14.10.2013 Aufrufe

Studienjahrgang 2012/2015 - FHVR AIV

Studienjahrgang 2012/2015 - FHVR AIV

Studienjahrgang 2012/2015 - FHVR AIV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Studienführer <strong>2012</strong>/<strong>2015</strong><br />

Soweit die Fachstudienabschnitte nicht am ersten Arbeitstag eines Monats beginnen<br />

und nicht am letzten Arbeitstag eines Monats enden, ist an den verbleibenden<br />

Tagen Dienst bei der Behörde zu leisten.<br />

An der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege gibt es keine<br />

Semesterferien. Die Studierenden haben jedoch Anspruch auf den ihnen nach<br />

den beamtenrechtlichen Vorschriften zustehenden Jahresurlaub, der regelmäßig<br />

während der berufspraktischen Studienzeiten einzubringen ist.<br />

Für den Zeitraum vom 4. Oktober <strong>2012</strong> bis 30. Juni <strong>2015</strong> sind im Rahmen der<br />

fachtheoretischen Ausbildung folgende besonderen lehrveranstaltungsfreien<br />

Tage festgelegt:<br />

<strong>2012</strong>: 2. November, 27. und 28. Dezember<br />

2013: 11. und 12. Februar, 4. Oktober<br />

2014: 30. Mai, 20. Juni<br />

<strong>2015</strong>: 16. und 17. Februar, 15. Mai, 5. Juni<br />

Während der berufspraktischen Studienabschnitte bei den Ausbildungsbehörden<br />

gelten die jeweiligen Dienstzeitregelungen.<br />

3.3 Zi e l e u n d in h a l t e d e s st u d i u m s<br />

Beamtinnen und Beamte in der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn<br />

Verwaltung und Finanzen (fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst)<br />

üben Funktionen in der qualifizierten Sachbearbeitung aus oder übernehmen<br />

Aufgaben auf der mittleren Führungsebene. Hierzu sollen die Studierenden<br />

im Studium die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die die fachliche und persönliche<br />

Eignung begründen. Ein wesentliches Ziel ist die zu einer vielseitigen<br />

Verwendbarkeit führende Selbstständigkeit im Denken und Handeln.<br />

Das Fachstudium soll den Studierenden durch anwendungsorientierte Lehre auf<br />

der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse eine auf die Aufgaben des nichttechnischen<br />

Verwaltungsdienstes bezogene Bildung vermitteln, die zur Erfüllung<br />

der Dienstaufgaben befähigt. Zugleich soll die Fähigkeit des Studierenden zur<br />

Übernahme von Verantwortung in Staat und Gesellschaft entwickelt werden. Diese<br />

Ziele können bei der Breite des Berufsfeldes des nichttechnischen Verwaltungsdienstes<br />

nicht so verstanden werden, dass die Beamtinnen und Beamten nach<br />

Abschluss der Ausbildung für jeden Tätigkeitsbereich sofort und uneingeschränkt<br />

verwendbar sein müssten. Es kommt vielmehr darauf an, dass die Studierenden<br />

die berufliche Grundausbildung, die erforderlichen Fachkenntnisse und Arbeitstechniken<br />

sowie methodisches Wissen und Urteilsvermögen erwerben, um sich<br />

binnen kurzem in neue Tätigkeitsbereiche einarbeiten zu können.<br />

Dieses Grundverständnis über das Ziel der Fachhochschulausbildung ermöglicht<br />

es, die nach ihren Dienstherren und ihrer Herkunft aus verschiedenen Verwaltungsbereichen<br />

unterschiedlichen Gruppen der Studierenden im Prinzip einheitlich<br />

auszubilden. So besteht grundsätzlich kein Unterschied in der Ausbildung für<br />

staatliche oder kommunale Dienstherren. Damit wird sowohl die berufliche Chan-<br />

Studium<br />

Urlaub<br />

lehrveranstaltungsfreie<br />

Tage<br />

Ziele des<br />

Fachstudiums<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!