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D 2 A 2. Änd Begr. Stadium I 17.09.13 - Stadt Emden

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Bebauungsplan Nr. D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung<br />

S T ADTTEIL Frü chtebu r g<br />

S chulzentru m am St ein weg<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Übersichtsplan Fachdienst 361 <strong>Stadt</strong>planung, 17.09.2013<br />

Fachdienst <strong>Stadt</strong>planung<br />

Telefon: 04921 / 87-1416<br />

Telefax: 04921 / 87-10 1416<br />

E-Mail: stadtplanung@emden.de<br />

STADT EMDEN<br />

Ringstraße 38 b<br />

26721 <strong>Emden</strong>


Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 2<br />

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

I RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................................................................................ 3<br />

1 ANLASS DER PLANUNG UND ALLGEMEINES ZIELSETZUNG ................................................................ 3<br />

2 GELTUNGS- UND ÄNDERUNGSBEREICH ............................................................................................... 3<br />

3 ÜBERGEORDNETE VORGABEN ............................................................................................................... 4<br />

3.1 Flächennutzungsplan ................................................................................................................................. 4<br />

3.2 Fachplanungen .......................................................................................................................................... 4<br />

3.3 Bebauungsplanung .................................................................................................................................... 4<br />

3.4 Natur und Landschaft………………………………………………………………………………………………5<br />

II BESTANDSAUFNAHME (BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG) .......................................................... 5<br />

4 NUTZUNGEN UND EINFLÜSSE ................................................................................................................ 5<br />

4.1 Gebietscharakteristik; Prägung .................................................................................................................. 5<br />

4.2 Äussere verkehrliche Erschliessung .......................................................................................................... 6<br />

4.3 Ver- und Entsorgung; sonstige techn. Infrastruktur ................................................................................... 6<br />

4.4 Emissionen / Immissionen ......................................................................................................................... 6<br />

III PLANUNG (AUSWIRKUNGEN; MASSNAHMEN) .................................................................................... 7<br />

5 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN .......................................................................................... 7<br />

5.1 Städtebauliches Konzept…………………………………………………………………………………………..7<br />

5.2 Art und Mass der baulichen Nutzung, Bauweise ....................................................................................... 7<br />

5.3 Innere verkehrliche Erschliessung ............................................................................................................. 8<br />

5.4 Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft………………………………………………………...…9<br />

5.4 Ver- und Entsorgung; sonstige techn. Infrastruktur ................................................................................... 9<br />

IV SONSTIGE PLANUNGS-/ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE ASPEKTE ................................................... 9<br />

6 FLÄCHENBILANZIERUNG ......................................................................................................................... 9<br />

7 STÄDTEBAULICHE KALKULATION......................................................................................................... 10<br />

8 UMSETZUNG; REALISIERUNG ............................................................................................................... 10<br />

9 VERFAHRENSABLAUF ............................................................................................................................ 10<br />

9.1 Ziel der Bebauungsplanaufstellung ......................................................................................................... 10<br />

9.2 Verfahrensablauf ...................................................................................................................................... 10<br />

9.4 Ergebnis der Abwägung .......................................................................................................................... 11<br />

10 VERFAHRENSVERMERKE ...................................................................................................................... 12


Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 3<br />

I<br />

RAHMENBEDINGUNGEN<br />

1 ANLASS DER PLANUNG UND ALLGEMEINE ZIELSETZUNG<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> hat in seiner Sitzung am 04. April 2013 seine Schulentwicklungsplanung<br />

beschlossen, die unter anderem vorsieht, das heutige Gymnasium am Treckfahrtstief in den<br />

Bereich des Schulzentrums am Steinweg zu verlegen. Hierfür sind sowohl ergänzende Neubauten<br />

als auch Umbauten für Klassenräume, Mensa und Sportanlagen erforderlich.<br />

Das Schulzentrum am Steinweg liegt teilweise im Geltungsbereich des seit dem 16.10.1972<br />

rechtskräftigen Bebauungsplans D 2 A, der in diesem Bereich eine Fläche für den Gemeinbedarf<br />

mit den Zweckbestimmungen Schule, Hallenbad und Schwimmbad festsetzt. Weiterhin ist am<br />

nordöstlichen Rand des Grundstücks der Berufsbildenden Schule I (BBS I) eine Fläche für<br />

Stellplätze festgesetzt.<br />

Ein geplanter Erweiterungsbau als südlicher Anbau an das Gebäude der BBS I für Klassenräume<br />

des Gymnasiums liegt innerhalb der festgesetzten überbaubaren Fläche, die geplante Nutzung<br />

entspricht gleichfalls den Festsetzungen des Bebauungsplans, so dass dieses Vorhaben durch<br />

das geltende Planungsrecht abgedeckt ist. Der Neubau der Sporthalle sowie die aufgrund der<br />

Intensivierung der Nutzung und der einhergehenden Steigerung der Schülerzahl machen eine<br />

Anpassung der städtebaulichen- und Verkehrsinfrastruktur erforderlich.<br />

Der geplante Standort der Sporthalle liegt außerhalb der überbaubaren Fläche im Bereich der<br />

derzeit festgesetzten Stellplatzanlage. Weiterhin ist im südlichen Geltungsbereich eine neue<br />

Planstraße vorgesehen, die aufgrund der überarbeiteten städtebaulichen Struktur und dem<br />

zusätzlichen Verkehrsaufkommen erforderlich wird. Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplans<br />

in einem Teilbereich erforderlich.<br />

Im geltenden Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> ist die Fläche als Fläche für den<br />

Gemeinbedarf dargestellt.<br />

Ziel dieser Bebauungsplanänderung ist die städtebauliche Neuordnung des Schulzentrums zur<br />

Umsetzung der Beschlüsse zur Schulentwicklung in <strong>Emden</strong>.<br />

2 GELTUNGS- UND ÄNDERUNGSBEREICH<br />

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:<br />

im Norden:<br />

im Osten:<br />

im Süden:<br />

im Westen:<br />

durch den Früchteburger Weg,<br />

durch die Theaterstraße,<br />

durch die angrenzenden Grundstücke des Studentenwohnheims und der<br />

Friesentherme,<br />

durch den Steinweg.<br />

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig<br />

festgelegt.<br />

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha.


Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 4<br />

3 ÜBERGEORDNETE VORGABEN<br />

3.1 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

Für die kreisfreie <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> ersetzt der Flächennutzungsplan das Regionale Raumordnungsprogramm.<br />

Im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> ist die Fläche bereits als Fläche für den Gemeinbedarf<br />

dargestellt; somit entspricht die Änderung des Bebauungsplanes den Zielaussagen des<br />

Flächennutzungsplanes.<br />

3.2 FACHPLANUNGEN<br />

Der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> liegen bereits Verdachtsmomente vor, dass im Änderungsbereich Altlasten<br />

(Altablagerungen oder Altstandorte) vorhanden sind. Einerseits handelt es bei der Fläche um den<br />

ehemaligen Standort einer Ziegelei, zum anderen liegt eine Auswertung der PD Osnabrück vom<br />

18.10.2007 vor, die aus Sicherheitsgründen Gefahrenerforschungsmaßnahmen für das Plangebiet<br />

empfiehlt. Hinsichtlich des Vorhandenseins von Kampfmitteln oder weiteren Altlasten werden<br />

entsprechende Erkundungsmaßnahmen beauftragt.<br />

Es befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler im Plangebiet. Sollten<br />

jedoch bei den vorgesehenen Bau- und Erdarbeiten vor- oder frühgeschichtliche<br />

Bodenaltertümer festgestellt werden, sind diese unverzüglich der Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde oder der Ostfriesischen Landschaft zu melden.<br />

Die Ausbauunternehmer sind verpflichtet, sich bei dem jeweiligen Versorgungsunternehmen nach<br />

der Lage der vorhandenen Leitungen zu erkundigen. Vor Beginn der Baumaßnahmen ist eine<br />

gemeinsame Trassenbegehung erforderlich.<br />

Sonstige Planungen, die bei der vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplanes D 2 A <strong>2.</strong><br />

Änderung zu beachten wären, sind nicht bekannt.<br />

3.3 BEBAUUNGSPLANUNG<br />

Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes D 2 A, der seit dem<br />

16.10.1972 rechtsverbindlich ist. Der Änderungsbereich umfasst das Gelände der BBS I<br />

einschließlich der Stellplatzanlage, die heutige Freifläche des ehemaligen Hallenbades sowie die<br />

Stellplatzanlage der Friesentherme. Der geltende Bebauungsplan setzt eine Fläche für den<br />

Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Schule, Hallenbad und Schwimmbad sowie eine<br />

Stellplatzanlage fest.<br />

Künftig soll eine überbaubare Fläche im Bereich der heutigen Stellplatzanlage ausgewiesen<br />

werden, die den Neubau der Sporthalle ermöglicht. Südlich daran angrenzend werden die<br />

vorhandenen Stellplatzanlagen für alle Nutzungen der Schulen und der benachbarten kulturellen<br />

und sportlichen Einrichtungen zusammengefasst. Weiterhin wird am südlichen Rand des


Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 5<br />

Änderungsbereichs eine öffentliche Straßenverkehrsfläche, die den veränderten Anforderungen<br />

gerecht wird, festgesetzt.<br />

3.4 NATUR UND LANDSCHAFT<br />

Der Änderungsbereich ist bereits zum heutigen Zeitpunkt durch einen rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan abgedeckt, wodurch bereits Baurechte bestehen. Da die bestehenden<br />

Festsetzungen nicht den strukturellen und städtebaulichen Zielsetzungen für die weitere<br />

Entwicklung des Schulzentrums am Steinweg entsprechen, ist eine Planänderung erforderlich. Im<br />

Rahmen der <strong>2.</strong> Änderung des Bebauungsplanes D 2 A wird die bestehende Ausnutzungsziffer der<br />

Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 übernommen. Folglich werden mit der vorliegenden<br />

Bauleitplanung keine Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild verursacht, die<br />

nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt zulässig waren.<br />

Bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB wird von einer<br />

Umweltprüfung (gem. § 2 Abs. 4 BauGB), von dem Umweltbericht (gem. § 2a BauGB), von der<br />

Angabe der verfügbaren Umweltinformationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2) sowie von der<br />

zusammenfassenden Erklärung (gem. § 10 Abs. 4 BauGB) abgesehen.<br />

Der Änderungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 3,1 ha, wonach bei einer<br />

Grundflächenzahl von 0,4 eine Grundfläche von rd. 1<strong>2.</strong>400 m² besteht. Da die durch diese <strong>2.</strong><br />

Änderung in Anspruch genommene Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt, ist keine<br />

Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich. Durch die <strong>2.</strong> Änderung des Bebauungsplanes D 2 A<br />

werden keine Vorhaben begründet, die nach anderen Gesetzen einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Ferner bestehen keine Anhaltspunkte für eine<br />

Beeinträchtigung der Schutzgüter der NATURA 2000 (Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung).<br />

Folglich sind im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der<br />

Innenentwicklung gem. § 13a BauGB erfüllt.<br />

II<br />

BESTANDSAUFNAHME (BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG)<br />

4 NUTZUNGEN UND EINFLÜSSE<br />

4.1 GEBIETSCHARAKTERISTIK; PRÄGUNG<br />

Das Plangebiet liegt im Kulturviertel und wird von den Straßen Früchteburger Weg, Theaterstraße<br />

und Steinweg begrenzt und auch über diese erschlossen.<br />

Die Nachbarschaft wird überwiegend von öffentlichen Einrichtungen geprägt. Vorhanden sind<br />

eine Grundschule und ein Gymnasium sowie die Berufsbildenden Schulen I + II, weiterhin das<br />

Neue Theater und das neu errichtete Allwetterbad „Friesentherme“. In südwestlicher Richtung


Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 6<br />

sind ein Studentenwohnheim und eine Seniorenwohnanlage sowie Arztpraxen und ein<br />

Bürogebäude angesiedelt. In nordöstlicher Richtung befindet sich die Sportanlage des<br />

Sportvereins Kickers <strong>Emden</strong> und nördlich grenzen Wohnnutzungen an.<br />

4.2 ÄUSSERE VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG<br />

Der Planbereich ist nach Norden über den Steinweg und im weiteren Verlauf über die<br />

Schützenstraße und die Auricher Straße an die A 31 (Anschlussstelle <strong>Emden</strong> Mitte) angebunden<br />

(Entfernung von ca. 1,5 km).<br />

Die Innenstadt ist über den Steinweg nach Süden und dann über verschiedene Straßen in rund<br />

1,0 km erreichbar.<br />

Weiterhin ist der Planbereich bereits an das städtische Busliniennetz angebunden. Nordöstlich, in<br />

ca. 100 m Entfernung befindet sich eine Bushaltestelle im Sielweg, südwestlich befindet sich eine<br />

weitere im Steinweg; diese wird voraussichtlich in den Bereich der Planstraße im Geltungsbereich<br />

verlegt, damit die Fußwege zu den Schulen, zum Schwimmbad und zum Theater kürzer werden.<br />

Ca. 500 m südwestlich befindet sich der ZOB am Hauptbahnhof, der gleichzeitig die Verknüpfung<br />

mit dem öffentlichen Fernverkehrsnetz und dem straßengebundenen Regionalverkehr herstellt.<br />

4.3 VER- UND ENTSORGUNG; SONSTIGE TECHN. INFRASTRUKTUR<br />

Da es sich bei der vorliegenden Planung um die strukturelle Änderung eines vorhandenen<br />

Gebietes handelt, sind alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen bereits vorhanden.<br />

4.4 EMISSIONEN / IMMISSIONEN<br />

Der Bereich des Schulzentrums am Steinweg ist sowohl durch die Schulnutzungen, aber auch<br />

durch die umliegenden kulturellen Einrichtungen zu unterschiedlichen Tageszeiten stark von Zuund<br />

Abgangsverkehren belastet. Zurzeit wird der Quell- und Zielverkehr über den nördlich des<br />

Plangebietes angrenzenden Früchteburger Weg abgewickelt. Hier grenzt unmittelbar nördlich ein<br />

faktisches Wohngebiet an, das entsprechend von diesen Verkehren belastet wird.<br />

Mit der veränderten städtebaulichen Struktur – schalltechnisch wirksame Abgrenzung von<br />

Parkplatz und neuer Erschließungsstraße durch den Bau einer Sporthalle – und der zusätzlich<br />

geplanten verkehrlichen Erschließung wird eine Entlastung des Wohngebietes erzielt. Durch die<br />

Verlagerung des Verkehrs wird jedoch voraussichtlich das südlich des Plangebiets angrenzende<br />

Studentenwohnheim zusätzlich belastet. Die Auswirkungen der Planung sowie die daraus<br />

gegebenenfalls erforderlichen schalltechnischen Maßnahmen werden mittels eines noch zu<br />

erstellenden schalltechnischen Gutachten geprüft und festgeschrieben.<br />

Weitere schädliche Umwelteinwirkungen, die auf das Plangebiet einwirken, sind derzeit nicht<br />

bekannt.


Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 7<br />

III<br />

PLANUNG (AUSWIRKUNGEN; MASSNAHMEN)<br />

5 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

5.1 STÄDTEBAULICHES KONZEPT<br />

Aufgrund des Beschlusses des Emder Rates vom 04.04.2013 zur Schulentwicklungsplanung soll<br />

das Gymnasium am Treckfahrtstief an den Standort der Berufsbildenden Schule I verlegt werden.<br />

Hierfür sind sowohl Neubauten als auch Umbauten für Klassenräume, Mensa und Sportanlagen<br />

erforderlich; ebenso ist die verkehrliche Erschließung den strukturellen Veränderungen<br />

anzupassen.<br />

Zur Unterbringung des Gymnasiums ist ein Erweiterungsbau der BBS I am Steinweg erforderlich.<br />

Weiterhin ist für das gesamte Schulzentrum eine ergänzende Sporthalle notwendig. Diese soll aus<br />

mehreren Gründen am Früchteburger Weg eingerichtet werden:<br />

1. Die Sporthalle soll in zentraler Lage für alle potenziellen Nutzer (BBS I, GaT, JAG und<br />

Früchteburgschule) auf für alle möglichst kurzem und sicheren Weg erreichbar sein.<br />

<strong>2.</strong> Aufgrund der Nutzung des Parkplatzes durch Besucher der Nordseehalle und des Neuen<br />

Theaters (sowie der Schulen) wird dieser insbesondere auch in den Abend- und<br />

Nachtstunden regelmäßig intensiv genutzt, was zu einer Beeinträchtigung der angrenzenden<br />

Wohnnutzungen führt. Der Standort für die Sporthalle parallel und angrenzend an den<br />

Früchteburger Weg ermöglicht es, den Parkplatz aus schalltechnischer Sicht deutlich von<br />

der angrenzenden Wohnbebauung abzuschirmen.<br />

3. Durch die Anordnung der Sporthalle am Früchteburger Weg kann der angrenzende Parkraum<br />

für alle umgebenden Nutzungen (Schulen, Allwetterbad, Neues Theater und Nordseehalle)<br />

konzentriert werden. Die Konzentration der Stellplatzanlage ermöglicht eine zukünftige<br />

Erweiterung beispielsweise durch den Bau eines Parkdecks.<br />

Weitere Sportanlagen als Freianlagen sind südlich der Sporthalle der BBS II, außerhalb des<br />

Änderungsbereichs des Bebauungsplan D 2 A <strong>2.</strong> Änderung, notwendig und möglich.<br />

Um der Veränderung des Parkraumangebots, der Ergänzung der ÖPNV-Einrichtungen sowie der<br />

notwenigen Entflechtung der Verkehrsströme Rechnung zu tragen, ist eine neue Anbindung der<br />

Theaterstraße an den Steinweg erforderlich. Hierdurch wird gleichfalls eine deutliche<br />

schallbezogene Entlastung der Anwohner im Bereich Früchteburger Weg / Sielweg erreicht<br />

werden.<br />

5.2 ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG, BAUWEISE<br />

Die bestehende Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung, Fläche für den Gemeinbedarf mit der<br />

Zweckbestimmung Schule, bleibt unverändert. Die überbaubare Fläche innerhalb dieser<br />

Festsetzung wird in nordöstlicher Richtung erweitert, da hier eine Sporthalle geplant ist. Bisher ist<br />

hier eine Fläche für Stellplätze ausgewiesen.<br />

Ergänzt wird im Änderungsbereich die Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer<br />

Zweckbestimmung / Parken. Diese ist erforderlich, da die notwendigen Parkflächen allen<br />

umliegenden öffentlichen Nutzungen (Schulen, Schwimmbad, Nordseehalle und Theater)<br />

gemeinsam zur Verfügung stehen sollen. Bisher ist dieser Bereich als überbaubare Fläche


Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 8<br />

innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule bzw. Hallenbad<br />

festgesetzt.<br />

Darüber hinaus ist zur Erschließung dieser Parkanlage und zur Entflechtung der gesamten<br />

Verkehrssituation im Änderungsbereich eine zusätzlich Straßenverkehrsfläche mit einer Breite von<br />

14,00 m erforderlich. Diese Breite ergibt sich aus den umfangreichen und zeitgleichen<br />

Nutzungsansprüchen von Fußgängern, Radfahrern und motorisiertem Individualverkehr sowie<br />

des ÖPNV. Der Straßenverkehrsfläche angegliedert ist eine öffentliche Grünfläche, die die<br />

Realnutzung dieser Fläche festsetzt und den notwenigen Abstand zwischen der Straße und dem<br />

angrenzenden Studentenwohnheim in angemessener Weise sichert.<br />

Unverändert bleibt das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4,<br />

einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 und einer maximal zulässigen Zahl der Vollgeschosse<br />

von VI.<br />

Zuvor war eine offene Bauweise festgesetzt, die mit der Änderung des Bebauungsplans<br />

aufgehoben wird. Aus städtebaulicher Sicht ist eine Festsetzung zur Bauweise nicht erforderlich,<br />

da es aufgrund der umliegenden Bebauung keine Restriktionen hinsichtlich der Einbindung in ein<br />

enges städtebauliches Gefüge gibt.<br />

5.3 INNERE VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG<br />

Die Haupterschließung des Schulzentrums sowie der anliegenden kulturellen Einrichtungen soll<br />

zur Entlastung des Früchteburger Wegs und der dortigen Anwohner über eine neue Anbindung<br />

an den Steinweg erfolgen. Hier kann auf kürzestem Weg ein für alle Nutzungen zur Verfügung<br />

stehender Parkplatz erreicht werden. Die im Osten an den Änderungsbereich angrenzende<br />

Theaterstraße sollte im nördlichen Abschnitt als Einbahnstraße in Richtung Früchteburger Weg<br />

ausgewiesen werden, so dass hier ein zusätzlicher Abfluss der Verkehre über den Früchteburger<br />

Weg erfolgen kann, die Zufahrt zu den Parkplätzen jedoch ausschließlich über die Planstraße<br />

möglich ist.<br />

Die schalltechnischen Auswirkungen der Planstraße werden in einem entsprechenden<br />

Fachgutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens untersucht.<br />

Die Anbindung des Gebietes an den ÖPNV ist bereits vorhanden; im Änderungsbereich soll an<br />

geeigneter Stelle eine ausreichend dimensionierte und der Nutzung und Frequentierung<br />

entsprechende Haltestelle eingerichtet werden. Die weitere Abstimmung erfolgt über die<br />

zuständigen Fachbehörden sowie die betroffenen Verkehrsunternehmen im Rahmen der<br />

Ausbauplanung.<br />

Der Änderungsbereich ist als Block allseitig erschlossen. Notwendige Rettungswege sind<br />

vorhanden oder werden im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen.


Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 9<br />

5.4 MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ VON NATUR UND LANDSCHAFT<br />

Am nordöstlichen Rand des Plangebietes entlang des Früchteburger Wegs befinden sich vier<br />

Platanen; diese sind sowohl aus ökologischer wie aus städtebaulicher Sicht bedeutsam und<br />

daher grundsätzlich zu erhalten. Eine entsprechende Festsetzung ist in der zeichnerischen<br />

Darstellung erfolgt.<br />

Am südlichen Rand des Plangebiets befindet sich eine Grünzone mit nicht unerheblichem<br />

Aufwuchs. Dieser ist aus ökologischer Sicht nicht zwingend zu erhalten, aus städtebaulicher Sicht<br />

aber durchaus bedeutsam. Aus diesem Grund wird für den Bereich eine öffentliche Grünfläche<br />

festgesetzt.<br />

5.5 VER- UND ENTSORGUNG; SONSTIGE TECHNISCHE INFRASTRUKTUR<br />

Die Schmutzwasserentsorgung kann über die vorhandenen Anschlüsse erfolgen; die Kapazitäten<br />

sind ausreichend. Das Regenwasser wird über das vorhandene Trennsystem abgeführt.<br />

Inwieweit eine Systemergänzung für die erforderliche Löschwasserversorgung notwendig ist, wird<br />

im Rahmen des weiteren Verfahrens geklärt.<br />

Am südlichen Rand des Plangebietes befinden sich im Abstand von ca. 10 m von der<br />

Grundstücksgrenze zahlreiche Versorgungsleitungen einschließlich Nahwärme. Gegebenenfalls<br />

ist in Absprache mit dem Versorgungsträger hier ein Geh-, Fahr- und Leistungsrecht<br />

festzusetzen.<br />

IV<br />

SONSTIGE PLANUNGS-/ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE ASPEKTE<br />

6 FLÄCHENBILANZIERUNG<br />

Das Planungsgebiet hat eine Größe von ca. 3,1 ha. Das Planungsgebiet gliedert sich in eine<br />

Fläche für den Gemeinbedarf mit einer Größe von ca. 1,9 ha. Bei einer festgesetzten<br />

Grundflächenzahl von 0,4 ergibt sich eine zulässige Grundfläche von ca. 7.600 m². Zurzeit ist<br />

bereits eine Fläche von ca. <strong>2.</strong>900 m² durch Gebäude genutzt. Die geplanten Neubauten nehmen<br />

zusammen eine Fläche von ca. 1.900 m² in Anspruch.<br />

Für alle umliegenden öffentlichen Nutzungen ist eine zentrale Parkeinrichtung vorgesehen. Diese<br />

ist durch eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Parken) mit einer Größe von ca. 0,9<br />

ha festgesetzt. Da diese Parkflächen für alle umliegenden öffentlichen Nutzung zur Verfügung<br />

stehen sollen, sind sie nicht ausschließlich der überbaubaren Flächen der Berufsbildenden Schule<br />

I und des ehemaligen Gymnasiums am Treckfahrtstief (überbaubare Fläche der Fläche für den<br />

Gemeinbedarf) sondern aus städtebaulichen Gründen separat zu betrachten und zu bewerten.


Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 10<br />

Eine Einbindung in die Ermittlung der zulässigen Grundflächenzahl von 0,4 soll daher<br />

ausgeschlossen sein.<br />

Die festgesetzte Straßenverkehrsfläche hat eine Größe von ca. 0,2 ha und die angrenzende<br />

öffentliche Grünfläche eine Größe von ca. 0,1 ha.<br />

7 STÄDTEBAULICHE KALKULATION<br />

Das Gebiet ist erschließungsbeitragsrechtlich endabgerechnet. Kosten für die Durchführung<br />

naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen werden nicht fällig, da nicht notwendig.<br />

8 UMSETZUNG; REALISIERUNG<br />

Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan D 2 A getroffenen Festsetzungen werden für den<br />

Geltungsbereich der <strong>2.</strong> Änderung überplant. Das neue Planungsrecht (Ortsrecht) löst insofern das<br />

bisher bestehende ab. Eine Umsetzung der Neubebauung einschließlich der erforderlichen<br />

Infrastruktur ist bis zum 01.08.2015 angestrebt.<br />

9 VERFAHRENSABLAUF<br />

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise,<br />

wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan<br />

berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in<br />

Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Diese Erklärung<br />

erfolgt nach Zustandekommen des Satzungsbeschlusses.<br />

9.1 ZIEL DER BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG<br />

Ziel dieser Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur<br />

Umsetzung der vom Rat beschlossenen Schulentwicklungsplanung.<br />

9.2 VERFAHRENSABLAUF<br />

Die Unterrichtung über die voraussichtlichen Auswirkungen des Planes im Rahmen der<br />

frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand durch eine öffentliche<br />

Auslegung vom bis im Rathaus statt.


Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 11<br />

Während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden folgende wesentliche<br />

Punkte angesprochen:<br />

-<br />

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verdeutlichte, dass<br />

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde der<br />

Bebauungsplan mit <strong>Begr</strong>ündung den Behörden und der Öffentlichkeit in der Zeit vom bis<br />

vorgestellt. Stellungnahmen wurden von Behörden abgegeben. Davon waren<br />

Behörden von der Planung nicht betroffen oder hatten keine Bedenken gegen die Planung.<br />

Behörden begrüßten die Planung ausdrücklich, Behörden gaben Hinweise, die bis auf<br />

berücksichtigt werden konnten. Stellungnahmen mit insgesamt Unterschriften<br />

wurden von Bürgern abgegeben. Bürger begrüßten die Planung, Bürger erhoben<br />

Widerspruch.<br />

Der Bebauungsplan und die <strong>Begr</strong>ündung wurden (nicht) geringfügig geändert bzw. redaktionell<br />

überarbeitet. Eine erneute Auslegung des Bebauungsplans ist daher nicht erforderlich.<br />

Nach der Abwägung der Stellungnahmen wird der Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung nebst<br />

<strong>Begr</strong>ündung gemäß § 10 BauGB vom Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> als Satzung beschlossen.<br />

9.3 ERGEBNIS DER ABWÄGUNG, BESCHLÜSSE DER POLITISCHEN GREMIEN<br />

Abwägung nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden<br />

und Träger öffentlicher Belange:<br />

Der Entwurf und die Entwurfsbegründung des Bebauungsplans D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung werden<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die<br />

Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB um Abgabe ihrer<br />

Stellungnahmen innerhalb eines Monats gebeten.<br />

Abwägung nach der Öffentlichen Auslegung und erneute Beteiligung der Behörden und Träger<br />

öffentlicher Belange:<br />

Der Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung nebst <strong>Begr</strong>ündung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung<br />

beschlossen.<br />

<strong>Emden</strong>,<br />

Lars Kolk<br />

Fachdienstleiter <strong>Stadt</strong>planung<br />

Andreas Docter<br />

<strong>Stadt</strong>baurat


Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 12<br />

10 VERFAHRENSVERMERKE<br />

Der Verwaltungsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

Bebauungsplans D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung beschlossen.<br />

die Aufstellung des<br />

Diese <strong>Begr</strong>ündung hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit der Planzeichnung des<br />

Bebauungsplanes D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung öffentlich in der Zeit vom bis zum ausgelegen.<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> hat den Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung mit der zugehörigen<br />

<strong>Begr</strong>ündung nach Abwägung der Stellungnahmen in seiner Sitzung am gemäß § 10 BauGB<br />

als Satzung beschlossen.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>,<br />

Oberbürgermeister

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