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INFORMATIONSBLATT<br />
ZMF<br />
Stand: 01.09.2010<br />
1. Fortbildungsziel „<strong>Zahnmedizin</strong>ische Fachassistentin“ (ZMF)<br />
1.1. Was ist eine <strong>Zahnmedizin</strong>ische Fachassistentin?<br />
Die ZMF ist eine Fachkraft der Zahnärztin/des Zahnarztes, die in einer Aufstiegsfortbildung für<br />
<strong>Zahnmedizin</strong>ische Fachangestellte / Zahnarzthelferinnen zusätzliches Wissen für die Ausübung ihres<br />
Berufes erworben hat. Weil sie dadurch eine Zusatzqualifikation besitzt, kann die ZMF innerhalb eines<br />
rechtlich geschützten Tätigkeitsrahmens und unter Verantwortung der Zahnärztin/des Zahnarztes zusätzliche<br />
Aufgaben in einer Praxis, in Zahn-, Mund- und Kieferkliniken und im öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
übernehmen.<br />
1.2. Was macht eine <strong>Zahnmedizin</strong>ische Fachassistentin?<br />
Die Kenntnisse und Fertigkeiten, die eine ZMF besitzt und die sie in ihrer täglichen Arbeit umsetzt, sind sehr<br />
vielseitig und umfassen mehrere Fachgebiete. Um einen Überblick über ihren Aufgabenbereich zu<br />
bekommen, kann man drei große Tätigkeitsfelder der ZMF unterscheiden:<br />
(1) Zunächst ist die Tätigkeit im pädagogisch-psychologischen Bereich als einer der Schwerpunkte der<br />
ZMF nennen. Zu diesem wichtigen Arbeitsgebiet zählen unter anderem die Mitarbeit bei der<br />
psychologischen Betreuung der Patienten, insbesondere von Kindern, älteren Menschen und<br />
Behinderten, die Mitarbeit bei der Gesundheitsaufklärung und -beratung (z. B. Karies- und<br />
Parodontalprophylaxe) und die Mitarbeit bei der Anweisung und Beratung zur täglichen Mundhygiene.<br />
Innerhalb des pädagogisch-psychologischen Bereichs übernimmt die ZMF auch besondere<br />
Verantwortung und Aufgaben bei der Ausbildung von Auszubildenden<br />
(2) Der medizinisch-technische Bereich bildet ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet in der Arbeit der<br />
ZMF. Aufgrund ihrer Fortbildung übernimmt die ZMF hier jedoch Arbeitsbereiche, die über das<br />
Erlernte innerhalb der <strong>Zahnmedizin</strong>ischen Fachangestellten-, Zahnarzthelferinnenausbildung<br />
hinausgehen. Es zählen hierzu sowohl die Mitarbeit bei der diagnostischen und therapeutischen<br />
Tätigkeit der Zahnärztinnen und Zahnärzte, z. B. das Legen von provisorischen Verschlüssen, die<br />
Herstellung von prov. Kronen und Brücken, die Endpolitur von Füllungen, das Entfernen von<br />
Zahnbelägen, die Fissurenversiegelung, sowie die qualifizierte Mitarbeit bei der kieferorthopädischen<br />
Behandlung als auch Tätigkeiten im Zahnarztlabor.<br />
(3) Ein drittes Tätigkeitsfeld der ZMF ist der kaufmännisch-rechtliche Bereich. Sie hat umfassende<br />
Kenntnisse über Praxismanagement und –organisation, Versicherungswesen und<br />
Abrechnungsbestimmungen sowie auch über die zahlreichen rechtlichen Regelungen und<br />
Verordnungen, die im Zusammenhang mit der Zahnarztpraxis und der Beschäftigung von<br />
Mitarbeiterinnen wichtig sind. Gerade auf diesem Gebiet kann die ZMF selbständig und mit großer<br />
Eigenverantwortung arbeiten.<br />
1.3. Was verdient eine <strong>Zahnmedizin</strong>ische Fachassistentin?<br />
Auf Basis des Vergütungstarifvertrages ist eine ausgebildete ZMF in die Tätigkeitsgruppe IV einzuordnen;<br />
dies bedeutet einen Zuschlag von 25% auf das Gehalt einer ausgebildeten <strong>Zahnmedizin</strong>ischen<br />
Fachangestellten / Zahnarzthelferin je nach Berufsjahr. Unabhängig vom Tarifvertrag ist eine freie<br />
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber möglich.