1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht
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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
Bestand und Bewertung<br />
In den vorigen Kapiteln <strong>zum</strong> Schutzgut Tiere und Schutzgut Pflanzen werden entsprechend Wirbeltiere<br />
und das Makrozoobenthos sowie Pflanzen und Biotoptypen behandelt. Sie sind wesentlicher Teil<br />
des Schutzgutes biologische Vielfalt, sodass die dort getroffenen Aussagen entsprechend übertragbar<br />
sind.<br />
Auswirkungen<br />
Das Vorhaben ist wie mehrfach dargelegt fast ausschließlich nur mit baubedingten und vorübergehenden<br />
wie auch reversiblen Auswirkungen verbunden. Lediglich das Kreuzungsbauwerk (Steinschüttungen<br />
am Gewässergrund) seeseitig und die Übergabestation binnendeichs stellen dauerhafte lokale<br />
Änderungen dar (zusammen rd. 1.000 m²).<br />
Ein Projekt zur Netzanbindung von Offshore-Windparks ist faktisch nicht geeignet, zu nachhaltigen<br />
Schäden für die Biodiversität <strong>zum</strong> Beispiel des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer oder<br />
des Küstenmeeres an sich beizutragen.<br />
Vorhabensbedingt treten keine Änderungen der Vielfalt an Ökosystemen bzw. Lebensgemeinschaften,<br />
Lebensräumen und Landschaften ein. Einzelne Arten werden durch das Vorhaben nicht nachhaltig<br />
aus ihrem angestammten Lebensraum verdrängt, oder auf nur sehr kleiner Fläche durch Kreuzungsbauwerke,<br />
und gebietsfremde Arten werden durch betriebsbedingte Sediment- oder Bodenerwärmung<br />
nicht gefördert, mithin ist das Projekt DolWin3 nicht in der Lage, auf die Artenvielfalt negativ<br />
einzuwirken.<br />
Selbst wenn es zu dauerhaften strukturellen Änderungen des Gewässergrunds z.B. durch großflächigere<br />
Steinschüttungen (Rockdumping) käme, was nicht der Fall ist, erfolgt die Besiedelung dieser<br />
künstlichen Habitate ausschließlich aus dem genetischen Bestand des Untersuchungsgebiets. Durch<br />
das Kreuzungsbauwerk entstehen ebenfalls künstliche Hartsubstrate, die entsprechend besiedelt<br />
werden. Es mag in diesen Bereich zu einer lokalen Verschiebung der Biodiversität kommen, die strukturell-funktionaler<br />
aber nicht fremdgenetischer Natur ist. Bezogen auf die Änderungen pro Flächeneinheit<br />
bewegen sich die Ergebnisse im Promillebereich und sind weder positiv noch negativ für dieses<br />
Schutzgut.<br />
2.6 Schutzgut Boden<br />
Bestand und Bewertung<br />
Eulitoral und Sublitoral gehören <strong>zum</strong> Meeresgrund und werden daher nicht an dieser Stelle, sondern<br />
bei dem Schutzgut Wasser, Teil Sedimente (Gewässersohle/-grund) behandelt. Der außendeichs<br />
vorhandene Boden im Vorland ist von den Baumaßnahmen nicht betroffen, da diese Flächen unterbohrt<br />
werden. Binnenseitig des Deichs liegende Böden sind durch den Bauabschnitt 1.1 (binnenseitig<br />
des Deichs liegend HDD-Baustelle mit landseitiger BE-Fläche und Zufahrt) betroffen.<br />
Bauabschnitt 1.1 zählt zu den Küstenmarschen und betrifft den Bodentyp der Kalkmarsch. Kalkmarschen<br />
sind Böden mit hohem bis sehr hohem ackerbaulichem Ertragspotenzial. Die Flächen im Bereich<br />
des Vorhabens sind durch die landwirtschaftliche Nutzung mit den einhergehenden intensiven<br />
Bewirtschaftungs- und Entwässerungsmaßnahmen hinsichtlich des natürlichen Bodengefüges bis in<br />
den Untergrund verändert. Sie sind daher von allgemeiner (nicht besonderer) Bedeutung.<br />
7<br />
Abruf am 08.05.2012<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XX von 36