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Gemeindegesetz - Gemeindeamt - Kanton Zürich

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DIREKTION DER<br />

JUSTIZ UND<br />

DES INNERN<br />

4<br />

Notwendigkeit einer Totalrevision<br />

Neue <strong>Kanton</strong>sverfassung (seit 1.1.2006)<br />

- erweitert demokratische Mitwirkung (Art. 86, 89, 91, 98 KV)<br />

- verpflichtet Gemeinden zu gesundem Finanzhaushalt (Art. 122 KV)<br />

- unterstützt Gemeindefusionen (Art. 84 KV)<br />

Mängel im geltenden Gesetz (vom 6.6.1926)<br />

- wenig Spielraum für individuelle Gemeindeorganisation<br />

- Behörden können Entscheide nicht an die Verwaltung delegieren<br />

- Lückenhafte Regelung von Zusammenarbeit / Ausgliederung<br />

Veraltete, uneinheitliche Rechnungslegung<br />

- <strong>Kanton</strong> hat seit 2008 neue Rechnungslegung (true and fair)<br />

- Gemeinden legen uneinheitlich und teils intransparent Rechnung<br />

- HRM2 bringt neuen Kontenrahmen und neue Rechnungslegung

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