Gemeindegesetz - Gemeindeamt - Kanton Zürich
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DIREKTION DER<br />
JUSTIZ UND<br />
DES INNERN<br />
4<br />
Notwendigkeit einer Totalrevision<br />
Neue <strong>Kanton</strong>sverfassung (seit 1.1.2006)<br />
- erweitert demokratische Mitwirkung (Art. 86, 89, 91, 98 KV)<br />
- verpflichtet Gemeinden zu gesundem Finanzhaushalt (Art. 122 KV)<br />
- unterstützt Gemeindefusionen (Art. 84 KV)<br />
Mängel im geltenden Gesetz (vom 6.6.1926)<br />
- wenig Spielraum für individuelle Gemeindeorganisation<br />
- Behörden können Entscheide nicht an die Verwaltung delegieren<br />
- Lückenhafte Regelung von Zusammenarbeit / Ausgliederung<br />
Veraltete, uneinheitliche Rechnungslegung<br />
- <strong>Kanton</strong> hat seit 2008 neue Rechnungslegung (true and fair)<br />
- Gemeinden legen uneinheitlich und teils intransparent Rechnung<br />
- HRM2 bringt neuen Kontenrahmen und neue Rechnungslegung