D 2 A 2. Änd Begr. Stadium I 17.09.13 - Stadt Emden
D 2 A 2. Änd Begr. Stadium I 17.09.13 - Stadt Emden
D 2 A 2. Änd Begr. Stadium I 17.09.13 - Stadt Emden
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bebauungsplan Nr. D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung<br />
S T ADTTEIL Frü chtebu r g<br />
S chulzentru m am St ein weg<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Übersichtsplan Fachdienst 361 <strong>Stadt</strong>planung, 17.09.2013<br />
Fachdienst <strong>Stadt</strong>planung<br />
Telefon: 04921 / 87-1416<br />
Telefax: 04921 / 87-10 1416<br />
E-Mail: stadtplanung@emden.de<br />
STADT EMDEN<br />
Ringstraße 38 b<br />
26721 <strong>Emden</strong>
Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 2<br />
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />
I RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................................................................................ 3<br />
1 ANLASS DER PLANUNG UND ALLGEMEINES ZIELSETZUNG ................................................................ 3<br />
2 GELTUNGS- UND ÄNDERUNGSBEREICH ............................................................................................... 3<br />
3 ÜBERGEORDNETE VORGABEN ............................................................................................................... 4<br />
3.1 Flächennutzungsplan ................................................................................................................................. 4<br />
3.2 Fachplanungen .......................................................................................................................................... 4<br />
3.3 Bebauungsplanung .................................................................................................................................... 4<br />
3.4 Natur und Landschaft………………………………………………………………………………………………5<br />
II BESTANDSAUFNAHME (BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG) .......................................................... 5<br />
4 NUTZUNGEN UND EINFLÜSSE ................................................................................................................ 5<br />
4.1 Gebietscharakteristik; Prägung .................................................................................................................. 5<br />
4.2 Äussere verkehrliche Erschliessung .......................................................................................................... 6<br />
4.3 Ver- und Entsorgung; sonstige techn. Infrastruktur ................................................................................... 6<br />
4.4 Emissionen / Immissionen ......................................................................................................................... 6<br />
III PLANUNG (AUSWIRKUNGEN; MASSNAHMEN) .................................................................................... 7<br />
5 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN .......................................................................................... 7<br />
5.1 Städtebauliches Konzept…………………………………………………………………………………………..7<br />
5.2 Art und Mass der baulichen Nutzung, Bauweise ....................................................................................... 7<br />
5.3 Innere verkehrliche Erschliessung ............................................................................................................. 8<br />
5.4 Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft………………………………………………………...…9<br />
5.4 Ver- und Entsorgung; sonstige techn. Infrastruktur ................................................................................... 9<br />
IV SONSTIGE PLANUNGS-/ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE ASPEKTE ................................................... 9<br />
6 FLÄCHENBILANZIERUNG ......................................................................................................................... 9<br />
7 STÄDTEBAULICHE KALKULATION......................................................................................................... 10<br />
8 UMSETZUNG; REALISIERUNG ............................................................................................................... 10<br />
9 VERFAHRENSABLAUF ............................................................................................................................ 10<br />
9.1 Ziel der Bebauungsplanaufstellung ......................................................................................................... 10<br />
9.2 Verfahrensablauf ...................................................................................................................................... 10<br />
9.4 Ergebnis der Abwägung .......................................................................................................................... 11<br />
10 VERFAHRENSVERMERKE ...................................................................................................................... 12
Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 3<br />
I<br />
RAHMENBEDINGUNGEN<br />
1 ANLASS DER PLANUNG UND ALLGEMEINE ZIELSETZUNG<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> hat in seiner Sitzung am 04. April 2013 seine Schulentwicklungsplanung<br />
beschlossen, die unter anderem vorsieht, das heutige Gymnasium am Treckfahrtstief in den<br />
Bereich des Schulzentrums am Steinweg zu verlegen. Hierfür sind sowohl ergänzende Neubauten<br />
als auch Umbauten für Klassenräume, Mensa und Sportanlagen erforderlich.<br />
Das Schulzentrum am Steinweg liegt teilweise im Geltungsbereich des seit dem 16.10.1972<br />
rechtskräftigen Bebauungsplans D 2 A, der in diesem Bereich eine Fläche für den Gemeinbedarf<br />
mit den Zweckbestimmungen Schule, Hallenbad und Schwimmbad festsetzt. Weiterhin ist am<br />
nordöstlichen Rand des Grundstücks der Berufsbildenden Schule I (BBS I) eine Fläche für<br />
Stellplätze festgesetzt.<br />
Ein geplanter Erweiterungsbau als südlicher Anbau an das Gebäude der BBS I für Klassenräume<br />
des Gymnasiums liegt innerhalb der festgesetzten überbaubaren Fläche, die geplante Nutzung<br />
entspricht gleichfalls den Festsetzungen des Bebauungsplans, so dass dieses Vorhaben durch<br />
das geltende Planungsrecht abgedeckt ist. Der Neubau der Sporthalle sowie die aufgrund der<br />
Intensivierung der Nutzung und der einhergehenden Steigerung der Schülerzahl machen eine<br />
Anpassung der städtebaulichen- und Verkehrsinfrastruktur erforderlich.<br />
Der geplante Standort der Sporthalle liegt außerhalb der überbaubaren Fläche im Bereich der<br />
derzeit festgesetzten Stellplatzanlage. Weiterhin ist im südlichen Geltungsbereich eine neue<br />
Planstraße vorgesehen, die aufgrund der überarbeiteten städtebaulichen Struktur und dem<br />
zusätzlichen Verkehrsaufkommen erforderlich wird. Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplans<br />
in einem Teilbereich erforderlich.<br />
Im geltenden Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> ist die Fläche als Fläche für den<br />
Gemeinbedarf dargestellt.<br />
Ziel dieser Bebauungsplanänderung ist die städtebauliche Neuordnung des Schulzentrums zur<br />
Umsetzung der Beschlüsse zur Schulentwicklung in <strong>Emden</strong>.<br />
2 GELTUNGS- UND ÄNDERUNGSBEREICH<br />
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:<br />
im Norden:<br />
im Osten:<br />
im Süden:<br />
im Westen:<br />
durch den Früchteburger Weg,<br />
durch die Theaterstraße,<br />
durch die angrenzenden Grundstücke des Studentenwohnheims und der<br />
Friesentherme,<br />
durch den Steinweg.<br />
Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig<br />
festgelegt.<br />
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha.
Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 4<br />
3 ÜBERGEORDNETE VORGABEN<br />
3.1 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
Für die kreisfreie <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> ersetzt der Flächennutzungsplan das Regionale Raumordnungsprogramm.<br />
Im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> ist die Fläche bereits als Fläche für den Gemeinbedarf<br />
dargestellt; somit entspricht die Änderung des Bebauungsplanes den Zielaussagen des<br />
Flächennutzungsplanes.<br />
3.2 FACHPLANUNGEN<br />
Der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> liegen bereits Verdachtsmomente vor, dass im Änderungsbereich Altlasten<br />
(Altablagerungen oder Altstandorte) vorhanden sind. Einerseits handelt es bei der Fläche um den<br />
ehemaligen Standort einer Ziegelei, zum anderen liegt eine Auswertung der PD Osnabrück vom<br />
18.10.2007 vor, die aus Sicherheitsgründen Gefahrenerforschungsmaßnahmen für das Plangebiet<br />
empfiehlt. Hinsichtlich des Vorhandenseins von Kampfmitteln oder weiteren Altlasten werden<br />
entsprechende Erkundungsmaßnahmen beauftragt.<br />
Es befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler im Plangebiet. Sollten<br />
jedoch bei den vorgesehenen Bau- und Erdarbeiten vor- oder frühgeschichtliche<br />
Bodenaltertümer festgestellt werden, sind diese unverzüglich der Unteren<br />
Denkmalschutzbehörde oder der Ostfriesischen Landschaft zu melden.<br />
Die Ausbauunternehmer sind verpflichtet, sich bei dem jeweiligen Versorgungsunternehmen nach<br />
der Lage der vorhandenen Leitungen zu erkundigen. Vor Beginn der Baumaßnahmen ist eine<br />
gemeinsame Trassenbegehung erforderlich.<br />
Sonstige Planungen, die bei der vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplanes D 2 A <strong>2.</strong><br />
Änderung zu beachten wären, sind nicht bekannt.<br />
3.3 BEBAUUNGSPLANUNG<br />
Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes D 2 A, der seit dem<br />
16.10.1972 rechtsverbindlich ist. Der Änderungsbereich umfasst das Gelände der BBS I<br />
einschließlich der Stellplatzanlage, die heutige Freifläche des ehemaligen Hallenbades sowie die<br />
Stellplatzanlage der Friesentherme. Der geltende Bebauungsplan setzt eine Fläche für den<br />
Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Schule, Hallenbad und Schwimmbad sowie eine<br />
Stellplatzanlage fest.<br />
Künftig soll eine überbaubare Fläche im Bereich der heutigen Stellplatzanlage ausgewiesen<br />
werden, die den Neubau der Sporthalle ermöglicht. Südlich daran angrenzend werden die<br />
vorhandenen Stellplatzanlagen für alle Nutzungen der Schulen und der benachbarten kulturellen<br />
und sportlichen Einrichtungen zusammengefasst. Weiterhin wird am südlichen Rand des
Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 5<br />
Änderungsbereichs eine öffentliche Straßenverkehrsfläche, die den veränderten Anforderungen<br />
gerecht wird, festgesetzt.<br />
3.4 NATUR UND LANDSCHAFT<br />
Der Änderungsbereich ist bereits zum heutigen Zeitpunkt durch einen rechtskräftigen<br />
Bebauungsplan abgedeckt, wodurch bereits Baurechte bestehen. Da die bestehenden<br />
Festsetzungen nicht den strukturellen und städtebaulichen Zielsetzungen für die weitere<br />
Entwicklung des Schulzentrums am Steinweg entsprechen, ist eine Planänderung erforderlich. Im<br />
Rahmen der <strong>2.</strong> Änderung des Bebauungsplanes D 2 A wird die bestehende Ausnutzungsziffer der<br />
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 übernommen. Folglich werden mit der vorliegenden<br />
Bauleitplanung keine Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild verursacht, die<br />
nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt zulässig waren.<br />
Bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB wird von einer<br />
Umweltprüfung (gem. § 2 Abs. 4 BauGB), von dem Umweltbericht (gem. § 2a BauGB), von der<br />
Angabe der verfügbaren Umweltinformationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2) sowie von der<br />
zusammenfassenden Erklärung (gem. § 10 Abs. 4 BauGB) abgesehen.<br />
Der Änderungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 3,1 ha, wonach bei einer<br />
Grundflächenzahl von 0,4 eine Grundfläche von rd. 1<strong>2.</strong>400 m² besteht. Da die durch diese <strong>2.</strong><br />
Änderung in Anspruch genommene Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt, ist keine<br />
Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich. Durch die <strong>2.</strong> Änderung des Bebauungsplanes D 2 A<br />
werden keine Vorhaben begründet, die nach anderen Gesetzen einer<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Ferner bestehen keine Anhaltspunkte für eine<br />
Beeinträchtigung der Schutzgüter der NATURA 2000 (Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung).<br />
Folglich sind im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der<br />
Innenentwicklung gem. § 13a BauGB erfüllt.<br />
II<br />
BESTANDSAUFNAHME (BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG)<br />
4 NUTZUNGEN UND EINFLÜSSE<br />
4.1 GEBIETSCHARAKTERISTIK; PRÄGUNG<br />
Das Plangebiet liegt im Kulturviertel und wird von den Straßen Früchteburger Weg, Theaterstraße<br />
und Steinweg begrenzt und auch über diese erschlossen.<br />
Die Nachbarschaft wird überwiegend von öffentlichen Einrichtungen geprägt. Vorhanden sind<br />
eine Grundschule und ein Gymnasium sowie die Berufsbildenden Schulen I + II, weiterhin das<br />
Neue Theater und das neu errichtete Allwetterbad „Friesentherme“. In südwestlicher Richtung
Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 6<br />
sind ein Studentenwohnheim und eine Seniorenwohnanlage sowie Arztpraxen und ein<br />
Bürogebäude angesiedelt. In nordöstlicher Richtung befindet sich die Sportanlage des<br />
Sportvereins Kickers <strong>Emden</strong> und nördlich grenzen Wohnnutzungen an.<br />
4.2 ÄUSSERE VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG<br />
Der Planbereich ist nach Norden über den Steinweg und im weiteren Verlauf über die<br />
Schützenstraße und die Auricher Straße an die A 31 (Anschlussstelle <strong>Emden</strong> Mitte) angebunden<br />
(Entfernung von ca. 1,5 km).<br />
Die Innenstadt ist über den Steinweg nach Süden und dann über verschiedene Straßen in rund<br />
1,0 km erreichbar.<br />
Weiterhin ist der Planbereich bereits an das städtische Busliniennetz angebunden. Nordöstlich, in<br />
ca. 100 m Entfernung befindet sich eine Bushaltestelle im Sielweg, südwestlich befindet sich eine<br />
weitere im Steinweg; diese wird voraussichtlich in den Bereich der Planstraße im Geltungsbereich<br />
verlegt, damit die Fußwege zu den Schulen, zum Schwimmbad und zum Theater kürzer werden.<br />
Ca. 500 m südwestlich befindet sich der ZOB am Hauptbahnhof, der gleichzeitig die Verknüpfung<br />
mit dem öffentlichen Fernverkehrsnetz und dem straßengebundenen Regionalverkehr herstellt.<br />
4.3 VER- UND ENTSORGUNG; SONSTIGE TECHN. INFRASTRUKTUR<br />
Da es sich bei der vorliegenden Planung um die strukturelle Änderung eines vorhandenen<br />
Gebietes handelt, sind alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen bereits vorhanden.<br />
4.4 EMISSIONEN / IMMISSIONEN<br />
Der Bereich des Schulzentrums am Steinweg ist sowohl durch die Schulnutzungen, aber auch<br />
durch die umliegenden kulturellen Einrichtungen zu unterschiedlichen Tageszeiten stark von Zuund<br />
Abgangsverkehren belastet. Zurzeit wird der Quell- und Zielverkehr über den nördlich des<br />
Plangebietes angrenzenden Früchteburger Weg abgewickelt. Hier grenzt unmittelbar nördlich ein<br />
faktisches Wohngebiet an, das entsprechend von diesen Verkehren belastet wird.<br />
Mit der veränderten städtebaulichen Struktur – schalltechnisch wirksame Abgrenzung von<br />
Parkplatz und neuer Erschließungsstraße durch den Bau einer Sporthalle – und der zusätzlich<br />
geplanten verkehrlichen Erschließung wird eine Entlastung des Wohngebietes erzielt. Durch die<br />
Verlagerung des Verkehrs wird jedoch voraussichtlich das südlich des Plangebiets angrenzende<br />
Studentenwohnheim zusätzlich belastet. Die Auswirkungen der Planung sowie die daraus<br />
gegebenenfalls erforderlichen schalltechnischen Maßnahmen werden mittels eines noch zu<br />
erstellenden schalltechnischen Gutachten geprüft und festgeschrieben.<br />
Weitere schädliche Umwelteinwirkungen, die auf das Plangebiet einwirken, sind derzeit nicht<br />
bekannt.
Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 7<br />
III<br />
PLANUNG (AUSWIRKUNGEN; MASSNAHMEN)<br />
5 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
5.1 STÄDTEBAULICHES KONZEPT<br />
Aufgrund des Beschlusses des Emder Rates vom 04.04.2013 zur Schulentwicklungsplanung soll<br />
das Gymnasium am Treckfahrtstief an den Standort der Berufsbildenden Schule I verlegt werden.<br />
Hierfür sind sowohl Neubauten als auch Umbauten für Klassenräume, Mensa und Sportanlagen<br />
erforderlich; ebenso ist die verkehrliche Erschließung den strukturellen Veränderungen<br />
anzupassen.<br />
Zur Unterbringung des Gymnasiums ist ein Erweiterungsbau der BBS I am Steinweg erforderlich.<br />
Weiterhin ist für das gesamte Schulzentrum eine ergänzende Sporthalle notwendig. Diese soll aus<br />
mehreren Gründen am Früchteburger Weg eingerichtet werden:<br />
1. Die Sporthalle soll in zentraler Lage für alle potenziellen Nutzer (BBS I, GaT, JAG und<br />
Früchteburgschule) auf für alle möglichst kurzem und sicheren Weg erreichbar sein.<br />
<strong>2.</strong> Aufgrund der Nutzung des Parkplatzes durch Besucher der Nordseehalle und des Neuen<br />
Theaters (sowie der Schulen) wird dieser insbesondere auch in den Abend- und<br />
Nachtstunden regelmäßig intensiv genutzt, was zu einer Beeinträchtigung der angrenzenden<br />
Wohnnutzungen führt. Der Standort für die Sporthalle parallel und angrenzend an den<br />
Früchteburger Weg ermöglicht es, den Parkplatz aus schalltechnischer Sicht deutlich von<br />
der angrenzenden Wohnbebauung abzuschirmen.<br />
3. Durch die Anordnung der Sporthalle am Früchteburger Weg kann der angrenzende Parkraum<br />
für alle umgebenden Nutzungen (Schulen, Allwetterbad, Neues Theater und Nordseehalle)<br />
konzentriert werden. Die Konzentration der Stellplatzanlage ermöglicht eine zukünftige<br />
Erweiterung beispielsweise durch den Bau eines Parkdecks.<br />
Weitere Sportanlagen als Freianlagen sind südlich der Sporthalle der BBS II, außerhalb des<br />
Änderungsbereichs des Bebauungsplan D 2 A <strong>2.</strong> Änderung, notwendig und möglich.<br />
Um der Veränderung des Parkraumangebots, der Ergänzung der ÖPNV-Einrichtungen sowie der<br />
notwenigen Entflechtung der Verkehrsströme Rechnung zu tragen, ist eine neue Anbindung der<br />
Theaterstraße an den Steinweg erforderlich. Hierdurch wird gleichfalls eine deutliche<br />
schallbezogene Entlastung der Anwohner im Bereich Früchteburger Weg / Sielweg erreicht<br />
werden.<br />
5.2 ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG, BAUWEISE<br />
Die bestehende Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung, Fläche für den Gemeinbedarf mit der<br />
Zweckbestimmung Schule, bleibt unverändert. Die überbaubare Fläche innerhalb dieser<br />
Festsetzung wird in nordöstlicher Richtung erweitert, da hier eine Sporthalle geplant ist. Bisher ist<br />
hier eine Fläche für Stellplätze ausgewiesen.<br />
Ergänzt wird im Änderungsbereich die Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer<br />
Zweckbestimmung / Parken. Diese ist erforderlich, da die notwendigen Parkflächen allen<br />
umliegenden öffentlichen Nutzungen (Schulen, Schwimmbad, Nordseehalle und Theater)<br />
gemeinsam zur Verfügung stehen sollen. Bisher ist dieser Bereich als überbaubare Fläche
Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 8<br />
innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule bzw. Hallenbad<br />
festgesetzt.<br />
Darüber hinaus ist zur Erschließung dieser Parkanlage und zur Entflechtung der gesamten<br />
Verkehrssituation im Änderungsbereich eine zusätzlich Straßenverkehrsfläche mit einer Breite von<br />
14,00 m erforderlich. Diese Breite ergibt sich aus den umfangreichen und zeitgleichen<br />
Nutzungsansprüchen von Fußgängern, Radfahrern und motorisiertem Individualverkehr sowie<br />
des ÖPNV. Der Straßenverkehrsfläche angegliedert ist eine öffentliche Grünfläche, die die<br />
Realnutzung dieser Fläche festsetzt und den notwenigen Abstand zwischen der Straße und dem<br />
angrenzenden Studentenwohnheim in angemessener Weise sichert.<br />
Unverändert bleibt das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4,<br />
einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 und einer maximal zulässigen Zahl der Vollgeschosse<br />
von VI.<br />
Zuvor war eine offene Bauweise festgesetzt, die mit der Änderung des Bebauungsplans<br />
aufgehoben wird. Aus städtebaulicher Sicht ist eine Festsetzung zur Bauweise nicht erforderlich,<br />
da es aufgrund der umliegenden Bebauung keine Restriktionen hinsichtlich der Einbindung in ein<br />
enges städtebauliches Gefüge gibt.<br />
5.3 INNERE VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG<br />
Die Haupterschließung des Schulzentrums sowie der anliegenden kulturellen Einrichtungen soll<br />
zur Entlastung des Früchteburger Wegs und der dortigen Anwohner über eine neue Anbindung<br />
an den Steinweg erfolgen. Hier kann auf kürzestem Weg ein für alle Nutzungen zur Verfügung<br />
stehender Parkplatz erreicht werden. Die im Osten an den Änderungsbereich angrenzende<br />
Theaterstraße sollte im nördlichen Abschnitt als Einbahnstraße in Richtung Früchteburger Weg<br />
ausgewiesen werden, so dass hier ein zusätzlicher Abfluss der Verkehre über den Früchteburger<br />
Weg erfolgen kann, die Zufahrt zu den Parkplätzen jedoch ausschließlich über die Planstraße<br />
möglich ist.<br />
Die schalltechnischen Auswirkungen der Planstraße werden in einem entsprechenden<br />
Fachgutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens untersucht.<br />
Die Anbindung des Gebietes an den ÖPNV ist bereits vorhanden; im Änderungsbereich soll an<br />
geeigneter Stelle eine ausreichend dimensionierte und der Nutzung und Frequentierung<br />
entsprechende Haltestelle eingerichtet werden. Die weitere Abstimmung erfolgt über die<br />
zuständigen Fachbehörden sowie die betroffenen Verkehrsunternehmen im Rahmen der<br />
Ausbauplanung.<br />
Der Änderungsbereich ist als Block allseitig erschlossen. Notwendige Rettungswege sind<br />
vorhanden oder werden im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen.
Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 9<br />
5.4 MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ VON NATUR UND LANDSCHAFT<br />
Am nordöstlichen Rand des Plangebietes entlang des Früchteburger Wegs befinden sich vier<br />
Platanen; diese sind sowohl aus ökologischer wie aus städtebaulicher Sicht bedeutsam und<br />
daher grundsätzlich zu erhalten. Eine entsprechende Festsetzung ist in der zeichnerischen<br />
Darstellung erfolgt.<br />
Am südlichen Rand des Plangebiets befindet sich eine Grünzone mit nicht unerheblichem<br />
Aufwuchs. Dieser ist aus ökologischer Sicht nicht zwingend zu erhalten, aus städtebaulicher Sicht<br />
aber durchaus bedeutsam. Aus diesem Grund wird für den Bereich eine öffentliche Grünfläche<br />
festgesetzt.<br />
5.5 VER- UND ENTSORGUNG; SONSTIGE TECHNISCHE INFRASTRUKTUR<br />
Die Schmutzwasserentsorgung kann über die vorhandenen Anschlüsse erfolgen; die Kapazitäten<br />
sind ausreichend. Das Regenwasser wird über das vorhandene Trennsystem abgeführt.<br />
Inwieweit eine Systemergänzung für die erforderliche Löschwasserversorgung notwendig ist, wird<br />
im Rahmen des weiteren Verfahrens geklärt.<br />
Am südlichen Rand des Plangebietes befinden sich im Abstand von ca. 10 m von der<br />
Grundstücksgrenze zahlreiche Versorgungsleitungen einschließlich Nahwärme. Gegebenenfalls<br />
ist in Absprache mit dem Versorgungsträger hier ein Geh-, Fahr- und Leistungsrecht<br />
festzusetzen.<br />
IV<br />
SONSTIGE PLANUNGS-/ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE ASPEKTE<br />
6 FLÄCHENBILANZIERUNG<br />
Das Planungsgebiet hat eine Größe von ca. 3,1 ha. Das Planungsgebiet gliedert sich in eine<br />
Fläche für den Gemeinbedarf mit einer Größe von ca. 1,9 ha. Bei einer festgesetzten<br />
Grundflächenzahl von 0,4 ergibt sich eine zulässige Grundfläche von ca. 7.600 m². Zurzeit ist<br />
bereits eine Fläche von ca. <strong>2.</strong>900 m² durch Gebäude genutzt. Die geplanten Neubauten nehmen<br />
zusammen eine Fläche von ca. 1.900 m² in Anspruch.<br />
Für alle umliegenden öffentlichen Nutzungen ist eine zentrale Parkeinrichtung vorgesehen. Diese<br />
ist durch eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Parken) mit einer Größe von ca. 0,9<br />
ha festgesetzt. Da diese Parkflächen für alle umliegenden öffentlichen Nutzung zur Verfügung<br />
stehen sollen, sind sie nicht ausschließlich der überbaubaren Flächen der Berufsbildenden Schule<br />
I und des ehemaligen Gymnasiums am Treckfahrtstief (überbaubare Fläche der Fläche für den<br />
Gemeinbedarf) sondern aus städtebaulichen Gründen separat zu betrachten und zu bewerten.
Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 10<br />
Eine Einbindung in die Ermittlung der zulässigen Grundflächenzahl von 0,4 soll daher<br />
ausgeschlossen sein.<br />
Die festgesetzte Straßenverkehrsfläche hat eine Größe von ca. 0,2 ha und die angrenzende<br />
öffentliche Grünfläche eine Größe von ca. 0,1 ha.<br />
7 STÄDTEBAULICHE KALKULATION<br />
Das Gebiet ist erschließungsbeitragsrechtlich endabgerechnet. Kosten für die Durchführung<br />
naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen werden nicht fällig, da nicht notwendig.<br />
8 UMSETZUNG; REALISIERUNG<br />
Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan D 2 A getroffenen Festsetzungen werden für den<br />
Geltungsbereich der <strong>2.</strong> Änderung überplant. Das neue Planungsrecht (Ortsrecht) löst insofern das<br />
bisher bestehende ab. Eine Umsetzung der Neubebauung einschließlich der erforderlichen<br />
Infrastruktur ist bis zum 01.08.2015 angestrebt.<br />
9 VERFAHRENSABLAUF<br />
Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise,<br />
wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan<br />
berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in<br />
Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Diese Erklärung<br />
erfolgt nach Zustandekommen des Satzungsbeschlusses.<br />
9.1 ZIEL DER BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG<br />
Ziel dieser Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur<br />
Umsetzung der vom Rat beschlossenen Schulentwicklungsplanung.<br />
9.2 VERFAHRENSABLAUF<br />
Die Unterrichtung über die voraussichtlichen Auswirkungen des Planes im Rahmen der<br />
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand durch eine öffentliche<br />
Auslegung vom bis im Rathaus statt.
Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 11<br />
Während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden folgende wesentliche<br />
Punkte angesprochen:<br />
-<br />
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verdeutlichte, dass<br />
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde der<br />
Bebauungsplan mit <strong>Begr</strong>ündung den Behörden und der Öffentlichkeit in der Zeit vom bis<br />
vorgestellt. Stellungnahmen wurden von Behörden abgegeben. Davon waren<br />
Behörden von der Planung nicht betroffen oder hatten keine Bedenken gegen die Planung.<br />
Behörden begrüßten die Planung ausdrücklich, Behörden gaben Hinweise, die bis auf<br />
berücksichtigt werden konnten. Stellungnahmen mit insgesamt Unterschriften<br />
wurden von Bürgern abgegeben. Bürger begrüßten die Planung, Bürger erhoben<br />
Widerspruch.<br />
Der Bebauungsplan und die <strong>Begr</strong>ündung wurden (nicht) geringfügig geändert bzw. redaktionell<br />
überarbeitet. Eine erneute Auslegung des Bebauungsplans ist daher nicht erforderlich.<br />
Nach der Abwägung der Stellungnahmen wird der Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung nebst<br />
<strong>Begr</strong>ündung gemäß § 10 BauGB vom Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> als Satzung beschlossen.<br />
9.3 ERGEBNIS DER ABWÄGUNG, BESCHLÜSSE DER POLITISCHEN GREMIEN<br />
Abwägung nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden<br />
und Träger öffentlicher Belange:<br />
Der Entwurf und die Entwurfsbegründung des Bebauungsplans D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung werden<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die<br />
Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB um Abgabe ihrer<br />
Stellungnahmen innerhalb eines Monats gebeten.<br />
Abwägung nach der Öffentlichen Auslegung und erneute Beteiligung der Behörden und Träger<br />
öffentlicher Belange:<br />
Der Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung nebst <strong>Begr</strong>ündung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung<br />
beschlossen.<br />
<strong>Emden</strong>,<br />
Lars Kolk<br />
Fachdienstleiter <strong>Stadt</strong>planung<br />
Andreas Docter<br />
<strong>Stadt</strong>baurat
Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung, <strong>Stadt</strong>teil Früchteburg, Entwurf <strong>Stadium</strong> I 12<br />
10 VERFAHRENSVERMERKE<br />
Der Verwaltungsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
Bebauungsplans D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung beschlossen.<br />
die Aufstellung des<br />
Diese <strong>Begr</strong>ündung hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit der Planzeichnung des<br />
Bebauungsplanes D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung öffentlich in der Zeit vom bis zum ausgelegen.<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> hat den Bebauungsplan D 2 A, <strong>2.</strong> Änderung mit der zugehörigen<br />
<strong>Begr</strong>ündung nach Abwägung der Stellungnahmen in seiner Sitzung am gemäß § 10 BauGB<br />
als Satzung beschlossen.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>,<br />
Oberbürgermeister