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Studienjahrgang 2012/2015 - FHVR AIV

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Studienführer <strong>2012</strong>/<strong>2015</strong><br />

hinweis<br />

Während für Zwischen- und Qualifikationsprüfung sämtliches Bearbeitungspapier<br />

von der Hochschule gestellt wird, müssen dies die Studierenden für die Leistungsnachweise<br />

selbst beschaffen. Bewertbare Ausarbeitungen sind dabei nur<br />

auf einem speziellen Klausurpapier mit entsprechender Linierung und Gliederung<br />

zulässig, das von der Studierendenvertretung zum Selbstkostenpreis vertrieben<br />

wird.<br />

Die Aufsichtsarbeiten können nur zu den festgesetzten Terminen unter prüfungsmäßigen<br />

Bedingungen (d. h. Beschränkung der zugelassenen Hilfsmittel, Bearbeitung<br />

in der vorgesehenen Arbeitszeit, Anfertigung unter Aufsicht) bearbeitet<br />

werden. Eine Nachfertigung ist nicht möglich.<br />

Ein Leistungsnachweis gilt als nicht erbracht, wenn kein ausreichender Entschuldigungsgrund<br />

gegeben ist, wovon ausgegangen werden muss, wenn innerhalb<br />

von sieben Tagen nach dem Klausurtermin keine Entschuldigung bei der Hochschulverwaltung<br />

(Sachgebiet 20) vorliegt.<br />

Ein ausreichender Entschuldigungsgrund liegt vor bei Krankheit (ärztliches Attest<br />

erforderlich), Dienstbefreiung oder Urlaub. Dies gilt auch, wenn die Bearbeitung<br />

einer Klausur abgebrochen wird.<br />

Anträge auf Nachteilsausgleich bei Leistungsnachweisen sind spätestens vier<br />

Wochen vor einem Klausurtermin bzw. einem Klausurblock unter Vorlage einer<br />

amtsärztlichen Bescheinigung beim Sachgebiet 10 zu stellen.<br />

Bei den Leistungsnachweisen wird nicht nur der Stoff vorausgesetzt, der vorher<br />

Gegenstand der Lehrveranstaltungen war. Es muss vielmehr auch damit gerechnet<br />

werden, dass Themen geprüft werden, die in den Lehrveranstaltungen nicht<br />

behandelt worden sind.<br />

Bei der Korrektur wird durch Rand- und Schlussbemerkungen auf die Mängel<br />

und Lücken der Aufgabenbearbeitung hingewiesen. Nach Abschluss der Korrektur<br />

findet i. d. R. eine Besprechung statt, wobei der Lösungsgang erörtert, der bisherige<br />

Lehrstoff vertieft dargestellt, auf häufig vorkommende Fehler hingewiesen<br />

und den Studierenden Gelegenheit gegeben wird, Fragen zu stellen.<br />

Bei der Bewertung der Aufgaben werden nicht nur die sachliche Richtigkeit und<br />

die Art der Begründung, sondern auch die äußere Form, die Gliederung, die Klarheit<br />

der Darstellung, die Gewandtheit im Ausdruck und die Rechtschreibung berücksichtigt.<br />

Die einzelnen Leistungen werden mit Punktzahlen und der sich daraus ergebenden<br />

Note bewertet:<br />

sehr gut (1) eine besonders hervorragende Leistung 13 bis 15 Punkte,<br />

gut (2) eine Leistung, die die durchschnittlichen<br />

Anforderungen übertrifft 10 bis 12 Punkte,<br />

Studium<br />

Spezielles<br />

Klausurpapier<br />

erforderlich<br />

25

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