Studienjahrgang 2012/2015 - FHVR AIV
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Studienführer <strong>2012</strong>/<strong>2015</strong><br />
hinweis<br />
Während für Zwischen- und Qualifikationsprüfung sämtliches Bearbeitungspapier<br />
von der Hochschule gestellt wird, müssen dies die Studierenden für die Leistungsnachweise<br />
selbst beschaffen. Bewertbare Ausarbeitungen sind dabei nur<br />
auf einem speziellen Klausurpapier mit entsprechender Linierung und Gliederung<br />
zulässig, das von der Studierendenvertretung zum Selbstkostenpreis vertrieben<br />
wird.<br />
Die Aufsichtsarbeiten können nur zu den festgesetzten Terminen unter prüfungsmäßigen<br />
Bedingungen (d. h. Beschränkung der zugelassenen Hilfsmittel, Bearbeitung<br />
in der vorgesehenen Arbeitszeit, Anfertigung unter Aufsicht) bearbeitet<br />
werden. Eine Nachfertigung ist nicht möglich.<br />
Ein Leistungsnachweis gilt als nicht erbracht, wenn kein ausreichender Entschuldigungsgrund<br />
gegeben ist, wovon ausgegangen werden muss, wenn innerhalb<br />
von sieben Tagen nach dem Klausurtermin keine Entschuldigung bei der Hochschulverwaltung<br />
(Sachgebiet 20) vorliegt.<br />
Ein ausreichender Entschuldigungsgrund liegt vor bei Krankheit (ärztliches Attest<br />
erforderlich), Dienstbefreiung oder Urlaub. Dies gilt auch, wenn die Bearbeitung<br />
einer Klausur abgebrochen wird.<br />
Anträge auf Nachteilsausgleich bei Leistungsnachweisen sind spätestens vier<br />
Wochen vor einem Klausurtermin bzw. einem Klausurblock unter Vorlage einer<br />
amtsärztlichen Bescheinigung beim Sachgebiet 10 zu stellen.<br />
Bei den Leistungsnachweisen wird nicht nur der Stoff vorausgesetzt, der vorher<br />
Gegenstand der Lehrveranstaltungen war. Es muss vielmehr auch damit gerechnet<br />
werden, dass Themen geprüft werden, die in den Lehrveranstaltungen nicht<br />
behandelt worden sind.<br />
Bei der Korrektur wird durch Rand- und Schlussbemerkungen auf die Mängel<br />
und Lücken der Aufgabenbearbeitung hingewiesen. Nach Abschluss der Korrektur<br />
findet i. d. R. eine Besprechung statt, wobei der Lösungsgang erörtert, der bisherige<br />
Lehrstoff vertieft dargestellt, auf häufig vorkommende Fehler hingewiesen<br />
und den Studierenden Gelegenheit gegeben wird, Fragen zu stellen.<br />
Bei der Bewertung der Aufgaben werden nicht nur die sachliche Richtigkeit und<br />
die Art der Begründung, sondern auch die äußere Form, die Gliederung, die Klarheit<br />
der Darstellung, die Gewandtheit im Ausdruck und die Rechtschreibung berücksichtigt.<br />
Die einzelnen Leistungen werden mit Punktzahlen und der sich daraus ergebenden<br />
Note bewertet:<br />
sehr gut (1) eine besonders hervorragende Leistung 13 bis 15 Punkte,<br />
gut (2) eine Leistung, die die durchschnittlichen<br />
Anforderungen übertrifft 10 bis 12 Punkte,<br />
Studium<br />
Spezielles<br />
Klausurpapier<br />
erforderlich<br />
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