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1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht

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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />

2.4.1 Meeressäuger<br />

Die drei im Untersuchungsgebiet regelmäßig vorkommenden Arten sind Seehund (Phoca vitulina),<br />

Kegelrobbe (Halichoerus grypus) und Schweinswal (Phocoena phocoena). Mit diesen drei Tierarten<br />

wurde sich in den Untersuchungen umfänglich befasst. Mögliche Störungen während des Baubetriebs<br />

wurden frühzeitig mit den Fachbehörden für Naturschutz diskutiert und unter Vorsorgegesichtspunkten<br />

entsprechende Vermeidungsmaßnahmen festgelegt.<br />

2.4.1.1 Seehund und Kegelrobbe<br />

Bestand und Bewertung<br />

Die Bestandsbewertung beruht auf dem Vorkommen von Seehunden und Kegelrobben im Bereich<br />

des Hohen Riffs (nordwestlich von Borkum) als wichtigstem Vorkommen im Plangebiet und ist nicht<br />

auf den gesamten Trassenverlauf insgesamt übertragbar.<br />

Im Umfeld des Vorhabens sind die Seehundvorkommen für die Bestandsbewertung der Robben maßgeblich,<br />

da die Kegelrobbe hier keine bedeutsamen Liege- bzw. Wurfplätze hat. Das Auftreten von<br />

> 100 Alttieren des Seehundes führt zu einer Bewertung des Bestandes im Untersuchungsgebiet als<br />

„Vorkommen von besonderer bis allgemeiner Bedeutung“ (Wertstufe 4). Das Auftreten von Alttieren<br />

der Kegelrobbe in geringerer Anzahl führt zu einer Bewertung des Bestandes im Untersuchungsgebiet<br />

als „Vorkommen von allgemeiner Bedeutung“ (Wertstufe 3).<br />

Auswirkungen<br />

Als baubedingte Auswirkungen sind das Einrichten der Wattbaustelle, Schiffsbewegungen sowie längere<br />

Aufenthalte von Verlegeeinheiten und/oder Arbeitsschiffen und Ankerpositionierungen im Bereich<br />

der Seetrasse relevant. Auswirkungen auf Seehunde und Kegelrobben ergeben sich durch visuelle<br />

und akustische Störungen (Luft- und Unterwasserschall). Seehunde und Kegelrobben weisen eine<br />

mittlere Empfindlichkeit demgegenüber auf. Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, sollte die Kabelverlegung<br />

im Bereich der Liegeplätze möglichst kontinuierlich ohne längeren, ggf. lärmintensiveren Aufenthalt<br />

stattfindet. Das Verlegeschiff bzw. die Verlegeeinheit (Barge mit Arbeitsschiff) darf sich dort<br />

nur in sehr langsamer Fahrt (bis zu 800 m/h) parallel (in seitlicher Vorbeifahrt) zu den Liegeplätzen<br />

nähern und soll diese in ausreichenden Abständen passieren. Ankerungen innerhalb der Störzone<br />

sind zu unterlassen. Bei Rammarbeiten im Bereich der Wattbaustelle (Einbau der Spundwände) ist ein<br />

langsames Anvibrieren zu gewährleisten oder vor Beginn sind ggf. Vergrämer anzuwenden, so dass<br />

Tiere den Nahbereich vor Erreichen der maximalen Emissionswerte verlassen können. Unter Einhaltung<br />

der Vermeidungsmaßnahmen wird die Empfindlichkeit der Bestände gegenüber diesen Störungen<br />

als eher gering eingeschätzt.<br />

Die Empfindlichkeit der Seehund- und Kegelrobbenbestände auf den derzeit als Liegeplätze genutzten<br />

Sandbänken ist ggf. <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Kabelverlegung anders zu beurteilen, wenn im Jahr der<br />

Verlegung (Mitte Mai bis Ende Juli bezogen auf Seehunde 4 ) Jungtiere in höherer Anzahl vorkommen<br />

oder die Funktion als Wurfplatz an Bedeutung gewonnen hat (was derzeit nicht der Fall ist). Es wird<br />

empfohlen, in Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer (NLPV)<br />

4<br />

Die empfindlichen Monate für Seehunde sind bezogen auf die Wurf- und Aufzuchtfunktionen eines Habitats Mitte Mai bis<br />

Ende Juli.<br />

Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite XII von 36

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