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Verbandsgemeinde Freinsheim

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Seite 5 Donnerstag, den 9. Mai 2013 <strong>Freinsheim</strong><br />

§ 6 - Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) in der<br />

geltenden Fassung werden festgesetzt:<br />

Der Beitragssatz gemäß § 4 der Fremdenverkehrsbeitragssatzung beträgt<br />

2013 9,4 %.<br />

Hinweis: Die Aufnahme erfolgt nur nachrichtlich, da der Beitragssatz bereits<br />

mit der Abgabensatzung vom 12.12.2012 festgesetzt wurde.<br />

§ 7 - Umlagen<br />

Gemäß § 26 Abs.1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30.11.1999<br />

(GVBl. S. 415) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2006 (GVBL. S. 57)<br />

erhebt die <strong>Verbandsgemeinde</strong> von allen Ortsgemeinden eine <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage.<br />

Diese beträgt 30 % der Umlagegrundlagen.<br />

Zur Deckung des Aufwandes für die Grundschulen der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

wird eine Sonderumlage Grundschule gemäß § 26 Abs.2 FAG erhoben. Die<br />

Umlage beträgt 6,65 % der Umlagegrundlagen. Die endgültige Umlage wird<br />

am Jahresende ermittelt; sich ergebende Differenzen zwischen dem Aufwand<br />

und der Umlage werden im Folgejahr ausgeglichen.<br />

Zur Deckung des Aufwandes für die Kindergärten der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

wird eine Kostenerstattung gemäß § 26 Abs.2 FAG erhoben. Dabei wird der<br />

auf jedes aufgenommene Kind entfallende ungedeckte Betrag ermittelt und<br />

auf die jeweilige Ortsgemeinde umgelegt. Stichtage für die Ermittlung der<br />

Kinderzahl ist der 01.10.2012 und der 01.04.2013. Die vorläufige Kostenerstattung<br />

beträgt 2.843 € je Kind. Der endgültige Betrag wird am Jahresende<br />

auf der Grundlage des tatsächlichen Rechnungsergebnisses ermittelt.<br />

§ 8 - Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 betrug 17.697.050 € (vorläufiges<br />

Ergebnis). Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012<br />

beträgt 17.697.050 € und zum 31.12.2013 17.779.480 €.<br />

§ 9 - Leistungszahlungen<br />

Für die Bewilligung von Leistungsprämien Zahlungen an Beamtinnen und<br />

Beamte werden 1.000 € festgesetzt:<br />

§ 10- Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />

gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 50.000 €<br />

überschritten sind.<br />

§ 11 - Wertgrenzen für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt<br />

einzeln darzustellen.<br />

<strong>Freinsheim</strong>, den 12.04.2013<br />

gez. Wolfgang Quante<br />

Bürgermeister<br />

Hinweise:<br />

1. Der Haushaltsplan liegt vom 13.05.2013 bis 22.05.2013 zu den üblichen<br />

Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Freinsheim</strong>, Bahnhofstraße<br />

12, 67251 <strong>Freinsheim</strong>, Zi. 111 öffentlich zur Einsichtnahme aus.<br />

2. Wir weisen darauf hin, dass gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind,<br />

ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustande<br />

gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn<br />

1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />

sind, oder<br />

2. vor Ablauf dieser Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />

hat oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift<br />

gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung unter Bezeichnung<br />

des Sachverhaltes, der die Verletzung begründet, schriftlich geltend<br />

gemacht hat. Wenn eine solche Verletzung geltend gemacht wurde, kann<br />

auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Freinsheim</strong>, den 12.04.2013<br />

gez. Wolfgang Quante<br />

Bürgermeister<br />

Haushaltssatzung<br />

des Gewässerzweckverbandes Isenach-Eckbach für das Jahr 2013 und<br />

2014<br />

Die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Isenach-Eckbach<br />

hat auf Grund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der<br />

Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch das Gesetz<br />

vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319), in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Landesgesetz<br />

über die kommunale Zusammenarbeit (KOMZG) vom 22.12.1982<br />

(GVBl. S. 476) zuletzt geändert durch vom Gesetz vom 28.09.2010 (GVBl. S.<br />

280) in der Sitzung am 19.03.2013 in Lambsheim die Haushaltssatzung für<br />

das Jahr 2013 und 2014 beschlossen. Der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion<br />

Trier wurde die Haushaltssatzung vorgelegt. Die Aufsichts- und<br />

Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde hat laut Mitteilung vom<br />

18.04.2013 (Az.: 17 06-GZV IE / 21a) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung<br />

gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und Veranschlagungen<br />

im Haushaltsplan erhoben. Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt<br />

gemacht:<br />

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden 2013 2014<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.698.843,00 € 1.712.792,00 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf<br />

1.698.843,00 € 1.712.792,00 €<br />

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0,00 € 0,00 €<br />

2. Im Finanzhaushalt<br />

die ordentliche Einzahlungen auf 1.534.843,00 € 1.548.792,00 €<br />

die ordentliche Auszahlungen auf 1.501.843,00 € 1.526.792,00 €<br />

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen<br />

33.000,00 € 22.000,00 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 € 0,00 €<br />

die außergewöhnlichen Auszahlungen auf 0,00 € 0,00 €<br />

Saldo der außergewöhnlichen Ein- und Auszahlungen auf<br />

0,00 € 0,00 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />

10.777.200,00 € 5.194.800,00 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />

10.788.500,00 € 5.199.000,00 €<br />

Saldo der Ein- und Ausgaben aus Investitionstätigkeit<br />

-11.300,00 € -4.200,00 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 € 0,00 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

21.700,00 € 17.800,00 €<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanztätigkeit<br />

-21.700,00 € -17.800,00 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf<br />

12.312.043,00 € 6.743.592,00 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf<br />

12.312.043,00 € 6.743.592,00 €<br />

Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr<br />

0,00 € 0,00 €<br />

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung<br />

von<br />

Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist wird festgesetzt<br />

für<br />

2013 2014<br />

zinslose Kredite auf 0,00 € 0,00 €<br />

verzinste Kredite auf 0,00 € 0,00 €<br />

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von<br />

Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen<br />

und Investitiontsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />

belasten, wird für 2013 und 2014 festgesetzt auf 0,00 €<br />

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

wird je für 2013 und 2014 festgesetzt auf 100.000,00 €<br />

§ 5 Verbandsumlage<br />

Die Verbandsumlage zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit für<br />

das Haushaltsjahr 2013 und 2014 wird festgesetzt auf:

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