Verbandsgemeinde Freinsheim
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<strong>Freinsheim</strong> Donnerstag, den 9. Mai 2013 Seite 4<br />
Einladung<br />
zur Wahl eines Wehrleiters für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong> und<br />
Wahl seiner Stellvertreter<br />
Der derzeit amtierende Wehrleiter der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong> wird im<br />
Laufe des Jahres die Altersgrenze für aktive Feuerwehrangehörige erreichen.<br />
Demzufolge ist ein neuer Wehrleiter zu wählen. Gemäß § 14 des Landesgesetzes<br />
über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz<br />
(LBKG) in Verbindung mit § 34 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />
(GemO), lade ich alle amtierenden Wehrführer und Führer mit Aufgaben, die<br />
mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind, aus der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Freinsheim</strong> zur Wahl des Wehrleiters und dessen Stellvertreter am<br />
Donnerstag, den 13. Juni 2013, 19.00 Uhr<br />
in die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Freinsheim</strong>, Erdgeschoß, Zimmer 8<br />
(Trauzimmer), Bahnhofstraße 12, 67251 <strong>Freinsheim</strong> ein.<br />
Die Einladung zu den o.g. Wahlen erfolgt nur durch diese Veröffentlichung im<br />
Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong>.<br />
Die vorgesehene Tagesordnung lautet wie folgt:<br />
1. Begrüßung und Feststellung der Wahlberechtigung durch den Bürgermeister<br />
2. Wahl eines neuen Wehrleiters für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong><br />
3. Feststellung des Wahlergebnisses zu TOP2<br />
4. Festlegung der Anzahl der Stellvertreter des Wehrleiters<br />
5. Wahl von bis zu zwei stellvertretenden Wehrleitern<br />
6. Feststellung des Wahlergebnisses zu TOP5<br />
Wahlberechtigt sind gem. § 14 Abs. 1 Satz 4, Nr. 2 LBKG ausschließlich die<br />
Wehrführer und Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar<br />
sind. Alle Interessierten und Feuerwehrangehörigen sind jedoch<br />
herzlich eingeladen die Wahl mitzuverfolgen.<br />
Ernennung, Einführung und Vereidigung des Wehrleiters der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Freinsheim</strong> sowie der stellvertretenden Wehrleiter erfolgen zu einem<br />
späteren Zeitpunkt und zwar zeitnah mit der Amtsübergabe.<br />
<strong>Freinsheim</strong>, den 30.04.2013<br />
Wolfgang Quante, Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
der HAUSHALTSSATZUNG der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong> für das<br />
Haushaltsjahr 2013 vom 12.04.2013<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat auf Grund von §§ 95 der Gemeindeordnung<br />
für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S 153), in der derzeit geltenden<br />
Fassung in seiner Sitzung am 18.03.2013 die nachfolgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung<br />
Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom 03.04.2013 hiermit bekannt<br />
gemacht wird:<br />
§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr<br />
Abfall-Infos<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 10.438.330 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.355.900 €<br />
der Jahresüberschuss auf 82.430 €<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 10.164.225 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 9.677.060 €<br />
der Saldo der ordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen auf 487.165 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />
der Saldo der außerordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen auf 0 €<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 177.300 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.504.180 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit auf -1.326.880 €<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.397.715 €<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 558.000 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf 855.715 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 11.739.240 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 11.739.240 €<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />
im Haushaltsjahr auf 0 €<br />
§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung<br />
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich<br />
ist, wird festgesetzt für<br />
zinslose Kredite auf (Landesdarlehen) 0 €<br />
verzinste Kredite auf 1.397.715 €<br />
zusammen auf 1.397.715 €<br />
§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4 - Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf<br />
7.500.000 €.<br />
§ 5 - Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen<br />
a) Die Kredite für <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke (Eigenbetriebe) werden festgesetzt<br />
auf<br />
a) Wasserversorgung 0 €<br />
b) Abwasserbeseitigung 0 €<br />
Summe 0 €<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Bad Dürkheim und der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong><br />
Die Müllentsorgung erfolgt durch den Abfallwirtschaftsbetrieb<br />
des Landkreises Bad Dürkheim,<br />
Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim,<br />
Tel. 06322/961-5555<br />
Müllabfuhr vom 13.05. bis<br />
18.05.2013<br />
Restmüll, Leichtverpackungen<br />
Dackenheim, <strong>Freinsheim</strong>, Herxheim/Berg, Kallstadt,<br />
Weisenheim/Sand<br />
Bio, Papier, Glas<br />
Bobenheim/Berg, Erpolzheim, Weisenheim/Berg<br />
Biotonne<br />
„In die Biotonne gehören nur organische Abfälle<br />
aus Küche und Garten“, appelliert AWB-Leiter Klaus<br />
Pabst. Plastiktüten, Wertstoffe, Windeln und sonstige<br />
Abfälle müssten im Kompostwerk von Hand (!)<br />
aussortiert werden. „Das sollten wir den Arbeitern<br />
dort nicht zumuten.“ Auch Tierkot und Katzenstreu<br />
hätten aus hygienischen Gründen in der Biotonne<br />
nichts zu suchen, „außerdem gefährden sie<br />
die Qualität des späteren Komposts“.<br />
Grünschnittsammelstellen<br />
Es gelten folgende Öffnungszeiten bis Oktober 2013:<br />
Weisenheim/Sd. (im Schafweideweg):<br />
Dienstag von 14.00 - 17.00 Uhr<br />
Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr<br />
Samstag von 9.00 - 13.00 Uhr<br />
Herxheim/Bg: (In den Kappesgärten,<br />
Am Wasserhaus (südlich des Bahnhaltepunktes):<br />
Freitag von 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Samstag von 13.30 - 15.00 Uhr<br />
Die Öffnungszeiten können dem Bedarf angepasst<br />
werden.<br />
Wertstoffhöfe<br />
Öffnungszeiten<br />
Grünstadt, Fa. Wagner,<br />
Industriegebiet, Carl-Zeiss-Straße<br />
Montag bis Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
13.00 bis 17.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Deponie Friedelsheim<br />
Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr<br />
12.30 bis 16.00 Uhr<br />
Samstag 08.30 bis 12.00 Uhr