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Staatsstrukturprinzipien: Rechtsstaat<br />

Ein hohes Maß an Bestimmtheit wird vom GG für<br />

das Strafrecht verlangt.<br />

Art. 103 (2) Eine Tat kann nur bestraft werden,<br />

wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war,<br />

bevor die Tat begangen wurde.<br />

Bei sonstigen Gesetzes ist die h.M. nicht so<br />

streng. Im Zivilrecht genügt der Verweis auf „Treu<br />

und Glauben“ dem Bestimmtheitsgebot.<br />

Staatsstrukturprinzipien: Rechtsstaat<br />

Beispiel § 15 VersG bestimmt:<br />

(1) Die zuständige Behörde kann die<br />

Versammlung oder den Aufzug verbieten oder<br />

von bestimmten Auflagen abhängig machen,<br />

wenn nach den zur Zeit des Erlasses der<br />

Verfügung erkennbaren Umständen die<br />

öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei<br />

Durchführung der Versammlung oder des<br />

Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.<br />

Genügt das dem Bestimmtheitsgebot?<br />

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