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amt text 49 b - Fischer Druck + Verlag

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Nr. <strong>49</strong> – Amtsblatt VG Kastellaun Freitag, 4. Dezember 2009<br />

6<br />

1.3 Terminvorschlag für die Unterrichtung und Erörterung<br />

der Öffentlichkeit (§§ 3 Abs. 1 und 4a<br />

BauGB)<br />

Die Öffentlichkeit wird in Form einer zweiwöchigen<br />

Offenlage über die allgemeinen Ziele und<br />

Zwecke der Planung informiert.<br />

1.4 Beschlussfassung über die frühzeitige Unterrichtung<br />

und Erörterung der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange (§§ 4 Abs. und 4a<br />

BauGB); Bekanntgabe einer Eilentscheidung<br />

Der Entwurf der 3. Fortschreibung der Neufassung<br />

des Flächennutzungsplanes ist den Behörden und<br />

Trägern öffentlicher Belange als frühzeitige Unterrichtung<br />

und Erörterung zugänglich zu machen. Gleiches<br />

gilt für die landesplanerische Stellungnahme.<br />

2. Beratung und Beschlussfassung über weitere Änderungen<br />

des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde<br />

Kastellaun<br />

– Photovoltaikanlage Hasselbach<br />

– Windräder Hasselbach u.a.<br />

– Auswirkungen des Genehmigungsbescheides der 2.<br />

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />

Nach der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes stand<br />

zur Debatte, wann die 4. Änderung kommt und was damit<br />

auf den Weg gebracht werden soll. Dabei sind zwei<br />

Dinge zu unterscheiden: Planungshoheit für die Windkraft<br />

und die Planungshoheit für Photovoltaikanlagen.<br />

Während die Windkraftanlagen zu privilegierten Bauvorhaben<br />

im Außenbereich gehören, handelt es sich bei den<br />

Photovoltaikanlagen um nicht privilegierte Bauvorhaben<br />

im Außenbereich. Damit müssen diese Vorhaben mit qualifizierten<br />

Bebauungsplänen abgesichert werden. Planungskriterien<br />

sollten so angelegt werden, dass die Vorhaben<br />

nicht überall zulässig sind, sondern auf gewisse<br />

Flächen konzentriert werden.<br />

Die Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im 2. Änderungsverfahren<br />

des Flächennutzungsplanes, welche auf<br />

der Grundlage von umfangreichen Untersuchungen und<br />

unter Berücksichtigung nachvollziehbarer Kriterien entwickelt<br />

wurden, dokumentieren bereits, wo Windkraftanlagen<br />

erwünscht sind und wo nicht. Die Frage nach Windkraftanlagen<br />

in Hasselbach ist damit eigentlich schon beantwortet.<br />

Wenn von diesem Grundsatz abgewichen werden<br />

soll, würde das in der Konsequenz bedeuten, dass die<br />

Verbandsgemeinde zwangsläufig auch ihre zuvor auferlegten<br />

Kriterien aufgibt. Ein wesentlicher Grundgedanke<br />

dieser Kriterien besteht aber darin, kleinere und weniger<br />

geeignete Potentialflächen, wie eben auch die besagte<br />

Fläche in Hasselbach (Vorrangfläche Forst, Bachlauf)<br />

nicht zu befürworten, um der gewünschten Konzentration<br />

von Windkraftanlagen Rechnung zu tragen. Das könnte<br />

in der Folge bedeuten, dass eine Verspargelung mit Windrädern<br />

verteilt über das Gebiet der Verbandsgemeinde eintreten<br />

könnte, da es neben der Hasselbacher Fläche noch<br />

viele vergleichbare weitere unberücksichtigte kleinere Potenialflächen<br />

gibt. Diesen Überlegungen muss der Verbandsgemeindrat<br />

bei evtl. künftigen Änderungen des<br />

Flächennutzungsplanes Rechnung tragen.<br />

Zudem beinhaltet der Genehmigungsbescheid der Kreisverwaltung<br />

zur 2. Änderung des Flächennuztzungsplanes<br />

noch zwei Besonderheiten und zwar wurden die Flächen<br />

2.2.2b Tankstelle auf der Höhe des Bahnhofes Bell<br />

2.2.3 Campingareal im Bereich der Gemarkung<br />

Beltheim<br />

nicht genehmigt. Die Konsequenzen, die sich aus der nicht<br />

genehmigten Fläche aus 2.2.3 ergeben, soll der Planer untersuchen.<br />

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:<br />

2.2.1 Dem Vorhaben auf der Gemarkung Hasselach Photovoltaikanlagen<br />

auf der Grundlage eines qualifizierten<br />

Bebauungsplanes zu errichten, wurde zugestimmt.<br />

2.2.2 Dem Vorhaben 2 Windkraftanlagen auf Grundstücken<br />

der Gemeinde Hasselbach und 2 Anlagen<br />

auf Grundstücken des Staatsforsten zu errichten,<br />

wurde abgelehnt.<br />

3. Abschluss Haushaltsjahr 2008<br />

3.1 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

3.2 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen<br />

Ausgaben<br />

3.3 Entlastung des Bürgermeisters und der ihn vertretenden<br />

Beigeordneten<br />

Die Jahresrechnung wurde in der vorgelegten Fassung<br />

festgestellt, die über- und außerplanmäßigen<br />

Ausgaben genehmigt und dem Bürgermeister sowie<br />

den ihn vertretenden Beigeordneten für das<br />

Haushaltsjahr 2008 Entlastung erteilt.<br />

4. Vollzug der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung;<br />

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2006 des<br />

„Eigenbetriebes Abwasser“ Verbandsgemeinde Kastellaun<br />

durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH,<br />

Koblenz<br />

1. Der Jahresabschluss zu 31. 12. 2006 entsprechend<br />

dem Prüfbericht der Mittelrheinischen Treuhand<br />

GmbH, Koblenz, einschließlich der Anlagen wurde<br />

festgestellt.<br />

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 98.651,28 Euro wird<br />

der allgemeinen Rücklage zugeführt.<br />

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind keine angefallen.<br />

4. Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2008, 2009<br />

und 2010 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

„Mittelrheinische Treuhand GmbH aus Koblenz“ beauftragt.<br />

Grundlage ist ein Honorarangebot zum<br />

Festpreis in Höhe von brutto rd. 19.500,– Euro.<br />

5. Nutzung der Dachfläche der Grundschule Gödenroth<br />

durch die Hunsrück-Sonne eG<br />

Die Hunsrück-Sonne eG hat beantragt, die Dachfläche auf<br />

der Grundschule Gödenroth mit ca. 100 m 2 für die Installation<br />

einer Photovoltaikanlage nutzen zu können. Die<br />

jährliche Pacht beträgt rd. 80,– Euro.<br />

Die Verbandsgemeinde stellt der Hunsrück-Sonne eG die<br />

Dachfläche auf der Grundschule Gödenroth zur Installation<br />

einer Photovoltaikanlage zur Verfügung.<br />

6. Anfrage des DSC Bandits 1998 e.V. auf Anmietung eines<br />

Kellerraumes im Mehrzweckgebäude am Spesenrother<br />

Weg (ehemaliger Jugendraum)<br />

Der Dartverein DSC Bandits 1998 e.V. hat beantragt, die<br />

Räume des ehemaligen Jugendraumes im Mehrzweckgebäude<br />

Spesenrother Weg für Vereinszwecke nutzen zu dürfen.<br />

Der Verein hat z.Z. 46 Mitglieder. Der Verein stellt<br />

momentan eine Mannschaft in der Bundesliga des Deutschen<br />

Dartverbandes, der höchsen Liga Deutschlands.<br />

Zwei weitere Mannschaften sind im rheinland-pfälzischen<br />

Dartverband aktiv und mit 3 Mannschaften ist der DSC<br />

Bandits in der Rhein-Hunsrück-Liga vertreten.<br />

Die Räumlichkeiten des ehemaligen Jugendraumes werden<br />

dem Dartverein DSC Bandits 1998 e.V. vermietet.<br />

7. Anfrage der Freunde und Förderer der Waldorfpädagogik<br />

e.V. auf Übernahme einer Bürgschaft<br />

Die Freunde und Förderer der Waldorfpädagogik e.V. haben<br />

in einem Schreiben vom 29. 10. 2009 den Finanzierungsstand<br />

eingehend dargelegt.

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