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Rechtliche Fallstricke bei der Belieferung von Letztverbrauchern Dr ...

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Folie 16<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an Rechungen (2)<br />

§ 40 Abs. 2 EnWG: Spezieller Inhaltskatalog (Fortsetzung)<br />

» Informationspflichten zur<br />

Schlichtungsstelle (§ 111b EnWG)<br />

» Haushaltskunden: vergleichende<br />

grafische Darstellung des eigenen<br />

Jahresverbrauchs im Vergleich<br />

Quelle: bdew<br />

§ 41 Abs. 4 EnWG: „in o<strong>der</strong> als Anlage zu“ den<br />

Rechnungen nochmals Hinweise auf die Bestimmungen<br />

nach § 41 Abs. 2 EnWG

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