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1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht

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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

2 Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie<br />

Hinweis<br />

Nach Anlage 1 <strong>zum</strong> Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. nach Anlage 1 <strong>zum</strong> Niedersächsischen<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ergibt sich keine Pflicht zur Durchführung<br />

einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben DolWin3. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)<br />

und damit auch die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) werden vorsorglich und freiwillig auf Empfehlung der<br />

NLStBV durchgeführt. Begründet ist dies durch die Größe des Verfahrens und der Analogie zu anderen Verfahren.<br />

Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass das UVPG dahingehend geändert wird, dass die UVP für<br />

derartige Vorhaben verpflichtend eingeführt wird; in diesem Falle wäre eine UVP ohnehin im laufenden Verfahren<br />

nachzuholen.<br />

2.1 Landesraumordnung, Alternativen und Trassenvarianten<br />

Sachverhalt und Alternativlosigkeit<br />

Nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Übertragungsnetzbetreiber, in<br />

deren Regelzone die Netzanbindung von Offshore-Anlagen erfolgen soll, die Leitungen von dem Umspannwerk<br />

der Offshore-Anlagen bis zu dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt<br />

des nächsten Übertragungs- oder Verteilnetzes zu errichten und zu betreiben; die Netzanbindungen<br />

müssen zu dem Zeitpunkt der technischen Betriebsbereitschaft der Offshore-Anlagen errichtet<br />

sein (§ 17 Abs, 2a EnWG).<br />

TenneT Offshore beantragt die Kabelleitung des Netzanbindungssystems DolWin3, zur Netzanbindung<br />

von Offshore-Windparks auf der Ostseite des Emsfahrwassers. Die geplante Leitung verläuft<br />

innerhalb des 2. raumordnerisch festgelegten Bündelungskorridors entsprechend der Vorgaben des<br />

aktuellen LROP und entspricht grundsätzlich dem Ziel zur „Förderung der Windenergienutzung auf<br />

See zur weiteren Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung“ (LROP Kapitel 4.2 Ziffer 05 Satz<br />

1).<br />

Die Netzanbindung erfolgt über im Boden bzw. im Gewässergrund verlegte Seekabel. Die Übertragung<br />

der erzeugten Energie vom Offshorewindpark (OWP) bis <strong>zum</strong> Netzanknüpfungspunkt an Land<br />

wie auch die Versorgung der OWP mit Strom über Erdkabel ist alternativlos. Für eine unterbrechungsfreie<br />

Energieversorgung stehen keine anderen technischen Möglichkeiten zur Verfügung.<br />

Auswahl des Trassenkorridors:<br />

Die Realisierung des Vorhabens DolWin3 Seetrasse entlang der Westeremstrasse folgt der landesplanerischen<br />

Feststellung gemäß der „Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen<br />

(LROP)“ in der Fassung vom 08. Mai 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom<br />

24.09.2012 (Nds. GVBl. S. 350). Damit wird der Vorgabe zu Ziff 08, Satz 1 des LROP entsprochen:<br />

„Der zu erwartende Transport der in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der niedersächsischen<br />

Küste durch Anlagen zur Windenergienutzung auf See erzeugten Energie durch die 12-Seemeilen-<br />

Zone hat nach Ausschöpfung der Kapazitäten der unter Ziffer 05 Satz 12 festgelegten Trasse<br />

[Norderneytrasse] über die in der Anlage 2 am Rande des Emsfahrwassers festgelegte Trasse zu<br />

erfolgen.“<br />

Trassenvarianten und anderweitige Lösungsmöglichkeiten<br />

Innerhalb des festgelegten Trassenkorridors sollen die Leitungen so verlegt werden, dass der verfügbare<br />

Raum bestmöglich für viele Kabelsysteme genutzt werden kann (Ziff 05, Satz 4, LROP, Kap.<br />

4.2). Die Systeme werden in einem Abstand von 100 m zueinander verlegt. Aufgrund der räumlichen<br />

Enge der Westerems mit den Restriktionszonen Nationalpark und Naturschutz, Emsfahrwasser und<br />

Schifffahrt sowie Abstand zu Küstenschutzbauwerken (Buhnen südwestlich an Borkum) können nach<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite VIII von 36

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