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1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht

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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

Die Bezugsräume <strong>1.2</strong> und 2 liegen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (Zwischenzone)<br />

und sind durch die gesetzlich geschützten Biotope Sandwatt und Mischwatt geprägt. Seltene oder<br />

streng geschützte Pflanzen kommen in den Eingriffsflächen nicht vor. Die Lebensraumfunktionen für<br />

Vögel sind von besonderer Bedeutung und sehr hohem Wert.<br />

Das Vorland ist nicht betroffen, allerdings liegt die so genannte Wattbaustelle nur rund 180 m vom<br />

Ufer entfernt.<br />

Im Bezugsraum <strong>1.2</strong> tritt die Bohrung, die landseitig beginnt, im Bereich von Spundwandkästen aus.<br />

Diese werden vibrierend und damit lärmmindernd eingerammt. In diese Bohrungen werden die Kabelschutzrohre<br />

eingezogen und zunächst verschlossen. Im Folgejahr werden die Rohrenden wieder freigelegt<br />

und die drei Kabel (Hinleiter, Rückleiter, Steuerkabel) eingezogen und an Land mit dem Landkabel<br />

verbunden. Die drei Kabel werden im Watt in offenen Gräben zusammengeführt und so genannt<br />

gebündelt. Diese Arbeiten finden innerhalb der ca. 0,5 ha großen Wattbaustelle statt. Sodann werden<br />

die Kabel in das Verlegegerät eingeführt und auf 1,50 m Tiefe im Watt verlegt. Nach Abschluss aller<br />

Arbeiten werden alle baubedingt benötigten Flächen zurückgebaut (im Wesentlichen werden die<br />

Spundwandkästen und ein zur Wattbaustelle führender Steg vollständig entfernt, so dass die Baustelle<br />

nicht mehr zu erkennen ist).<br />

Empfindlich sind die Mischwattflächen gegenüber Veränderungen des Gefüges und der Wattmorphologie<br />

und die Brutvögel, die ggf. noch bis in den August hinein im Vorland brüten oder ihre Jungen zur<br />

Nahrungssuche ins Watt führen. Entsprechend werden neben der naturschutzfachliche Baubegleitung<br />

und der Brutvogelerfassung (siehe Bezugsraum 1.1) die folgenden Vermeidungsmaßnahmen festgelegt:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Begrenzung der Flächen auf das mindestens technisch erforderliche Maß,<br />

Einbau von Dalben und Spundwänden durch Vibrationstechnik, ggf. Maßnahmen zur Vergrämung<br />

von Tieren, die durch kurzzeitigen Unterwasserschall geschädigt werden könnten,<br />

keine Seitenanker und keine Zuganker im Mischwatt,<br />

Kabelverlegung mit der verträglichsten Verlegetechnik und Art der Verlegung bei Hochwasser<br />

durch Vibrationsschwert als Verlegegerät.<br />

Die Bezugsräume 3 und 4 liegen im ständig wasserbedeckten Bereich des Untersuchungsraum, im so<br />

genannten Sublitoral. Wurden die Kabel im vorigen Bezugsraum 2 noch mit dem Vibrationsschwert<br />

verlegt erfolgt die Kabelverlegung in diesen beiden Abschnitten durch Einspülen auf die nötige Verlegetiefe.<br />

Vorher wird der Trassenkorridor durch einen Suchanker und Fangketten von Hindernissen<br />

geräumt. Ggf. erfolgt vor dem eigentlichen Verlegen der Kabel ein Pre-Trench (ggf. in der Westeremstrasse,<br />

ggf. im Verkehrstrennungsgebiet). Dabei wird der Kabelgraben sozusagen vorgelockert,<br />

indem die zur Ausführung kommende Verlegetechnik ohne Kabel eingesetzt wird. Im nächsten Arbeitsgang<br />

wird das Kabelbündel entsprechend mit verlegt.<br />

Der Gewässergrund ist vorwiegend fein- bis mittelsandig, stellenweise kiesig. Bis auf so genannten<br />

wenigen artenreiche Kiesgründe (hinsichtlich der im und auf dem Gewässergrund lebenden wirbellosen<br />

Tiere) sind keine gesetzlich geschützten Biotope im Flach- und Tiefwasser des Küstenmeeres<br />

betroffen. Die artenreichen Kiesgründe sind von besonderer Bedeutung und sehr hohem Wert. Wie<br />

die übrigen Strecken der Seetrasse, in denen das Kabelbündel verlegt wird, und die von Seitenankern<br />

betroffenen Flächen im Seitenraum der Trasse, regenerieren sich die Flächen jedoch wieder zeitnah,<br />

so dass keine Beeinträchtigungen zurückbleiben werden.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XXX von 36

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