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Leseprobe - Foerster und Rutow Rechtsanwälte

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Vertragsschluss<br />

Haben die Parteien als anwendbares Recht UN-Kaufrecht (CISG) vereinbart, oder kommt es auf den<br />

Vertrag zur Anwendung, dann empfiehlt es sich, die im Vertrag verwendete INCOTERMS-2000-<br />

Klausel im Volltext aus den INCOTERMS-Regeln zu kopieren <strong>und</strong> dem Vertrag als Anlage beizufügen.<br />

Gr<strong>und</strong>: Unterliegt der Kaufvertrag dem UN-Kaufrecht, bestimmt sich die Einbeziehung von<br />

AGB nach dem UN-Kaufrecht. Allerdings enthält das UN-Kaufrecht keine besonderen Regeln für<br />

die Einbeziehung von AGB in den Vertrag, die sich daher nach den allgemeinen Regeln (Art. 8, Auslegung)<br />

richtet. Dabei wird gefordert, dass der Empfänger eines Vertragsangebotes, dem AGB (hier<br />

INCOTERMS 2000) zu Gr<strong>und</strong>e gelegt werden, die Möglichkeit haben muss, von diesen in zumutbarer<br />

Weise Kenntnis zu nehmen. Bei Hinzufügung der AGB zum Vertragsdokument ist die Frage der<br />

wirksamen Einbeziehung der INCOTERMS-2000-Klausel eindeutig beantwortet.

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