicht der Fall ist). Es wird<br />

empfohlen, in Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer (NLPV)<br />

4<br />

Die empfindlichen Monate für Seehunde sind bezogen auf die Wurf- und Aufzuchtfunktionen eines Habitats Mitte Mai bis<br />

Ende Juli.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XII von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

eine entsprechende vorsorgliche Vermeidungsmaßnahme zu formulieren, die ausreichenden Schutz<br />

unter Berücksichtigung der Dynamik des Schutzguts Seehunde und Kegelrobben gewährleistet.<br />

Die beschriebenen vorhabensbedingten Auswirkungen sind vorübergehend und reversibel. Unter Einhaltung<br />

der Vermeidungsmaßnahmen ergeben sich keine erheblich negativen nachhaltigen Umweltauswirkungen.<br />

2.4.<strong>1.2</strong> Schweinswal<br />

Bestand und Bewertung<br />

Der Schweinswal tritt insgesamt in mittlerer Dichte im Untersuchungsgebiet auf. V.a. im Frühjahr sind<br />

im Gebiet höhere Dichten zu erwarten. Das Untersuchungsgebiet wird zeitweise als Nahrungshabitat<br />

genutzt (Streifgebiet). Es hat keine Bedeutung für die Fortpflanzung der Art. Dies führt zu einer Gesamtbewertung<br />

des Schweinswalbestandes als Vorkommen von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe<br />

3).<br />

Auswirkungen<br />

Visuelle Störungen auf Schweinswale sind während der Bauphase nicht zu erwarten. Es ist von einem<br />

jeweils örtlich begrenzten Bereich auszugehen, der von den Tieren kurzfristig aufgrund akustischer<br />

Störungen gemieden wird, da es sich bei der Kabelverlegung vor allem um eine „Wanderbaustelle“<br />

handelt. Die Empfindlichkeit von Schweinswalen gegenüber den Wirkungen wird im Rahmen des allgemeinen<br />

Baubetriebs als gering eingestuft. Wie bei den Robben (s.o.) wird bei Rammarbeiten ein<br />

langsames Anvibrieren, ggf. mit Einsatz von Vergrämern vor Beginn der Arbeiten empfohlen, so dass<br />

Tiere den Nahbereich vor Erreichen der maximalen Emissionswerte verlassen können. Fortpflanzungsstätten<br />

sind nicht betroffen. Schweinswale werden weder als Individuum getötet noch wird der<br />

lokale im Gebiete vorkommende Bestand erheblich gestört. Unter Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen<br />

besteht eine geringe Empfindlichkeit.<br />

Die beschriebenen vorhabensbedingten Auswirkungen sind vorübergehend und reversibel. Unter Einhaltung<br />

der Vermeidungsmaßnahmen ergeben sich keine erheblich negativen Umweltauswirkungen.<br />

2.4.1.3 Wechselwirkungen<br />

Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern treten nicht auf, da die Auswirkungen auf Nahrungsorganismen<br />

(v.a. Fische) zu geringfügig sind.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XIII von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

2.4.2 Fische und Neunaugen<br />

Bestand und Bewertung<br />

Das Untersuchungsgebiet weist für Fische und Neunaugen folgende Funktionen auf:<br />

<br />

<br />

<br />

Laichgebiet: z.B. für Hornhecht, Großer Scheibenbauch, Seeskorpion, Butterfisch, Sandgrundel,<br />

Aalmutter,<br />

Aufwuchsgebiet und Nahrungsgebiet: z.B. für Scholle, Kleine Seenadel, Stint, Sprotte,<br />

Tobiasfisch, Hornhecht, Großer Scheibenbauch, Flunder, Seehase, Kliesche, Aalmutter, Grauer<br />

Knurrhahn,<br />

Wanderungsgebiet: Meer- und Flussneunauge, Finte.<br />

Der Bestand ist in Tabelle 6 bewertet.<br />

Tabelle 6:<br />

Bewertung Schutzgut Fische und Rundmäuler (Neunaugen)<br />

Wertstufe Definition der Wertstufe Lage und Bauabschnitt<br />

5 Vorkommen von besonderer Bedeutung Nicht vorhanden<br />

4 Vorkommen von besonderer bis allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Nationalpark: Bauabschnitte <strong>1.2</strong>, 2 und 3<br />

Nördlich Borkum: Bauabschnitt 4<br />

3 Vorkommen von allgemeiner Bedeutung Westeremstrasse außerhalb des Nationalparks:<br />

Bauabschnitt 3<br />

2 Vorkommen von allgemeiner bis geringer Nicht vorhanden<br />

Bedeutung<br />

1 Vorkommen von geringer Bedeutung Nicht vorhanden<br />

Auswirkungen<br />

Reaktionen bei Fischen werden durch die baubedingten Faktoren Spülbetrieb (Fluidisierung), Bildung<br />

von Trübungsfahnen, Sedimentumlagerungen und Unterwassergeräusche ausgelöst. Durch den Einsatz<br />

von Verlegegeräten ist es möglich, Fische durch Geräusche und Scheucheffekte kurzfristig zu<br />

vertreiben, bodenlebende Arten und ihre Entwicklungsstadien versehentlich zu verletzen oder zu töten.<br />

In Bauabschnitt 4 kommt es im Bereich der Leitungskreuzung zwischen Telekomleitung und DolWin3-<br />

Seekabel durch das Einbringen von Hartsubstrat (Beton, Steinschüttungen) zu einer strukturellen Veränderung<br />

des Gewässergrunds (900 m²). Für an sandigen Gewässergrund angepasste Arten verändert<br />

sich der Lebensraum auf kleiner Fläche. Die Steinschüttungen werden durch andere Arten der<br />

Wirbellosenfauna besiedelt und stellen für Fische eine andere Nahrungsgrundlage dar. Das Lückensystem<br />

in der Steinschüttung bietet für Kleinfische und Jungfische Rückzugsraum und Schutz vor<br />

Fressfeinden. Großräumige Auswirkungen über das unmittelbare Umfeld des Bauwerks hinaus sind<br />

nicht wahrscheinlich.<br />

Für den Bereich der Wattbaustelle wird beim Einbau der Spundwände ebenfalls wie für Robben und<br />

Schweinswale geltend ein langsames Anvibrieren empfohlen, so dass Tiere den Nahbereich vor Erreichen<br />

der maximalen Emissionswerte verlassen können. Die Empfindlichkeit gegenüber den Wirkungen<br />

ist zusammenfassend sowohl mit als auch ohne Vermeidungsmaßnahmen gering.<br />

Es werden keine erheblich negativen Auswirkungen für Fische und Neunaugen erwartet.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XIV von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Wechselwirkungen<br />

Mittelbare Folgen resultieren aus den Auswirkungen auf das Benthos im und am Gewässergrund als<br />

Nahrungsgrundlage vieler Fischarten (es handelt sich dann um Wechselwirkungen). Allerdings wird<br />

das Bodenleben im Verhältnis zur Größe der von den Fischen genutzten Habitate auf lediglich sehr<br />

kleiner Fläche vorübergehend verändert und die Beeinträchtigungen sind reversibel.<br />

2.4.3 Brutvögel<br />

Bestand und Bewertung<br />

Im Untersuchungsgebiet der UVS brüteten im Juni und Juli 2011 binnendeichs im Umfeld der landseitigen<br />

Baustelle die Arten Blaukehlchen, Bluthänfling, Kiebitz, Schafstelze, Schilfrohrsänger, Teichrohrsänger<br />

und Wachtel. Im Nahbereich der Baumaßnahmen brüteten 2011 die Arten Blaukehlchen,<br />

Schilfrohrsänger und Teichrohrsänger.<br />

Im außendeichs liegenden Vorland, mindestens 180 m von der Wattbaustelle entfernt, sind folgende<br />

für das Vogelschutzgebiet V01 „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“<br />

wertbestimmende Arten in 2011 beobachtet worden: Rohrweihe, Kornweihe, Säbelschnäbler, Blaukehlchen,<br />

Feldlerche, Rotschenkel und Schafstelze. Als Arten der Roten Liste Deutschlands kommen<br />

Wiesenweihe, Sandregenpfeifer, Schilfrohrsänger und Wiesenpieper hinzu. Brutgeschehen wurde bei<br />

Blaukehlchen, Feldlerche, Rotschenkel, Schafstelze, Schilfrohrsänger und Wiesenpieper festgestellt.<br />

Die im Vorland brütenden Limikolen nutzen die Wattflächen zur Nahrungssuche.<br />

Auf Borkum werden Brutvögel u.a. aufgrund der Vorbelastungen (Naherholung, Tourismus, Ausflugsund<br />

Fährschiffsverkehr) und der Entfernung der Brutreviere zu den Verlegeschiffen nicht erheblich<br />

gestört und der Bestand deswegen nicht weiter ausgeführt.<br />

Das außendeichs im Vorland bei Hamswehrum gelegene Gebiet sowie Gebiete auf Borkum werden<br />

aufgrund der nationalen bzw. landesweiten Bedeutung mit der höchsten Wertstufe (besondere Bedeutung,<br />

Wertstufe 5) bewertet. Das binnendeichs liegende Gebiet am Manslagter Nacken wird mit Wertstufe<br />

4 (besondere bis allgemeine Bedeutung) bewertet.<br />

Auswirkungen<br />

Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen werden nicht eintreten. Für Brutvögel sind vorübergehende<br />

Lebens-/Nahrungsraumverluste bzw. Einschränkungen der Lebensraumnutzung (wegen Verscheuchens)<br />

zu erwarten durch:<br />

<br />

<br />

<br />

visuelle Effekte durch Anwesenheit von Menschen und Baumaschinen im Brutgebietsumfeld,<br />

Schallimmissionen in der Bauphase durch Baumaschinen und Fahrzeuge im Brutgebietsumfeld,<br />

Flächeninanspruchnahme im Bereich der landseitigen Baustelle (derzeit Acker) zwischen<br />

Campingplatz und landwirtschaftlicher Betriebsstelle.<br />

Vorrangig ist der vorübergehende Lebensraumverlust bzw. die Einschränkung der Lebensraumnutzung<br />

aufgrund akustischer und visueller Wirkungen im Umkreis der Bauarbeiten zu berücksichtigen.<br />

Hier sind je nach Zeitpunkt der Arbeiten Meidungsreaktionen bei der Wahl des Reviers bzw. Brutplatzes,<br />

Aufgabe von Gelegen und Wegführen schon geschlüpfter Jungvögel (Watvögel, Enten) als Reaktion<br />

auf die Bauarbeiten möglich. Die Empfindlichkeit gegenüber den Wirkungen ist hoch. Zur Vermei-<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XV von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

dung von Störungen sollten Bauarbeiten außerhalb der Hauptbrutzeit durchgeführt werden. Die Empfindlichkeit<br />

der Brutvögel gegenüber den Wirkungen des vorübergehenden allgemeinen Baubetriebes<br />

wird unter Beachtung der Vermeidungsempfehlung als gering eingestuft.<br />

Aufgrund einer Bauzeitenregelung ergeben sich keine negativen Umweltauswirkungen.<br />

Wechselwirkungen<br />

Auswirkungen der Wattkabelverlegung auf das Benthos können zu einer vorübergehenden, lokalen<br />

Verringerung des Nahrungsangebots für im Watt nach Nahrung suchende Brutvögel führen. Es ist<br />

jedoch aufgrund der Kleinräumigkeit des vorübergehend verringerten Nahrungsangebots (unter<br />

2.000 m²) und der vorhandenen Ausweichmöglichkeit auf andere Flächen durch diese Wechselwirkung<br />

nicht mit zusätzlichen Auswirkungen auf die Brutvögel zu rechnen. Auswirkungen, die über die<br />

zuvor genannten hinausgehen und zu einer anderen Bewertung der Empfindlichkeit führen würden,<br />

sind nicht zu erwarten.<br />

2.4.3.1 Gastvögel<br />

Bestand und Bewertung<br />

Das binnendeichs liegend Umfeld der landseitigen HDD-Baustelle (abgeernteter Acker oder noch<br />

junge Feldfrüchte) wird von Kiebitz, Goldregenpfeifer und Möwen, seltener Gr. Brachvogel zur Rast<br />

genutzt. Der Baustellenbereich (Acker) wird bei Hochwasser gelegentlich zu Rast genutzt.<br />

Die Wattflächen werden vor allem zur Nahrungssuche genutzt. Bei Niedrigwasser sind die Vögel weitläufig<br />

im Watt verteilt. Möwen und einige Limikolen nutzen bei der Nahrungssuche die Wattflächen<br />

meist vereinzelt, z. B. Großer Brachvogel, oder in kleineren Trupps, z. B. Sandregenpfeifer oder<br />

Pfuhlschnepfe. Austernfischer treten auch in größeren Trupps auf.<br />

Bei auflaufendem Wasser wird zur Rast auf Flächen ausgewichen, die nicht überflutet werden. Möwen<br />

und Enten nutzen vor allem den befestigen Weg am Vorland zur Rast.<br />

Zur Hauptmauserzeit der Eiderenten im Spätsommer (Juli und August) werden vor allem die Watten<br />

und Priele am Emshörngat und Blinden Randzelgat genutzt. Vorkommen und Verteilung der Bestände<br />

werden in der UVS dargestellt.<br />

Nordwestlich von Borkum beginnt das Durchzugs-, Rast- und Überwinterungsgebiet von Seevögeln<br />

wie z.B. Seetaucher (Stern- und Prachttaucher).<br />

Die Landflächen (Vorland außendeichs und auf Borkum) und die vorgelagerten Wattflächen sind von<br />

besonderer Bedeutung (Bauabschnitt <strong>1.2</strong>, 2). Die Bereiche entlang des Fahrwassers und die Meeresflächen<br />

(Bauabschnitt 3 und 4) sind nur noch im Hinblick auf Rast- und Zugvögel (inkl. Mauser) von<br />

Bedeutung: Die Fahrwasserränder werden mit allgemeiner Bedeutung, in Bereichen mit mausernden<br />

Eiderenten oder bedeutenden Anzahlen anderer Arten (z.B. Rotschenkel, Steinwälzer) mit besonderer<br />

Bedeutung bewertet. Nördlich von Borkum (Bauabschnitt 4) sind nur noch Gastvögel zu berücksichtigen,<br />

die hier nur in mittleren Anzahlen auftreten und somit ist der Abschnitt von allgemeiner Bedeutung.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XVI von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Auswirkungen<br />

Von den Bauarbeiten verursachte visuelle und akustische Störungen können insbesondere bei empfindlichen<br />

Arten Flucht- und Meidungsreaktionen auslösen, die zu einem temporären Verlust oder der<br />

Einschränkung der Nutzbarkeit von Rast-, Nahrungs- und Mausergebieten führen können. Anlagebedingte<br />

Auswirkungen treten nicht auf. Als betriebsbedingte Auswirkungen sind kurzfristige und örtlich<br />

begrenzte Störungen (Scheucheffekte) durch jährlich einmalig durchzuführende Leitungskontrollgänge<br />

im Watt zu nennen. Dies entspricht einer Störung durch Wanderer und führt zu keinen wesentlichen<br />

Auswirkungen.<br />

Aufgrund der Vorbelastungen durch Berufsschifffahrt, Freizeitschifffahrt, Fährverkehr, Ausflugsschiffe,<br />

Berufsfischerei, Naherholung und Tourismus hätten Vermeidungsmaßnahmen keinen kausalen<br />

vorhabensbezogenen Effekt und sind daher nicht vorgesehen. Die Empfindlichkeit der Gastvögel gegenüber<br />

den Wirkungen wird insgesamt als mittel eingeschätzt.<br />

Die Auswirkungen sind nicht erheblich negativ.<br />

Wechselwirkungen<br />

Durch die kleinräumige Beeinträchtigung des Benthos im Bereich des Watts (unter 2000 m²) ist ein<br />

temporärer Entzug potenzieller Nahrungsquellen von Gastvögeln gegeben. Da im Umfeld der Trasse<br />

allerdings genügend Nahrungsressourcen zur Verfügung stehen, die auch genutzt werden, und eine<br />

zeitnahe Wiederbesiedlung der betroffenen Bereiche gegeben sein wird, werden allenfalls geringe<br />

Auswirkungen auf die Gastvögel durch die Auswirkungen auf das Benthos vorübergehend bestehen.<br />

Insgesamt sind Auswirkungen, die über die zuvor genannten hinausgehen und zu einer anderen Bewertung<br />

der Empfindlichkeit führen würden, nicht zu erwarten.<br />

2.4.3.2 Benthos (Wirbellose Tiere im und auf dem Gewässergrund und im Watt)<br />

Bestand und Bewertung<br />

Der Bestand entlang der Seetrasse wurde in Abstimmung mit dem behördlichen Naturschutz untersucht.<br />

Insgesamt wurden in den Proben 25 Arten (Weichtiere, Vielborster, Wenigborster, Krebstiere,<br />

Nesseltiere) nachgewiesen, darunter die gefährdete Muschelart Scrobicularia plana und als Muschel<br />

der Vorwarnliste gefährdeter Arten Cerastoderma edule. Im Tiefwasser im Bereich kiesiger Gründe<br />

wurden artenreiche Bestände festgestellt (sog. Artenreiche Kiesgründe).<br />

Der Bestand des Benthos hat im Trassenbereich im Watt eine allgemeine, im Sublitoral eine besondere<br />

bis allgemeine und im Tiefwasser in kiesigen Gründen eine besondere Bedeutung.<br />

Auswirkungen<br />

Baubedingte Wirkungen bei der Verlegung des Kabels erzeugen tiefgründige oder oberflächliche Änderungen<br />

der Gefüge- und der Oberflächenstruktur unterschiedlicher Intensität. Z.T. führen sie zu<br />

mechanischen Schäden der Bodentiere mit Tötung oder Verletzung als Folge oder zur Verdrängung<br />

oder Verwurf aus der besiedelten Fläche oder spezifisch besiedelten Schicht. Die Auswirkungen sind<br />

allerdings vorübergehend und reversibel.<br />

Alle Baumaßnahmen und Tätigkeiten im Watt (auch bei einem Rückbau) sollten grundsätzlich naturschutzfachlich<br />

begleitet werden, um frühzeitig Schäden zu erkennen und abwenden zu können. Die<br />

Flächenbeanspruchung vor allem der empfindlicheren Mischwatten ist auf das bautechnisch erforder-<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XVII von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

liche Mindestmaß zu beschränken, Springtiden sind weitgehend auszunutzen und alle am Bau beteiligten<br />

Personen sollten für die Empfindlichkeit des Wattenmeeres sensibilisiert sein. Das betrifft den<br />

Umgang mit Gefahrstoffen und Abfällen gleichermaßen wie die Flächennutzung der Mischwatten außerhalb<br />

der auszuweisenden Baustellenfläche. Hinsichtlich der Verlegetechnik der Kabelbündel im<br />

Bauabschnitt 2 ist die Verwendung eines Vibrationsschwerts oder einer vergleichbaren Verlegetechnik<br />

im Vibrationsverfahren bei einem Einsatz während der Hochwasserphase vorrangig zu empfehlen,<br />

weil nach Stand des Wissens und der Technik mit dieser Art des Kabeleinbaus die geringsten Veränderungen<br />

der Strukturen und Funktionen des Benthos verbunden sind. Die Regenerationszeiten sind<br />

deutlich günstiger und kürzer als bei anderen Verlegetechniken mit intensiveren und breiteren Einwirkzonen.<br />

Anlagebedingte Wirkungen treten in Bauabschnitt 4 auf, wo eine vorhandene Leitung zu kreuzen ist.<br />

Das Kreuzungsbauwerk am Gewässergrund besteht aus heruntergelassenen Betonmatten und zur<br />

Beschwerung und Sicherung aus einer nachträglichen Steinschüttung. Die vorhandene Weichbodenfauna<br />

wird vollständig durch den Einbau der Hartsubstrate überdeckt. Die Steine werden von festsitzenden<br />

Arten und Vertretern der Hartbodenlebensgemeinschaft wiederbesiedelt. Bezogen auf die<br />

typischerweise vorkommenden Benthosgemeinschaften des sandigen Sublitorals bewirkt der Einbau<br />

der Hartsubstrate einen dauerhaften Struktur- und Funktionsverlust. Die Änderungen sind nur durch<br />

Rückbau reversibel. Die Empfindlichkeit des Makrozoobenthosbestands der Weichböden gegenüber<br />

den Wirkungen wird als hoch eingestuft.<br />

Erheblich negative Umweltauswirkungen ergeben sich aus dem dauerhaften Kreuzungsbauwerk, vorübergehend<br />

erheblich sind die Auswirkungen durch den Einbau der Kabel durch verschiedene Verlegetechniken<br />

und durch die vorübergehende Nutzung des Watts.<br />

Wechselwirkungen<br />

Wechselwirkungen bestehen überwiegend über die Funktion des Benthos als Nahrungsgrundlage für<br />

Fische, im Watt Nahrung suchende Brutvögel und für Gastvögel. Bei der Verlegung steht freigespültes<br />

Benthos kurzfristig als erhöhte Nahrungsquelle zur Verfügung. In der Zeit der Regeneration der Bereiche<br />

ist die Funktion als Nahrungshabitat gemindert. Es handelt sich aber jeweils pro Raumeinheit um<br />

kleine Flächen gegenüber einer großflächigen Umgebung ohne Funktionsminderung. Negative Wechselwirkungen<br />

für andere Schutzgüter durch Auswirkungen auf das Benthos sind gering.<br />

Insgesamt sind Auswirkungen, die über die zuvor genannten hinausgehen und zu einer anderen Bewertung<br />

der Empfindlichkeit führen würden, nicht zu erwarten.<br />

2.4.3.3 Biotoptypen/Gefäßpflanzen<br />

Bestand und Bewertung<br />

Im Umfeld der landseitigen Baustelle (Deichkreuzung Hamswehrum) besteht ein ackerbaulich geprägter<br />

Nutzungskomplex (Raps, Mais, Getreide) mit randlich vorhandenen strukturarmen Gräben. Im<br />

Süden liegt ein Campingplatz. Im Norden an der Leeshauser Straße liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb<br />

mit Wohn- und Betriebsgebäuden. Westlich liegt der Landesschutzdeich (artenarme Intensivgrünlandvegetation).<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XVIII von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Im Vorland kommen Salz- und Brackmarschbiotope vor, so u.a. Salzwiesen, Röhrichte der Brackmarsch.<br />

Das Vorland ist durch geklammerte Steine (verbaute Ufer) und Buhnen gesichert und wird<br />

von einem befestigten Weg umgrenzt.<br />

Die Wattbaustelle liegt im Mischwatt. Die Seetrasse des Kabels liegt im Brackwasserwatt ohne Vegetation<br />

höherer Pflanzen, in der Flachwasserzone des Küstenmeeres und ab der 20 m Tiefenlinie in der<br />

Tiefwasserzone des Küstenmeeres.<br />

Die seeseitigen Biotoptypen sind überwiegend von besonderer Bedeutung, die Biotoptypen binnendeichs<br />

von allgemeiner bis geringer Bedeutung. Im landseitigen und seeseitigen Untersuchungsgebiet<br />

wurden keine gefährdeten und geschützten Pflanzenarten nachgewiesen. Im Untersuchungsgebiet<br />

der Seetrasse wurden keine Seegrasvorkommen festgestellt. Eine Beschreibung und Bewertung des<br />

Bestandes gefährdeter und geschützter Pflanzen erübrigt sich daher.<br />

Auswirkungen<br />

Im seeseitigen Untersuchungsgebiet (unterhalb des mittleren Tidehochwassers) werden die Biotope<br />

maßgeblich von den Strukturen und Funktionen der Sedimente/Substrate und der benthischen Besiedlung<br />

sowie der Lage im Küstenmeer hinsichtlich Salzgehalt und Tiefenzone (Eulitoral, Flach- und<br />

Tiefwassersublitoral) charakterisiert. Die Auswirkungen auf die seeseitigen Lebensräume korrelieren<br />

unmittelbar mit denen bei Benthos und Sedimente, auf die daher verwiesen wird.<br />

Im binnendeichs liegenden Untersuchungsgebiet resultieren Auswirkungen vor allem aus baubedingten<br />

und bauzeitlichen sowie anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen des Ackers. Eine Empfindlichkeit<br />

gegenüber Vorhabenswirkungen für bauzeitlich beanspruchte Flächen, die rekultiviert werden,<br />

besteht dort nicht. Dauerhaft überbaute Flächen im Bereich der Übergabestation erzeugen erhebliche<br />

Beeinträchtigungen auf kleiner Fläche (100 m²).<br />

Wechselwirkungen<br />

Landseitig kommt es weder zu Auswirkungen auf das Grundwasser noch zu nennenswerten langfristigen<br />

oder dauerhaften stofflichen Immissionen (z.B. Stickstoffoxid-Emissionen), somit können indirekte<br />

Auswirkungen sicher ausgeschlossen werden.<br />

Seeseitig sind die Wechselwirkungen, die durch die Auswirkungen auf Benthos und Sediment entstehen,<br />

zu berücksichtigen. Zusätzliche Wechselwirkungen mit anderen Biotoptypen sind nicht zu erwarten.<br />

2.5 Biologische Vielfalt<br />

Die biologische Vielfalt (kurz: Biodiversität) ist die Variabilität lebender Organismen und der ökologischen<br />

5 Komplexe, zu denen sie gehören. „Sie umfasst die folgenden drei Ebenen:<br />

<br />

<br />

<br />

die Vielfalt an Ökosystemen 6 bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften<br />

die Artenvielfalt<br />

die genetische Vielfalt innerhalb der verschiedenen Arten“<br />

(BfN, http://www.bfn.de/0304_biodiv.html 7 )<br />

5 Ökologie ist die „Wissenschaft von den Beziehungen der Organismen untereinander und mit ihrer Umwelt“ (Schafer 2003)<br />

6<br />

Das Ökosystem ist das „Beziehungsgefüge der Lebewesen untereinander […] und mit ihrem Lebensraum“ (Schafer 2003)<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XIX von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Bestand und Bewertung<br />

In den vorigen Kapiteln <strong>zum</strong> Schutzgut Tiere und Schutzgut Pflanzen werden entsprechend Wirbeltiere<br />

und das Makrozoobenthos sowie Pflanzen und Biotoptypen behandelt. Sie sind wesentlicher Teil<br />

des Schutzgutes biologische Vielfalt, sodass die dort getroffenen Aussagen entsprechend übertragbar<br />

sind.<br />

Auswirkungen<br />

Das Vorhaben ist wie mehrfach dargelegt fast ausschließlich nur mit baubedingten und vorübergehenden<br />

wie auch reversiblen Auswirkungen verbunden. Lediglich das Kreuzungsbauwerk (Steinschüttungen<br />

am Gewässergrund) seeseitig und die Übergabestation binnendeichs stellen dauerhafte lokale<br />

Änderungen dar (zusammen rd. 1.000 m²).<br />

Ein Projekt zur Netzanbindung von Offshore-Windparks ist faktisch nicht geeignet, zu nachhaltigen<br />

Schäden für die Biodiversität <strong>zum</strong> Beispiel des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer oder<br />

des Küstenmeeres an sich beizutragen.<br />

Vorhabensbedingt treten keine Änderungen der Vielfalt an Ökosystemen bzw. Lebensgemeinschaften,<br />

Lebensräumen und Landschaften ein. Einzelne Arten werden durch das Vorhaben nicht nachhaltig<br />

aus ihrem angestammten Lebensraum verdrängt, oder auf nur sehr kleiner Fläche durch Kreuzungsbauwerke,<br />

und gebietsfremde Arten werden durch betriebsbedingte Sediment- oder Bodenerwärmung<br />

nicht gefördert, mithin ist das Projekt DolWin3 nicht in der Lage, auf die Artenvielfalt negativ<br />

einzuwirken.<br />

Selbst wenn es zu dauerhaften strukturellen Änderungen des Gewässergrunds z.B. durch großflächigere<br />

Steinschüttungen (Rockdumping) käme, was nicht der Fall ist, erfolgt die Besiedelung dieser<br />

künstlichen Habitate ausschließlich aus dem genetischen Bestand des Untersuchungsgebiets. Durch<br />

das Kreuzungsbauwerk entstehen ebenfalls künstliche Hartsubstrate, die entsprechend besiedelt<br />

werden. Es mag in diesen Bereich zu einer lokalen Verschiebung der Biodiversität kommen, die strukturell-funktionaler<br />

aber nicht fremdgenetischer Natur ist. Bezogen auf die Änderungen pro Flächeneinheit<br />

bewegen sich die Ergebnisse im Promillebereich und sind weder positiv noch negativ für dieses<br />

Schutzgut.<br />

2.6 Schutzgut Boden<br />

Bestand und Bewertung<br />

Eulitoral und Sublitoral gehören <strong>zum</strong> Meeresgrund und werden daher nicht an dieser Stelle, sondern<br />

bei dem Schutzgut Wasser, Teil Sedimente (Gewässersohle/-grund) behandelt. Der außendeichs<br />

vorhandene Boden im Vorland ist von den Baumaßnahmen nicht betroffen, da diese Flächen unterbohrt<br />

werden. Binnenseitig des Deichs liegende Böden sind durch den Bauabschnitt 1.1 (binnenseitig<br />

des Deichs liegend HDD-Baustelle mit landseitiger BE-Fläche und Zufahrt) betroffen.<br />

Bauabschnitt 1.1 zählt zu den Küstenmarschen und betrifft den Bodentyp der Kalkmarsch. Kalkmarschen<br />

sind Böden mit hohem bis sehr hohem ackerbaulichem Ertragspotenzial. Die Flächen im Bereich<br />

des Vorhabens sind durch die landwirtschaftliche Nutzung mit den einhergehenden intensiven<br />

Bewirtschaftungs- und Entwässerungsmaßnahmen hinsichtlich des natürlichen Bodengefüges bis in<br />

den Untergrund verändert. Sie sind daher von allgemeiner (nicht besonderer) Bedeutung.<br />

7<br />

Abruf am 08.05.2012<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XX von 36


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Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Auswirkungen<br />

Die landseitige Baustelle umfasst die folgenden Flächen:<br />

<br />

<br />

<br />

Geschotterte Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) und Zufahrt (bauzeitlich),<br />

Oberbodenmiete (bauzeitlich),<br />

Übergabestation (LWL-Container) inkl. PKW-Stellfläche (für die dauerhafte Betriebsphase) inkl.<br />

Kabelgraben und Arbeitsstreifen dorthin (bauzeitlich).<br />

Für die BE-Fläche und die Zufahrt werden die oberen Dezimeter Oberboden abgeschoben (Lagerung<br />

in der Oberbodenmiete). Nach Einbau von Trennvliesen und Geogittern werden die Flächen geschottert<br />

und somit teilversiegelt. Der spätere Baubetrieb erfordert Baucontainer, Lagerflächen, gedichtete<br />

Spülflüssigkeitslagunen etc., so dass die Grundflächenbeanspruchung in mindestens diesen Bereichen<br />

als Vollversiegelung anzusehen ist. Die beanspruchten Bodenflächen werden mit Ausnahme der<br />

LWL-Containerfläche mit seinen rd. 100 m² zurückgebaut und landschafts- bzw. nutzungsgerecht als<br />

landwirtschaftliche Nutzfläche rekultiviert (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands). Grundsätzlich<br />

sollen bei der Ausführung der Baumaßnahmen den Boden und die Vegetation schonende<br />

Arbeits- und Bauweisen unter Beachtung einschlägiger DIN-Normen angewendet werden.<br />

Die Auswirkungen sind vorübergehend und reversibel, für die Übergabestation dauerhaft (durch<br />

Rückbau ebenfalls reversibel). Da keine seltenen oder Böden besonderer Bedeutung beansprucht<br />

werden, ist von einer geringen Empfindlichkeit des Schutzguts gegenüber den Wirkungen des Vorhabens<br />

auszugehen. Insgesamt ergeben sich keine nachhaltigen Auswirkungen auf die Qualität und die<br />

Strukturen und Funktionen des Bodens.<br />

Wechselwirkungen<br />

Die bauzeitlichen Störungen des Bodens bis zur Rekultivierung der Flächen sind aufgrund der Dauer<br />

und der Kleinflächigkeit nicht geeignet, erheblich negative Wechselwirkungen mit anderen biotischen<br />

und abiotischen Schutzgütern zu verursachen.<br />

2.7 Schutzgut Wasser und Sedimente<br />

Bestand und Bewertung<br />

Bestand<br />

Grundwasser<br />

Das Schutzgut Grundwasser ist nur binnendeichs zu berücksichtigen. Aussagen <strong>zum</strong> Grundwasser<br />

sind dem Baugrundgutachten (Materialband, Anlage 11.1) zu entnehmen. Da weder die Nutzbarkeit<br />

noch die Qualität des Grundwassers vorhabensbedingt verändert wird, kann eine weitere Betrachtung<br />

entfallen.<br />

Oberflächenwasser<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt teilweise innerhalb des Ästuars (= Flussmündung) der Ems. Bis zur<br />

Höhe Eemshaven handelt es sich um den Gewässertyp „Übergangsgewässer“, ab Eemshaven bis zur<br />

12 sm-Zone um ein Küstengewässer (Deutsch-Niederländische Ständige Grenzgewässerkommission<br />

2005).<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXI von 36


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Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Bewertung<br />

Hydrologie 8 /Gewässermorphologie<br />

Das Eulitoral ist in Hydrologie und Gewässermorphologie gering durch den Menschen beeinträchtigt.<br />

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Seltenheit von Wattlebensräumen wird die Wertstufe 5 (Bereich<br />

mit besonderer Bedeutung) vergeben.<br />

Die Hydrologie und Gewässermorphologie des Sublitorals ist durch den Menschen z.B. aufgrund<br />

Unterhaltungsbaggerungen und Baggergutumlagerungen entlang der Fahrrinne oder auch wegen der<br />

teilweise intensiven fischereilichen Nutzung gestört. Dies wirkt sich weniger auf das Tideverhalten und<br />

die Strömung als mehr auf die Wassertiefe und Trübung aus. Vor dem Hintergrund der menschlichen<br />

Einflüsse wird die Wertstufe 3 (Bereich mit allgemeiner Bedeutung) angesetzt.<br />

Wasserbeschaffenheit<br />

Salz- und Sauerstoffgehalt entsprechen im Eulitoral weitgehend den natürlichen Verhältnissen. Aufgrund<br />

der Stofffrachten aus der Ems und der geringen Durchmischungsrate ist das Watt jedoch hinsichtlich<br />

der Wasserbeschaffenheit vorbelastet. Es wird gleichwohl die Wertstufe 4 (von besonderer<br />

bis allgemeiner Bedeutung) zugewiesen.<br />

Die Wasserbeschaffenheit des Sublitorals ist menschlich gering beeinflusst. Sauerstoff- und Salzgehalte<br />

entsprechen weitgehend den natürlichen Gegebenheiten. Salzhaltige Einleitungen in die Außenems<br />

beeinflussen die Salzgehalte im Ems-Ästuar nur leicht. Der Stoffhaushalt im Ems-Ästuar ist<br />

aufgrund von Stofffrachten über Zuflüsse durch den Menschen beeinflusst. Auswirkungen auf das<br />

Küstenmeer sind aufgrund der höheren Vermischungsrate gering. Es liegen also weitgehend gering<br />

menschlich beeinflusste Verhältnisse vor, was zu einer Bewertung mit der Wertstufe 4 (von besonderer<br />

bis allgemeiner Bedeutung) führt.<br />

Insgesamt ergibt sich daraus die Wertstufe 4 (allgemeine bis besondere Bedeutung) für das gesamte<br />

Untersuchungsgebiet.<br />

Auswirkungen<br />

Aus der Anlage von Kabeln und Schutzrohren resultieren keine beurteilungsrelevanten Auswirkungen<br />

auf das Schutzgut. Auswirkungen entstehen baubedingt durch Aufwirbelungen von Sedimenten bei<br />

der Kabelverlegung im Spülverfahren und aus Trübungen sowie aus der Sedimentverlagerung auf die<br />

Gestalt und Beschaffenheit des Wassers. Die Auswirkungen können nur das seeseitige Untersuchungsgebiet<br />

betreffen, da sich an der landseitigen Baustelle keine Oberflächengewässer befinden,<br />

die durch die Baumaßnahme beansprucht werden. Die baubedingten Auswirkungen sind vorübergehend<br />

und reversibel.<br />

Empfindlichkeiten des Schutzguts gegenüber dieser Wirkung sind im Eulitoral hoch und im Sublitoral<br />

mittel. Es werden die gleichen Vermeidungsmaßnahmen wie bei dem Benthos empfohlen. Zusätzlich<br />

sollten allgemeine Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Watten- und des Küstenmeeres<br />

bzw. der Meeresumwelt getroffen werden.<br />

Insgesamt ergeben sich keine nachhaltig negativen Auswirkungen auf die Qualität und die Strukturen<br />

und Funktionen des Wassers als Lebensraum.<br />

8<br />

Die Hydrologie ist die „Lehre vom Wasser, seinen Arten, Eigenschaften und seinen Erscheinungsformen über, unter und auf<br />

der Erdoberfläche und ihren natürlichen Zusammenhängen.“ (Duden 2012. Online unter http://www.duden.de/rechtschreibung/Hydrologie.<br />

Letzter Zugriff am 16.10.2012)<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXII von 36


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Wechselwirkungen<br />

Oberflächenwasser<br />

Die baubedingten vorübergehenden Auswirkungen sind insgesamt gering, mithin werden auch nur<br />

geringe Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern im Sub- und Eulitoral erwartet. Indirekte Auswirkungen<br />

auf die untersuchten Schutzgüter sind, sofern sie nicht schon dort beschrieben wurden,<br />

ebenfalls nicht zu erwarten. Zusätzliche Wechselwirkungen bestehen somit nicht.<br />

Die Anlage des Kreuzungsbauwerks ist mit Folgewirkungen bezogen auf Benthos und Fische verbunden.<br />

Wechselwirkungen mit dem Schutzgut Wasser resultieren daraus nicht.<br />

Sedimente und Wattmorphologie<br />

Veränderungen der Sedimentmorphologie und Störungen der Gefügestruktur können besonders in<br />

Bereichen hoher Besiedlungsdichte mit Störungen des Makrozoobenthos einhergehen. Störungen<br />

sind besonders durch Sedimentumlagerungen an Baugruben und entlang des Kabelgrabens sowie<br />

aufgrund von Verdichtungen durch aufliegende Schwimmeinheiten (z.B. Pontons) zu erwarten. Von<br />

einer Wiederbesiedelung der betroffenen Flächen ist auszugehen.<br />

Durch aufgewirbeltes Sediment entstehen Trübungsfahnen, die kurzzeitig zu erhöhten Trübungen des<br />

Wassers führen.<br />

Indirekte Auswirkungen auf andere Schutzgüter sind, sofern sie nicht schon dort beschrieben wurden,<br />

nicht zu erwarten. Zusätzliche Wechselwirkungen bestehen somit nicht.<br />

Insgesamt sind Auswirkungen durch Wechselwirkungen, die über die zuvor genannten hinausgehen<br />

und zu einer anderen Bewertung der Empfindlichkeit führen würden, nicht zu erwarten.<br />

2.8 Schutzgut Klima und Luft<br />

Bauzeitlich treten während der laufenden Bautätigkeiten Luftverunreinigungen durch den Einsatz von<br />

motorisierten Fahrzeugen und technischem Gerät ein. Diese Auswirkungen auf das Schutzgut Klima<br />

und Luft sind räumlich und zeitlich sehr begrenzt. Der kurzfristige Verbleib der Verlegeschiffe bzw.<br />

Baufahrzeuge im see- und landseitigen Untersuchungsgebiet ist vor dem Hintergrund der vorhandenen<br />

Verkehre als vernachlässigbar anzusehen.<br />

Es kann von vornherein ausgeschlossen werden, dass die vorhabensbedingten Wirkfaktoren zu<br />

mess- und beobachtbaren Veränderungen führen. Auswirkungen auf das Klima im Untersuchungsgebiet<br />

werden durch das Vorhaben nicht erwartet. Aus diesem Grund ist eine weitere Bearbeitung des<br />

Schutzgutes Klima/Luft in der UVS nicht weiter erforderlich (so auch im Ergebnis des Scopings am<br />

20.10.2011 festgelegt).<br />

2.9 Schutzgut Landschaft<br />

Bestand und Bewertung<br />

Im Bereich der landseitigen HDD-Baustelle ist die landwirtschaftliche Nutzung in Form der Acker- und<br />

Grünlandnutzung auf den fruchtbaren Marschböden landschaftsbildprägend. Ein typisches kulturhistorisches<br />

Landschaftselement ist der Seedeich. Die Krummhörn ist eine offene, weitgehend gehölzfreie<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXIII von 36


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Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Landschaft. Nahe der HDD-Baustelle vorhandene Windkraftanlagen sind weithin sichtbar. Vereinzelt<br />

kommen Gehöfte vor, wie der ca. 100 m nördlich der Baustelle liegende Landwirtschaftsbetrieb.<br />

Die Uferlinie nahe der HDD Wattbaustelle ist von Küstenschutzbauwerken (Deichanlagen, vergossenem<br />

Uferverbau und Buhnen) gekennzeichnet. Bei guter Sicht wirken die industriellen Strukturen und<br />

Windkraftanlagen der ca. 9 km westlich liegenden Niederländischen Küste (Eemshafen) deutlich in die<br />

Landschaftsbildeinheit hinein. Nahe der Baustelle binnendeichs vorhandene Windkraftanlagen wirken<br />

auch hier hinein. Zu bestimmten Monaten prägt der Tourismus das Landschaftsbild. So liegt beispielsweise<br />

ca. 500 m südlich der Baustelle ein Campingplatz und Fahrradtouristen nutzen die Straßen<br />

entlang der Deichlinie.<br />

Die Außendeichsflächen nahe der HDD-Wattbaustelle bestehen aus mit Entwässerungsgräben durchzogenen<br />

Salzwiesen, die ca. 200 m breit sind. Der Übergang vom Watt zu den Salzwiesen ist durch<br />

den Uferbau unnatürlich. Die Wasserflächen werden durch die Berufs- und Freizeitschifffahrt genutzt.<br />

Dies wird dem Betrachter durch einen regelmäßigen Verkehr mit z.B. Fahrgastschiffen (Fähren und<br />

Katamaran), Binnenschiffen oder Segelbooten deutlich. Von der Nutzung dieses Bereichs durch die<br />

Berufs- und Freizeitfischerei ist ebenfalls auszugehen. Es finden außerdem Baggerungen im Bereich<br />

der Fahrrinne statt, die optisch und akustisch auf den Betrachter wirken. Der zwischen Festland und<br />

Borkum verkehrende Katamaran (70 km/h) ist deutlich außendeichs zu hören und zu sehen. Das Watt<br />

wird bei Niedrigwasser für Wattwanderungen genutzt.<br />

Im Bereich des Sublitorals verläuft das Vorhaben im offenen Küstengewässer mit typischen Nutzungen<br />

(Berufsschifffahrt, Berufsfischerei u.a.), Sandbänken und Insel. Weiträumige Sichtbeziehungen<br />

einer Landschaft mit naturraumtypischer Eigenart. Die Insel Borkum ist ein Schwerpunkt der Erholung.<br />

Die Krummhörner Marsch im Bereich der HDD-Baustelle ist aufgrund der bestehenden Nutzungen<br />

ohne besondere Funktionen für Naturerleben und stille Erholung. Das Landschaftsbild ist von allgemeiner<br />

Bedeutung.<br />

Der Bereich der HDD-Wattbaustelle bis Borkum und vom Küstenmeer bis zur 12 sm-Grenze ist ein<br />

Bereich von besonderer Bedeutung.<br />

Auswirkungen<br />

Nach Beendigung der Baumaßnahmen und der Räumung der Baustellen ist das Vorhaben DolWin3<br />

nicht mehr wahrnehmbar, da Kabelbündel und Schutzrohre in Boden und Sedimenten verlegt sind und<br />

die Kreuzungsbauwerke sich unter Wasser befinden. Die Übergabestation (LWL-Container) direkt am<br />

Landwirtschaftsbetrieb ist klein und, gemessen an den vorhandenen Gebäuden, nicht landschaftswirksam.<br />

Es treten ausschließlich Wirkungen während der Bauzeit auf. Vor dem Hintergrund lediglich<br />

vorübergehender kurzfristiger Wirkungen hat das Schutzgut Landschaft eine geringe Empfindlichkeit<br />

gegenüber den Auswirkungen. Erheblich negative Umweltwirkungen bestehen nicht.<br />

Wechselwirkungen<br />

Indirekte Auswirkungen auf untersuchte Schutzgüter sind, sofern sie nicht schon dort beschrieben<br />

wurden, nicht zu erwarten. Zusätzliche Wechselwirkungen bestehen somit nicht.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXIV von 36


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Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

2.10 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Bestand und Bewertung<br />

Kulturgüter<br />

Im frühzeitigen Beteiligungsverfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens wird durch Schreiben<br />

des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege – Referat Archäologie – vom 10.02.2012<br />

(Az 12/45, Frau Gerdau) folgendes mitgeteilt:<br />

„Im Niedersächsischen Wattenmeer sind aufgrund von Meeresspiegelschwankungen Siedlungen der<br />

Völkerwanderungszeit und des Mittelalters untergegangen. Im Bereich der Seetrasse sind uns keine<br />

Bodendenkmäler bzw. Schiffswracks bekannt.“<br />

Sonstige Sachgüter<br />

Als sonstiges Sachgut sind die dem Deichvorland vorgelagerten Küstenschutzbauwerke von Bedeutung.<br />

Da im Anlandungsbereich die Kabel unterirdisch in Horizontalbohrungen durch Schutzrohre gezogen<br />

werden, sind Auswirkungen auf die Küstenschutzbauwerke ausgeschlossen.<br />

Auswirkungen<br />

Im Bereich der Seetrasse:<br />

<br />

<br />

<br />

sind keine Schutzgüter dieser Art bekannt,<br />

falls welche festgestellt werden sind entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen<br />

vorzusehen, oder<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut sind ausgeschlossen.<br />

Falls es während der Bauarbeiten zu ungewöhnlichen Konzentrationen von Steinen, Scherben, Holzkohlekonzentrationen<br />

oder Holzgegenständen kommt, sind diese Funde nach dem Denkmalschutzgesetz<br />

unbedingt meldepflichtig (§ 13 NDSchG), da es sich aufgrund der geologischen Rahmenbedingungen<br />

nur um denkmalgeschützte Hinterlassenschaften aus frühgeschichtlicher Zeit handeln kann.<br />

Im Planfeststellungsbeschluss wird es dazu entsprechende Auflagen und Festsetzungen geben, die<br />

ebenfalls die umgehend zu benachrichtigenden Stellen benennen. Durch die naturschutzfachliche<br />

Baubegleitung kann überdies ein Einhalten dieser Auflagen unterstützt werden.<br />

2.11 Literatur und Quellen<br />

Siehe UVS, Anlagen 10.1.1 und 10.3.1<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXV von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

3 Belange der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)<br />

Die Belange der WRRL werden in der UVS im Kapitel 9.2.6 als Teil des Schutzguts Wasser behandelt.<br />

Das Vorhaben ist ungeeignet, den chemischen Zustand der betroffenen Oberflächenwasserkörper<br />

negativ zu verändern. Es tritt keine Verschlechterung des ökologischen Zustands/Potenzials nach<br />

§§ 27 und 28 WHG ein. Das Vorhaben DolWin3 Seetrasse ist ungeeignet, eine Verschlechterung des<br />

ökologischen Potenzials der Oberflächenwasserkörper hervorzurufen.<br />

Hinsichtlich des Verbesserungsgebots wird durch das Vorhaben keine Gefährdung der Zielerreichung<br />

ausgelöst.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXVI von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

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Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

4 Zusammenfassung Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und artenschutzrechtliche<br />

Konfliktanalyse<br />

Bezug: Anlagen 8.1.1, 8.3.1 und 8.<strong>1.2</strong>, 8.3.2<br />

Einführung<br />

Im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) wird die im Naturschutzrecht verankerte so genannte<br />

Eingriffsregelung angewendet. Als Eingriff definiert sind Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung<br />

von Grundflächen, die mit erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />

Naturhaushalts und/oder das Landschaftsbild verbunden sein können (Legaldefinition nach § 14 Abs.<br />

1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)).<br />

Die wichtigste Vorgabe der Eingriffsregelung ist das Vermeidungsgebot. Demnach dürfen von einem<br />

Vorhaben nicht mehr Beeinträchtigungen verursacht werden als notwendig, um das Vorhaben nach<br />

dem Stand der Technik und Praxis zu verwirklichen.<br />

Allerdings sollen die Vermeidungsmaßnahmen nicht so weit gehen, dass die Verwirklichung des Vorhabens<br />

in der insgesamt geplanten Weise unmöglich wird. Auch müssen Vermeidungsmaßnahmen im<br />

Einzelnen durchführbar und realitätsbezogen sein, sie müssen sich an der so genannten Lebenswirklichkeit<br />

messen. Im Weiteren sollen Vermeidungsmaßnahmen angemessen sein und im richtigen Verhältnis<br />

<strong>zum</strong> Nutzen stehen. Eine nur mit großem Aufwand umsetzbare Vermeidungsmaßnahme, die<br />

an sich jedoch keine besonderen Werte und Funktionen des Naturhaushalts dauerhaft vor Veränderungen<br />

bewahrt, ist nicht im Sinne der Eingriffsregelung.<br />

Alle in diesem Sinne nicht vermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen müssen durch reale Maßnahmen<br />

gleichartig ausgeglichen, oder wenn dieses aus verschiedenen Gründen nicht in angemessener<br />

Zeit machbar ist, durch gleichwertige sonstige Maßnahmen ersetzt werden. Solche Kompensationsmaßnahmen<br />

sollen den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes dienen und bestehende Beeinträchtigungen,<br />

die nicht aus dem Vorhaben resultieren, beseitigen. Kompensationsmaßnahmen<br />

sollen demnach zu dauerhaften Aufwertungen von Natur und Landschaft führen ohne ihrerseits selbst<br />

erhebliche Beeinträchtigungen zu verursachen. Erst wenn verursachte Beeinträchtigungen gar nicht<br />

oder nicht vollständig durch reale Maßnahmen ausgeglichen oder ersetzt werden können kann der<br />

Eingriffsverursacher Ersatz in Geld leisten. Das setzt voraus, dass die Belange des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege nicht allen anderen Belangen und Interessen in ihrer Bedeutung und ihrem<br />

Range vorgehen. In der Praxis der Eingriffsregelung tritt dieser Fall selten ein, weil bereits bei der<br />

Planung eines Vorhabens in aller Regel die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

frühzeitig berücksichtigt werden, um derartige Konflikte erst gar nicht auszulösen. Für Vorhaben wie<br />

DolWin3 trifft dieses umso mehr zu, weil die weit überwiegenden und nicht vermeidbaren Eingriffe<br />

nicht dauerhaft sind. Die Veränderungen sind bis auf kleinflächige anlagebedingte Maßnahmen 9 vorübergehend<br />

und insgesamt reversibel. Nach der Verlegung der Kabel werden die baubedingt beanspruchten<br />

Flächen entweder rekultiviert und je nach Vornutzung landschaftsgerecht wiederhergestellt<br />

(gilt für Flächen an Land) oder die betroffenen Grundflächen und ihre Werte und Funktionen regenerieren<br />

sich selbst in überschaubarer Zeit, erfahrungsgemäß kurzfristig, mittelfristig und vollständig<br />

jedoch sicher. Langfristige Beeinträchtigungen können sicher ausgeschlossen werden. Auch aus dem<br />

Betrieb der Kabel (Strom fließt) resultieren keine erheblichen Beeinträchtigungen. So werden so genannte<br />

thermische Emissionen (Wärmeaustrag / Wärmeabgabe an die Umwelt) im Seekabelbereich<br />

9<br />

Z.B. Steinschüttung (Kreuzungsbauwerk) unter Wasser (< 1.000 m²) zur Sicherung vorhandener und der neuen Kabel gegen<br />

Beschädigungen.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXVII von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

unterhalb des geforderten 2 K-Kriteriums (K = Kelvin) liegen. Das sogenannte 2 K-Kriterium stellt einen<br />

Vorsorgewert da, der auf Basis des derzeitigen Wissenstandes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit<br />

sicherstellt, dass durch die Kabelerwärmung im Betrieb und bei Volllast erhebliche negative Auswirkungen<br />

auf sensible Bodentiere im seeseitigen Bereich, also auf die im und auf dem Gewässerboden<br />

(Sediment) vorkommende sogenannte benthische Lebensgemeinschaft, vermieden werden.<br />

Der gesetzliche Grenzwert für magnetische Emissionen von 100 μT (die Maßeinheit für die Intensität<br />

magnetischer Felder ist die magnetische Flussdichte in µT, Mikrotesla) wird um ein Vielfaches unterschritten.<br />

Elektrische Felder werden auf Grund der Schirmung der Kabel nicht erzeugt.<br />

Im LBP macht TenneT als Verursacher der vorwiegend baubedingt festgestellten Eingriffe die erforderlichen<br />

Angaben zu<br />

Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf der Eingriffe sowie<br />

den vorgesehenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen.<br />

Die Eingriffsregelung erfolgt im LBP auf der Grundlage des mit den Fachbehörden für Naturschutz<br />

NLWKN und NLPV abgestimmten Orientierungsrahmens Naturschutz vom Mai 2012 10 .<br />

Untersuchungsgebiete<br />

Der Untersuchungsraum des LBP umfasst<br />

1. einen definierten Korridor beiderseits der Trassenachse des Vorhabens sowie<br />

2. einen definierten Bereich um Transport-, Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen.<br />

Die Untersuchungsgebiete sind abhängig von der Empfindlichkeit bestimmter Schutzgüter 11 gegenüber<br />

den Auswirkungen des Vorhabens definiert. Im konkreten Einzelfall und im Ergebnis des Scopingtermins<br />

am 20.10.2011 in Leer wurden folgende schutzgutspezifischen Untersuchungsgebiete<br />

festgelegt (Tabelle 7), die auch für die Untersuchungen der Schutzgüter in der UVS gelten.<br />

Tabelle 7 Schutzgutspezifische Untersuchungsgebiete 12<br />

Schutzgut<br />

Biotoptypen inkl. Wasser und Sedimente<br />

Seegras<br />

Marine Säuger<br />

Brutvögel<br />

Gastvögel<br />

Benthos*<br />

Erläuterung:<br />

Untersuchungsgebiete in Metern beiderseits der Seetrasse<br />

DolWin3 bzw. um Transport, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen<br />

500 m (Biotoptypen)<br />

250 m<br />

1.000 m<br />

500 m (bis 600 m bei Vorkommen empfindlicher Arten)<br />

500 m, Eiderenten während der Mauser: 1.000 m<br />

250 m (im Einzelfall mehr)<br />

* Die Angrenzung des UG für das Makrozoobenthos richtet sich nach den Anforderungen des Einzelfalls<br />

und ist abhängig von den Ergebnissen der Seitensonaruntersuchung (Sidescan) der Sedimente.<br />

Das Untersuchungsdesign wurden zwischen dem NLWLN, der NLPV und TenneT respektive IBL<br />

Umweltplanung abgestimmt<br />

10<br />

11<br />

12<br />

IBL Umweltplanung. 2012. Netzanbindung von Offshore-Windparks - Orientierungsrahmen Naturschutz für Anschlussleitungen<br />

im Abschnitt Seetrasse. Teil I - Festlegungen für die naturschutzfachlichen Unterlagen. Teil II - Begründungen und Erläuterungen.<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> im Auftrag der TenneT Offshore GmbH.<br />

Der Begriff Schutzgut stammt aus dem UVPG, z.B. Schutzgut Boden, Schutzgut Tiere. In der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

wird hingegen zwischen Werten und Funktionen des Naturhaushalts und das Landschaftsbild unterschieden.<br />

Grundsätzlich ist die Abgrenzung der Untersuchungsgebiete nicht abschließend. Sie sind für den Fall in den Umweltgutachten<br />

anzupassen, wenn während der Bearbeitung von Bestand und Auswirkungen und im Ergebnis der Konfliktanalyse eine<br />

Erweiterung fachlich geboten ist, um alle Auswirkungen zu erfassen.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXVIII von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Ergebnisse<br />

Nach IBL Umweltplanung (2012) 13 wird der Bestand im LBP je Bezugsraum zusammenfassend in<br />

Steckbriefen beschrieben. Unter Lebensraumfunktion werden diejenigen Biotope/Pflanzen und Tiere<br />

genannt, die im Ergebnis der UVS empfindlich auf die Wirkungen des Vorhabens DolWin3 in den jeweiligen<br />

Verlege- bzw. Bauabschnitten reagieren können und die somit eingriffsrelevant sind. Unter<br />

arten-schutzrechtlichen Gesichtspunkten werden alle Arten oder Gruppen genannt, die im Wirkraum<br />

vorkommen (können). Für die Teilräume bzw. die Biotopkomplexe, ggf. für die einzelnen Biotoptypen,<br />

werden im Besonderen die Tierlebensräume und Habitate, die wertgebenden Funktionen für Tiere und<br />

wichtige Funktionsbeziehungen haben, beschrieben.<br />

Im LBP werden folgende fünf Bezugsräume beschrieben:<br />

Bezugsraum 1.1:<br />

Bezugsraum <strong>1.2</strong>:<br />

Bezugsraum 2:<br />

„Südlich Hamswehrumer Leeshaus“. Binnendeichs liegender Bereich der<br />

landseitigen HDD-Baustelle mit Baustelleneinrichtung und Zufahrt (Bezug<br />

Bauabschnitt 1.1).<br />

„Manslagter Nacken und Vorland“. Außendeichs liegender Bereich der wattseitigen<br />

HDD-Baustelle (Bezug Bauabschnitt <strong>1.2</strong>).<br />

„Manslagter Nacken“. Kabelverlegung im Watt und Flachwasser (Bezug Bauabschnitt<br />

2).<br />

Bezugsraum 3: „Westerems“. Kabelverlegung im Sublitoral (Bezug Baustellenabschnitt 3).<br />

Bezugsraum 4:<br />

„Küstenmeer nördlich Borkum“. Kabelverlegung im Sublitoral (Bezug Bauabschnitt<br />

4).<br />

Der Bezugsraum 1.1 ist durch landwirtschaftliche Intensivnutzung geprägt. Eine ca. 1 ha große Fläche<br />

wird für die Baustelle hergerichtet (Einbau von Schotter) und eingerichtet. Zudem wird eine Zufahrt<br />

ausgehend von der Leeshauser Straße gebaut und für die Dauer der Bauzeit vorgehalten. Der Oberboden<br />

wird Richtung Campingplatz als Sicht- und Lärmschutzwall zwischengelagert. Beim landwirtschaftlichen<br />

Betrieb nördlich der Baustelle wird die Übergabestation der Steuerkabel gebaut (100 m²).<br />

Im Bezugsraum beginnen die Bohrungen unter der Straße und unter dem Deich und führen zur wasserseitigen<br />

Baustelle im Bezugsraum <strong>1.2</strong> mit der Baustelle im Watt.<br />

Die Auswirkungen auf den Biotoptyp Acker und seine Lebensraumfunktionen sind gering und auf die<br />

Bauzeit beschränkt. Nur die Übergabestation bleibt dauerhaft bestehen. Die weit überwiegend anderen<br />

beanspruchten Flächen werden vollständig nach Bauende zurückgebaut und rekultiviert. Aufgrund<br />

der Lage in der Nähe zu einem Vogelschutzgebiet und wegen der in 2011 festgestellten Brutrevieren<br />

von Blaukehlchen, Kiebitz, Schilfrohrsänger, Teichrohrsänger und Wachtel im Bereich der geplanten<br />

Baustelle und im Untersuchungsgebiet wird im LBP und in den Unterlagen 8.<strong>1.2</strong> und 8.3.2 (Landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen) eine Bauzeitenregelung festgelegt, die vorsieht, dass die Bautätigkeiten<br />

außerhalb der Hauptbrut- und Aufzuchtzeit stattfinden.<br />

Im Weiteren wird eine naturschutzfachliche Baubegleitung als Schutzmaßnahme und eine Brutvogelerfassung<br />

im Jahr der geplanten Bauausführung als Vermeidungsmaßnahme festgelegt, um den Zeitpunkt<br />

des Baubeginns so bestimmen zu können, dass erhebliche Störungen brütender Vogelarten<br />

vermieden werden.<br />

13<br />

IBL Umweltplanung. 2012. Netzanbindung von Offshore-Windparks - Orientierungsrahmen Naturschutz für Anschlussleitungen<br />

im Abschnitt Seetrasse. Teil I - Festlegungen für die naturschutzfachlichen Unterlagen. Teil II - Begründungen und Erläuterungen.<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> im Auftrag der TenneT Offshore GmbH.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXIX von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Die Bezugsräume <strong>1.2</strong> und 2 liegen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (Zwischenzone)<br />

und sind durch die gesetzlich geschützten Biotope Sandwatt und Mischwatt geprägt. Seltene oder<br />

streng geschützte Pflanzen kommen in den Eingriffsflächen nicht vor. Die Lebensraumfunktionen für<br />

Vögel sind von besonderer Bedeutung und sehr hohem Wert.<br />

Das Vorland ist nicht betroffen, allerdings liegt die so genannte Wattbaustelle nur rund 180 m vom<br />

Ufer entfernt.<br />

Im Bezugsraum <strong>1.2</strong> tritt die Bohrung, die landseitig beginnt, im Bereich von Spundwandkästen aus.<br />

Diese werden vibrierend und damit lärmmindernd eingerammt. In diese Bohrungen werden die Kabelschutzrohre<br />

eingezogen und zunächst verschlossen. Im Folgejahr werden die Rohrenden wieder freigelegt<br />

und die drei Kabel (Hinleiter, Rückleiter, Steuerkabel) eingezogen und an Land mit dem Landkabel<br />

verbunden. Die drei Kabel werden im Watt in offenen Gräben zusammengeführt und so genannt<br />

gebündelt. Diese Arbeiten finden innerhalb der ca. 0,5 ha großen Wattbaustelle statt. Sodann werden<br />

die Kabel in das Verlegegerät eingeführt und auf 1,50 m Tiefe im Watt verlegt. Nach Abschluss aller<br />

Arbeiten werden alle baubedingt benötigten Flächen zurückgebaut (im Wesentlichen werden die<br />

Spundwandkästen und ein zur Wattbaustelle führender Steg vollständig entfernt, so dass die Baustelle<br />

nicht mehr zu erkennen ist).<br />

Empfindlich sind die Mischwattflächen gegenüber Veränderungen des Gefüges und der Wattmorphologie<br />

und die Brutvögel, die ggf. noch bis in den August hinein im Vorland brüten oder ihre Jungen zur<br />

Nahrungssuche ins Watt führen. Entsprechend werden neben der naturschutzfachliche Baubegleitung<br />

und der Brutvogelerfassung (siehe Bezugsraum 1.1) die folgenden Vermeidungsmaßnahmen festgelegt:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Begrenzung der Flächen auf das mindestens technisch erforderliche Maß,<br />

Einbau von Dalben und Spundwänden durch Vibrationstechnik, ggf. Maßnahmen zur Vergrämung<br />

von Tieren, die durch kurzzeitigen Unterwasserschall geschädigt werden könnten,<br />

keine Seitenanker und keine Zuganker im Mischwatt,<br />

Kabelverlegung mit der verträglichsten Verlegetechnik und Art der Verlegung bei Hochwasser<br />

durch Vibrationsschwert als Verlegegerät.<br />

Die Bezugsräume 3 und 4 liegen im ständig wasserbedeckten Bereich des Untersuchungsraum, im so<br />

genannten Sublitoral. Wurden die Kabel im vorigen Bezugsraum 2 noch mit dem Vibrationsschwert<br />

verlegt erfolgt die Kabelverlegung in diesen beiden Abschnitten durch Einspülen auf die nötige Verlegetiefe.<br />

Vorher wird der Trassenkorridor durch einen Suchanker und Fangketten von Hindernissen<br />

geräumt. Ggf. erfolgt vor dem eigentlichen Verlegen der Kabel ein Pre-Trench (ggf. in der Westeremstrasse,<br />

ggf. im Verkehrstrennungsgebiet). Dabei wird der Kabelgraben sozusagen vorgelockert,<br />

indem die zur Ausführung kommende Verlegetechnik ohne Kabel eingesetzt wird. Im nächsten Arbeitsgang<br />

wird das Kabelbündel entsprechend mit verlegt.<br />

Der Gewässergrund ist vorwiegend fein- bis mittelsandig, stellenweise kiesig. Bis auf so genannten<br />

wenigen artenreiche Kiesgründe (hinsichtlich der im und auf dem Gewässergrund lebenden wirbellosen<br />

Tiere) sind keine gesetzlich geschützten Biotope im Flach- und Tiefwasser des Küstenmeeres<br />

betroffen. Die artenreichen Kiesgründe sind von besonderer Bedeutung und sehr hohem Wert. Wie<br />

die übrigen Strecken der Seetrasse, in denen das Kabelbündel verlegt wird, und die von Seitenankern<br />

betroffenen Flächen im Seitenraum der Trasse, regenerieren sich die Flächen jedoch wieder zeitnah,<br />

so dass keine Beeinträchtigungen zurückbleiben werden.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXX von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Die einzige dauerhafte Veränderung erfolgt im Bereich einer bestehenden Leitung zu Beginn des vierten<br />

Bauabschnitts. Dort befindet sich eine Telekom-Leitung. Im Kreuzungsbereich wird ein Kreuzungsbauwerk<br />

gebaut, ca. 900 m² (s. <strong>Erläuterungsbericht</strong>). Das DolWin3-Kabelbündel wird hier nicht<br />

eingespült, sondern auf dem Gewässergrund gelegt und durch eine Steinschüttung (Natursteine) geschützt.<br />

Aus dem Weichboden am Gewässergrund wird ein künstlicher Hartboden mit Riffcharakter.<br />

Der Lebensraum ändert sich vollständig zulasten der Weichbodenfauna und zugunsten von Arten und<br />

Gemeinschaften, die auf Steinen und anderen festen Substraten oder Gegenständen siedeln. Eine<br />

solche Steinschüttung ist demnach nicht mit einer Teilversiegelung wie an Land zu vergleichen.<br />

Neben den vorübergehenden Störungen unter Wasser gehen von der „Wanderbaustelle“ bzw. den<br />

Verlegeeinheiten und Arbeitsschiffen optische und akustische Störungen aus. Zwar sind die meisten<br />

Tiere wie Vögel und Robben durch die Lage der Seetrasse DolWin3 in der Westeremstrasse durch<br />

fahrende Schiffe, Ausflugsschiffe, Sportboote und durch Kutter an Störungen gewöhnt, dennoch wird<br />

vorsorglich vermieden, dass die Liegeplätze von Seehunden und Kegelrobben im Nahbereich der<br />

Verlegung erheblich gestört werden. Eine entsprechende Vermeidungsmaßnahme sieht vor, dass die<br />

im Abschnitt Randzel und Hohes Riff bei Borkum vorhanden Sandbänke als Liegeplätze nicht durch<br />

längeren Schiffsaufenthalt oder Ankerverlegungen gestört werden.<br />

Alle in den Unterlagen 8.<strong>1.2</strong> und 8.3.2 und im LBP (Unterlagen 8.1.1 und 8.3.1) aufgeführten<br />

Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind frühzeitig während der Erstellung der Fachgutachten<br />

mit den zuständigen Fachbehörden für Naturschutz abgestimmt worden. Sie sind somit<br />

Antragsgegenstand und begründen, dass weder aus Sicht der Eingriffsregelung erhebliche<br />

Beeinträchtigungen über die festgestellten hinausgehend zurückbleiben noch aus Sicht des<br />

strengen Artenschutzes Konflikte eintreten werden.<br />

Die Konfliktanalyse wie überhaupt die Erstellung des gesamten LBP erfolgt auf der Grundlage des mit<br />

der Naturschutzverwaltung NLWKN und NLPV abgestimmten Leitfadens „Orientierungsrahmen Naturschutz<br />

für Netzanbindungen von Offshore-Windparks“ (IBL Umweltplanung 2012, siehe Fußnote<br />

oben). Darüber hinaus fand neben der genannten Antragskonferenz (Scopingtermin am 20.10.11), bei<br />

dem der Untersuchungsrahmen für die UVS (s.u.) vorgestellt wurde, vor Einreichung der Unterlagen<br />

ein Informationstermin für NLWKN und NLPV am 22.06.2012 statt. Bei diesem Termin wurde das<br />

Vorhaben DolWin3 – Seetrasse - aus naturschutzfachlicher Sicht vorgestellt. Es wurden die wesentlichen<br />

Wirkungen und die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen vorgestellt. Das Informationsmaterial<br />

wurde zur Verfügung gestellt.<br />

Im Nachgang fand auf Grundlage des Informationsmaterials ein weiterer Informationsaustausch statt<br />

(telefonisch und per email), so dass die landschaftspflegerischen Maßnahmen und die Konfliktanalyse<br />

als abgestimmt angesehen werden können.<br />

Die Konfliktanalyse und die Bilanzierung der Eingriffe auf Grundlage des genannten Orientierungsrahmens<br />

haben <strong>zum</strong> Ergebnis, dass das Vorhaben DolWin3 - Seetrasse - zu einer Kompensationsverpflichtung<br />

von rund 171.500 m² als Kompensationsflächenwert führt (17,2 ha). Diese sind weit<br />

überwiegend mit vorübergehenden erheblichen Beeinträchtigungen von aquatischen Arten und Lebensgemeinschaften<br />

im und auf dem Sediment im Watt und im Flach- und Tiefwasser des Küstenmeeres<br />

begründet. Bis auf die dauerhaften Veränderungen durch das Kreuzungsbauwerk sind alle<br />

übrigen Veränderungen der betroffenen Werte und Funktionen längstens mittelfristig (bis zu 5 Jahre<br />

maximal), überwiegend jedoch kurzfristig (maximal bis zu 3 Jahre unter vorsorglicher Bewertung).<br />

Mit Datum der Antragsstellung sind keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen, da im<br />

Nahbereich des Eingriffs und im Naturraum keine Flächen mit entsprechendem Aufwertungspotenzial<br />

zu Verfügung stehen. Dieses kann sich im Verfahren nach Auskunft der NLPV noch ändern, die der-<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXXI von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

zeit eine Realkompensationsmaßnahme in Abstimmung mit dem NLWKN auf Machbarkeit und Verfügbarkeit<br />

prüft.<br />

Derzeit wird von einer Ersatzzahlung ausgegangen. Bei dem ermittelten Kompensationsflächenwert<br />

beläuft sich die Höhe der Ersatzzahlung auf gerundet 588*000 €, wenn der Höhe der Ersatzzahlung<br />

wie in den vergleichbaren Verfahren DolWin2 und Nordergründe 3,50€/m² Kompensationsflächenwert<br />

zu Grunde gelegt werden. Diese Ersatzzahlung wird auf die drei zuständigen Naturschutzfachbörden<br />

aufgeteilt und zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingesetzt.<br />

Fachbehörde<br />

Landkreis Aurich, Amt für<br />

Bauordnung, Planung und<br />

Naturschutz<br />

Naturschutzamt (untere<br />

Naturschutzbehörde)<br />

Fischteichweg 7-13, 26603<br />

Aurich<br />

Tel. 04941 16-6040<br />

Nationalparkverwaltung<br />

Niedersächsisches Wattenmeer<br />

Dezernat Naturschutz<br />

Virchowstr. 1<br />

26382 Wilhelmshaven<br />

Tel. 04421-911-0<br />

Niedersächsischer Landesbetrieb<br />

für Wasserwirtschaft,<br />

Küsten- und Naturschutz<br />

Betriebsstelle Brake - Oldenburg<br />

Ratsherr-Schulze-Straße<br />

10, 26122 Oldenburg<br />

Tel.: 0441-799-0<br />

Geschäftsbereiche<br />

IV – Naturschutz<br />

III – Gewässerkundlicher<br />

Landesdienst<br />

Kompensationsflächenwert:<br />

Seekabelverlegung<br />

Deichkreuzung<br />

620 m²<br />

1.453 m²<br />

136.229 m²<br />

- m²<br />

30.571 m²<br />

2.698 m²<br />

Höhe Ersatzgeld 7.255,50 EUR 476.801,50 EUR 116.441,50 EUR<br />

Die Gesamthöhe der Ersatzzahlung beläuft sich auf somit rund 600.500,-- EUR (rund 10.100 EUR/km<br />

Seetrasse). Die spezifische Aufteilung ergibt sich aus der Festsetzung im Maßnahmenblatt EZ1 der<br />

Anlagen 8.<strong>1.2</strong> (Seetrasse/Seekabelverlegung) und 8.3.2 (Deichkreuzung Hamswehrum).<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXXII von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

5 Zusammenfassung der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

Bezug: Anlagen 10.<strong>1.2</strong>, 10.3.2<br />

In der FFH 14 -Verträglichkeitsuntersuchung gemäß Art. 6 Abs. 3 FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG werden<br />

die Auswirkungen des Vorhabens hinsichtlich seiner Verträglichkeit mit den o.g. Rechtsvorgaben untersucht.<br />

Relevante Wirkungen<br />

Es werden die Wirkungen des Vorhabens DolWin3 identifiziert, die aufgrund ihrer Intensität und<br />

Reichweite zu negativen Auswirkungen auf die so genannten maßgeblichen Bestandteile von Natura<br />

2000-Gebieten führen können. Diese Auswirkungen resultieren ausschließlich aus baubedingten<br />

<br />

<br />

<br />

Flächeninanspruchnahmen,<br />

visuellen Effekten durch Bautätigkeiten und<br />

Geräuschen (Schallemissionen) über und unter Wasser während der Bautätigkeiten.<br />

Alle Auswirkungen sind vorübergehend und führen zu keinen funktionalen irreversiblen Veränderungen<br />

bei Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und ihren Lebensräumen (Habitate).<br />

Anlagebedingte (Kabel und Kabelschutzrohre liegen im Sediment des Küstenmeeres bzw. im Boden<br />

an Land) sowie betriebsbedingte negative Auswirkungen (Strom fließt, dadurch entstehen Wärme und<br />

magnetische Felder) treten nicht ein.<br />

Summation<br />

Es sind derzeit keine hinreichend planerisch verfestigten Pläne und Projekte bekannt, die bei ihrer<br />

Ausführung im Zusammenwirken mit den baubedingten Auswirkungen dieses Vorhabens DolWin3<br />

(Seetrasse) verstärkende negative Effekte verursachen.<br />

FFH-Voruntersuchung – Screening<br />

Für die im Wirkungsbereich des Vorhabens DolWin3 befindlichen neun Natura 2000-Gebiete wird im<br />

Rahmen der Voruntersuchung (Screening) geprüft, ob eine Untersuchung zur FFH-Verträglichkeit<br />

erforderlich ist. Für die zwei FFH-Gebiete „Hund und Paapsand“ und „Waddenzee“ sowie für das Vogelschutz-Gebiet<br />

(VS-Gebiet) „Hund und Paapsand“ können negative Auswirkungen sicher ausgeschlossen<br />

werden. Diese Schutzgebiete und ihre maßgeblichen Bestandteile liegen in einer ausreichenden<br />

Entfernung zu den baubedingten Wirkungen des Vorhabens DolWin3, dessen Intensität der<br />

Auswirkungen und ihre Reichweite ungeeignet sind, diese Schutzgebiete zu beeinträchtigen.<br />

Für nachfolgende sechs Natura 2000-Gebiete erfolgt hingegen eine Verträglichkeitsuntersuchung:<br />

FFH-Gebiet „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ (DE 2306-401)<br />

FFH-Gebiet „Unterems und Außenems“ (DE 2507-331)<br />

FFH-Gebiet „Eems-Dollard“ (DE NL 2007-001)<br />

VS-Gebiet „Krummhörn“ (DE 2508-401)<br />

VS-Gebiet „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“ (DE 2210-401)<br />

VS-Gebiet „Waddenzee“ (NL 9801-001)<br />

14<br />

FFH = Flora, Fauna und Habitat<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXXIII von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Ergebnis der Verträglichkeitsuntersuchungen für die FFH-Gebiete<br />

Die Ergebnisse werden kurz schematisch für die maßgeblichen Bestandteile der Natura 2000-Gebiete<br />

(Lebensraumtypen des <strong>Anhang</strong>s I der FFH-RL und Arten des <strong>Anhang</strong>s II der FFH-RL) dargestellt. Die<br />

Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete und deren Erhaltungsziele<br />

wird jeweils kurz zusammengefasst.<br />

FFH-Gebiet „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ (DE 2306-401)<br />

LRT 1130<br />

LRT 1140<br />

LRT 1160<br />

Meerneunauge<br />

Seehund<br />

Schweinswal<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch visuelle Effekte und Luftschallimmissionen<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />

Unerheblich negative Auswirkungen auf wertgebende Arten und Lebensraumtypen des FFH-Gebiets<br />

sind nicht auszuschließen. Der Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten ist jedoch weiterhin<br />

günstig bzw. die Möglichkeit der Wiederherstellung ihres günstigen Erhaltungszustands wird nicht<br />

(weiter) eingeschränkt.<br />

Die Verwirklichung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets wird nicht verzögert oder behindert. Die<br />

Funktionen des FFH-Gebiets innerhalb des Netzes Natura 2000 bleiben gewährleistet und das Gebiet<br />

als solches wird nicht beeinträchtigt.<br />

FFH-Gebiet „Unterems und Außenems“ (DE 2507-331)<br />

LRT 1130<br />

Finte<br />

Flussneunauge<br />

Meerneunauge<br />

Seehund<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />

keine Auswirkungen<br />

Auswirkungen auf den Seehund im FFH-Gebiet sind auszuschließen. Unerheblich negative Auswirkungen<br />

auf Fische/Neunaugen und den LRT 1130 des FFH-Gebiets sind nicht auszuschließen. Der<br />

Erhaltungszustand der Arten ist jedoch weiterhin günstig bzw. die Möglichkeit der Wiederherstellung<br />

ihres günstigen Erhaltungszustands wird nicht (weiter) eingeschränkt.<br />

Die Verwirklichung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets wird nicht verzögert oder behindert. Die<br />

Funktionen des FFH-Gebiets innerhalb des Netzes Natura 2000 bleiben gewährleistet und das Gebiet<br />

als solches wird nicht beeinträchtigt.<br />

FFH-Gebiet „Eems-Dollard“ (NL 2007-001)<br />

LRT<br />

Finte<br />

Flussneunauge<br />

Meerneunauge<br />

Seehund<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />

keine Auswirkungen<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXXIV von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Auswirkungen auf den Seehund im FFH-Gebiet sind auszuschließen. Unerheblich negative Auswirkungen<br />

auf Fische/Neunaugen und den LRT 1130 des FFH-Gebiets sind nicht auszuschließen. Der<br />

Erhaltungszustand der Arten ist jedoch weiterhin günstig bzw. die Möglichkeit der Wiederherstellung<br />

ihres günstigen Erhaltungszustands wird nicht (weiter) eingeschränkt.<br />

Die Verwirklichung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets wird nicht verzögert oder behindert. Die<br />

Funktionen des FFH-Gebiets innerhalb des Netzes Natura 2000 bleiben gewährleistet und das Gebiet<br />

als solches wird nicht beeinträchtigt.<br />

Ergebnis der Verträglichkeitsuntersuchungen für die VS-Gebiete<br />

VS-Gebiet „Krummhörn“ (DE 2508-401)<br />

Brutvögel<br />

Rastvögel<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Luftschallimmissionen und visuelle Effekte<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Luftschallimmissionen und visuelle Effekte<br />

Unerheblich negative Auswirkungen auf wertbestimmende Vogelarten des VS-Gebiets sind nicht auszuschließen.<br />

Der Erhaltungszustand der Arten ist jedoch weiterhin günstig bzw. die Möglichkeit der<br />

Wiederherstellung ihres günstigen Erhaltungszustands wird nicht (weiter) eingeschränkt.<br />

Die Verwirklichung der Erhaltungsziele des VS-Gebiets wird nicht verzögert oder behindert. Die Funktionen<br />

des VS-Gebiets innerhalb des Netzes Natura 2000 bleiben gewährleistet und das Gebiet als<br />

solches wird nicht beeinträchtigt.<br />

VS-Gebiet „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“ (DE 2210-401)<br />

Brutvögel<br />

Rastvögel<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Luftschallimmissionen und visuelle Effekte<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Luftschallimmissionen und visuelle Effekte<br />

Unerheblich negative Auswirkungen auf wertbestimmende Vogelarten des VS-Gebiets sind nicht auszuschließen.<br />

Der Erhaltungszustand der Arten ist jedoch weiterhin günstig bzw. die Möglichkeit der<br />

Wiederherstellung ihres günstigen Erhaltungszustands wird nicht (weiter) eingeschränkt.<br />

Die Verwirklichung der Erhaltungsziele des VS-Gebiets wird nicht verzögert oder behindert. Die Funktionen<br />

des VS-Gebiets innerhalb des Netzes Natura 2000 bleiben gewährleistet und das Gebiet als<br />

solches wird nicht beeinträchtigt.<br />

VS-Gebiet „Waddenzee“ (NL 9801-001)<br />

Brutvögel<br />

Rastvögel<br />

keine Auswirkungen<br />

unerheblich negative Auswirkungen durch Luftschallimmissionen und visuelle Effekte<br />

Unerheblich negative Auswirkungen auf wertbestimmende Vogelarten des VS-Gebiets sind nicht auszuschließen.<br />

Der Erhaltungszustand der Arten ist jedoch weiterhin günstig bzw. die Möglichkeit der<br />

Wiederherstellung ihres günstigen Erhaltungszustands wird nicht (weiter) eingeschränkt.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXXV von 36


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Die Verwirklichung der Erhaltungsziele des VS-Gebiets wird nicht verzögert oder behindert. Die Funktionen<br />

des VS-Gebiets innerhalb des Netzes Natura 2000 bleiben gewährleistet und das Gebiet als<br />

solches wird nicht beeinträchtigt.<br />

Fazit<br />

Für drei der im Screening untersuchten Natura 2000-Gebiete können negative Auswirkungen bereits<br />

auf der Ebene der Voruntersuchung sicher ausgeschlossen werden. Für die sechs in der Verträglichkeitsuntersuchung<br />

betrachteten Gebiete lässt sich zusammenfassend feststellen, dass erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der Gebiete in ihren Erhaltungszielen und für die Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteilen ebenfalls sicher auszuschließen sind. Auch funktionale Beziehungen zwischen Natura<br />

2000-Gebieten werden nicht beeinträchtigt.<br />

Projekt-<br />

Nr.: 919<br />

Kurztitel:<br />

Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-<br />

Leitung DolWin gamma - Dörpen/West<br />

- Seetrasse gesamt<br />

Bearbeitet:<br />

S. Liedtke,<br />

M. Schilz,<br />

D. Wolters<br />

Datum:<br />

27.1<strong>1.2</strong>012<br />

Rev.-Nr.: 3-0<br />

Geprüft:<br />

D. Todeskino<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXXVI von 36

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