1.2 Anhang 1 zum Erläuterungsbericht
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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>Anhang</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>: Zusammenfassung<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma - 3-0 IBL Umweltplanung GmbH<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse -<br />
dem gegenwärtigen Stand unter Berücksichtigung der landesraumordnerischen Maßgaben drei Systeme<br />
in der Westeremstrasse realisiert werden. Der Trassenkorridor ist demnach streckenweise sehr<br />
eng, so dass sich bei drei zu realisierenden Vorhaben keine Trassenvarianten im eigentlichen Sinne<br />
ergeben.<br />
Neben dem Vorhaben DolWin3, welches das erste zu verlegende Kabelsystem sein wird, sind<br />
BorWin3 und BorWin4 vorgesehen.<br />
Anderweitige Lösungsmöglichkeiten ergeben sich nur durch technische Varianten und<br />
Verlegealternativen, die unter dem Gesichtspunkt der Minderung und Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen<br />
im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Eingang in die technische Planung<br />
gefunden haben und die als Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen in den Anlagen 8.<strong>1.2</strong> und<br />
8.3.2 festgesetzt sind.<br />
So wird der landesplanerischen Vorgabe, dass „Verlegearbeiten im Bereich von Vogelrast- und Nahrungsgebieten<br />
sowie Seehundsbänken nur im Zeitraum vom 15. Juli bis 30. November eines jeden<br />
Jahres erfolgen und dabei zu Seehundsliegeplätzen ein möglichst großer Abstand eingehalten wird“<br />
durch die Vermeidungsmaßnahmen V1 bis V3 sowie V5 und V 6 (Anlagen 8.<strong>1.2</strong>, 8.3.2) entsprochen.<br />
Die Maßnahmen sind mit den zuständigen Fachbehörden für Naturschutz abgestimmt.<br />
Der weiteren Vorgabe, dass „Beeinträchtigungen von für den Naturschutz besonders wertvollen Bereichen<br />
durch die Nutzung von störungsarmen Verlegeverfahren minimiert werden“, wird mit der Vermeidungsmaßnahme<br />
V4 entsprochen, die für den Verlegeabschnitt im Wattenmeer den Einsatz eines<br />
Vibroschwerts vorsieht.<br />
2.2 Einführung in die UVS<br />
2.2.1 Einführung<br />
Art und Umfang des Vorhabens sind in der Anlage 1 im <strong>Erläuterungsbericht</strong> zusammenfassend beschrieben<br />
und im Einleitungskapitel dieser Zusammenfassung als Übersicht dargestellt.<br />
„Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren<br />
und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf<br />
1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,<br />
2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,<br />
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie<br />
4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.“ (§ 2 Abs. 1 UVPG)<br />
Aus der Aufzählung der Schutzgüter wird deutlich, dass die meisten von ihnen bereits im Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan (LBP) im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt werden (s.o.). Bis<br />
auf die drei Schutzgüter Menschen, biologische Vielfalt und Kultur- und Sachgüter sind alle anderen<br />
als Bestandteil des Naturhaushalts im LBP behandelt. Um Wiederholungen und Doppelungen, so<br />
genannte Redundanzen zwischen den Unterlagen zu vermeiden, wurden für die Erstellung der Unterlagen<br />
zur Seetrasse DolWin3 folgende Festlegungen getroffen:<br />
1. Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) beschreibt und bewertet den Bestand der einzelnen<br />
Schutzgüter auf der Grundlage des im Scopingtermin am 20.1<strong>1.2</strong>011 vorgestellten Vorschlags<br />
<strong>zum</strong> Untersuchungsrahmen für die Untersuchungsgebiete. Art und Umfang der Untersuchungen<br />
sind abgestimmt und überdies im Verhältnis zu vergleichbaren Projekten im Küstenmeer gängige<br />
Praxis. Die Bewertung erfolgt 5-stufig.<br />
Stand: 27.1<strong>1.2</strong>012 <strong>Anhang</strong> 1 zu Unterlage 1 (<strong>Erläuterungsbericht</strong>) Seite IX von 36