1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht
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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Die Bezugsräume <strong>1.2</strong> und 2 liegen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (Zwischenzone)<br />
und sind durch die gesetzlich geschützten Biotope Sandwatt und Mischwatt geprägt. Seltene oder<br />
streng geschützte Pflanzen kommen in den Eingriffsflächen nicht vor. Die Lebensraumfunktionen für<br />
Vögel sind von besonderer Bedeutung und sehr hohem Wert.<br />
Das Vorland ist nicht betroffen, allerdings liegt die so genannte Wattbaustelle nur rund 180 m vom<br />
Ufer entfernt.<br />
Im Bezugsraum <strong>1.2</strong> tritt die Bohrung, die landseitig beginnt, im Bereich von Spundwandkästen aus.<br />
Diese werden vibrierend und damit lärmmindernd eingerammt. In diese Bohrungen werden die Kabelschutzrohre<br />
eingezogen und zunächst verschlossen. Im Folgejahr werden die Rohrenden wieder freigelegt<br />
und die drei Kabel (Hinleiter, Rückleiter, Steuerkabel) eingezogen und an Land mit dem Landkabel<br />
verbunden. Die drei Kabel werden im Watt in offenen Gräben zusammengeführt und so genannt<br />
gebündelt. Diese Arbeiten finden innerhalb der ca. 0,5 ha großen Wattbaustelle statt. Sodann werden<br />
die Kabel in das Verlegegerät eingeführt und auf 1,50 m Tiefe im Watt verlegt. Nach Abschluss aller<br />
Arbeiten werden alle baubedingt benötigten Flächen zurückgebaut (im Wesentlichen werden die<br />
Spundwandkästen und ein zur Wattbaustelle führender Steg vollständig entfernt, so dass die Baustelle<br />
nicht mehr zu erkennen ist).<br />
Empfindlich sind die Mischwattflächen gegenüber Veränderungen des Gefüges und der Wattmorphologie<br />
und die Brutvögel, die ggf. noch bis in den August hinein im Vorland brüten oder ihre Jungen zur<br />
Nahrungssuche ins Watt führen. Entsprechend werden neben der naturschutzfachliche Baubegleitung<br />
und der Brutvogelerfassung (siehe Bezugsraum 1.1) die folgenden Vermeidungsmaßnahmen festgelegt:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Begrenzung der Flächen auf das mindestens technisch erforderliche Maß,<br />
Einbau von Dalben und Spundwänden durch Vibrationstechnik, ggf. Maßnahmen zur Vergrämung<br />
von Tieren, die durch kurzzeitigen Unterwasserschall geschädigt werden könnten,<br />
keine Seitenanker und keine Zuganker im Mischwatt,<br />
Kabelverlegung mit der verträglichsten Verlegetechnik und Art der Verlegung bei Hochwasser<br />
durch Vibrationsschwert als Verlegegerät.<br />
Die Bezugsräume 3 und 4 liegen im ständig wasserbedeckten Bereich des Untersuchungsraum, im so<br />
genannten Sublitoral. Wurden die Kabel im vorigen Bezugsraum 2 noch mit dem Vibrationsschwert<br />
verlegt erfolgt die Kabelverlegung in diesen beiden Abschnitten durch Einspülen auf die nötige Verlegetiefe.<br />
Vorher wird der Trassenkorridor durch einen Suchanker und Fangketten von Hindernissen<br />
geräumt. Ggf. erfolgt vor dem eigentlichen Verlegen der Kabel ein Pre-Trench (ggf. in der Westeremstrasse,<br />
ggf. im Verkehrstrennungsgebiet). Dabei wird der Kabelgraben sozusagen vorgelockert,<br />
indem die zur Ausführung kommende Verlegetechnik ohne Kabel eingesetzt wird. Im nächsten Arbeitsgang<br />
wird das Kabelbündel entsprechend mit verlegt.<br />
Der Gewässergrund ist vorwiegend fein- bis mittelsandig, stellenweise kiesig. Bis auf so genannten<br />
wenigen artenreiche Kiesgründe (hinsichtlich der im und auf dem Gewässergrund lebenden wirbellosen<br />
Tiere) sind keine gesetzlich geschützten Biotope im Flach- und Tiefwasser des Küstenmeeres<br />
betroffen. Die artenreichen Kiesgründe sind von besonderer Bedeutung und sehr hohem Wert. Wie<br />
die übrigen Strecken der Seetrasse, in denen das Kabelbündel verlegt wird, und die von Seitenankern<br />
betroffenen Flächen im Seitenraum der Trasse, regenerieren sich die Flächen jedoch wieder zeitnah,<br />
so dass keine Beeinträchtigungen zurückbleiben werden.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXX von 36