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Verbandsgemeinde Freinsheim

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<strong>Freinsheim</strong> Donnerstag, den 9. Mai 2013 Seite 4<br />

Einladung<br />

zur Wahl eines Wehrleiters für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong> und<br />

Wahl seiner Stellvertreter<br />

Der derzeit amtierende Wehrleiter der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong> wird im<br />

Laufe des Jahres die Altersgrenze für aktive Feuerwehrangehörige erreichen.<br />

Demzufolge ist ein neuer Wehrleiter zu wählen. Gemäß § 14 des Landesgesetzes<br />

über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz<br />

(LBKG) in Verbindung mit § 34 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />

(GemO), lade ich alle amtierenden Wehrführer und Führer mit Aufgaben, die<br />

mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind, aus der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Freinsheim</strong> zur Wahl des Wehrleiters und dessen Stellvertreter am<br />

Donnerstag, den 13. Juni 2013, 19.00 Uhr<br />

in die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Freinsheim</strong>, Erdgeschoß, Zimmer 8<br />

(Trauzimmer), Bahnhofstraße 12, 67251 <strong>Freinsheim</strong> ein.<br />

Die Einladung zu den o.g. Wahlen erfolgt nur durch diese Veröffentlichung im<br />

Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong>.<br />

Die vorgesehene Tagesordnung lautet wie folgt:<br />

1. Begrüßung und Feststellung der Wahlberechtigung durch den Bürgermeister<br />

2. Wahl eines neuen Wehrleiters für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong><br />

3. Feststellung des Wahlergebnisses zu TOP2<br />

4. Festlegung der Anzahl der Stellvertreter des Wehrleiters<br />

5. Wahl von bis zu zwei stellvertretenden Wehrleitern<br />

6. Feststellung des Wahlergebnisses zu TOP5<br />

Wahlberechtigt sind gem. § 14 Abs. 1 Satz 4, Nr. 2 LBKG ausschließlich die<br />

Wehrführer und Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar<br />

sind. Alle Interessierten und Feuerwehrangehörigen sind jedoch<br />

herzlich eingeladen die Wahl mitzuverfolgen.<br />

Ernennung, Einführung und Vereidigung des Wehrleiters der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Freinsheim</strong> sowie der stellvertretenden Wehrleiter erfolgen zu einem<br />

späteren Zeitpunkt und zwar zeitnah mit der Amtsübergabe.<br />

<strong>Freinsheim</strong>, den 30.04.2013<br />

Wolfgang Quante, Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

der HAUSHALTSSATZUNG der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong> für das<br />

Haushaltsjahr 2013 vom 12.04.2013<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat auf Grund von §§ 95 der Gemeindeordnung<br />

für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S 153), in der derzeit geltenden<br />

Fassung in seiner Sitzung am 18.03.2013 die nachfolgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung<br />

Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom 03.04.2013 hiermit bekannt<br />

gemacht wird:<br />

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr<br />

Abfall-Infos<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 10.438.330 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.355.900 €<br />

der Jahresüberschuss auf 82.430 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 10.164.225 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 9.677.060 €<br />

der Saldo der ordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf 487.165 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf 0 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 177.300 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.504.180 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit auf -1.326.880 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.397.715 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 558.000 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf 855.715 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 11.739.240 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 11.739.240 €<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />

im Haushaltsjahr auf 0 €<br />

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung<br />

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich<br />

ist, wird festgesetzt für<br />

zinslose Kredite auf (Landesdarlehen) 0 €<br />

verzinste Kredite auf 1.397.715 €<br />

zusammen auf 1.397.715 €<br />

§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4 - Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf<br />

7.500.000 €.<br />

§ 5 - Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen<br />

a) Die Kredite für <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke (Eigenbetriebe) werden festgesetzt<br />

auf<br />

a) Wasserversorgung 0 €<br />

b) Abwasserbeseitigung 0 €<br />

Summe 0 €<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Bad Dürkheim und der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong><br />

Die Müllentsorgung erfolgt durch den Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

des Landkreises Bad Dürkheim,<br />

Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim,<br />

Tel. 06322/961-5555<br />

Müllabfuhr vom 13.05. bis<br />

18.05.2013<br />

Restmüll, Leichtverpackungen<br />

Dackenheim, <strong>Freinsheim</strong>, Herxheim/Berg, Kallstadt,<br />

Weisenheim/Sand<br />

Bio, Papier, Glas<br />

Bobenheim/Berg, Erpolzheim, Weisenheim/Berg<br />

Biotonne<br />

„In die Biotonne gehören nur organische Abfälle<br />

aus Küche und Garten“, appelliert AWB-Leiter Klaus<br />

Pabst. Plastiktüten, Wertstoffe, Windeln und sonstige<br />

Abfälle müssten im Kompostwerk von Hand (!)<br />

aussortiert werden. „Das sollten wir den Arbeitern<br />

dort nicht zumuten.“ Auch Tierkot und Katzenstreu<br />

hätten aus hygienischen Gründen in der Biotonne<br />

nichts zu suchen, „außerdem gefährden sie<br />

die Qualität des späteren Komposts“.<br />

Grünschnittsammelstellen<br />

Es gelten folgende Öffnungszeiten bis Oktober 2013:<br />

Weisenheim/Sd. (im Schafweideweg):<br />

Dienstag von 14.00 - 17.00 Uhr<br />

Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr<br />

Samstag von 9.00 - 13.00 Uhr<br />

Herxheim/Bg: (In den Kappesgärten,<br />

Am Wasserhaus (südlich des Bahnhaltepunktes):<br />

Freitag von 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Samstag von 13.30 - 15.00 Uhr<br />

Die Öffnungszeiten können dem Bedarf angepasst<br />

werden.<br />

Wertstoffhöfe<br />

Öffnungszeiten<br />

Grünstadt, Fa. Wagner,<br />

Industriegebiet, Carl-Zeiss-Straße<br />

Montag bis Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

13.00 bis 17.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Deponie Friedelsheim<br />

Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr<br />

12.30 bis 16.00 Uhr<br />

Samstag 08.30 bis 12.00 Uhr

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