23.11.2013 Aufrufe

1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht

1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht

1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

2.10 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Bestand und Bewertung<br />

Kulturgüter<br />

Im frühzeitigen Beteiligungsverfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens wird durch Schreiben<br />

des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege – Referat Archäologie – vom 10.02.2012<br />

(Az 12/45, Frau Gerdau) folgendes mitgeteilt:<br />

„Im Niedersächsischen Wattenmeer sind aufgrund von Meeresspiegelschwankungen Siedlungen der<br />

Völkerwanderungszeit und des Mittelalters untergegangen. Im Bereich der Seetrasse sind uns keine<br />

Bodendenkmäler bzw. Schiffswracks bekannt.“<br />

Sonstige Sachgüter<br />

Als sonstiges Sachgut sind die dem Deichvorland vorgelagerten Küstenschutzbauwerke von Bedeutung.<br />

Da im Anlandungsbereich die Kabel unterirdisch in Horizontalbohrungen durch Schutzrohre gezogen<br />

werden, sind Auswirkungen auf die Küstenschutzbauwerke ausgeschlossen.<br />

Auswirkungen<br />

Im Bereich der Seetrasse:<br />

<br />

<br />

<br />

sind keine Schutzgüter dieser Art bekannt,<br />

falls welche festgestellt werden sind entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen<br />

vorzusehen, oder<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut sind ausgeschlossen.<br />

Falls es während der Bauarbeiten zu ungewöhnlichen Konzentrationen von Steinen, Scherben, Holzkohlekonzentrationen<br />

oder Holzgegenständen kommt, sind diese Funde nach dem Denkmalschutzgesetz<br />

unbedingt meldepflichtig (§ 13 NDSchG), da es sich aufgrund der geologischen Rahmenbedingungen<br />

nur um denkmalgeschützte Hinterlassenschaften aus frühgeschichtlicher Zeit handeln kann.<br />

Im Planfeststellungsbeschluss wird es dazu entsprechende Auflagen und Festsetzungen geben, die<br />

ebenfalls die umgehend zu benachrichtigenden Stellen benennen. Durch die naturschutzfachliche<br />

Baubegleitung kann überdies ein Einhalten dieser Auflagen unterstützt werden.<br />

2.11 Literatur und Quellen<br />

Siehe UVS, Anlagen 10.1.1 und 10.3.1<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXV von 36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!