amt text 49 b - Fischer Druck + Verlag
amt text 49 b - Fischer Druck + Verlag
amt text 49 b - Fischer Druck + Verlag
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Nr. <strong>49</strong> – Amtsblatt VG Kastellaun Freitag, 4. Dezember 2009<br />
6<br />
1.3 Terminvorschlag für die Unterrichtung und Erörterung<br />
der Öffentlichkeit (§§ 3 Abs. 1 und 4a<br />
BauGB)<br />
Die Öffentlichkeit wird in Form einer zweiwöchigen<br />
Offenlage über die allgemeinen Ziele und<br />
Zwecke der Planung informiert.<br />
1.4 Beschlussfassung über die frühzeitige Unterrichtung<br />
und Erörterung der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange (§§ 4 Abs. und 4a<br />
BauGB); Bekanntgabe einer Eilentscheidung<br />
Der Entwurf der 3. Fortschreibung der Neufassung<br />
des Flächennutzungsplanes ist den Behörden und<br />
Trägern öffentlicher Belange als frühzeitige Unterrichtung<br />
und Erörterung zugänglich zu machen. Gleiches<br />
gilt für die landesplanerische Stellungnahme.<br />
2. Beratung und Beschlussfassung über weitere Änderungen<br />
des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde<br />
Kastellaun<br />
– Photovoltaikanlage Hasselbach<br />
– Windräder Hasselbach u.a.<br />
– Auswirkungen des Genehmigungsbescheides der 2.<br />
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />
Nach der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes stand<br />
zur Debatte, wann die 4. Änderung kommt und was damit<br />
auf den Weg gebracht werden soll. Dabei sind zwei<br />
Dinge zu unterscheiden: Planungshoheit für die Windkraft<br />
und die Planungshoheit für Photovoltaikanlagen.<br />
Während die Windkraftanlagen zu privilegierten Bauvorhaben<br />
im Außenbereich gehören, handelt es sich bei den<br />
Photovoltaikanlagen um nicht privilegierte Bauvorhaben<br />
im Außenbereich. Damit müssen diese Vorhaben mit qualifizierten<br />
Bebauungsplänen abgesichert werden. Planungskriterien<br />
sollten so angelegt werden, dass die Vorhaben<br />
nicht überall zulässig sind, sondern auf gewisse<br />
Flächen konzentriert werden.<br />
Die Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im 2. Änderungsverfahren<br />
des Flächennutzungsplanes, welche auf<br />
der Grundlage von umfangreichen Untersuchungen und<br />
unter Berücksichtigung nachvollziehbarer Kriterien entwickelt<br />
wurden, dokumentieren bereits, wo Windkraftanlagen<br />
erwünscht sind und wo nicht. Die Frage nach Windkraftanlagen<br />
in Hasselbach ist damit eigentlich schon beantwortet.<br />
Wenn von diesem Grundsatz abgewichen werden<br />
soll, würde das in der Konsequenz bedeuten, dass die<br />
Verbandsgemeinde zwangsläufig auch ihre zuvor auferlegten<br />
Kriterien aufgibt. Ein wesentlicher Grundgedanke<br />
dieser Kriterien besteht aber darin, kleinere und weniger<br />
geeignete Potentialflächen, wie eben auch die besagte<br />
Fläche in Hasselbach (Vorrangfläche Forst, Bachlauf)<br />
nicht zu befürworten, um der gewünschten Konzentration<br />
von Windkraftanlagen Rechnung zu tragen. Das könnte<br />
in der Folge bedeuten, dass eine Verspargelung mit Windrädern<br />
verteilt über das Gebiet der Verbandsgemeinde eintreten<br />
könnte, da es neben der Hasselbacher Fläche noch<br />
viele vergleichbare weitere unberücksichtigte kleinere Potenialflächen<br />
gibt. Diesen Überlegungen muss der Verbandsgemeindrat<br />
bei evtl. künftigen Änderungen des<br />
Flächennutzungsplanes Rechnung tragen.<br />
Zudem beinhaltet der Genehmigungsbescheid der Kreisverwaltung<br />
zur 2. Änderung des Flächennuztzungsplanes<br />
noch zwei Besonderheiten und zwar wurden die Flächen<br />
2.2.2b Tankstelle auf der Höhe des Bahnhofes Bell<br />
2.2.3 Campingareal im Bereich der Gemarkung<br />
Beltheim<br />
nicht genehmigt. Die Konsequenzen, die sich aus der nicht<br />
genehmigten Fläche aus 2.2.3 ergeben, soll der Planer untersuchen.<br />
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:<br />
2.2.1 Dem Vorhaben auf der Gemarkung Hasselach Photovoltaikanlagen<br />
auf der Grundlage eines qualifizierten<br />
Bebauungsplanes zu errichten, wurde zugestimmt.<br />
2.2.2 Dem Vorhaben 2 Windkraftanlagen auf Grundstücken<br />
der Gemeinde Hasselbach und 2 Anlagen<br />
auf Grundstücken des Staatsforsten zu errichten,<br />
wurde abgelehnt.<br />
3. Abschluss Haushaltsjahr 2008<br />
3.1 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
3.2 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen<br />
Ausgaben<br />
3.3 Entlastung des Bürgermeisters und der ihn vertretenden<br />
Beigeordneten<br />
Die Jahresrechnung wurde in der vorgelegten Fassung<br />
festgestellt, die über- und außerplanmäßigen<br />
Ausgaben genehmigt und dem Bürgermeister sowie<br />
den ihn vertretenden Beigeordneten für das<br />
Haushaltsjahr 2008 Entlastung erteilt.<br />
4. Vollzug der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung;<br />
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2006 des<br />
„Eigenbetriebes Abwasser“ Verbandsgemeinde Kastellaun<br />
durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH,<br />
Koblenz<br />
1. Der Jahresabschluss zu 31. 12. 2006 entsprechend<br />
dem Prüfbericht der Mittelrheinischen Treuhand<br />
GmbH, Koblenz, einschließlich der Anlagen wurde<br />
festgestellt.<br />
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 98.651,28 Euro wird<br />
der allgemeinen Rücklage zugeführt.<br />
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind keine angefallen.<br />
4. Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2008, 2009<br />
und 2010 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
„Mittelrheinische Treuhand GmbH aus Koblenz“ beauftragt.<br />
Grundlage ist ein Honorarangebot zum<br />
Festpreis in Höhe von brutto rd. 19.500,– Euro.<br />
5. Nutzung der Dachfläche der Grundschule Gödenroth<br />
durch die Hunsrück-Sonne eG<br />
Die Hunsrück-Sonne eG hat beantragt, die Dachfläche auf<br />
der Grundschule Gödenroth mit ca. 100 m 2 für die Installation<br />
einer Photovoltaikanlage nutzen zu können. Die<br />
jährliche Pacht beträgt rd. 80,– Euro.<br />
Die Verbandsgemeinde stellt der Hunsrück-Sonne eG die<br />
Dachfläche auf der Grundschule Gödenroth zur Installation<br />
einer Photovoltaikanlage zur Verfügung.<br />
6. Anfrage des DSC Bandits 1998 e.V. auf Anmietung eines<br />
Kellerraumes im Mehrzweckgebäude am Spesenrother<br />
Weg (ehemaliger Jugendraum)<br />
Der Dartverein DSC Bandits 1998 e.V. hat beantragt, die<br />
Räume des ehemaligen Jugendraumes im Mehrzweckgebäude<br />
Spesenrother Weg für Vereinszwecke nutzen zu dürfen.<br />
Der Verein hat z.Z. 46 Mitglieder. Der Verein stellt<br />
momentan eine Mannschaft in der Bundesliga des Deutschen<br />
Dartverbandes, der höchsen Liga Deutschlands.<br />
Zwei weitere Mannschaften sind im rheinland-pfälzischen<br />
Dartverband aktiv und mit 3 Mannschaften ist der DSC<br />
Bandits in der Rhein-Hunsrück-Liga vertreten.<br />
Die Räumlichkeiten des ehemaligen Jugendraumes werden<br />
dem Dartverein DSC Bandits 1998 e.V. vermietet.<br />
7. Anfrage der Freunde und Förderer der Waldorfpädagogik<br />
e.V. auf Übernahme einer Bürgschaft<br />
Die Freunde und Förderer der Waldorfpädagogik e.V. haben<br />
in einem Schreiben vom 29. 10. 2009 den Finanzierungsstand<br />
eingehend dargelegt.