1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht
1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht
1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht
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600-kV-Leitung DolWin gamma – Dörpen/West<br />
des Netzanbindungsprojektes DolWin3<br />
für den Bereich der 12-sm-Grenze bis Umspannwerk Dörpen/West<br />
- Seetrasse mit Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
<strong>Anhang</strong> 1 zu Anlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>):<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
der UVS nach § 6 UVPG und anderer Fachgutachten–<br />
Auftraggeber:<br />
TenneT Offshore GmbH<br />
Bernecker Str. 70<br />
95448 Bayreuth<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Bahnhofstraße 14a<br />
26122 Oldenburg<br />
Tel.: 0441 505017-10<br />
www.ibl-umweltplanung.de<br />
Zust. Geschäftsführer:<br />
Projektleitung:<br />
Bearbeitung:<br />
Projekt-Nr.:<br />
Datum: 27.1<strong>1.2</strong>012<br />
D. Todeskino<br />
D. Wolters<br />
M. Schilz, S. Liedtke, D. Wolters,<br />
D. Pätzold<br />
919 Rev. 3-0
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Seetrasse -<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung ...................................................................................................................... I<br />
1.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens ............................................................................ II<br />
<strong>1.2</strong> Naturraum und Schutzstatus (Übersicht) ................................................................ V<br />
2 Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie ........................................ VIII<br />
2.1 Landesraumordnung, Alternativen und Trassenvarianten.................................. VIII<br />
2.2 Einführung in die UVS .............................................................................................. IX<br />
2.2.1 Einführung ................................................................................................................. IX<br />
2.2.2 Maßnahmen, um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des<br />
Vorhabens zu vermieden ........................................................................................... X<br />
2.3 Schutzgut Mensch einschließlich menschliche Gesundheit................................. XI<br />
2.4 Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ............................................ XI<br />
2.4.1 Meeressäuger ........................................................................................................... XII<br />
2.4.1.1 Seehund und Kegelrobbe .......................................................................................... XII<br />
2.4.<strong>1.2</strong> Schweinswal ............................................................................................................. XIII<br />
2.4.1.3 Wechselwirkungen .................................................................................................... XIII<br />
2.4.2 Fische und Neunaugen ........................................................................................... XIV<br />
2.4.3 Brutvögel .................................................................................................................. XV<br />
2.4.3.1 Gastvögel .................................................................................................................. XVI<br />
2.4.3.2 Benthos (Wirbellose Tiere im und auf dem Gewässergrund und im Watt) ............... XVII<br />
2.4.3.3 Biotoptypen/Gefäßpflanzen ..................................................................................... XVIII<br />
2.5 Biologische Vielfalt ................................................................................................. XIX<br />
2.6 Schutzgut Boden ...................................................................................................... XX<br />
2.7 Schutzgut Wasser und Sedimente ........................................................................ XXI<br />
2.8 Schutzgut Klima und Luft ..................................................................................... XXIII<br />
2.9 Schutzgut Landschaft ........................................................................................... XXIII<br />
2.10 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ......................................................... XXV<br />
2.11 Literatur und Quellen ............................................................................................. XXV<br />
3 Belange der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) .................................................... XXVI<br />
4 Zusammenfassung Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und<br />
artenschutzrechtliche Konfliktanalyse ............................................................... XXVII<br />
5 Zusammenfassung der Natura2000-Verträglichkeitsuntersuchung ............... XXXIII<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite I von II
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Seetrasse -<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1: Übersicht der naturschutz- und umweltfachlichen Unterlagen ............................... II<br />
Tabelle 2: Kenndaten des Vorhabens DolWin3 – Abschnitt Seetrasse ................................. III<br />
Tabelle 3: Untergliederung des Vorhabens DolWin3 in die geplanten vier<br />
Bauabschnitte der Seetrasse ................................................................................ V<br />
Tabelle 4: Durch DolWin3 gequerte Schutzgebiete (informell) ............................................. VI<br />
Tabelle 6 Bewertungsklassen Biotoptypen ........................................................................... X<br />
Tabelle 7: Bewertung Schutzgut Fische und Rundmäuler (Neunaugen) ............................ XIV<br />
Tabelle 5 Schutzgutspezifische Untersuchungsgebiete ................................................. XXVIII<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1:<br />
Übersicht zur geplanten Seetrasse DolWin3 ........................................................ IV<br />
Anlage<br />
keine<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite II von II
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
1 Einleitung<br />
Eine Zusammenfassung soll folgende drei Aufgaben erfüllen:<br />
<br />
<br />
<br />
Überblick geben mit Wiedergabe der wesentlichen Aussagen und Ergebnisse der Untersuchungen<br />
Anstoßwirkung entfalten, sich mit den eigentlichen Aussagen in den Unterlagen auseinander zu<br />
setzen und<br />
Betroffenheiten erkennbar machen, also Dritten die Möglichkeit bieten zu erkennen, ob sie in ihren<br />
Interessen und Belangen wesentlich berührt sind.<br />
Eine Zusammenfassung ersetzt nicht die Inhalte, Aussagen und Ergebnisse der Untersuchungen.<br />
Übersicht der Unterlagen<br />
Die naturschutzrelevanten Antragsunterlagen sind nachfolgend aufgelistet (Tabelle 1).<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite I von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Tabelle 1:<br />
Übersicht der naturschutz- und umweltfachlichen Unterlagen<br />
Bezeichnung der Unterlage<br />
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)<br />
mit <strong>Anhang</strong> 1<br />
5 <strong>Anhang</strong>stabellen<br />
6 <strong>Anhang</strong>sabbildungen<br />
Integriert: Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)<br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit artenschutzrechtlicher<br />
Konfliktanalyse mit<br />
<strong>Anhang</strong> 1<br />
(1.1) <strong>Anhang</strong>sabbildung 1 (Längsschnitt)<br />
(<strong>1.2</strong>) <strong>Anhang</strong>stabelle 1 (Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitten<br />
1.1, <strong>1.2</strong> und 2)<br />
(1.3) <strong>Anhang</strong>stabelle 2 (Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitten<br />
3 und 4)<br />
(1.4) <strong>Anhang</strong>stabelle 3 (Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitten<br />
<strong>1.2</strong> bis 4 für Ankerpositionierungen, Muffeninstallation und Kreuzungsbauwerk)<br />
Fundstelle (Anlagen-Nr.)<br />
Unterlagen 10.1.1, 10.3.1<br />
Kapitel 9.2.6 – Belange der<br />
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)<br />
– im Kap. 9 (Schutzgut Wasser<br />
und Sedimente) der UVS (Unterlagen<br />
10.1.1, 10.3.1)<br />
Unterlagen 8.1.1, 8.3.1<br />
Landschaftspflegerische Maßnahmen (Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen)<br />
mit<br />
Maßnahmenübersichtspläne<br />
Maßnahmenverzeichnis<br />
Maßnahmenblätter Schutzmaßnahmen S1 bis S4 mit Anlagen Lageabbildungen<br />
Maßnahmenblätter Vermeidungsmaßnahmen V1 bis V6 mit Anlagen<br />
Lageabbildungen<br />
Maßnahmenblatt Ersatzzahlung (EZ)<br />
Integriert: Artenschutzfachbeitrag (ASB)<br />
Unterlagen 8.<strong>1.2</strong>, 8.3.2<br />
Kapitel 5.3 – Artenschutzrechtliche<br />
Konflikte – im Kap. 5 (Konfliktanalyse)<br />
des LBP (Unterlagen<br />
8.1.1, 8.3.1)<br />
Natura2000-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU) Unterlagen 10.<strong>1.2</strong>, 10.3.2<br />
Die Anlagennummern 8.1 und 10.1 behandeln die eigentliche Seekabelverlegung der Seetrasse, die<br />
Anlagennummern 8.3 und 10.3 die Deichkreuzung Hamswehrum (Horizontalbohrung bis Einzug der<br />
Schutzrohre).<br />
1.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens<br />
Das Vorhaben<br />
„600-kV-Gleichstrom-Leitung „DolWin gamma - Dörpen West“ des Netzanbindungsprojektes DolWin3<br />
für den Bereich 12-sm-Grenze bis Umspannwerk Dörpen West, Abschnitt Seetrasse“,<br />
in dieser Zusammenfassung mit Vorhaben DolWin3 abgekürzt,<br />
umfasst die planfeststellungspflichtige Seetrasse von der 12 sm-Grenze bis zur landseitigen Muffe, die<br />
die Seekabel mit den Landkabeln verbindet (Abbildung 1).<br />
Die Kenndaten sind Tabelle 2 zu entnehmen.<br />
Das Vorhaben DolWin3 ist in vier Bau- bzw. Verlegeabschnitten (Abkürzung: BA) geplant (siehe<br />
Übersicht: Tabelle 3).<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite II von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Tabelle 2:<br />
Kenndaten des Vorhabens DolWin3 – Abschnitt Seetrasse<br />
Projekt / Vorhaben:<br />
Träger des Vorhabens (Antragstellerin):<br />
Länge der Seetrasse:<br />
Beabsichtigte Umsetzung:<br />
Bauzeit HDD-Baustelle binnendeichs:<br />
Bauzeit HDD-Baustelle außendeichs:<br />
Bauzeit Kabeleinzug und Kabelverlegung<br />
im Watt<br />
Bauzeit Kabelverlegung im Sublitoral<br />
inkl. Muffeninstallation und 1 Kreuzungsbauwerk:<br />
600-kV-Gleichstrom-Leitung „DolWin gamma – Dörpen/West<br />
TenneT Offshore GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth<br />
59,3 1 km (12 sm-Grenze bis Anschluss Landtrasse)<br />
2013 HD-Bohrung und Einzug der Schutzrohre<br />
2014 Kabelverlegung und Kabeleinzug<br />
bis zu 11 Kalenderwochen (Bau der Baustelleneinrichtung bis zu<br />
4 KW, Baustellenbetrieb und Demobilisierung bis zu 6 KW, Abnahmeprüfung<br />
der HD-Bohrung 1 KW)<br />
bis zu 11 KW inkl. Rückbau<br />
bis zu 6 KW<br />
abhängig von ausführender Firma,<br />
geschätzt 20 KW einschließl. 4 KW witterungsbedingte Verlegepausen<br />
1<br />
Summe der im ArcView (GIS) ermittelten Teilstrecken der eingelesenen Trassenpositionsliste. Es kann geringe Abweichungen<br />
zu den Angaben des <strong>Erläuterungsbericht</strong>s und der Baubeschreibungen geben, da dort die Strecken mittels CAD ermittelt<br />
wurden.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite III von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Abbildung 1:<br />
Übersicht zur geplanten Seetrasse DolWin3<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite IV von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Tabelle 3:<br />
Untergliederung des Vorhabens DolWin3 in die geplanten vier Bauabschnitte<br />
der Seetrasse<br />
Bauabschnitt<br />
(BA)<br />
Bezeichnung Anmerkungen Strecke und Verlegetiefe<br />
2<br />
BA 1 HDD Baustelle HDD = horizontal directional<br />
drilling / Horizontalbohrung. Das<br />
Horizontalspülbohrverfahren ist<br />
eine gerichtete (gesteuerte)<br />
Bohrtechnik (Start und Ziel), um<br />
Rohrleitungen unterirdisch ohne<br />
Grabenaushub und umfänglichen<br />
Erdbau zu verlegen.<br />
BA 1.1 Bohreintritt binnendeichs Lage deichnah auf einem Acker<br />
bei Hamswehrum<br />
BA <strong>1.2</strong><br />
Bohraustritt außendeichs Wattbaustelle (rd. 5.000 m²)<br />
(Watt)<br />
BA 2<br />
BA 3<br />
BA 4<br />
Kabelverlegung im Watt<br />
und im Flachwasser bis zur<br />
1 – 2 m Tiefenlinie<br />
Kabelverlegung im Flachwasser<br />
() bis zur 10 -14 m<br />
Tiefenlinie<br />
Kabelverlegung im Flachund<br />
im Tiefwasser (Sublitoral<br />
ab der 10 -14 m Tiefenlinie<br />
bis 12 sm Grenze<br />
geplante Verlegung bei Hochwasser,<br />
ggf. Seitenanker, Verlegetechnik:<br />
Vibrationsverfahren<br />
geplante Verlegetechnik: Stehendes<br />
Spülschwert auf Barge/Ponton<br />
geplante Verlegetechnik: Spülschlitten<br />
oder TROV.<br />
Im BA 4 sind zwei Leitungen zu<br />
kreuzen.<br />
rd. 600 m lange, bis zu<br />
rd. 25 m tiefe Horizontalbohrung<br />
bis <strong>zum</strong><br />
Bohraustritt im Watt<br />
Zusammenführen der<br />
drei Kabel auf rund 40 m<br />
(3x) zu einem Kabelbündelung,<br />
Verlegetiefe<br />
1,5 m unter Wattoberfläche<br />
rd. 4.140 m, Verlegetiefe<br />
1,5 m<br />
rd. 37.285 m, Verlegetiefe<br />
mind. 3 m<br />
rd. 17.150 m, Verlegetiefe<br />
1,5 m, innerhalb des<br />
Verkehrstrennungsgebiets<br />
3,0 m<br />
<strong>1.2</strong> Naturraum und Schutzstatus (Übersicht)<br />
Das Vorhaben DolWin3 liegt in der Region „Niedersächsische Nordseeküste und Marschen“ und den<br />
Unterregionen 1.1 Deutsche Bucht und <strong>1.2</strong> Watten und Marschen.<br />
Die Seetrasse DolWin3 verläuft durch oder entlang der in Tabelle 4 genannten Schutzgebiete und<br />
durch gesetzlich geschützte Biotope.<br />
2<br />
Die Verlegetiefe bezeichnet den Abstand von der Geländeoberfläche bis zur Oberkante des Kabels bzw. Kabelbündels. Mit<br />
Eingrabetiefe ist somit die Tiefe gemeint, die <strong>zum</strong> Erreichen der geforderten bzw. der erforderlichen Überdeckung (ab Oberseite<br />
Kabel/Kabelbündel) benötigt wird.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite V von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Tabelle 4:<br />
Durch DolWin3 gequerte Schutzgebiete (informell)<br />
Schutzgebiet (in Klammern Zuständigkeitsbereich)<br />
Streckenlängen<br />
ohne HDD 3 (600 m)<br />
Bauabschnitt<br />
(BA)<br />
Nationalpark (NP) Niedersächsisches Wattenmeer (Zwischenzone) 18.260 m BA <strong>1.2</strong>, BA 2, BA 3<br />
FFH-Gebiet "Nationalpark (NP) Niedersächsisches Wattenmeer"<br />
18.260 m<br />
(DE 2306-301):<br />
davon Betrachtungsraum Außenems (NLPV) 4.610 m BA <strong>1.2</strong>, BA 2, BA 3<br />
davon Betrachtungsraum Randzel (NLPV) 13.650 m BA 3<br />
EU-VS-Gebiet "Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes<br />
25.640 m<br />
Küstenmeer" (DE 2210-401) (NLWKN und NLPV)<br />
davon Lage außerhalb NP (NLWKN) 7.380 m BA 3, BA 4<br />
davon Lage im NP (NLPV) 18.260 m BA <strong>1.2</strong>, BA 2, BA 3<br />
FFH-Gebiet Unterems und Außenems (DE 2507-331) (NLWKN) 850 m BA 3<br />
NSG „Borkum Riff“ (WE 276) (NLWKN) 7.720 m BA 3, BA 4<br />
Niederländische (NL) Natura-2000 Schutzgebiete Exkurs<br />
4.130 m<br />
EU-VS-Gebiet "Waddenzee" (NL9801001) 4.130 m BA 3<br />
davon zugleich FFH-Gebiet Eems-Dollard (NL2007 001) 1.570 m BA 3<br />
Erläuterung:<br />
Die genannten Strecken sind im ArcView 3.2 ermittelt worden und sind gerundet.<br />
Binnendeichs wird kein Schutzgebiet gequert.<br />
Nachfolgend werden die in Tabelle 1 genannten naturschutzfachlichen Unterlagen (Fachgutachten) in<br />
der dort genannten Reihenfolge zusammengefasst.<br />
Exkurs: Das Vorhaben verläuft auf kurzer Strecke durch das so genannte Grenzstreitigkeitsgebiet Ems-Dollart<br />
zwischen den Niederlanden und Deutschland. In den Antragsunterlagen DolWin3 muss es offen bleiben, ob durch<br />
das Vorhaben niederländisches Hoheitsgebiet während der Bauzeit vorübergehend auf rd. 4 km Strecke beansprucht<br />
wird.<br />
Die jeweils zur Verfügung gestellten Daten zur Abgrenzung der niederländischen und deutschen Schutzgebiete,<br />
die sich <strong>zum</strong> Teil erheblich überlagern, werden nicht hinterfragt, weil es darauf aus umweltvorsorglicher Sicht<br />
nicht ankommt. Vielmehr werden die Belange von Natura 2000 einerseits und die Belange der deutschen Eingriffsregelung<br />
und des besonderen Artenschutzes andererseits wie folgt behandelt:<br />
1.) Die Untersuchung der Betroffenheit niederländischer und deutscher Schutzgebiete bzw. ihrer Erhaltungsziele<br />
und maßgeblichen Bestandteile erfolgt in der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (s. Anlagen 10.<strong>1.2</strong>,<br />
10.3.2 der Antragsunterlagen) auf der Grundlage der aktuellen Gebietsdaten und der jeweils übermittelten Abgrenzungen<br />
für jedes Schutzgebiet im Einzelnen.<br />
2.) Die Werte und Funktionen von Natur und Landschaft und der Artenschutz werden unbeachtlicher der Fragen<br />
nach Grenzverläufen auf der Grundlage der im deutschen Naturschutzrecht verankerten strengen Eingriffsregelung<br />
und des besonderen Artenschutzes im landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlagen 8.1.1, 8.3.1) behandelt<br />
und unterliegen dem deutschen Planfeststellungsrecht. Alle mit den deutschen Naturschutzfachbehörden frühzeitig<br />
abgestimmten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind demnach grenzüberschreitend wirksam. Die verbleibenden<br />
erheblichen aber reversiblen Beeinträchtigungen werden kompensiert. Mangels entsprechender Regelungen<br />
in den Niederlanden, die anders als in Deutschland nicht zwischen Ausgleich, Ersatzmaßnahmen, Ersatzzahlung<br />
unterscheiden, sondern nur dahingehend, ob Auswirkungen akzeptabel sind oder nicht, wird bei der<br />
Bemessung der Höhe von Kompensation bzw. Ersatzzahlung auf die Regelung nach deutschem Naturschutzrecht<br />
und in Abstimmung mit NLWKN und NLPV verfahren. Hinsichtlich der Eingriffsbilanzierung erfolgt eine<br />
räumliche Aufteilung zwischen den beiden deutschen Fachbehörden nach dem Anteil ihrer Betroffenheiten. Für<br />
ggf. vorübergehend betroffenes niederländisches Hoheitsgebiet (baubedingte kurzfristige Auswirkungen am Gewässergrund)<br />
kann aus gutachterlicher Sicht unterstellt werden, dass es sich um akzeptable Auswirkungen handelt.<br />
3<br />
weil unterirdisch durch Bohrung.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite VI von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite VII von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
2 Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie<br />
Hinweis<br />
Nach Anlage 1 <strong>zum</strong> Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. nach Anlage 1 <strong>zum</strong> Niedersächsischen<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ergibt sich keine Pflicht zur Durchführung<br />
einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben DolWin3. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)<br />
und damit auch die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) werden vorsorglich und freiwillig auf Empfehlung der<br />
NLStBV durchgeführt. Begründet ist dies durch die Größe des Verfahrens und der Analogie zu anderen Verfahren.<br />
Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass das UVPG dahingehend geändert wird, dass die UVP für<br />
derartige Vorhaben verpflichtend eingeführt wird; in diesem Falle wäre eine UVP ohnehin im laufenden Verfahren<br />
nachzuholen.<br />
2.1 Landesraumordnung, Alternativen und Trassenvarianten<br />
Sachverhalt und Alternativlosigkeit<br />
Nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Übertragungsnetzbetreiber, in<br />
deren Regelzone die Netzanbindung von Offshore-Anlagen erfolgen soll, die Leitungen von dem Umspannwerk<br />
der Offshore-Anlagen bis zu dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt<br />
des nächsten Übertragungs- oder Verteilnetzes zu errichten und zu betreiben; die Netzanbindungen<br />
müssen zu dem Zeitpunkt der technischen Betriebsbereitschaft der Offshore-Anlagen errichtet<br />
sein (§ 17 Abs, 2a EnWG).<br />
TenneT Offshore beantragt die Kabelleitung des Netzanbindungssystems DolWin3, zur Netzanbindung<br />
von Offshore-Windparks auf der Ostseite des Emsfahrwassers. Die geplante Leitung verläuft<br />
innerhalb des 2. raumordnerisch festgelegten Bündelungskorridors entsprechend der Vorgaben des<br />
aktuellen LROP und entspricht grundsätzlich dem Ziel zur „Förderung der Windenergienutzung auf<br />
See zur weiteren Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung“ (LROP Kapitel 4.2 Ziffer 05 Satz<br />
1).<br />
Die Netzanbindung erfolgt über im Boden bzw. im Gewässergrund verlegte Seekabel. Die Übertragung<br />
der erzeugten Energie vom Offshorewindpark (OWP) bis <strong>zum</strong> Netzanknüpfungspunkt an Land<br />
wie auch die Versorgung der OWP mit Strom über Erdkabel ist alternativlos. Für eine unterbrechungsfreie<br />
Energieversorgung stehen keine anderen technischen Möglichkeiten zur Verfügung.<br />
Auswahl des Trassenkorridors:<br />
Die Realisierung des Vorhabens DolWin3 Seetrasse entlang der Westeremstrasse folgt der landesplanerischen<br />
Feststellung gemäß der „Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen<br />
(LROP)“ in der Fassung vom 08. Mai 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom<br />
24.09.2012 (Nds. GVBl. S. 350). Damit wird der Vorgabe zu Ziff 08, Satz 1 des LROP entsprochen:<br />
„Der zu erwartende Transport der in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der niedersächsischen<br />
Küste durch Anlagen zur Windenergienutzung auf See erzeugten Energie durch die 12-Seemeilen-<br />
Zone hat nach Ausschöpfung der Kapazitäten der unter Ziffer 05 Satz 12 festgelegten Trasse<br />
[Norderneytrasse] über die in der Anlage 2 am Rande des Emsfahrwassers festgelegte Trasse zu<br />
erfolgen.“<br />
Trassenvarianten und anderweitige Lösungsmöglichkeiten<br />
Innerhalb des festgelegten Trassenkorridors sollen die Leitungen so verlegt werden, dass der verfügbare<br />
Raum bestmöglich für viele Kabelsysteme genutzt werden kann (Ziff 05, Satz 4, LROP, Kap.<br />
4.2). Die Systeme werden in einem Abstand von 100 m zueinander verlegt. Aufgrund der räumlichen<br />
Enge der Westerems mit den Restriktionszonen Nationalpark und Naturschutz, Emsfahrwasser und<br />
Schifffahrt sowie Abstand zu Küstenschutzbauwerken (Buhnen südwestlich an Borkum) können nach<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite VIII von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
dem gegenwärtigen Stand unter Berücksichtigung der landesraumordnerischen Maßgaben drei Systeme<br />
in der Westeremstrasse realisiert werden. Der Trassenkorridor ist demnach streckenweise sehr<br />
eng, so dass sich bei drei zu realisierenden Vorhaben keine Trassenvarianten im eigentlichen Sinne<br />
ergeben.<br />
Neben dem Vorhaben DolWin3, welches das erste zu verlegende Kabelsystem sein wird, sind<br />
BorWin3 und BorWin4 vorgesehen.<br />
Anderweitige Lösungsmöglichkeiten ergeben sich nur durch technische Varianten und<br />
Verlegealternativen, die unter dem Gesichtspunkt der Minderung und Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen<br />
im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Eingang in die technische Planung<br />
gefunden haben und die als Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen in den Anlagen 8.<strong>1.2</strong> und<br />
8.3.2 festgesetzt sind.<br />
So wird der landesplanerischen Vorgabe, dass „Verlegearbeiten im Bereich von Vogelrast- und Nahrungsgebieten<br />
sowie Seehundsbänken nur im Zeitraum vom 15. Juli bis 30. November eines jeden<br />
Jahres erfolgen und dabei zu Seehundsliegeplätzen ein möglichst großer Abstand eingehalten wird“<br />
durch die Vermeidungsmaßnahmen V1 bis V3 sowie V5 und V 6 (Anlagen 8.<strong>1.2</strong>, 8.3.2) entsprochen.<br />
Die Maßnahmen sind mit den zuständigen Fachbehörden für Naturschutz abgestimmt.<br />
Der weiteren Vorgabe, dass „Beeinträchtigungen von für den Naturschutz besonders wertvollen Bereichen<br />
durch die Nutzung von störungsarmen Verlegeverfahren minimiert werden“, wird mit der Vermeidungsmaßnahme<br />
V4 entsprochen, die für den Verlegeabschnitt im Wattenmeer den Einsatz eines<br />
Vibroschwerts vorsieht.<br />
2.2 Einführung in die UVS<br />
2.2.1 Einführung<br />
Art und Umfang des Vorhabens sind in der Anlage 1 im <strong>Erläuterungsbericht</strong> zusammenfassend beschrieben<br />
und im Einleitungskapitel dieser Zusammenfassung als Übersicht dargestellt.<br />
„Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren<br />
und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf<br />
1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,<br />
2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,<br />
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie<br />
4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.“ (§ 2 Abs. 1 UVPG)<br />
Aus der Aufzählung der Schutzgüter wird deutlich, dass die meisten von ihnen bereits im Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan (LBP) im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt werden (s.o.). Bis<br />
auf die drei Schutzgüter Menschen, biologische Vielfalt und Kultur- und Sachgüter sind alle anderen<br />
als Bestandteil des Naturhaushalts im LBP behandelt. Um Wiederholungen und Doppelungen, so<br />
genannte Redundanzen zwischen den Unterlagen zu vermeiden, wurden für die Erstellung der Unterlagen<br />
zur Seetrasse DolWin3 folgende Festlegungen getroffen:<br />
1. Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) beschreibt und bewertet den Bestand der einzelnen<br />
Schutzgüter auf der Grundlage des im Scopingtermin am 20.1<strong>1.2</strong>011 vorgestellten Vorschlags<br />
<strong>zum</strong> Untersuchungsrahmen für die Untersuchungsgebiete. Art und Umfang der Untersuchungen<br />
sind abgestimmt und überdies im Verhältnis zu vergleichbaren Projekten im Küstenmeer gängige<br />
Praxis. Die Bewertung erfolgt 5-stufig.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite IX von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Tabelle 5<br />
Bewertungsklassen Biotoptypen<br />
Bewertungsklasse Bedeutung Abkürzung<br />
Wertstufe 5 von besonderer (sehr hohe) Bedeutung WS 5<br />
Wertstufe 4 von allgemeiner bis besonderer (hohe) Bedeutung WS 4<br />
Wertstufe 3 von allgemeiner (mittlere) Bedeutung WS 3<br />
Wertstufe 2 von allgemeiner bis geringer (geringe) Bedeutung WS 2<br />
Wertstufe 1 von sehr geringer (sehr geringe) Bedeutung WS 1<br />
Wertstufe 0*<br />
ohne Bedeutung (nur für vollversiegelte oder überbaute<br />
Grundflächen)<br />
Quelle: Drachenfels 2012, ergänzt durch IBL Umweltplanung 2012<br />
WS 0<br />
2. Die UVS liefert die nötigen Informationen für die Eingriffsregelung und die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />
im LBP, die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse, die Natura 2000-<br />
Verträglichkeitsuntersuchung und für die Untersuchung der Belange der Wasserrahmenrichtlinie<br />
(in der UVS integriert).<br />
3. Es werden die Auswirkungen des Vorhabens DolWin3 auf der Ebene von Empfindlichkeiten<br />
(hoch, mittel, gering) der Schutzgüter gegenüber den überwiegend baubedingten Wirkungen beschrieben<br />
und Empfehlungen für Vermeidungsmaßnahmen gegeben.<br />
4. Eine Prognose dahingehend, wie intensiv die Auswirkungen auf den fünfstufig bewerteten Bestand<br />
sind – ausgedrückt durch Vergleich der Wertstufe vorher und nachher – erfolgt in der UVS<br />
nicht. Durch den genannten Orientierungsrahmen Naturschutz obliegt die Feststellung, welche<br />
Auswirkungen erheblich negativ und von welcher Dauer und Intensität diese sind, ausschließlich<br />
dem LBP. Die UVS schätzt für die in beiden Unterlagen gleichermaßen behandelten Schutzgüter<br />
lediglich ab, ob die Auswirkungen vorübergehend oder dauerhaft und ob diese reversibel sind.<br />
Für die UVS wurden je nach voraussichtlicher Empfindlichkeit der Schutzgüter umfangreiche aktuelle<br />
Daten ausgewertet und eigene Erfassungen berücksichtigt.<br />
In diesem Zusammenhang bedankt sich die TenneT Offshore GmbH beim Wasser- und<br />
Schiffartsamt Emden (WSA), bei der WinGas GmbH und bei der EWE AG dafür, dass in ihrem<br />
Auftrag durch IBL Umweltplanung erhobene Daten auch für die UVS zur Seetrasse DolWin3<br />
verwendet werden konnten.<br />
2.2.2 Maßnahmen, um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />
zu vermeiden<br />
Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen wurden mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt.<br />
Sie sind in den Unterlagen 8.<strong>1.2</strong> und 8.3.2 dargestellt und in Kap. 4 zusammengefasst.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite X von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Aussagen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung im Abschnitt<br />
der Seetrasse<br />
Der Bestand der Schutzgüter wird in den folgenden Unterkapiteln auf das Wesentliche reduziert beschrieben.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen treten nicht ein - die Kabelbündel sind von Sedimenten überdeckt und<br />
haben keine Bedeutung für Strukturen und Funktionen der Schutzgüter. Die rückbaubedingten Auswirkungen<br />
entsprechen teilweise den baubedingten Auswirkungen. Diese Aussagen zu betriebs- und<br />
rückbaubedingten Auswirkungen gelten für alle Schutzgüter und werden daher im Weiteren weitgehend<br />
nicht wiederholend erwähnt.<br />
2.3 Schutzgut Mensch einschließlich menschliche Gesundheit<br />
Bestand und Bewertung<br />
Das Schutzgut umfasst den Menschen in seinem Wohnumfeld und seine Gesundheit.<br />
Seeseitig (jenseits des Deiches) ist kein Wohnumfeld vorhanden. Wirkungen des Vorhabens vom<br />
seeseitigen auf den landseitigen Bereich sind aufgrund der Barrierewirkung des Deichs ausgeschlossen.<br />
Daher wird im Weiteren nur der landseitige Bereich betrachtet.<br />
Im Bereich der binnenseitigen Baustelle liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Wohneinheit (Wohnen<br />
im Außenbereich).<br />
Auswirkungen<br />
Die Baustelle wird auf den Flächen eines landwirtschaftlichen Betriebs errichtet (Ackerfläche) und für<br />
etwa drei Monate betrieben. Aufgrund der Verlegeweise (Erdkabel) und bei Beachtung der einschlägigen<br />
Sicherheitsvorschriften sind anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sicher auszuschließen.<br />
Die Erwärmung des Kabels und die entstehenden elektrischen bzw. magnetischen Felder haben keine<br />
Auswirkungen auf Wohnumfeld und Gesundheit des Menschen, da sich Menschen nicht dauerhaft in<br />
einem Abstand von weniger als 1 m von den Kabeln aufhalten. Während des rund dreimonatigen<br />
Bauablaufs sind Belastungen (durch Staub und Baulärm) zu erwarten. Diese können auch nicht in der<br />
Form vermieden werden, eine „stille Baustelle“ zu betreiben, weil dies der allgemeinen Lebenserfahrung<br />
widerspricht. Die TenneT Offshore wird die Belastungen gleichwohl auf das unbedingt erforderliche<br />
Maß beschränken und die Ruhezeiten einhalten.<br />
Die schalltechnische Untersuchung der Planung durch das Gutachterbüro Bonk-Maire-Hoppmann hat<br />
ergeben, dass die Immissionsrichtwerte tagsüber und vor allem nachts eingehalten werden.<br />
2.4 Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt<br />
Grundsätzlicher Hinweis:<br />
Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume spielen im europäischen Netz Natura 2000 eine zentrale Rolle.<br />
Die Bestandsdaten der UVS und die Festlegung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen im LBP<br />
(Anlagen 8.1.1, 8.3.1 bzw. hinsichtlich der konkreten Maßnahmen in den Anlagen 8.<strong>1.2</strong>, 8.3.2) sind<br />
Beurteilungsmaßstab für die Untersuchung der Natura 2000 Verträglichkeit in den Anlagen 10.<strong>1.2</strong>,<br />
10.3.2 (Zusammenfassung in Kap. 5 ab Seite XXXIII dieses <strong>Anhang</strong>s).<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XI von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
2.4.1 Meeressäuger<br />
Die drei im Untersuchungsgebiet regelmäßig vorkommenden Arten sind Seehund (Phoca vitulina),<br />
Kegelrobbe (Halichoerus grypus) und Schweinswal (Phocoena phocoena). Mit diesen drei Tierarten<br />
wurde sich in den Untersuchungen umfänglich befasst. Mögliche Störungen während des Baubetriebs<br />
wurden frühzeitig mit den Fachbehörden für Naturschutz diskutiert und unter Vorsorgegesichtspunkten<br />
entsprechende Vermeidungsmaßnahmen festgelegt.<br />
2.4.1.1 Seehund und Kegelrobbe<br />
Bestand und Bewertung<br />
Die Bestandsbewertung beruht auf dem Vorkommen von Seehunden und Kegelrobben im Bereich<br />
des Hohen Riffs (nordwestlich von Borkum) als wichtigstem Vorkommen im Plangebiet und ist nicht<br />
auf den gesamten Trassenverlauf insgesamt übertragbar.<br />
Im Umfeld des Vorhabens sind die Seehundvorkommen für die Bestandsbewertung der Robben maßgeblich,<br />
da die Kegelrobbe hier keine bedeutsamen Liege- bzw. Wurfplätze hat. Das Auftreten von<br />
> 100 Alttieren des Seehundes führt zu einer Bewertung des Bestandes im Untersuchungsgebiet als<br />
„Vorkommen von besonderer bis allgemeiner Bedeutung“ (Wertstufe 4). Das Auftreten von Alttieren<br />
der Kegelrobbe in geringerer Anzahl führt zu einer Bewertung des Bestandes im Untersuchungsgebiet<br />
als „Vorkommen von allgemeiner Bedeutung“ (Wertstufe 3).<br />
Auswirkungen<br />
Als baubedingte Auswirkungen sind das Einrichten der Wattbaustelle, Schiffsbewegungen sowie längere<br />
Aufenthalte von Verlegeeinheiten und/oder Arbeitsschiffen und Ankerpositionierungen im Bereich<br />
der Seetrasse relevant. Auswirkungen auf Seehunde und Kegelrobben ergeben sich durch visuelle<br />
und akustische Störungen (Luft- und Unterwasserschall). Seehunde und Kegelrobben weisen eine<br />
mittlere Empfindlichkeit demgegenüber auf. Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, sollte die Kabelverlegung<br />
im Bereich der Liegeplätze möglichst kontinuierlich ohne längeren, ggf. lärmintensiveren Aufenthalt<br />
stattfindet. Das Verlegeschiff bzw. die Verlegeeinheit (Barge mit Arbeitsschiff) darf sich dort<br />
nur in sehr langsamer Fahrt (bis zu 800 m/h) parallel (in seitlicher Vorbeifahrt) zu den Liegeplätzen<br />
nähern und soll diese in ausreichenden Abständen passieren. Ankerungen innerhalb der Störzone<br />
sind zu unterlassen. Bei Rammarbeiten im Bereich der Wattbaustelle (Einbau der Spundwände) ist ein<br />
langsames Anvibrieren zu gewährleisten oder vor Beginn sind ggf. Vergrämer anzuwenden, so dass<br />
Tiere den Nahbereich vor Erreichen der maximalen Emissionswerte verlassen können. Unter Einhaltung<br />
der Vermeidungsmaßnahmen wird die Empfindlichkeit der Bestände gegenüber diesen Störungen<br />
als eher gering eingeschätzt.<br />
Die Empfindlichkeit der Seehund- und Kegelrobbenbestände auf den derzeit als Liegeplätze genutzten<br />
Sandbänken ist ggf. <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Kabelverlegung anders zu beurteilen, wenn im Jahr der<br />
Verlegung (Mitte Mai bis Ende Juli bezogen auf Seehunde 4 ) Jungtiere in höherer Anzahl vorkommen<br />
oder die Funktion als Wurfplatz an Bedeutung gewonnen hat (was derzeit nicht der Fall ist). Es wird<br />
empfohlen, in Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer (NLPV)<br />
4<br />
Die empfindlichen Monate für Seehunde sind bezogen auf die Wurf- und Aufzuchtfunktionen eines Habitats Mitte Mai bis<br />
Ende Juli.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XII von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
eine entsprechende vorsorgliche Vermeidungsmaßnahme zu formulieren, die ausreichenden Schutz<br />
unter Berücksichtigung der Dynamik des Schutzguts Seehunde und Kegelrobben gewährleistet.<br />
Die beschriebenen vorhabensbedingten Auswirkungen sind vorübergehend und reversibel. Unter Einhaltung<br />
der Vermeidungsmaßnahmen ergeben sich keine erheblich negativen nachhaltigen Umweltauswirkungen.<br />
2.4.<strong>1.2</strong> Schweinswal<br />
Bestand und Bewertung<br />
Der Schweinswal tritt insgesamt in mittlerer Dichte im Untersuchungsgebiet auf. V.a. im Frühjahr sind<br />
im Gebiet höhere Dichten zu erwarten. Das Untersuchungsgebiet wird zeitweise als Nahrungshabitat<br />
genutzt (Streifgebiet). Es hat keine Bedeutung für die Fortpflanzung der Art. Dies führt zu einer Gesamtbewertung<br />
des Schweinswalbestandes als Vorkommen von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe<br />
3).<br />
Auswirkungen<br />
Visuelle Störungen auf Schweinswale sind während der Bauphase nicht zu erwarten. Es ist von einem<br />
jeweils örtlich begrenzten Bereich auszugehen, der von den Tieren kurzfristig aufgrund akustischer<br />
Störungen gemieden wird, da es sich bei der Kabelverlegung vor allem um eine „Wanderbaustelle“<br />
handelt. Die Empfindlichkeit von Schweinswalen gegenüber den Wirkungen wird im Rahmen des allgemeinen<br />
Baubetriebs als gering eingestuft. Wie bei den Robben (s.o.) wird bei Rammarbeiten ein<br />
langsames Anvibrieren, ggf. mit Einsatz von Vergrämern vor Beginn der Arbeiten empfohlen, so dass<br />
Tiere den Nahbereich vor Erreichen der maximalen Emissionswerte verlassen können. Fortpflanzungsstätten<br />
sind nicht betroffen. Schweinswale werden weder als Individuum getötet noch wird der<br />
lokale im Gebiete vorkommende Bestand erheblich gestört. Unter Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen<br />
besteht eine geringe Empfindlichkeit.<br />
Die beschriebenen vorhabensbedingten Auswirkungen sind vorübergehend und reversibel. Unter Einhaltung<br />
der Vermeidungsmaßnahmen ergeben sich keine erheblich negativen Umweltauswirkungen.<br />
2.4.1.3 Wechselwirkungen<br />
Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern treten nicht auf, da die Auswirkungen auf Nahrungsorganismen<br />
(v.a. Fische) zu geringfügig sind.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XIII von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
2.4.2 Fische und Neunaugen<br />
Bestand und Bewertung<br />
Das Untersuchungsgebiet weist für Fische und Neunaugen folgende Funktionen auf:<br />
<br />
<br />
<br />
Laichgebiet: z.B. für Hornhecht, Großer Scheibenbauch, Seeskorpion, Butterfisch, Sandgrundel,<br />
Aalmutter,<br />
Aufwuchsgebiet und Nahrungsgebiet: z.B. für Scholle, Kleine Seenadel, Stint, Sprotte,<br />
Tobiasfisch, Hornhecht, Großer Scheibenbauch, Flunder, Seehase, Kliesche, Aalmutter, Grauer<br />
Knurrhahn,<br />
Wanderungsgebiet: Meer- und Flussneunauge, Finte.<br />
Der Bestand ist in Tabelle 6 bewertet.<br />
Tabelle 6:<br />
Bewertung Schutzgut Fische und Rundmäuler (Neunaugen)<br />
Wertstufe Definition der Wertstufe Lage und Bauabschnitt<br />
5 Vorkommen von besonderer Bedeutung Nicht vorhanden<br />
4 Vorkommen von besonderer bis allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Nationalpark: Bauabschnitte <strong>1.2</strong>, 2 und 3<br />
Nördlich Borkum: Bauabschnitt 4<br />
3 Vorkommen von allgemeiner Bedeutung Westeremstrasse außerhalb des Nationalparks:<br />
Bauabschnitt 3<br />
2 Vorkommen von allgemeiner bis geringer Nicht vorhanden<br />
Bedeutung<br />
1 Vorkommen von geringer Bedeutung Nicht vorhanden<br />
Auswirkungen<br />
Reaktionen bei Fischen werden durch die baubedingten Faktoren Spülbetrieb (Fluidisierung), Bildung<br />
von Trübungsfahnen, Sedimentumlagerungen und Unterwassergeräusche ausgelöst. Durch den Einsatz<br />
von Verlegegeräten ist es möglich, Fische durch Geräusche und Scheucheffekte kurzfristig zu<br />
vertreiben, bodenlebende Arten und ihre Entwicklungsstadien versehentlich zu verletzen oder zu töten.<br />
In Bauabschnitt 4 kommt es im Bereich der Leitungskreuzung zwischen Telekomleitung und DolWin3-<br />
Seekabel durch das Einbringen von Hartsubstrat (Beton, Steinschüttungen) zu einer strukturellen Veränderung<br />
des Gewässergrunds (900 m²). Für an sandigen Gewässergrund angepasste Arten verändert<br />
sich der Lebensraum auf kleiner Fläche. Die Steinschüttungen werden durch andere Arten der<br />
Wirbellosenfauna besiedelt und stellen für Fische eine andere Nahrungsgrundlage dar. Das Lückensystem<br />
in der Steinschüttung bietet für Kleinfische und Jungfische Rückzugsraum und Schutz vor<br />
Fressfeinden. Großräumige Auswirkungen über das unmittelbare Umfeld des Bauwerks hinaus sind<br />
nicht wahrscheinlich.<br />
Für den Bereich der Wattbaustelle wird beim Einbau der Spundwände ebenfalls wie für Robben und<br />
Schweinswale geltend ein langsames Anvibrieren empfohlen, so dass Tiere den Nahbereich vor Erreichen<br />
der maximalen Emissionswerte verlassen können. Die Empfindlichkeit gegenüber den Wirkungen<br />
ist zusammenfassend sowohl mit als auch ohne Vermeidungsmaßnahmen gering.<br />
Es werden keine erheblich negativen Auswirkungen für Fische und Neunaugen erwartet.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XIV von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Wechselwirkungen<br />
Mittelbare Folgen resultieren aus den Auswirkungen auf das Benthos im und am Gewässergrund als<br />
Nahrungsgrundlage vieler Fischarten (es handelt sich dann um Wechselwirkungen). Allerdings wird<br />
das Bodenleben im Verhältnis zur Größe der von den Fischen genutzten Habitate auf lediglich sehr<br />
kleiner Fläche vorübergehend verändert und die Beeinträchtigungen sind reversibel.<br />
2.4.3 Brutvögel<br />
Bestand und Bewertung<br />
Im Untersuchungsgebiet der UVS brüteten im Juni und Juli 2011 binnendeichs im Umfeld der landseitigen<br />
Baustelle die Arten Blaukehlchen, Bluthänfling, Kiebitz, Schafstelze, Schilfrohrsänger, Teichrohrsänger<br />
und Wachtel. Im Nahbereich der Baumaßnahmen brüteten 2011 die Arten Blaukehlchen,<br />
Schilfrohrsänger und Teichrohrsänger.<br />
Im außendeichs liegenden Vorland, mindestens 180 m von der Wattbaustelle entfernt, sind folgende<br />
für das Vogelschutzgebiet V01 „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“<br />
wertbestimmende Arten in 2011 beobachtet worden: Rohrweihe, Kornweihe, Säbelschnäbler, Blaukehlchen,<br />
Feldlerche, Rotschenkel und Schafstelze. Als Arten der Roten Liste Deutschlands kommen<br />
Wiesenweihe, Sandregenpfeifer, Schilfrohrsänger und Wiesenpieper hinzu. Brutgeschehen wurde bei<br />
Blaukehlchen, Feldlerche, Rotschenkel, Schafstelze, Schilfrohrsänger und Wiesenpieper festgestellt.<br />
Die im Vorland brütenden Limikolen nutzen die Wattflächen zur Nahrungssuche.<br />
Auf Borkum werden Brutvögel u.a. aufgrund der Vorbelastungen (Naherholung, Tourismus, Ausflugsund<br />
Fährschiffsverkehr) und der Entfernung der Brutreviere zu den Verlegeschiffen nicht erheblich<br />
gestört und der Bestand deswegen nicht weiter ausgeführt.<br />
Das außendeichs im Vorland bei Hamswehrum gelegene Gebiet sowie Gebiete auf Borkum werden<br />
aufgrund der nationalen bzw. landesweiten Bedeutung mit der höchsten Wertstufe (besondere Bedeutung,<br />
Wertstufe 5) bewertet. Das binnendeichs liegende Gebiet am Manslagter Nacken wird mit Wertstufe<br />
4 (besondere bis allgemeine Bedeutung) bewertet.<br />
Auswirkungen<br />
Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen werden nicht eintreten. Für Brutvögel sind vorübergehende<br />
Lebens-/Nahrungsraumverluste bzw. Einschränkungen der Lebensraumnutzung (wegen Verscheuchens)<br />
zu erwarten durch:<br />
<br />
<br />
<br />
visuelle Effekte durch Anwesenheit von Menschen und Baumaschinen im Brutgebietsumfeld,<br />
Schallimmissionen in der Bauphase durch Baumaschinen und Fahrzeuge im Brutgebietsumfeld,<br />
Flächeninanspruchnahme im Bereich der landseitigen Baustelle (derzeit Acker) zwischen<br />
Campingplatz und landwirtschaftlicher Betriebsstelle.<br />
Vorrangig ist der vorübergehende Lebensraumverlust bzw. die Einschränkung der Lebensraumnutzung<br />
aufgrund akustischer und visueller Wirkungen im Umkreis der Bauarbeiten zu berücksichtigen.<br />
Hier sind je nach Zeitpunkt der Arbeiten Meidungsreaktionen bei der Wahl des Reviers bzw. Brutplatzes,<br />
Aufgabe von Gelegen und Wegführen schon geschlüpfter Jungvögel (Watvögel, Enten) als Reaktion<br />
auf die Bauarbeiten möglich. Die Empfindlichkeit gegenüber den Wirkungen ist hoch. Zur Vermei-<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XV von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
dung von Störungen sollten Bauarbeiten außerhalb der Hauptbrutzeit durchgeführt werden. Die Empfindlichkeit<br />
der Brutvögel gegenüber den Wirkungen des vorübergehenden allgemeinen Baubetriebes<br />
wird unter Beachtung der Vermeidungsempfehlung als gering eingestuft.<br />
Aufgrund einer Bauzeitenregelung ergeben sich keine negativen Umweltauswirkungen.<br />
Wechselwirkungen<br />
Auswirkungen der Wattkabelverlegung auf das Benthos können zu einer vorübergehenden, lokalen<br />
Verringerung des Nahrungsangebots für im Watt nach Nahrung suchende Brutvögel führen. Es ist<br />
jedoch aufgrund der Kleinräumigkeit des vorübergehend verringerten Nahrungsangebots (unter<br />
2.000 m²) und der vorhandenen Ausweichmöglichkeit auf andere Flächen durch diese Wechselwirkung<br />
nicht mit zusätzlichen Auswirkungen auf die Brutvögel zu rechnen. Auswirkungen, die über die<br />
zuvor genannten hinausgehen und zu einer anderen Bewertung der Empfindlichkeit führen würden,<br />
sind nicht zu erwarten.<br />
2.4.3.1 Gastvögel<br />
Bestand und Bewertung<br />
Das binnendeichs liegend Umfeld der landseitigen HDD-Baustelle (abgeernteter Acker oder noch<br />
junge Feldfrüchte) wird von Kiebitz, Goldregenpfeifer und Möwen, seltener Gr. Brachvogel zur Rast<br />
genutzt. Der Baustellenbereich (Acker) wird bei Hochwasser gelegentlich zu Rast genutzt.<br />
Die Wattflächen werden vor allem zur Nahrungssuche genutzt. Bei Niedrigwasser sind die Vögel weitläufig<br />
im Watt verteilt. Möwen und einige Limikolen nutzen bei der Nahrungssuche die Wattflächen<br />
meist vereinzelt, z. B. Großer Brachvogel, oder in kleineren Trupps, z. B. Sandregenpfeifer oder<br />
Pfuhlschnepfe. Austernfischer treten auch in größeren Trupps auf.<br />
Bei auflaufendem Wasser wird zur Rast auf Flächen ausgewichen, die nicht überflutet werden. Möwen<br />
und Enten nutzen vor allem den befestigen Weg am Vorland zur Rast.<br />
Zur Hauptmauserzeit der Eiderenten im Spätsommer (Juli und August) werden vor allem die Watten<br />
und Priele am Emshörngat und Blinden Randzelgat genutzt. Vorkommen und Verteilung der Bestände<br />
werden in der UVS dargestellt.<br />
Nordwestlich von Borkum beginnt das Durchzugs-, Rast- und Überwinterungsgebiet von Seevögeln<br />
wie z.B. Seetaucher (Stern- und Prachttaucher).<br />
Die Landflächen (Vorland außendeichs und auf Borkum) und die vorgelagerten Wattflächen sind von<br />
besonderer Bedeutung (Bauabschnitt <strong>1.2</strong>, 2). Die Bereiche entlang des Fahrwassers und die Meeresflächen<br />
(Bauabschnitt 3 und 4) sind nur noch im Hinblick auf Rast- und Zugvögel (inkl. Mauser) von<br />
Bedeutung: Die Fahrwasserränder werden mit allgemeiner Bedeutung, in Bereichen mit mausernden<br />
Eiderenten oder bedeutenden Anzahlen anderer Arten (z.B. Rotschenkel, Steinwälzer) mit besonderer<br />
Bedeutung bewertet. Nördlich von Borkum (Bauabschnitt 4) sind nur noch Gastvögel zu berücksichtigen,<br />
die hier nur in mittleren Anzahlen auftreten und somit ist der Abschnitt von allgemeiner Bedeutung.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XVI von 36
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Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Auswirkungen<br />
Von den Bauarbeiten verursachte visuelle und akustische Störungen können insbesondere bei empfindlichen<br />
Arten Flucht- und Meidungsreaktionen auslösen, die zu einem temporären Verlust oder der<br />
Einschränkung der Nutzbarkeit von Rast-, Nahrungs- und Mausergebieten führen können. Anlagebedingte<br />
Auswirkungen treten nicht auf. Als betriebsbedingte Auswirkungen sind kurzfristige und örtlich<br />
begrenzte Störungen (Scheucheffekte) durch jährlich einmalig durchzuführende Leitungskontrollgänge<br />
im Watt zu nennen. Dies entspricht einer Störung durch Wanderer und führt zu keinen wesentlichen<br />
Auswirkungen.<br />
Aufgrund der Vorbelastungen durch Berufsschifffahrt, Freizeitschifffahrt, Fährverkehr, Ausflugsschiffe,<br />
Berufsfischerei, Naherholung und Tourismus hätten Vermeidungsmaßnahmen keinen kausalen<br />
vorhabensbezogenen Effekt und sind daher nicht vorgesehen. Die Empfindlichkeit der Gastvögel gegenüber<br />
den Wirkungen wird insgesamt als mittel eingeschätzt.<br />
Die Auswirkungen sind nicht erheblich negativ.<br />
Wechselwirkungen<br />
Durch die kleinräumige Beeinträchtigung des Benthos im Bereich des Watts (unter 2000 m²) ist ein<br />
temporärer Entzug potenzieller Nahrungsquellen von Gastvögeln gegeben. Da im Umfeld der Trasse<br />
allerdings genügend Nahrungsressourcen zur Verfügung stehen, die auch genutzt werden, und eine<br />
zeitnahe Wiederbesiedlung der betroffenen Bereiche gegeben sein wird, werden allenfalls geringe<br />
Auswirkungen auf die Gastvögel durch die Auswirkungen auf das Benthos vorübergehend bestehen.<br />
Insgesamt sind Auswirkungen, die über die zuvor genannten hinausgehen und zu einer anderen Bewertung<br />
der Empfindlichkeit führen würden, nicht zu erwarten.<br />
2.4.3.2 Benthos (Wirbellose Tiere im und auf dem Gewässergrund und im Watt)<br />
Bestand und Bewertung<br />
Der Bestand entlang der Seetrasse wurde in Abstimmung mit dem behördlichen Naturschutz untersucht.<br />
Insgesamt wurden in den Proben 25 Arten (Weichtiere, Vielborster, Wenigborster, Krebstiere,<br />
Nesseltiere) nachgewiesen, darunter die gefährdete Muschelart Scrobicularia plana und als Muschel<br />
der Vorwarnliste gefährdeter Arten Cerastoderma edule. Im Tiefwasser im Bereich kiesiger Gründe<br />
wurden artenreiche Bestände festgestellt (sog. Artenreiche Kiesgründe).<br />
Der Bestand des Benthos hat im Trassenbereich im Watt eine allgemeine, im Sublitoral eine besondere<br />
bis allgemeine und im Tiefwasser in kiesigen Gründen eine besondere Bedeutung.<br />
Auswirkungen<br />
Baubedingte Wirkungen bei der Verlegung des Kabels erzeugen tiefgründige oder oberflächliche Änderungen<br />
der Gefüge- und der Oberflächenstruktur unterschiedlicher Intensität. Z.T. führen sie zu<br />
mechanischen Schäden der Bodentiere mit Tötung oder Verletzung als Folge oder zur Verdrängung<br />
oder Verwurf aus der besiedelten Fläche oder spezifisch besiedelten Schicht. Die Auswirkungen sind<br />
allerdings vorübergehend und reversibel.<br />
Alle Baumaßnahmen und Tätigkeiten im Watt (auch bei einem Rückbau) sollten grundsätzlich naturschutzfachlich<br />
begleitet werden, um frühzeitig Schäden zu erkennen und abwenden zu können. Die<br />
Flächenbeanspruchung vor allem der empfindlicheren Mischwatten ist auf das bautechnisch erforder-<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XVII von 36
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Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
liche Mindestmaß zu beschränken, Springtiden sind weitgehend auszunutzen und alle am Bau beteiligten<br />
Personen sollten für die Empfindlichkeit des Wattenmeeres sensibilisiert sein. Das betrifft den<br />
Umgang mit Gefahrstoffen und Abfällen gleichermaßen wie die Flächennutzung der Mischwatten außerhalb<br />
der auszuweisenden Baustellenfläche. Hinsichtlich der Verlegetechnik der Kabelbündel im<br />
Bauabschnitt 2 ist die Verwendung eines Vibrationsschwerts oder einer vergleichbaren Verlegetechnik<br />
im Vibrationsverfahren bei einem Einsatz während der Hochwasserphase vorrangig zu empfehlen,<br />
weil nach Stand des Wissens und der Technik mit dieser Art des Kabeleinbaus die geringsten Veränderungen<br />
der Strukturen und Funktionen des Benthos verbunden sind. Die Regenerationszeiten sind<br />
deutlich günstiger und kürzer als bei anderen Verlegetechniken mit intensiveren und breiteren Einwirkzonen.<br />
Anlagebedingte Wirkungen treten in Bauabschnitt 4 auf, wo eine vorhandene Leitung zu kreuzen ist.<br />
Das Kreuzungsbauwerk am Gewässergrund besteht aus heruntergelassenen Betonmatten und zur<br />
Beschwerung und Sicherung aus einer nachträglichen Steinschüttung. Die vorhandene Weichbodenfauna<br />
wird vollständig durch den Einbau der Hartsubstrate überdeckt. Die Steine werden von festsitzenden<br />
Arten und Vertretern der Hartbodenlebensgemeinschaft wiederbesiedelt. Bezogen auf die<br />
typischerweise vorkommenden Benthosgemeinschaften des sandigen Sublitorals bewirkt der Einbau<br />
der Hartsubstrate einen dauerhaften Struktur- und Funktionsverlust. Die Änderungen sind nur durch<br />
Rückbau reversibel. Die Empfindlichkeit des Makrozoobenthosbestands der Weichböden gegenüber<br />
den Wirkungen wird als hoch eingestuft.<br />
Erheblich negative Umweltauswirkungen ergeben sich aus dem dauerhaften Kreuzungsbauwerk, vorübergehend<br />
erheblich sind die Auswirkungen durch den Einbau der Kabel durch verschiedene Verlegetechniken<br />
und durch die vorübergehende Nutzung des Watts.<br />
Wechselwirkungen<br />
Wechselwirkungen bestehen überwiegend über die Funktion des Benthos als Nahrungsgrundlage für<br />
Fische, im Watt Nahrung suchende Brutvögel und für Gastvögel. Bei der Verlegung steht freigespültes<br />
Benthos kurzfristig als erhöhte Nahrungsquelle zur Verfügung. In der Zeit der Regeneration der Bereiche<br />
ist die Funktion als Nahrungshabitat gemindert. Es handelt sich aber jeweils pro Raumeinheit um<br />
kleine Flächen gegenüber einer großflächigen Umgebung ohne Funktionsminderung. Negative Wechselwirkungen<br />
für andere Schutzgüter durch Auswirkungen auf das Benthos sind gering.<br />
Insgesamt sind Auswirkungen, die über die zuvor genannten hinausgehen und zu einer anderen Bewertung<br />
der Empfindlichkeit führen würden, nicht zu erwarten.<br />
2.4.3.3 Biotoptypen/Gefäßpflanzen<br />
Bestand und Bewertung<br />
Im Umfeld der landseitigen Baustelle (Deichkreuzung Hamswehrum) besteht ein ackerbaulich geprägter<br />
Nutzungskomplex (Raps, Mais, Getreide) mit randlich vorhandenen strukturarmen Gräben. Im<br />
Süden liegt ein Campingplatz. Im Norden an der Leeshauser Straße liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb<br />
mit Wohn- und Betriebsgebäuden. Westlich liegt der Landesschutzdeich (artenarme Intensivgrünlandvegetation).<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XVIII von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Im Vorland kommen Salz- und Brackmarschbiotope vor, so u.a. Salzwiesen, Röhrichte der Brackmarsch.<br />
Das Vorland ist durch geklammerte Steine (verbaute Ufer) und Buhnen gesichert und wird<br />
von einem befestigten Weg umgrenzt.<br />
Die Wattbaustelle liegt im Mischwatt. Die Seetrasse des Kabels liegt im Brackwasserwatt ohne Vegetation<br />
höherer Pflanzen, in der Flachwasserzone des Küstenmeeres und ab der 20 m Tiefenlinie in der<br />
Tiefwasserzone des Küstenmeeres.<br />
Die seeseitigen Biotoptypen sind überwiegend von besonderer Bedeutung, die Biotoptypen binnendeichs<br />
von allgemeiner bis geringer Bedeutung. Im landseitigen und seeseitigen Untersuchungsgebiet<br />
wurden keine gefährdeten und geschützten Pflanzenarten nachgewiesen. Im Untersuchungsgebiet<br />
der Seetrasse wurden keine Seegrasvorkommen festgestellt. Eine Beschreibung und Bewertung des<br />
Bestandes gefährdeter und geschützter Pflanzen erübrigt sich daher.<br />
Auswirkungen<br />
Im seeseitigen Untersuchungsgebiet (unterhalb des mittleren Tidehochwassers) werden die Biotope<br />
maßgeblich von den Strukturen und Funktionen der Sedimente/Substrate und der benthischen Besiedlung<br />
sowie der Lage im Küstenmeer hinsichtlich Salzgehalt und Tiefenzone (Eulitoral, Flach- und<br />
Tiefwassersublitoral) charakterisiert. Die Auswirkungen auf die seeseitigen Lebensräume korrelieren<br />
unmittelbar mit denen bei Benthos und Sedimente, auf die daher verwiesen wird.<br />
Im binnendeichs liegenden Untersuchungsgebiet resultieren Auswirkungen vor allem aus baubedingten<br />
und bauzeitlichen sowie anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen des Ackers. Eine Empfindlichkeit<br />
gegenüber Vorhabenswirkungen für bauzeitlich beanspruchte Flächen, die rekultiviert werden,<br />
besteht dort nicht. Dauerhaft überbaute Flächen im Bereich der Übergabestation erzeugen erhebliche<br />
Beeinträchtigungen auf kleiner Fläche (100 m²).<br />
Wechselwirkungen<br />
Landseitig kommt es weder zu Auswirkungen auf das Grundwasser noch zu nennenswerten langfristigen<br />
oder dauerhaften stofflichen Immissionen (z.B. Stickstoffoxid-Emissionen), somit können indirekte<br />
Auswirkungen sicher ausgeschlossen werden.<br />
Seeseitig sind die Wechselwirkungen, die durch die Auswirkungen auf Benthos und Sediment entstehen,<br />
zu berücksichtigen. Zusätzliche Wechselwirkungen mit anderen Biotoptypen sind nicht zu erwarten.<br />
2.5 Biologische Vielfalt<br />
Die biologische Vielfalt (kurz: Biodiversität) ist die Variabilität lebender Organismen und der ökologischen<br />
5 Komplexe, zu denen sie gehören. „Sie umfasst die folgenden drei Ebenen:<br />
<br />
<br />
<br />
die Vielfalt an Ökosystemen 6 bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften<br />
die Artenvielfalt<br />
die genetische Vielfalt innerhalb der verschiedenen Arten“<br />
(BfN, http://www.bfn.de/0304_biodiv.html 7 )<br />
5 Ökologie ist die „Wissenschaft von den Beziehungen der Organismen untereinander und mit ihrer Umwelt“ (Schafer 2003)<br />
6<br />
Das Ökosystem ist das „Beziehungsgefüge der Lebewesen untereinander […] und mit ihrem Lebensraum“ (Schafer 2003)<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XIX von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Bestand und Bewertung<br />
In den vorigen Kapiteln <strong>zum</strong> Schutzgut Tiere und Schutzgut Pflanzen werden entsprechend Wirbeltiere<br />
und das Makrozoobenthos sowie Pflanzen und Biotoptypen behandelt. Sie sind wesentlicher Teil<br />
des Schutzgutes biologische Vielfalt, sodass die dort getroffenen Aussagen entsprechend übertragbar<br />
sind.<br />
Auswirkungen<br />
Das Vorhaben ist wie mehrfach dargelegt fast ausschließlich nur mit baubedingten und vorübergehenden<br />
wie auch reversiblen Auswirkungen verbunden. Lediglich das Kreuzungsbauwerk (Steinschüttungen<br />
am Gewässergrund) seeseitig und die Übergabestation binnendeichs stellen dauerhafte lokale<br />
Änderungen dar (zusammen rd. 1.000 m²).<br />
Ein Projekt zur Netzanbindung von Offshore-Windparks ist faktisch nicht geeignet, zu nachhaltigen<br />
Schäden für die Biodiversität <strong>zum</strong> Beispiel des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer oder<br />
des Küstenmeeres an sich beizutragen.<br />
Vorhabensbedingt treten keine Änderungen der Vielfalt an Ökosystemen bzw. Lebensgemeinschaften,<br />
Lebensräumen und Landschaften ein. Einzelne Arten werden durch das Vorhaben nicht nachhaltig<br />
aus ihrem angestammten Lebensraum verdrängt, oder auf nur sehr kleiner Fläche durch Kreuzungsbauwerke,<br />
und gebietsfremde Arten werden durch betriebsbedingte Sediment- oder Bodenerwärmung<br />
nicht gefördert, mithin ist das Projekt DolWin3 nicht in der Lage, auf die Artenvielfalt negativ<br />
einzuwirken.<br />
Selbst wenn es zu dauerhaften strukturellen Änderungen des Gewässergrunds z.B. durch großflächigere<br />
Steinschüttungen (Rockdumping) käme, was nicht der Fall ist, erfolgt die Besiedelung dieser<br />
künstlichen Habitate ausschließlich aus dem genetischen Bestand des Untersuchungsgebiets. Durch<br />
das Kreuzungsbauwerk entstehen ebenfalls künstliche Hartsubstrate, die entsprechend besiedelt<br />
werden. Es mag in diesen Bereich zu einer lokalen Verschiebung der Biodiversität kommen, die strukturell-funktionaler<br />
aber nicht fremdgenetischer Natur ist. Bezogen auf die Änderungen pro Flächeneinheit<br />
bewegen sich die Ergebnisse im Promillebereich und sind weder positiv noch negativ für dieses<br />
Schutzgut.<br />
2.6 Schutzgut Boden<br />
Bestand und Bewertung<br />
Eulitoral und Sublitoral gehören <strong>zum</strong> Meeresgrund und werden daher nicht an dieser Stelle, sondern<br />
bei dem Schutzgut Wasser, Teil Sedimente (Gewässersohle/-grund) behandelt. Der außendeichs<br />
vorhandene Boden im Vorland ist von den Baumaßnahmen nicht betroffen, da diese Flächen unterbohrt<br />
werden. Binnenseitig des Deichs liegende Böden sind durch den Bauabschnitt 1.1 (binnenseitig<br />
des Deichs liegend HDD-Baustelle mit landseitiger BE-Fläche und Zufahrt) betroffen.<br />
Bauabschnitt 1.1 zählt zu den Küstenmarschen und betrifft den Bodentyp der Kalkmarsch. Kalkmarschen<br />
sind Böden mit hohem bis sehr hohem ackerbaulichem Ertragspotenzial. Die Flächen im Bereich<br />
des Vorhabens sind durch die landwirtschaftliche Nutzung mit den einhergehenden intensiven<br />
Bewirtschaftungs- und Entwässerungsmaßnahmen hinsichtlich des natürlichen Bodengefüges bis in<br />
den Untergrund verändert. Sie sind daher von allgemeiner (nicht besonderer) Bedeutung.<br />
7<br />
Abruf am 08.05.2012<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XX von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Auswirkungen<br />
Die landseitige Baustelle umfasst die folgenden Flächen:<br />
<br />
<br />
<br />
Geschotterte Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) und Zufahrt (bauzeitlich),<br />
Oberbodenmiete (bauzeitlich),<br />
Übergabestation (LWL-Container) inkl. PKW-Stellfläche (für die dauerhafte Betriebsphase) inkl.<br />
Kabelgraben und Arbeitsstreifen dorthin (bauzeitlich).<br />
Für die BE-Fläche und die Zufahrt werden die oberen Dezimeter Oberboden abgeschoben (Lagerung<br />
in der Oberbodenmiete). Nach Einbau von Trennvliesen und Geogittern werden die Flächen geschottert<br />
und somit teilversiegelt. Der spätere Baubetrieb erfordert Baucontainer, Lagerflächen, gedichtete<br />
Spülflüssigkeitslagunen etc., so dass die Grundflächenbeanspruchung in mindestens diesen Bereichen<br />
als Vollversiegelung anzusehen ist. Die beanspruchten Bodenflächen werden mit Ausnahme der<br />
LWL-Containerfläche mit seinen rd. 100 m² zurückgebaut und landschafts- bzw. nutzungsgerecht als<br />
landwirtschaftliche Nutzfläche rekultiviert (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands). Grundsätzlich<br />
sollen bei der Ausführung der Baumaßnahmen den Boden und die Vegetation schonende<br />
Arbeits- und Bauweisen unter Beachtung einschlägiger DIN-Normen angewendet werden.<br />
Die Auswirkungen sind vorübergehend und reversibel, für die Übergabestation dauerhaft (durch<br />
Rückbau ebenfalls reversibel). Da keine seltenen oder Böden besonderer Bedeutung beansprucht<br />
werden, ist von einer geringen Empfindlichkeit des Schutzguts gegenüber den Wirkungen des Vorhabens<br />
auszugehen. Insgesamt ergeben sich keine nachhaltigen Auswirkungen auf die Qualität und die<br />
Strukturen und Funktionen des Bodens.<br />
Wechselwirkungen<br />
Die bauzeitlichen Störungen des Bodens bis zur Rekultivierung der Flächen sind aufgrund der Dauer<br />
und der Kleinflächigkeit nicht geeignet, erheblich negative Wechselwirkungen mit anderen biotischen<br />
und abiotischen Schutzgütern zu verursachen.<br />
2.7 Schutzgut Wasser und Sedimente<br />
Bestand und Bewertung<br />
Bestand<br />
Grundwasser<br />
Das Schutzgut Grundwasser ist nur binnendeichs zu berücksichtigen. Aussagen <strong>zum</strong> Grundwasser<br />
sind dem Baugrundgutachten (Materialband, Anlage 11.1) zu entnehmen. Da weder die Nutzbarkeit<br />
noch die Qualität des Grundwassers vorhabensbedingt verändert wird, kann eine weitere Betrachtung<br />
entfallen.<br />
Oberflächenwasser<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt teilweise innerhalb des Ästuars (= Flussmündung) der Ems. Bis zur<br />
Höhe Eemshaven handelt es sich um den Gewässertyp „Übergangsgewässer“, ab Eemshaven bis zur<br />
12 sm-Zone um ein Küstengewässer (Deutsch-Niederländische Ständige Grenzgewässerkommission<br />
2005).<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXI von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Bewertung<br />
Hydrologie 8 /Gewässermorphologie<br />
Das Eulitoral ist in Hydrologie und Gewässermorphologie gering durch den Menschen beeinträchtigt.<br />
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Seltenheit von Wattlebensräumen wird die Wertstufe 5 (Bereich<br />
mit besonderer Bedeutung) vergeben.<br />
Die Hydrologie und Gewässermorphologie des Sublitorals ist durch den Menschen z.B. aufgrund<br />
Unterhaltungsbaggerungen und Baggergutumlagerungen entlang der Fahrrinne oder auch wegen der<br />
teilweise intensiven fischereilichen Nutzung gestört. Dies wirkt sich weniger auf das Tideverhalten und<br />
die Strömung als mehr auf die Wassertiefe und Trübung aus. Vor dem Hintergrund der menschlichen<br />
Einflüsse wird die Wertstufe 3 (Bereich mit allgemeiner Bedeutung) angesetzt.<br />
Wasserbeschaffenheit<br />
Salz- und Sauerstoffgehalt entsprechen im Eulitoral weitgehend den natürlichen Verhältnissen. Aufgrund<br />
der Stofffrachten aus der Ems und der geringen Durchmischungsrate ist das Watt jedoch hinsichtlich<br />
der Wasserbeschaffenheit vorbelastet. Es wird gleichwohl die Wertstufe 4 (von besonderer<br />
bis allgemeiner Bedeutung) zugewiesen.<br />
Die Wasserbeschaffenheit des Sublitorals ist menschlich gering beeinflusst. Sauerstoff- und Salzgehalte<br />
entsprechen weitgehend den natürlichen Gegebenheiten. Salzhaltige Einleitungen in die Außenems<br />
beeinflussen die Salzgehalte im Ems-Ästuar nur leicht. Der Stoffhaushalt im Ems-Ästuar ist<br />
aufgrund von Stofffrachten über Zuflüsse durch den Menschen beeinflusst. Auswirkungen auf das<br />
Küstenmeer sind aufgrund der höheren Vermischungsrate gering. Es liegen also weitgehend gering<br />
menschlich beeinflusste Verhältnisse vor, was zu einer Bewertung mit der Wertstufe 4 (von besonderer<br />
bis allgemeiner Bedeutung) führt.<br />
Insgesamt ergibt sich daraus die Wertstufe 4 (allgemeine bis besondere Bedeutung) für das gesamte<br />
Untersuchungsgebiet.<br />
Auswirkungen<br />
Aus der Anlage von Kabeln und Schutzrohren resultieren keine beurteilungsrelevanten Auswirkungen<br />
auf das Schutzgut. Auswirkungen entstehen baubedingt durch Aufwirbelungen von Sedimenten bei<br />
der Kabelverlegung im Spülverfahren und aus Trübungen sowie aus der Sedimentverlagerung auf die<br />
Gestalt und Beschaffenheit des Wassers. Die Auswirkungen können nur das seeseitige Untersuchungsgebiet<br />
betreffen, da sich an der landseitigen Baustelle keine Oberflächengewässer befinden,<br />
die durch die Baumaßnahme beansprucht werden. Die baubedingten Auswirkungen sind vorübergehend<br />
und reversibel.<br />
Empfindlichkeiten des Schutzguts gegenüber dieser Wirkung sind im Eulitoral hoch und im Sublitoral<br />
mittel. Es werden die gleichen Vermeidungsmaßnahmen wie bei dem Benthos empfohlen. Zusätzlich<br />
sollten allgemeine Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Watten- und des Küstenmeeres<br />
bzw. der Meeresumwelt getroffen werden.<br />
Insgesamt ergeben sich keine nachhaltig negativen Auswirkungen auf die Qualität und die Strukturen<br />
und Funktionen des Wassers als Lebensraum.<br />
8<br />
Die Hydrologie ist die „Lehre vom Wasser, seinen Arten, Eigenschaften und seinen Erscheinungsformen über, unter und auf<br />
der Erdoberfläche und ihren natürlichen Zusammenhängen.“ (Duden 2012. Online unter http://www.duden.de/rechtschreibung/Hydrologie.<br />
Letzter Zugriff am 16.10.2012)<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXII von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Wechselwirkungen<br />
Oberflächenwasser<br />
Die baubedingten vorübergehenden Auswirkungen sind insgesamt gering, mithin werden auch nur<br />
geringe Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern im Sub- und Eulitoral erwartet. Indirekte Auswirkungen<br />
auf die untersuchten Schutzgüter sind, sofern sie nicht schon dort beschrieben wurden,<br />
ebenfalls nicht zu erwarten. Zusätzliche Wechselwirkungen bestehen somit nicht.<br />
Die Anlage des Kreuzungsbauwerks ist mit Folgewirkungen bezogen auf Benthos und Fische verbunden.<br />
Wechselwirkungen mit dem Schutzgut Wasser resultieren daraus nicht.<br />
Sedimente und Wattmorphologie<br />
Veränderungen der Sedimentmorphologie und Störungen der Gefügestruktur können besonders in<br />
Bereichen hoher Besiedlungsdichte mit Störungen des Makrozoobenthos einhergehen. Störungen<br />
sind besonders durch Sedimentumlagerungen an Baugruben und entlang des Kabelgrabens sowie<br />
aufgrund von Verdichtungen durch aufliegende Schwimmeinheiten (z.B. Pontons) zu erwarten. Von<br />
einer Wiederbesiedelung der betroffenen Flächen ist auszugehen.<br />
Durch aufgewirbeltes Sediment entstehen Trübungsfahnen, die kurzzeitig zu erhöhten Trübungen des<br />
Wassers führen.<br />
Indirekte Auswirkungen auf andere Schutzgüter sind, sofern sie nicht schon dort beschrieben wurden,<br />
nicht zu erwarten. Zusätzliche Wechselwirkungen bestehen somit nicht.<br />
Insgesamt sind Auswirkungen durch Wechselwirkungen, die über die zuvor genannten hinausgehen<br />
und zu einer anderen Bewertung der Empfindlichkeit führen würden, nicht zu erwarten.<br />
2.8 Schutzgut Klima und Luft<br />
Bauzeitlich treten während der laufenden Bautätigkeiten Luftverunreinigungen durch den Einsatz von<br />
motorisierten Fahrzeugen und technischem Gerät ein. Diese Auswirkungen auf das Schutzgut Klima<br />
und Luft sind räumlich und zeitlich sehr begrenzt. Der kurzfristige Verbleib der Verlegeschiffe bzw.<br />
Baufahrzeuge im see- und landseitigen Untersuchungsgebiet ist vor dem Hintergrund der vorhandenen<br />
Verkehre als vernachlässigbar anzusehen.<br />
Es kann von vornherein ausgeschlossen werden, dass die vorhabensbedingten Wirkfaktoren zu<br />
mess- und beobachtbaren Veränderungen führen. Auswirkungen auf das Klima im Untersuchungsgebiet<br />
werden durch das Vorhaben nicht erwartet. Aus diesem Grund ist eine weitere Bearbeitung des<br />
Schutzgutes Klima/Luft in der UVS nicht weiter erforderlich (so auch im Ergebnis des Scopings am<br />
20.10.2011 festgelegt).<br />
2.9 Schutzgut Landschaft<br />
Bestand und Bewertung<br />
Im Bereich der landseitigen HDD-Baustelle ist die landwirtschaftliche Nutzung in Form der Acker- und<br />
Grünlandnutzung auf den fruchtbaren Marschböden landschaftsbildprägend. Ein typisches kulturhistorisches<br />
Landschaftselement ist der Seedeich. Die Krummhörn ist eine offene, weitgehend gehölzfreie<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXIII von 36
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Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Landschaft. Nahe der HDD-Baustelle vorhandene Windkraftanlagen sind weithin sichtbar. Vereinzelt<br />
kommen Gehöfte vor, wie der ca. 100 m nördlich der Baustelle liegende Landwirtschaftsbetrieb.<br />
Die Uferlinie nahe der HDD Wattbaustelle ist von Küstenschutzbauwerken (Deichanlagen, vergossenem<br />
Uferverbau und Buhnen) gekennzeichnet. Bei guter Sicht wirken die industriellen Strukturen und<br />
Windkraftanlagen der ca. 9 km westlich liegenden Niederländischen Küste (Eemshafen) deutlich in die<br />
Landschaftsbildeinheit hinein. Nahe der Baustelle binnendeichs vorhandene Windkraftanlagen wirken<br />
auch hier hinein. Zu bestimmten Monaten prägt der Tourismus das Landschaftsbild. So liegt beispielsweise<br />
ca. 500 m südlich der Baustelle ein Campingplatz und Fahrradtouristen nutzen die Straßen<br />
entlang der Deichlinie.<br />
Die Außendeichsflächen nahe der HDD-Wattbaustelle bestehen aus mit Entwässerungsgräben durchzogenen<br />
Salzwiesen, die ca. 200 m breit sind. Der Übergang vom Watt zu den Salzwiesen ist durch<br />
den Uferbau unnatürlich. Die Wasserflächen werden durch die Berufs- und Freizeitschifffahrt genutzt.<br />
Dies wird dem Betrachter durch einen regelmäßigen Verkehr mit z.B. Fahrgastschiffen (Fähren und<br />
Katamaran), Binnenschiffen oder Segelbooten deutlich. Von der Nutzung dieses Bereichs durch die<br />
Berufs- und Freizeitfischerei ist ebenfalls auszugehen. Es finden außerdem Baggerungen im Bereich<br />
der Fahrrinne statt, die optisch und akustisch auf den Betrachter wirken. Der zwischen Festland und<br />
Borkum verkehrende Katamaran (70 km/h) ist deutlich außendeichs zu hören und zu sehen. Das Watt<br />
wird bei Niedrigwasser für Wattwanderungen genutzt.<br />
Im Bereich des Sublitorals verläuft das Vorhaben im offenen Küstengewässer mit typischen Nutzungen<br />
(Berufsschifffahrt, Berufsfischerei u.a.), Sandbänken und Insel. Weiträumige Sichtbeziehungen<br />
einer Landschaft mit naturraumtypischer Eigenart. Die Insel Borkum ist ein Schwerpunkt der Erholung.<br />
Die Krummhörner Marsch im Bereich der HDD-Baustelle ist aufgrund der bestehenden Nutzungen<br />
ohne besondere Funktionen für Naturerleben und stille Erholung. Das Landschaftsbild ist von allgemeiner<br />
Bedeutung.<br />
Der Bereich der HDD-Wattbaustelle bis Borkum und vom Küstenmeer bis zur 12 sm-Grenze ist ein<br />
Bereich von besonderer Bedeutung.<br />
Auswirkungen<br />
Nach Beendigung der Baumaßnahmen und der Räumung der Baustellen ist das Vorhaben DolWin3<br />
nicht mehr wahrnehmbar, da Kabelbündel und Schutzrohre in Boden und Sedimenten verlegt sind und<br />
die Kreuzungsbauwerke sich unter Wasser befinden. Die Übergabestation (LWL-Container) direkt am<br />
Landwirtschaftsbetrieb ist klein und, gemessen an den vorhandenen Gebäuden, nicht landschaftswirksam.<br />
Es treten ausschließlich Wirkungen während der Bauzeit auf. Vor dem Hintergrund lediglich<br />
vorübergehender kurzfristiger Wirkungen hat das Schutzgut Landschaft eine geringe Empfindlichkeit<br />
gegenüber den Auswirkungen. Erheblich negative Umweltwirkungen bestehen nicht.<br />
Wechselwirkungen<br />
Indirekte Auswirkungen auf untersuchte Schutzgüter sind, sofern sie nicht schon dort beschrieben<br />
wurden, nicht zu erwarten. Zusätzliche Wechselwirkungen bestehen somit nicht.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXIV von 36
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Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
2.10 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Bestand und Bewertung<br />
Kulturgüter<br />
Im frühzeitigen Beteiligungsverfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens wird durch Schreiben<br />
des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege – Referat Archäologie – vom 10.02.2012<br />
(Az 12/45, Frau Gerdau) folgendes mitgeteilt:<br />
„Im Niedersächsischen Wattenmeer sind aufgrund von Meeresspiegelschwankungen Siedlungen der<br />
Völkerwanderungszeit und des Mittelalters untergegangen. Im Bereich der Seetrasse sind uns keine<br />
Bodendenkmäler bzw. Schiffswracks bekannt.“<br />
Sonstige Sachgüter<br />
Als sonstiges Sachgut sind die dem Deichvorland vorgelagerten Küstenschutzbauwerke von Bedeutung.<br />
Da im Anlandungsbereich die Kabel unterirdisch in Horizontalbohrungen durch Schutzrohre gezogen<br />
werden, sind Auswirkungen auf die Küstenschutzbauwerke ausgeschlossen.<br />
Auswirkungen<br />
Im Bereich der Seetrasse:<br />
<br />
<br />
<br />
sind keine Schutzgüter dieser Art bekannt,<br />
falls welche festgestellt werden sind entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen<br />
vorzusehen, oder<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut sind ausgeschlossen.<br />
Falls es während der Bauarbeiten zu ungewöhnlichen Konzentrationen von Steinen, Scherben, Holzkohlekonzentrationen<br />
oder Holzgegenständen kommt, sind diese Funde nach dem Denkmalschutzgesetz<br />
unbedingt meldepflichtig (§ 13 NDSchG), da es sich aufgrund der geologischen Rahmenbedingungen<br />
nur um denkmalgeschützte Hinterlassenschaften aus frühgeschichtlicher Zeit handeln kann.<br />
Im Planfeststellungsbeschluss wird es dazu entsprechende Auflagen und Festsetzungen geben, die<br />
ebenfalls die umgehend zu benachrichtigenden Stellen benennen. Durch die naturschutzfachliche<br />
Baubegleitung kann überdies ein Einhalten dieser Auflagen unterstützt werden.<br />
2.11 Literatur und Quellen<br />
Siehe UVS, Anlagen 10.1.1 und 10.3.1<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXV von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
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Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
3 Belange der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)<br />
Die Belange der WRRL werden in der UVS im Kapitel 9.2.6 als Teil des Schutzguts Wasser behandelt.<br />
Das Vorhaben ist ungeeignet, den chemischen Zustand der betroffenen Oberflächenwasserkörper<br />
negativ zu verändern. Es tritt keine Verschlechterung des ökologischen Zustands/Potenzials nach<br />
§§ 27 und 28 WHG ein. Das Vorhaben DolWin3 Seetrasse ist ungeeignet, eine Verschlechterung des<br />
ökologischen Potenzials der Oberflächenwasserkörper hervorzurufen.<br />
Hinsichtlich des Verbesserungsgebots wird durch das Vorhaben keine Gefährdung der Zielerreichung<br />
ausgelöst.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXVI von 36
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4 Zusammenfassung Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und artenschutzrechtliche<br />
Konfliktanalyse<br />
Bezug: Anlagen 8.1.1, 8.3.1 und 8.<strong>1.2</strong>, 8.3.2<br />
Einführung<br />
Im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) wird die im Naturschutzrecht verankerte so genannte<br />
Eingriffsregelung angewendet. Als Eingriff definiert sind Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung<br />
von Grundflächen, die mit erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />
Naturhaushalts und/oder das Landschaftsbild verbunden sein können (Legaldefinition nach § 14 Abs.<br />
1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)).<br />
Die wichtigste Vorgabe der Eingriffsregelung ist das Vermeidungsgebot. Demnach dürfen von einem<br />
Vorhaben nicht mehr Beeinträchtigungen verursacht werden als notwendig, um das Vorhaben nach<br />
dem Stand der Technik und Praxis zu verwirklichen.<br />
Allerdings sollen die Vermeidungsmaßnahmen nicht so weit gehen, dass die Verwirklichung des Vorhabens<br />
in der insgesamt geplanten Weise unmöglich wird. Auch müssen Vermeidungsmaßnahmen im<br />
Einzelnen durchführbar und realitätsbezogen sein, sie müssen sich an der so genannten Lebenswirklichkeit<br />
messen. Im Weiteren sollen Vermeidungsmaßnahmen angemessen sein und im richtigen Verhältnis<br />
<strong>zum</strong> Nutzen stehen. Eine nur mit großem Aufwand umsetzbare Vermeidungsmaßnahme, die<br />
an sich jedoch keine besonderen Werte und Funktionen des Naturhaushalts dauerhaft vor Veränderungen<br />
bewahrt, ist nicht im Sinne der Eingriffsregelung.<br />
Alle in diesem Sinne nicht vermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen müssen durch reale Maßnahmen<br />
gleichartig ausgeglichen, oder wenn dieses aus verschiedenen Gründen nicht in angemessener<br />
Zeit machbar ist, durch gleichwertige sonstige Maßnahmen ersetzt werden. Solche Kompensationsmaßnahmen<br />
sollen den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes dienen und bestehende Beeinträchtigungen,<br />
die nicht aus dem Vorhaben resultieren, beseitigen. Kompensationsmaßnahmen<br />
sollen demnach zu dauerhaften Aufwertungen von Natur und Landschaft führen ohne ihrerseits selbst<br />
erhebliche Beeinträchtigungen zu verursachen. Erst wenn verursachte Beeinträchtigungen gar nicht<br />
oder nicht vollständig durch reale Maßnahmen ausgeglichen oder ersetzt werden können kann der<br />
Eingriffsverursacher Ersatz in Geld leisten. Das setzt voraus, dass die Belange des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege nicht allen anderen Belangen und Interessen in ihrer Bedeutung und ihrem<br />
Range vorgehen. In der Praxis der Eingriffsregelung tritt dieser Fall selten ein, weil bereits bei der<br />
Planung eines Vorhabens in aller Regel die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
frühzeitig berücksichtigt werden, um derartige Konflikte erst gar nicht auszulösen. Für Vorhaben wie<br />
DolWin3 trifft dieses umso mehr zu, weil die weit überwiegenden und nicht vermeidbaren Eingriffe<br />
nicht dauerhaft sind. Die Veränderungen sind bis auf kleinflächige anlagebedingte Maßnahmen 9 vorübergehend<br />
und insgesamt reversibel. Nach der Verlegung der Kabel werden die baubedingt beanspruchten<br />
Flächen entweder rekultiviert und je nach Vornutzung landschaftsgerecht wiederhergestellt<br />
(gilt für Flächen an Land) oder die betroffenen Grundflächen und ihre Werte und Funktionen regenerieren<br />
sich selbst in überschaubarer Zeit, erfahrungsgemäß kurzfristig, mittelfristig und vollständig<br />
jedoch sicher. Langfristige Beeinträchtigungen können sicher ausgeschlossen werden. Auch aus dem<br />
Betrieb der Kabel (Strom fließt) resultieren keine erheblichen Beeinträchtigungen. So werden so genannte<br />
thermische Emissionen (Wärmeaustrag / Wärmeabgabe an die Umwelt) im Seekabelbereich<br />
9<br />
Z.B. Steinschüttung (Kreuzungsbauwerk) unter Wasser (< 1.000 m²) zur Sicherung vorhandener und der neuen Kabel gegen<br />
Beschädigungen.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXVII von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
unterhalb des geforderten 2 K-Kriteriums (K = Kelvin) liegen. Das sogenannte 2 K-Kriterium stellt einen<br />
Vorsorgewert da, der auf Basis des derzeitigen Wissenstandes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit<br />
sicherstellt, dass durch die Kabelerwärmung im Betrieb und bei Volllast erhebliche negative Auswirkungen<br />
auf sensible Bodentiere im seeseitigen Bereich, also auf die im und auf dem Gewässerboden<br />
(Sediment) vorkommende sogenannte benthische Lebensgemeinschaft, vermieden werden.<br />
Der gesetzliche Grenzwert für magnetische Emissionen von 100 μT (die Maßeinheit für die Intensität<br />
magnetischer Felder ist die magnetische Flussdichte in µT, Mikrotesla) wird um ein Vielfaches unterschritten.<br />
Elektrische Felder werden auf Grund der Schirmung der Kabel nicht erzeugt.<br />
Im LBP macht TenneT als Verursacher der vorwiegend baubedingt festgestellten Eingriffe die erforderlichen<br />
Angaben zu<br />
Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf der Eingriffe sowie<br />
den vorgesehenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen.<br />
Die Eingriffsregelung erfolgt im LBP auf der Grundlage des mit den Fachbehörden für Naturschutz<br />
NLWKN und NLPV abgestimmten Orientierungsrahmens Naturschutz vom Mai 2012 10 .<br />
Untersuchungsgebiete<br />
Der Untersuchungsraum des LBP umfasst<br />
1. einen definierten Korridor beiderseits der Trassenachse des Vorhabens sowie<br />
2. einen definierten Bereich um Transport-, Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen.<br />
Die Untersuchungsgebiete sind abhängig von der Empfindlichkeit bestimmter Schutzgüter 11 gegenüber<br />
den Auswirkungen des Vorhabens definiert. Im konkreten Einzelfall und im Ergebnis des Scopingtermins<br />
am 20.10.2011 in Leer wurden folgende schutzgutspezifischen Untersuchungsgebiete<br />
festgelegt (Tabelle 7), die auch für die Untersuchungen der Schutzgüter in der UVS gelten.<br />
Tabelle 7 Schutzgutspezifische Untersuchungsgebiete 12<br />
Schutzgut<br />
Biotoptypen inkl. Wasser und Sedimente<br />
Seegras<br />
Marine Säuger<br />
Brutvögel<br />
Gastvögel<br />
Benthos*<br />
Erläuterung:<br />
Untersuchungsgebiete in Metern beiderseits der Seetrasse<br />
DolWin3 bzw. um Transport, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen<br />
500 m (Biotoptypen)<br />
250 m<br />
1.000 m<br />
500 m (bis 600 m bei Vorkommen empfindlicher Arten)<br />
500 m, Eiderenten während der Mauser: 1.000 m<br />
250 m (im Einzelfall mehr)<br />
* Die Angrenzung des UG für das Makrozoobenthos richtet sich nach den Anforderungen des Einzelfalls<br />
und ist abhängig von den Ergebnissen der Seitensonaruntersuchung (Sidescan) der Sedimente.<br />
Das Untersuchungsdesign wurden zwischen dem NLWLN, der NLPV und TenneT respektive IBL<br />
Umweltplanung abgestimmt<br />
10<br />
11<br />
12<br />
IBL Umweltplanung. 2012. Netzanbindung von Offshore-Windparks - Orientierungsrahmen Naturschutz für Anschlussleitungen<br />
im Abschnitt Seetrasse. Teil I - Festlegungen für die naturschutzfachlichen Unterlagen. Teil II - Begründungen und Erläuterungen.<br />
<strong>Erläuterungsbericht</strong> im Auftrag der TenneT Offshore GmbH.<br />
Der Begriff Schutzgut stammt aus dem UVPG, z.B. Schutzgut Boden, Schutzgut Tiere. In der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
wird hingegen zwischen Werten und Funktionen des Naturhaushalts und das Landschaftsbild unterschieden.<br />
Grundsätzlich ist die Abgrenzung der Untersuchungsgebiete nicht abschließend. Sie sind für den Fall in den Umweltgutachten<br />
anzupassen, wenn während der Bearbeitung von Bestand und Auswirkungen und im Ergebnis der Konfliktanalyse eine<br />
Erweiterung fachlich geboten ist, um alle Auswirkungen zu erfassen.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXVIII von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Ergebnisse<br />
Nach IBL Umweltplanung (2012) 13 wird der Bestand im LBP je Bezugsraum zusammenfassend in<br />
Steckbriefen beschrieben. Unter Lebensraumfunktion werden diejenigen Biotope/Pflanzen und Tiere<br />
genannt, die im Ergebnis der UVS empfindlich auf die Wirkungen des Vorhabens DolWin3 in den jeweiligen<br />
Verlege- bzw. Bauabschnitten reagieren können und die somit eingriffsrelevant sind. Unter<br />
arten-schutzrechtlichen Gesichtspunkten werden alle Arten oder Gruppen genannt, die im Wirkraum<br />
vorkommen (können). Für die Teilräume bzw. die Biotopkomplexe, ggf. für die einzelnen Biotoptypen,<br />
werden im Besonderen die Tierlebensräume und Habitate, die wertgebenden Funktionen für Tiere und<br />
wichtige Funktionsbeziehungen haben, beschrieben.<br />
Im LBP werden folgende fünf Bezugsräume beschrieben:<br />
Bezugsraum 1.1:<br />
Bezugsraum <strong>1.2</strong>:<br />
Bezugsraum 2:<br />
„Südlich Hamswehrumer Leeshaus“. Binnendeichs liegender Bereich der<br />
landseitigen HDD-Baustelle mit Baustelleneinrichtung und Zufahrt (Bezug<br />
Bauabschnitt 1.1).<br />
„Manslagter Nacken und Vorland“. Außendeichs liegender Bereich der wattseitigen<br />
HDD-Baustelle (Bezug Bauabschnitt <strong>1.2</strong>).<br />
„Manslagter Nacken“. Kabelverlegung im Watt und Flachwasser (Bezug Bauabschnitt<br />
2).<br />
Bezugsraum 3: „Westerems“. Kabelverlegung im Sublitoral (Bezug Baustellenabschnitt 3).<br />
Bezugsraum 4:<br />
„Küstenmeer nördlich Borkum“. Kabelverlegung im Sublitoral (Bezug Bauabschnitt<br />
4).<br />
Der Bezugsraum 1.1 ist durch landwirtschaftliche Intensivnutzung geprägt. Eine ca. 1 ha große Fläche<br />
wird für die Baustelle hergerichtet (Einbau von Schotter) und eingerichtet. Zudem wird eine Zufahrt<br />
ausgehend von der Leeshauser Straße gebaut und für die Dauer der Bauzeit vorgehalten. Der Oberboden<br />
wird Richtung Campingplatz als Sicht- und Lärmschutzwall zwischengelagert. Beim landwirtschaftlichen<br />
Betrieb nördlich der Baustelle wird die Übergabestation der Steuerkabel gebaut (100 m²).<br />
Im Bezugsraum beginnen die Bohrungen unter der Straße und unter dem Deich und führen zur wasserseitigen<br />
Baustelle im Bezugsraum <strong>1.2</strong> mit der Baustelle im Watt.<br />
Die Auswirkungen auf den Biotoptyp Acker und seine Lebensraumfunktionen sind gering und auf die<br />
Bauzeit beschränkt. Nur die Übergabestation bleibt dauerhaft bestehen. Die weit überwiegend anderen<br />
beanspruchten Flächen werden vollständig nach Bauende zurückgebaut und rekultiviert. Aufgrund<br />
der Lage in der Nähe zu einem Vogelschutzgebiet und wegen der in 2011 festgestellten Brutrevieren<br />
von Blaukehlchen, Kiebitz, Schilfrohrsänger, Teichrohrsänger und Wachtel im Bereich der geplanten<br />
Baustelle und im Untersuchungsgebiet wird im LBP und in den Unterlagen 8.<strong>1.2</strong> und 8.3.2 (Landschaftspflegerische<br />
Maßnahmen) eine Bauzeitenregelung festgelegt, die vorsieht, dass die Bautätigkeiten<br />
außerhalb der Hauptbrut- und Aufzuchtzeit stattfinden.<br />
Im Weiteren wird eine naturschutzfachliche Baubegleitung als Schutzmaßnahme und eine Brutvogelerfassung<br />
im Jahr der geplanten Bauausführung als Vermeidungsmaßnahme festgelegt, um den Zeitpunkt<br />
des Baubeginns so bestimmen zu können, dass erhebliche Störungen brütender Vogelarten<br />
vermieden werden.<br />
13<br />
IBL Umweltplanung. 2012. Netzanbindung von Offshore-Windparks - Orientierungsrahmen Naturschutz für Anschlussleitungen<br />
im Abschnitt Seetrasse. Teil I - Festlegungen für die naturschutzfachlichen Unterlagen. Teil II - Begründungen und Erläuterungen.<br />
<strong>Erläuterungsbericht</strong> im Auftrag der TenneT Offshore GmbH.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXIX von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Die Bezugsräume <strong>1.2</strong> und 2 liegen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (Zwischenzone)<br />
und sind durch die gesetzlich geschützten Biotope Sandwatt und Mischwatt geprägt. Seltene oder<br />
streng geschützte Pflanzen kommen in den Eingriffsflächen nicht vor. Die Lebensraumfunktionen für<br />
Vögel sind von besonderer Bedeutung und sehr hohem Wert.<br />
Das Vorland ist nicht betroffen, allerdings liegt die so genannte Wattbaustelle nur rund 180 m vom<br />
Ufer entfernt.<br />
Im Bezugsraum <strong>1.2</strong> tritt die Bohrung, die landseitig beginnt, im Bereich von Spundwandkästen aus.<br />
Diese werden vibrierend und damit lärmmindernd eingerammt. In diese Bohrungen werden die Kabelschutzrohre<br />
eingezogen und zunächst verschlossen. Im Folgejahr werden die Rohrenden wieder freigelegt<br />
und die drei Kabel (Hinleiter, Rückleiter, Steuerkabel) eingezogen und an Land mit dem Landkabel<br />
verbunden. Die drei Kabel werden im Watt in offenen Gräben zusammengeführt und so genannt<br />
gebündelt. Diese Arbeiten finden innerhalb der ca. 0,5 ha großen Wattbaustelle statt. Sodann werden<br />
die Kabel in das Verlegegerät eingeführt und auf 1,50 m Tiefe im Watt verlegt. Nach Abschluss aller<br />
Arbeiten werden alle baubedingt benötigten Flächen zurückgebaut (im Wesentlichen werden die<br />
Spundwandkästen und ein zur Wattbaustelle führender Steg vollständig entfernt, so dass die Baustelle<br />
nicht mehr zu erkennen ist).<br />
Empfindlich sind die Mischwattflächen gegenüber Veränderungen des Gefüges und der Wattmorphologie<br />
und die Brutvögel, die ggf. noch bis in den August hinein im Vorland brüten oder ihre Jungen zur<br />
Nahrungssuche ins Watt führen. Entsprechend werden neben der naturschutzfachliche Baubegleitung<br />
und der Brutvogelerfassung (siehe Bezugsraum 1.1) die folgenden Vermeidungsmaßnahmen festgelegt:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Begrenzung der Flächen auf das mindestens technisch erforderliche Maß,<br />
Einbau von Dalben und Spundwänden durch Vibrationstechnik, ggf. Maßnahmen zur Vergrämung<br />
von Tieren, die durch kurzzeitigen Unterwasserschall geschädigt werden könnten,<br />
keine Seitenanker und keine Zuganker im Mischwatt,<br />
Kabelverlegung mit der verträglichsten Verlegetechnik und Art der Verlegung bei Hochwasser<br />
durch Vibrationsschwert als Verlegegerät.<br />
Die Bezugsräume 3 und 4 liegen im ständig wasserbedeckten Bereich des Untersuchungsraum, im so<br />
genannten Sublitoral. Wurden die Kabel im vorigen Bezugsraum 2 noch mit dem Vibrationsschwert<br />
verlegt erfolgt die Kabelverlegung in diesen beiden Abschnitten durch Einspülen auf die nötige Verlegetiefe.<br />
Vorher wird der Trassenkorridor durch einen Suchanker und Fangketten von Hindernissen<br />
geräumt. Ggf. erfolgt vor dem eigentlichen Verlegen der Kabel ein Pre-Trench (ggf. in der Westeremstrasse,<br />
ggf. im Verkehrstrennungsgebiet). Dabei wird der Kabelgraben sozusagen vorgelockert,<br />
indem die zur Ausführung kommende Verlegetechnik ohne Kabel eingesetzt wird. Im nächsten Arbeitsgang<br />
wird das Kabelbündel entsprechend mit verlegt.<br />
Der Gewässergrund ist vorwiegend fein- bis mittelsandig, stellenweise kiesig. Bis auf so genannten<br />
wenigen artenreiche Kiesgründe (hinsichtlich der im und auf dem Gewässergrund lebenden wirbellosen<br />
Tiere) sind keine gesetzlich geschützten Biotope im Flach- und Tiefwasser des Küstenmeeres<br />
betroffen. Die artenreichen Kiesgründe sind von besonderer Bedeutung und sehr hohem Wert. Wie<br />
die übrigen Strecken der Seetrasse, in denen das Kabelbündel verlegt wird, und die von Seitenankern<br />
betroffenen Flächen im Seitenraum der Trasse, regenerieren sich die Flächen jedoch wieder zeitnah,<br />
so dass keine Beeinträchtigungen zurückbleiben werden.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXX von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Die einzige dauerhafte Veränderung erfolgt im Bereich einer bestehenden Leitung zu Beginn des vierten<br />
Bauabschnitts. Dort befindet sich eine Telekom-Leitung. Im Kreuzungsbereich wird ein Kreuzungsbauwerk<br />
gebaut, ca. 900 m² (s. <strong>Erläuterungsbericht</strong>). Das DolWin3-Kabelbündel wird hier nicht<br />
eingespült, sondern auf dem Gewässergrund gelegt und durch eine Steinschüttung (Natursteine) geschützt.<br />
Aus dem Weichboden am Gewässergrund wird ein künstlicher Hartboden mit Riffcharakter.<br />
Der Lebensraum ändert sich vollständig zulasten der Weichbodenfauna und zugunsten von Arten und<br />
Gemeinschaften, die auf Steinen und anderen festen Substraten oder Gegenständen siedeln. Eine<br />
solche Steinschüttung ist demnach nicht mit einer Teilversiegelung wie an Land zu vergleichen.<br />
Neben den vorübergehenden Störungen unter Wasser gehen von der „Wanderbaustelle“ bzw. den<br />
Verlegeeinheiten und Arbeitsschiffen optische und akustische Störungen aus. Zwar sind die meisten<br />
Tiere wie Vögel und Robben durch die Lage der Seetrasse DolWin3 in der Westeremstrasse durch<br />
fahrende Schiffe, Ausflugsschiffe, Sportboote und durch Kutter an Störungen gewöhnt, dennoch wird<br />
vorsorglich vermieden, dass die Liegeplätze von Seehunden und Kegelrobben im Nahbereich der<br />
Verlegung erheblich gestört werden. Eine entsprechende Vermeidungsmaßnahme sieht vor, dass die<br />
im Abschnitt Randzel und Hohes Riff bei Borkum vorhanden Sandbänke als Liegeplätze nicht durch<br />
längeren Schiffsaufenthalt oder Ankerverlegungen gestört werden.<br />
Alle in den Unterlagen 8.<strong>1.2</strong> und 8.3.2 und im LBP (Unterlagen 8.1.1 und 8.3.1) aufgeführten<br />
Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind frühzeitig während der Erstellung der Fachgutachten<br />
mit den zuständigen Fachbehörden für Naturschutz abgestimmt worden. Sie sind somit<br />
Antragsgegenstand und begründen, dass weder aus Sicht der Eingriffsregelung erhebliche<br />
Beeinträchtigungen über die festgestellten hinausgehend zurückbleiben noch aus Sicht des<br />
strengen Artenschutzes Konflikte eintreten werden.<br />
Die Konfliktanalyse wie überhaupt die Erstellung des gesamten LBP erfolgt auf der Grundlage des mit<br />
der Naturschutzverwaltung NLWKN und NLPV abgestimmten Leitfadens „Orientierungsrahmen Naturschutz<br />
für Netzanbindungen von Offshore-Windparks“ (IBL Umweltplanung 2012, siehe Fußnote<br />
oben). Darüber hinaus fand neben der genannten Antragskonferenz (Scopingtermin am 20.10.11), bei<br />
dem der Untersuchungsrahmen für die UVS (s.u.) vorgestellt wurde, vor Einreichung der Unterlagen<br />
ein Informationstermin für NLWKN und NLPV am 22.06.2012 statt. Bei diesem Termin wurde das<br />
Vorhaben DolWin3 – Seetrasse - aus naturschutzfachlicher Sicht vorgestellt. Es wurden die wesentlichen<br />
Wirkungen und die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen vorgestellt. Das Informationsmaterial<br />
wurde zur Verfügung gestellt.<br />
Im Nachgang fand auf Grundlage des Informationsmaterials ein weiterer Informationsaustausch statt<br />
(telefonisch und per email), so dass die landschaftspflegerischen Maßnahmen und die Konfliktanalyse<br />
als abgestimmt angesehen werden können.<br />
Die Konfliktanalyse und die Bilanzierung der Eingriffe auf Grundlage des genannten Orientierungsrahmens<br />
haben <strong>zum</strong> Ergebnis, dass das Vorhaben DolWin3 - Seetrasse - zu einer Kompensationsverpflichtung<br />
von rund 171.500 m² als Kompensationsflächenwert führt (17,2 ha). Diese sind weit<br />
überwiegend mit vorübergehenden erheblichen Beeinträchtigungen von aquatischen Arten und Lebensgemeinschaften<br />
im und auf dem Sediment im Watt und im Flach- und Tiefwasser des Küstenmeeres<br />
begründet. Bis auf die dauerhaften Veränderungen durch das Kreuzungsbauwerk sind alle<br />
übrigen Veränderungen der betroffenen Werte und Funktionen längstens mittelfristig (bis zu 5 Jahre<br />
maximal), überwiegend jedoch kurzfristig (maximal bis zu 3 Jahre unter vorsorglicher Bewertung).<br />
Mit Datum der Antragsstellung sind keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen, da im<br />
Nahbereich des Eingriffs und im Naturraum keine Flächen mit entsprechendem Aufwertungspotenzial<br />
zu Verfügung stehen. Dieses kann sich im Verfahren nach Auskunft der NLPV noch ändern, die der-<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXXI von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
zeit eine Realkompensationsmaßnahme in Abstimmung mit dem NLWKN auf Machbarkeit und Verfügbarkeit<br />
prüft.<br />
Derzeit wird von einer Ersatzzahlung ausgegangen. Bei dem ermittelten Kompensationsflächenwert<br />
beläuft sich die Höhe der Ersatzzahlung auf gerundet 588*000 €, wenn der Höhe der Ersatzzahlung<br />
wie in den vergleichbaren Verfahren DolWin2 und Nordergründe 3,50€/m² Kompensationsflächenwert<br />
zu Grunde gelegt werden. Diese Ersatzzahlung wird auf die drei zuständigen Naturschutzfachbörden<br />
aufgeteilt und zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingesetzt.<br />
Fachbehörde<br />
Landkreis Aurich, Amt für<br />
Bauordnung, Planung und<br />
Naturschutz<br />
Naturschutzamt (untere<br />
Naturschutzbehörde)<br />
Fischteichweg 7-13, 26603<br />
Aurich<br />
Tel. 04941 16-6040<br />
Nationalparkverwaltung<br />
Niedersächsisches Wattenmeer<br />
Dezernat Naturschutz<br />
Virchowstr. 1<br />
26382 Wilhelmshaven<br />
Tel. 04421-911-0<br />
Niedersächsischer Landesbetrieb<br />
für Wasserwirtschaft,<br />
Küsten- und Naturschutz<br />
Betriebsstelle Brake - Oldenburg<br />
Ratsherr-Schulze-Straße<br />
10, 26122 Oldenburg<br />
Tel.: 0441-799-0<br />
Geschäftsbereiche<br />
IV – Naturschutz<br />
III – Gewässerkundlicher<br />
Landesdienst<br />
Kompensationsflächenwert:<br />
Seekabelverlegung<br />
Deichkreuzung<br />
620 m²<br />
1.453 m²<br />
136.229 m²<br />
- m²<br />
30.571 m²<br />
2.698 m²<br />
Höhe Ersatzgeld 7.255,50 EUR 476.801,50 EUR 116.441,50 EUR<br />
Die Gesamthöhe der Ersatzzahlung beläuft sich auf somit rund 600.500,-- EUR (rund 10.100 EUR/km<br />
Seetrasse). Die spezifische Aufteilung ergibt sich aus der Festsetzung im Maßnahmenblatt EZ1 der<br />
Anlagen 8.<strong>1.2</strong> (Seetrasse/Seekabelverlegung) und 8.3.2 (Deichkreuzung Hamswehrum).<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXXII von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
5 Zusammenfassung der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung<br />
Bezug: Anlagen 10.<strong>1.2</strong>, 10.3.2<br />
In der FFH 14 -Verträglichkeitsuntersuchung gemäß Art. 6 Abs. 3 FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG werden<br />
die Auswirkungen des Vorhabens hinsichtlich seiner Verträglichkeit mit den o.g. Rechtsvorgaben untersucht.<br />
Relevante Wirkungen<br />
Es werden die Wirkungen des Vorhabens DolWin3 identifiziert, die aufgrund ihrer Intensität und<br />
Reichweite zu negativen Auswirkungen auf die so genannten maßgeblichen Bestandteile von Natura<br />
2000-Gebieten führen können. Diese Auswirkungen resultieren ausschließlich aus baubedingten<br />
<br />
<br />
<br />
Flächeninanspruchnahmen,<br />
visuellen Effekten durch Bautätigkeiten und<br />
Geräuschen (Schallemissionen) über und unter Wasser während der Bautätigkeiten.<br />
Alle Auswirkungen sind vorübergehend und führen zu keinen funktionalen irreversiblen Veränderungen<br />
bei Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und ihren Lebensräumen (Habitate).<br />
Anlagebedingte (Kabel und Kabelschutzrohre liegen im Sediment des Küstenmeeres bzw. im Boden<br />
an Land) sowie betriebsbedingte negative Auswirkungen (Strom fließt, dadurch entstehen Wärme und<br />
magnetische Felder) treten nicht ein.<br />
Summation<br />
Es sind derzeit keine hinreichend planerisch verfestigten Pläne und Projekte bekannt, die bei ihrer<br />
Ausführung im Zusammenwirken mit den baubedingten Auswirkungen dieses Vorhabens DolWin3<br />
(Seetrasse) verstärkende negative Effekte verursachen.<br />
FFH-Voruntersuchung – Screening<br />
Für die im Wirkungsbereich des Vorhabens DolWin3 befindlichen neun Natura 2000-Gebiete wird im<br />
Rahmen der Voruntersuchung (Screening) geprüft, ob eine Untersuchung zur FFH-Verträglichkeit<br />
erforderlich ist. Für die zwei FFH-Gebiete „Hund und Paapsand“ und „Waddenzee“ sowie für das Vogelschutz-Gebiet<br />
(VS-Gebiet) „Hund und Paapsand“ können negative Auswirkungen sicher ausgeschlossen<br />
werden. Diese Schutzgebiete und ihre maßgeblichen Bestandteile liegen in einer ausreichenden<br />
Entfernung zu den baubedingten Wirkungen des Vorhabens DolWin3, dessen Intensität der<br />
Auswirkungen und ihre Reichweite ungeeignet sind, diese Schutzgebiete zu beeinträchtigen.<br />
Für nachfolgende sechs Natura 2000-Gebiete erfolgt hingegen eine Verträglichkeitsuntersuchung:<br />
FFH-Gebiet „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ (DE 2306-401)<br />
FFH-Gebiet „Unterems und Außenems“ (DE 2507-331)<br />
FFH-Gebiet „Eems-Dollard“ (DE NL 2007-001)<br />
VS-Gebiet „Krummhörn“ (DE 2508-401)<br />
VS-Gebiet „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“ (DE 2210-401)<br />
VS-Gebiet „Waddenzee“ (NL 9801-001)<br />
14<br />
FFH = Flora, Fauna und Habitat<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXXIII von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Ergebnis der Verträglichkeitsuntersuchungen für die FFH-Gebiete<br />
Die Ergebnisse werden kurz schematisch für die maßgeblichen Bestandteile der Natura 2000-Gebiete<br />
(Lebensraumtypen des <strong>Anhang</strong>s I der FFH-RL und Arten des <strong>Anhang</strong>s II der FFH-RL) dargestellt. Die<br />
Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete und deren Erhaltungsziele<br />
wird jeweils kurz zusammengefasst.<br />
FFH-Gebiet „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ (DE 2306-401)<br />
LRT 1130<br />
LRT 1140<br />
LRT 1160<br />
Meerneunauge<br />
Seehund<br />
Schweinswal<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch visuelle Effekte und Luftschallimmissionen<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />
Unerheblich negative Auswirkungen auf wertgebende Arten und Lebensraumtypen des FFH-Gebiets<br />
sind nicht auszuschließen. Der Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten ist jedoch weiterhin<br />
günstig bzw. die Möglichkeit der Wiederherstellung ihres günstigen Erhaltungszustands wird nicht<br />
(weiter) eingeschränkt.<br />
Die Verwirklichung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets wird nicht verzögert oder behindert. Die<br />
Funktionen des FFH-Gebiets innerhalb des Netzes Natura 2000 bleiben gewährleistet und das Gebiet<br />
als solches wird nicht beeinträchtigt.<br />
FFH-Gebiet „Unterems und Außenems“ (DE 2507-331)<br />
LRT 1130<br />
Finte<br />
Flussneunauge<br />
Meerneunauge<br />
Seehund<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />
keine Auswirkungen<br />
Auswirkungen auf den Seehund im FFH-Gebiet sind auszuschließen. Unerheblich negative Auswirkungen<br />
auf Fische/Neunaugen und den LRT 1130 des FFH-Gebiets sind nicht auszuschließen. Der<br />
Erhaltungszustand der Arten ist jedoch weiterhin günstig bzw. die Möglichkeit der Wiederherstellung<br />
ihres günstigen Erhaltungszustands wird nicht (weiter) eingeschränkt.<br />
Die Verwirklichung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets wird nicht verzögert oder behindert. Die<br />
Funktionen des FFH-Gebiets innerhalb des Netzes Natura 2000 bleiben gewährleistet und das Gebiet<br />
als solches wird nicht beeinträchtigt.<br />
FFH-Gebiet „Eems-Dollard“ (NL 2007-001)<br />
LRT<br />
Finte<br />
Flussneunauge<br />
Meerneunauge<br />
Seehund<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Unterwasserschallimmissionen<br />
keine Auswirkungen<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXXIV von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Auswirkungen auf den Seehund im FFH-Gebiet sind auszuschließen. Unerheblich negative Auswirkungen<br />
auf Fische/Neunaugen und den LRT 1130 des FFH-Gebiets sind nicht auszuschließen. Der<br />
Erhaltungszustand der Arten ist jedoch weiterhin günstig bzw. die Möglichkeit der Wiederherstellung<br />
ihres günstigen Erhaltungszustands wird nicht (weiter) eingeschränkt.<br />
Die Verwirklichung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets wird nicht verzögert oder behindert. Die<br />
Funktionen des FFH-Gebiets innerhalb des Netzes Natura 2000 bleiben gewährleistet und das Gebiet<br />
als solches wird nicht beeinträchtigt.<br />
Ergebnis der Verträglichkeitsuntersuchungen für die VS-Gebiete<br />
VS-Gebiet „Krummhörn“ (DE 2508-401)<br />
Brutvögel<br />
Rastvögel<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Luftschallimmissionen und visuelle Effekte<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Luftschallimmissionen und visuelle Effekte<br />
Unerheblich negative Auswirkungen auf wertbestimmende Vogelarten des VS-Gebiets sind nicht auszuschließen.<br />
Der Erhaltungszustand der Arten ist jedoch weiterhin günstig bzw. die Möglichkeit der<br />
Wiederherstellung ihres günstigen Erhaltungszustands wird nicht (weiter) eingeschränkt.<br />
Die Verwirklichung der Erhaltungsziele des VS-Gebiets wird nicht verzögert oder behindert. Die Funktionen<br />
des VS-Gebiets innerhalb des Netzes Natura 2000 bleiben gewährleistet und das Gebiet als<br />
solches wird nicht beeinträchtigt.<br />
VS-Gebiet „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“ (DE 2210-401)<br />
Brutvögel<br />
Rastvögel<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Luftschallimmissionen und visuelle Effekte<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Luftschallimmissionen und visuelle Effekte<br />
Unerheblich negative Auswirkungen auf wertbestimmende Vogelarten des VS-Gebiets sind nicht auszuschließen.<br />
Der Erhaltungszustand der Arten ist jedoch weiterhin günstig bzw. die Möglichkeit der<br />
Wiederherstellung ihres günstigen Erhaltungszustands wird nicht (weiter) eingeschränkt.<br />
Die Verwirklichung der Erhaltungsziele des VS-Gebiets wird nicht verzögert oder behindert. Die Funktionen<br />
des VS-Gebiets innerhalb des Netzes Natura 2000 bleiben gewährleistet und das Gebiet als<br />
solches wird nicht beeinträchtigt.<br />
VS-Gebiet „Waddenzee“ (NL 9801-001)<br />
Brutvögel<br />
Rastvögel<br />
keine Auswirkungen<br />
unerheblich negative Auswirkungen durch Luftschallimmissionen und visuelle Effekte<br />
Unerheblich negative Auswirkungen auf wertbestimmende Vogelarten des VS-Gebiets sind nicht auszuschließen.<br />
Der Erhaltungszustand der Arten ist jedoch weiterhin günstig bzw. die Möglichkeit der<br />
Wiederherstellung ihres günstigen Erhaltungszustands wird nicht (weiter) eingeschränkt.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXXV von 36
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Die Verwirklichung der Erhaltungsziele des VS-Gebiets wird nicht verzögert oder behindert. Die Funktionen<br />
des VS-Gebiets innerhalb des Netzes Natura 2000 bleiben gewährleistet und das Gebiet als<br />
solches wird nicht beeinträchtigt.<br />
Fazit<br />
Für drei der im Screening untersuchten Natura 2000-Gebiete können negative Auswirkungen bereits<br />
auf der Ebene der Voruntersuchung sicher ausgeschlossen werden. Für die sechs in der Verträglichkeitsuntersuchung<br />
betrachteten Gebiete lässt sich zusammenfassend feststellen, dass erhebliche<br />
Beeinträchtigungen der Gebiete in ihren Erhaltungszielen und für die Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteilen ebenfalls sicher auszuschließen sind. Auch funktionale Beziehungen zwischen Natura<br />
2000-Gebieten werden nicht beeinträchtigt.<br />
Projekt-<br />
Nr.: 919<br />
Kurztitel:<br />
Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-<br />
Leitung DolWin gamma - Dörpen/West<br />
- Seetrasse gesamt<br />
Bearbeitet:<br />
S. Liedtke,<br />
M. Schilz,<br />
D. Wolters<br />
Datum:<br />
27.1<strong>1.2</strong>012<br />
Rev.-Nr.: 3-0<br />
Geprüft:<br />
D. Todeskino<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXXVI von 36