Leseprobe - Foerster und Rutow Rechtsanwälte
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Vertragsschluss<br />
3.7.11 Struktur: Verkäufer- <strong>und</strong> Käuferpflichten<br />
In den INCOTERMS 2000 sind alle 13 Klauseln so strukturiert, dass unter den gleichen Überschriften<br />
<strong>und</strong> in derselben Reihenfolge die korrespondierenden Pflichten der Verkäufer (A 1−10) <strong>und</strong> des<br />
Käufers (B 1−10) spiegelbildlich positioniert sind:<br />
A Pflichten des Verkäufers B Pflichten des Käufers<br />
1. Lieferung von vertragsgemäßer Ware 1. Zahlung des Kaufpreises<br />
2. Lizenzen, Genehmigungen <strong>und</strong> Formalitäten<br />
3. Beförderungs- <strong>und</strong> Versicherungsverträge<br />
4. Lieferung 4. Abnahme<br />
2. Lizenzen, Genehmigung <strong>und</strong> Formalitäten<br />
3. Beförderungs- <strong>und</strong> Versicherungsverträge<br />
5. Gefahrübergang 5. Gefahrübergang<br />
6. Kostenteilung 6. Kostenteilung<br />
7. Benachrichtigung des Käufers 7. Benachrichtigung des Verkäufers<br />
8. Liefernachweis, Transportdokument<br />
oder entsprechende elektronische Mitteilung<br />
8. Liefernachweis, Transportdokument oder<br />
entsprechende elektronische Mitteilung<br />
9. Prüfung− Verpackung− Kennzeichnung 9. Prüfung der Ware<br />
10. Sonstige Verpflichtungen 10. Sonstige Verpflichtungen<br />
Bei dieser Struktur der INCOTERMS 2000 darf aber nicht vergessen werden, dass eine Pflicht des<br />
Verkäufers oder Käufers sich nicht nur aus den INCOTERMS 2000 ergeben kann, sondern primär<br />
auch aus Individualvereinbarungen des jeweiligen Kaufvertrages, da diese Individualvereinbarungen<br />
den INCOTERMS-Klauseln als AGB vorgehen.