1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht
1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht
1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
2.10 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Bestand und Bewertung<br />
Kulturgüter<br />
Im frühzeitigen Beteiligungsverfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens wird durch Schreiben<br />
des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege – Referat Archäologie – vom 10.02.2012<br />
(Az 12/45, Frau Gerdau) folgendes mitgeteilt:<br />
„Im Niedersächsischen Wattenmeer sind aufgrund von Meeresspiegelschwankungen Siedlungen der<br />
Völkerwanderungszeit und des Mittelalters untergegangen. Im Bereich der Seetrasse sind uns keine<br />
Bodendenkmäler bzw. Schiffswracks bekannt.“<br />
Sonstige Sachgüter<br />
Als sonstiges Sachgut sind die dem Deichvorland vorgelagerten Küstenschutzbauwerke von Bedeutung.<br />
Da im Anlandungsbereich die Kabel unterirdisch in Horizontalbohrungen durch Schutzrohre gezogen<br />
werden, sind Auswirkungen auf die Küstenschutzbauwerke ausgeschlossen.<br />
Auswirkungen<br />
Im Bereich der Seetrasse:<br />
<br />
<br />
<br />
sind keine Schutzgüter dieser Art bekannt,<br />
falls welche festgestellt werden sind entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen<br />
vorzusehen, oder<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut sind ausgeschlossen.<br />
Falls es während der Bauarbeiten zu ungewöhnlichen Konzentrationen von Steinen, Scherben, Holzkohlekonzentrationen<br />
oder Holzgegenständen kommt, sind diese Funde nach dem Denkmalschutzgesetz<br />
unbedingt meldepflichtig (§ 13 NDSchG), da es sich aufgrund der geologischen Rahmenbedingungen<br />
nur um denkmalgeschützte Hinterlassenschaften aus frühgeschichtlicher Zeit handeln kann.<br />
Im Planfeststellungsbeschluss wird es dazu entsprechende Auflagen und Festsetzungen geben, die<br />
ebenfalls die umgehend zu benachrichtigenden Stellen benennen. Durch die naturschutzfachliche<br />
Baubegleitung kann überdies ein Einhalten dieser Auflagen unterstützt werden.<br />
2.11 Literatur und Quellen<br />
Siehe UVS, Anlagen 10.1.1 und 10.3.1<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXV von 36