Leseprobe - Foerster und Rutow Rechtsanwälte
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Anwendungs- <strong>und</strong> Regelungsbereich des UN-Kaufrechts<br />
2.1.5 Schematische Übersicht: Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts<br />
Liegt ein Kaufgeschäft vor?<br />
- Vertrag mit Schwerpunkt in Eigentumsverschaffung, ggf. Geld<br />
- Dienstleistungen/Services nur untergeordnete Verpflichtung<br />
Ist Kaufgegenstand eine bewegliche Sache?<br />
Haben die Geschäftspartner ihren Sitz in unterschiedl. Staaten?<br />
Ja<br />
Sind beide Staaten Vertragsstaaten<br />
zum UN-Kaufrecht?<br />
Ja<br />
Liegt ein Anwendungsausschuss vor?<br />
- Vertraglich (Klauselformulierung genau prüfen!)?<br />
- Durch das UN-Kaufrecht selbst (Art. 2 CISG)<br />
Ja<br />
Ja<br />
Nein<br />
Nein<br />
UN-Kaufrecht findet Anwendung auf den Kernbereich des Kaufvertrags,<br />
unvereinheitlichtes nationales materielles Recht findet ergänzend Anwendung<br />
Nein<br />
Nein<br />
Genaue Prüfung der alternativen<br />
Anwendungsvoraussetzungen<br />
notwendig<br />
Ja<br />
UN-Kaufrecht ist nicht<br />
anwendbar, es kommt<br />
nur unvereinheitlichtes<br />
nationales Recht zur<br />
Anwendung