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Lehrgangsplan 2013 Landkreis Fulda inkl ...

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Motorsägenausbildung im Feuerwehrdienst<br />

Stand 10/2011<br />

Die Versicherer der Gesetzlichen Unfallversicherung schreiben in der GUV – I 8624:<br />

Arbeiten, die mit der Motorsäge ausgeführt werden müssen, sind mit einem hohen<br />

Gefahrenpotenzial verbunden. Um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden,<br />

darf der Unternehmer nur Versicherte für Arbeiten mit der Motorsäge einsetzen, die<br />

persönlich und fachlich geeignet sind!<br />

Die fachliche Eignung, z.B. Module 1-3 der GUV-I8624,<br />

für diese Arbeit muss erworben werden.<br />

Zur Aus- und Weiterbildung der Feuerwehreinsatzkräfte<br />

mit der Motorsäge hat die Unfallkasse Hessen<br />

„Instrukteure“ ausgebildet, diese führen zusammen mit<br />

forstlichem Fachpersonal die Motorsägenlehrgänge<br />

durch.<br />

Feuerwehreinsatzkräfte sind durch die Unfallkasse Hessen (UKH) versichert.<br />

Feuerwehrexterne Personen<br />

sind nicht durch die Unfallkasse Hessen abgesichert<br />

und werden nicht zum Motorsägenlehrgang für Feuerwehreinsatzkräfte zugelassen!<br />

Weder der <strong>Landkreis</strong> <strong>Fulda</strong><br />

noch der Kreisfeuerwehrverband des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Fulda</strong>,<br />

übernehmen in irgendeiner Form Verantwortung oder Haftung<br />

für die angeführte Motorsägenausbildung.<br />

Die Absicherung und ordnungsgemäße Durchführung liegt allein in Verantwortung der<br />

ausführenden Kommune und den Instrukteuren.<br />

Es wird empfohlen, die einzelnen Motorsägenausbildungen<br />

mit der Unfallkasse Hessen, Abt. Prävention, abzustimmen bzw. mitzuteilen.<br />

Ansprechpartner für allgemeine Anfragen<br />

an die UKH im Büro Nordhessen in Kassel<br />

an Frau Peppermüller unter 0561 / 72947 - 0<br />

Ansprechpartner für die Motorsägenausbildung an die UKH<br />

in der Hauptstelle in Frankfurt/Main<br />

an Herrn Mehler 069 / 299 72 – 224 oder Frau Düffner 069 / 29972 - 261

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