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Rechtliche Fallstricke bei der Belieferung von Letztverbrauchern Dr ...

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Folie 13<br />

Vertragsinhalt (2)<br />

§ 40 Abs. 1 Satz 2 EnWG (Fortsetzung)<br />

» Unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel<br />

» Zugang zu Informationen über Preise und Tarife<br />

» Informationen zu Rechten bezüglich Schlichtungsverfahren nach<br />

§ 111 b EnWG<br />

Zahlungsmodalitäten, § 41 Abs. 2 EnWG<br />

» Haushaltskunden müssen verschiedene Zahlungsmodalitäten<br />

angeboten werden<br />

» Vorauszahlungen müssen sich am prognostizierten Verbrauch<br />

orientieren und dürfen erst mit Lieferung fällig werden

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