Rechtliche Fallstricke bei der Belieferung von Letztverbrauchern Dr ...
Rechtliche Fallstricke bei der Belieferung von Letztverbrauchern Dr ...
Rechtliche Fallstricke bei der Belieferung von Letztverbrauchern Dr ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Folie 24<br />
Lieferantenwechsel (3)<br />
Konkrete Vorgaben in § 20a EnWG n.F.<br />
» Frist für Lieferantenwechsel nicht länger als drei Wochen, § 20a<br />
Abs. 2 EnWG<br />
» Keine Zusatzkosten für Letztverbraucher, § 20a Abs. 3 EnWG<br />
» Bei verzögertem Wechsel: Schadensersatz, § 20a Abs. 4 EnWG<br />
Umsetzung in GPKE und GeLiGas ab 1. April 2012<br />
» Angleichung <strong>der</strong> Bedingungen für Strom und Gas:<br />
» Zwischen Eingang <strong>der</strong> Anmeldung des Neulieferanten <strong>bei</strong>m<br />
Netzbetreiber und Aufnahme <strong>der</strong> <strong>Belieferung</strong> liegen künftig<br />
maximal zehn Werktage