Übungsleiter Fragenkatalog Land 1 - boarderchallenge.at
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Skriptum<br />
<strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong><br />
Theorie <strong>Land</strong> Teil 1<br />
<strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong> für die <strong>Übungsleiter</strong>/innen<br />
Monika Mencigar<br />
01.11.2010
In welche Bereiche gliedert sicher der österreichische Sport?<br />
Der österreichische Sport besteht auf der einen Seite aus der sta<strong>at</strong>lichen, und auf der anderen<br />
Seite aus der nicht-sta<strong>at</strong>lichen Ebene (siehe unten).<br />
Der Sport ist nach Artikel 15 der Bundes-Verfassung in Gesetzgebung und Vollziehung<br />
<strong>Land</strong>essache. Der Bund fördert den Sport aufgrund des Artikels 17 (Priv<strong>at</strong>wirtschaftsverwaltung)<br />
2<br />
<strong>Land</strong>essportorganis<strong>at</strong>ionen<br />
© M. Mencigar | <strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong><br />
Sta<strong>at</strong>licher Bereich<br />
Nicht sta<strong>at</strong>licher Bereich
Sta<strong>at</strong>lich und nichtsta<strong>at</strong>liche besetzte Sportinstitutionen<br />
Wer sind die ordentlichen Mitglieder der BSO?<br />
ASKÖ<br />
ASVÖ<br />
UNION<br />
55 Sportfachverbände<br />
das ÖOC<br />
Österreichischen Behindertensportverband.<br />
Wer sind die außerordentlichen Mitglieder der BSO?<br />
Die Republik Österreich (Sportministerium),<br />
die <strong>Land</strong>essportorganis<strong>at</strong>ionen,<br />
Sportverbände die eine Aufnahme in die BSO als ordentliches Mitglied anstreben, aber die<br />
Aufnahmekriterien noch nicht erfüllen,<br />
sowie sonstige sportrelevante Organis<strong>at</strong>ionen (Kirche und Sport, Kur<strong>at</strong>orium für alpine<br />
Sicherheit, Österreichische Gesellschaft für Sportphysiotherapie, Vereinigung<br />
österreichischer Sportmasseure und Sporttherapeuten, Österreichischer<br />
Sportlehrerverband, Verband der Leibeserzieher Österreichs, Österreichische Gesellschaft<br />
für Sportmedizin und Prävention – Verband österreichischer Sportärzte, zentraler<br />
Hochschulsportausschuss Österreichs, Arbeitsgemeinschaft Österreichisches<br />
Wasserrettungswesen)<br />
<strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong> |© M. Mencigar<br />
3
Welche Aufgabe haben die Fachverbände?<br />
Die Fachverbände sind also die Interessensvertretung ihrer Sportarten und Disziplinen. Der<br />
Fachverband konzentriert seine Arbeit auf den Leistungssport, er organisiert<br />
Sta<strong>at</strong>smeisterschaften, österreichische und intern<strong>at</strong>ionale Meisterschaften, er organisiert die<br />
sportwissenschaftliche Betreuung etc.<br />
Innerhalb der BSO kann der Fachverband „ordentliches Mitglied“ sein und damit seine Rechte<br />
geltend machen (Stimmrecht, Fördermittel etc.)<br />
Welche Aufgabe haben die Dachverbände?<br />
Sie sind die Vertretung aller ihrer Mitglieds-Sportvereine. In Österreich sind der größte Teil aller<br />
Sportvereine in einem der drei großen Dachverbände<br />
4<br />
ASKÖ (Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich)<br />
ASVÖ (Allgemeiner Sportverband Österreichs)<br />
SPORTUNION (Österreichische Turn- und Sportunion)<br />
Im Unterschied zu den Fachverbänden kümmern sich die Dachverbände in erster Linie um die<br />
direkte Vereinsbetreuung und Vereinsservicierung, unabhängig der Größe oder Leistungsstärke<br />
eines Vereins.<br />
Welche Möglichkeiten gibt es für Vereine, Finanzmittel zu erhalten?<br />
Öffentliche Mittel<br />
a. Bundesfördermittel<br />
b. <strong>Land</strong>esfördermittel<br />
c. Gemeinde(Stadt)förderungen<br />
Priv<strong>at</strong>e Mittel<br />
d. Sponsormittel, werbliche Gegenleistungen<br />
e. Spenden<br />
f. Mitgliedsbeiträge<br />
g. etc.<br />
Weitere Förderungen<br />
h. Sporthilfe<br />
i. Sportpools<br />
j. etc.<br />
© M. Mencigar | <strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong>
Welche Aufgabe h<strong>at</strong> das <strong>Land</strong>essportgesetz? Nennen Sie einige Aufgaben<br />
des <strong>Land</strong>essportgesetzes Steiermark<br />
Dieses Gesetz ist in jedem Bundesland unterschiedlich und regelt die Tätigkeiten und Aufgaben<br />
der Zuständigen Abteilung in jedem Bundesland.<br />
Sportwesen: Rechtssachen und fachliche Angelegenheiten<br />
Sportförderung<br />
Angelegenheiten des <strong>Land</strong>essportzentrums<br />
Angelegenheiten der <strong>Land</strong>essportorganis<strong>at</strong>ion<br />
Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau, Geschäftsführung<br />
Berg- und Skiführerwesen, Skischulwesen<br />
Sportstättenschutzgesetz<br />
Ehrenzeichenverordnung<br />
Koordin<strong>at</strong>ion der sportmedizinischen und sportpsychologischen Untersuchungs- und<br />
Ber<strong>at</strong>ungsstellen des <strong>Land</strong>es Steiermark<br />
Koordin<strong>at</strong>ionsstelle für die <strong>Land</strong>essportleistungszentren<br />
Erarbeitung von Sportkonzepten<br />
Kooper<strong>at</strong>ion mit Institutionen, Schulen, Sporteinrichtungen etc.<br />
Aus welchen Organen setzt sich die <strong>Land</strong>essportorganis<strong>at</strong>ion Steiermark<br />
zusammen?<br />
<strong>Land</strong>essportpräsidium<br />
Durchführung der Beschlüsse des <strong>Land</strong>essportr<strong>at</strong>es<br />
<strong>Land</strong>essportr<strong>at</strong><br />
Oberstes Ber<strong>at</strong>ungsgremium in bedeutenden Fragen des Sports<br />
<strong>Land</strong>essportfachbeir<strong>at</strong><br />
Interessensgremium aller steirischen Sportfachverbände<br />
Wer bildet die <strong>Land</strong>essportorganis<strong>at</strong>ion Steiermark?<br />
Die in der Steiermark bestehenden Sportvereine, Sportfach- und Dachverbände bilden bei<br />
Wahrung ihrer Eigenart und Selbständigkeit die „<strong>Land</strong>essportorganis<strong>at</strong>ion Steiermark“. Die<br />
<strong>Land</strong>essportorganis<strong>at</strong>ion ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und h<strong>at</strong> ihren Sitz in Graz. Sie<br />
h<strong>at</strong> die Aufgabe die Belange und Interessen des Sports in der Steiermark zu vertreten und zu<br />
fördern, die Organe des <strong>Land</strong>es in allen den Sport betreffenden Fragen zu ber<strong>at</strong>en.<br />
<strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong> |© M. Mencigar<br />
5
Erklären Sie den Begriff des Vereines näher<br />
Ein Verein ist eine<br />
freiwillige<br />
auf Dauer bestimmte<br />
organisierte Personenverbindung<br />
zur Erreichung eines bestimmten, erlaubten, gemeinschaftlichen Zweckes<br />
mittels fortgesetzter gemeinschaftlicher Tätigkeit<br />
Freiwilligkeit: der freie Entschluß des Mitgliedes einem Verein beitreten zu wollen, bzw. wieder<br />
austreten zu wollen.<br />
Auf Dauer bestimmt: Vereinstätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg<br />
Organisierte Personenverbindung: Organis<strong>at</strong>ion (im St<strong>at</strong>ut geregelt), Personen (zum<br />
Unterschied von Anstalten, Stiftungen, Fonds udgl)<br />
Bestimmter, erlaubter Zweck: gemeinsames Ziel, das nicht verboten sein darf (z.B.<br />
Gemeinnützigkeit)<br />
Was sind die Mindesterfordernisse für die Gründung eines Vereines?<br />
St<strong>at</strong>uten: erste Arbeit der Vereinsgründer ist die Ausarbeitung eines St<strong>at</strong>utes, das bestimmte<br />
Mindestanforderungen erfüllen muß. Es regelt die Organis<strong>at</strong>ion des Vereines und die Rechte und<br />
Pflichten der Mitglieder. Das Vereinsgesetz verlangt folgende Mindesterfordernisse:<br />
Name des Vereines<br />
Sitz des Vereines<br />
Klare Beschreibung des Vereinszweckes<br />
Vorgesehene Tätigkeiten<br />
Bestimmungen über Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft<br />
Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder<br />
Organe des Vereines<br />
Erfordernisse gültiger Beschlußfassungen<br />
Angabe der Vertretung des Vereines<br />
Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis<br />
Bestimmungen über die freiwillige Auflösung und die Verwertung des Vereinsvermögens<br />
6<br />
© M. Mencigar | <strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong>
Was versteht man unter zweckwidriger Verwendung des Vereinsvermögens<br />
und wer haftet dafür?<br />
1. Vereinsvermögen zweckwidrig verwendet wird (der Vereinsobmann kauft mit Vereinsgeld<br />
seiner G<strong>at</strong>tin ein Auto),<br />
2. Investitionen ohne ausreichende finanzielle Absicherung in Auftrag gegeben (trotz<br />
Bankschulden wird der Umbau des Clubhauses mit € 500.000,-- beauftragt) werden,<br />
3. Die Rechnungslegungsvorschriften missachtet werden (es wird übersehen, den Kassier mit<br />
der Führung der Bücher zu beauftragen. Daher sind in der Folge Belege nicht vorhanden und<br />
auffindbar).<br />
Es gibt für die Organe keine Schadeners<strong>at</strong>zpflicht, wenn der Handlung ein ordentlich zustande<br />
gekommener Beschluss eines Vereinsorgans zugrunde liegt.<br />
Für den Rechnungsprüfer gibt es eine Haftungsobergrenze mit 2 Millionen €.<br />
Die Geltendmachung von Schadeners<strong>at</strong>zansprüchen des Vereines gegen die Organe erfolgt durch<br />
die Mitgliederversammlung. 10 % der Mitglieder können bei Untätig werden der<br />
Mitgliederversammlung die Geltendmachung vornehmen. Wenn in der Folge die Mitglieder mit<br />
ihrer Geltendmachung Schiffbruch erleiden, dann müssen sie auch die Kosten für die<br />
Rechtsverfolgung selbst tragen.<br />
Wer h<strong>at</strong> das Recht Einsicht in die Vereinsst<strong>at</strong>uten zu nehmen und wo liegen<br />
diese auf?<br />
Jede/r h<strong>at</strong> das Recht, bei Vereinsbehörden Einsicht in das aufliegende Vereinsst<strong>at</strong>ut zu<br />
nehmen und davon Abschriften zu machen; Auskunft über die Anschrift des Vereines sowie<br />
über die vertretungsbefugten Organe zu erhalten.<br />
Bei der Vereinsbehörde (Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaften). Neu ist,<br />
dass die Hauptd<strong>at</strong>en des Vereines elektronisch eingegeben werden und damit auch<br />
eingesehen werden können. Eingetragen werden u.a.; Name, Entstehungsd<strong>at</strong>um, Sitz und<br />
Anschrift, st<strong>at</strong>utenmäßige Regelung der Vertretung des Vereines, Funktion und Name der<br />
organschaftlichen Vertretung des Vereines und deren Geburtsd<strong>at</strong>um und Geburtsort, ZVR-<br />
Nummer des Vereines, etc.<br />
<strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong> |© M. Mencigar<br />
7
Welche Unterscheidung wird bei den Organen getroffen – nennen Sie je 3?<br />
Individualorgan (einzelne Person)<br />
Kollektivorgan (mehrere Personen)<br />
Übliche Individualorgane:<br />
Präsident<br />
Obmann<br />
Schriftführer<br />
Kassier<br />
Sektionsleiter<br />
Jugendleiter<br />
Kontrollmitglied (Rechnungsprüfer)<br />
Schiedsrichter<br />
Beir<strong>at</strong> (Ausschußmitglied Sport, etc.)<br />
Übliche Kollektivorgane:<br />
Mitgliederversammlung (General-, Jahres-, Hauptversammlung; Verbandstag, etc.)<br />
Leitungsorgan (Vorstand, Präsidium, Exekutive, etc.)<br />
Rechnungsprüfer (Kontrolle)<br />
Schiedsgericht<br />
Ausschüsse (Beiräte, etc.)<br />
Welche Aufgabe haben die Rechnungsprüfer?<br />
Rechnungsprüfer (Kontrolle)<br />
Überprüfung der st<strong>at</strong>utgemäßen Führung des Vereines (nicht nur der Gebarung !)<br />
Sind keine Vorstandsmitglieder !<br />
(daher kein Stimmrecht im Leitungsorgan)<br />
Verantwortlich (Berichtspflicht) gegenüber der Mitgliederversammlung (dem Vorstand<br />
gegenüber nur in Ausnahmefällen)<br />
Recht, an den Sitzungen des Leitungsorgans teilzunehmen (zumindest ein Vertreter der<br />
Rechnungsprüfer)<br />
Kenntnisse in Buchhaltung, EDV und Vereinsführung<br />
Integere, verantwortungsvolle Person<br />
8<br />
© M. Mencigar | <strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong>
Was versteht man unter der zivil- und strafrechtlichen Haftung im<br />
Allgemeinen?<br />
Grundsätzlich ist bei Eintritt von Körper- und Sachschäden im Zuge einer Sportausübung die<br />
allgemeine Regel gültig, dass jeder der einen Schaden erleidet diesen selbst zu tragen h<strong>at</strong>.<br />
Der Ers<strong>at</strong>z eines Schadens durch einen Dritten ist nur dann möglich, wenn diesem ein<br />
rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten (Tun oder Unterlassen) vorgeworfen werden kann.<br />
Was versteht man unter rechtswidrigem Handeln?<br />
Rechtswidrig handelt derjenige, der gegen Gebote oder Verbote der Rechtsordnung verstößt, die<br />
sich aus vertraglichen Vereinbarungen (Vertragsverletzung) oder aus dem Gesetz (deliktisches<br />
Verhalten) ableiten lassen. Eine Pflicht zum Handeln liegt dann vor, wenn jemand eine<br />
verpflichtende Handlung gesetzt h<strong>at</strong>.<br />
Welche Formen des Verschuldens gibt es?<br />
Zivilrechtliches Verschulden zeigt sich in den Formen des Vors<strong>at</strong>zes und der Fahrlässigkeit.<br />
Vors<strong>at</strong>z liegt nach der herrschenden Auffassung vor, wenn der Täter den schädlichen Erfolg<br />
vorsah und diesen Erfolg auch billigte. Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn die objektiv<br />
gebotene Sorgfalt aus subjektiv zu vertretenden Gründen nicht eingehalten wird. Fahrlässigkeit ist<br />
dann zu verneinen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintrittes seines rechtswidrigen Erfolges so<br />
gering war, dass sie auch bei einem pflichtgemäß Handelndem nicht von der Handlung<br />
abgehalten, oder zur größeren Vorsicht veranlasst hätte.<br />
Innerhalb des Begriffes Fahrlässigkeit ist zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit zu<br />
unterscheiden.<br />
Welche Arten von Haftungen kennen Sie?<br />
1. Pflichten des Veranstalters gegenüber den Sportausübenden<br />
2. Haftung des Vereines<br />
3. Haftung aus dem Vertrag<br />
4. Haftung für die Erfüllung eines Vertrages<br />
5. Haftung von <strong>Übungsleiter</strong>n, Lehrwarten und Trainern<br />
6. Haftung aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen wie z.B.<br />
Vereinsgesetz<br />
Produkthaftpflichtgesetz<br />
D<strong>at</strong>enschutzgesetz<br />
Mediengesetz<br />
Urheberrecht<br />
Marken- und Musterrecht<br />
Haftung für Abgaben und Steuern<br />
Werbeabgabengesetz<br />
<strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong> |© M. Mencigar<br />
9
Wann spricht man von einem Vertrag?<br />
Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmende Willenserklärung (mindestens) zweier Personen<br />
zustande, wobei die einleitende Willenserklärung Anbot (Angebot, Offerte), die zustimmende<br />
Erklärung Annahme genannt wird. Entspricht die Annahme dem Anbot, so entsteht Konsens, das<br />
Geschäft kommt sohin zustande.<br />
Was versteht man unter Möglichkeit und Erlaubtheit?<br />
Rechtlich Unmögliches und faktisch Absurdes kann nicht Gegenstand eines gültigen Vertrages<br />
werden. Verträge die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, sind grundsätzlich nichtig. In der<br />
Praxis überaus bedeutend ist jene Bestimmung des ABGB (Allgemeinen Bürgerlichen<br />
Gesetzbuch), welche vorsieht, dass Geschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, nichtig sind.<br />
Damit soll verhindert werden, dass Vereinbarungen rechtlich bindend werden, die mit unserer<br />
Wertordnung in gravierendem Widerspruch stehen. Insbesondere allgemeine<br />
Geschäftsbedingungen werden von der Rechtssprechung im Streitfall besonders sorgfältig unter<br />
dem Blickwinkel der Sittenwidrigkeit überprüft.<br />
Welche Vertragsformen kennen Sie?<br />
Es gilt der Grunds<strong>at</strong>z der Vertragsfreiheit.<br />
Mündlich<br />
schriftlich,<br />
vor dem Notar oder<br />
konkludent (Straßenbahn – Beförderungsvertrag)<br />
Nennen Sie Beispiele, wann ein schriftlicher Vertrag zu machen ist?<br />
Für die Verpflichtung eines Bürgen sieht das Gesetz Schriftlichkeit vor, da der Bürge auf die<br />
„Gefährlichkeit“ seines Aktes ausdrücklich hingewiesen werden soll. Bei der sogenannten<br />
Schenkung ohne wirkliche Übergabe ist zu deren Gültigkeit sogar die Form des Notari<strong>at</strong>saktes<br />
erforderlich, dies vor allem deshalb, um den Geschenkgeber vor Übereilung zu schützen. Für die<br />
Praxis sei gesagt, dass selbst für den Fall, dass das Gesetz kein Formerfordernis für den<br />
Abschluss eines Vertrages vorsieht, schriftlich Festgehaltenes jedenfalls im Zweifel von wesentlich<br />
höherer Beweiskraft ist, sodass es sich in jedem Fall zumindest empfiehlt, Aktenvermerke<br />
anzulegen. Allerdings lösen schriftliche Verträge häufig die Pflicht zur Bezahlung einer<br />
sogenannten Rechtsgeschäftsgebühr aus (z.B. beim Mietvertrag).<br />
10<br />
© M. Mencigar | <strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong>
Welche Verträge kennen Sie?<br />
Der Kaufvertrag<br />
Der Werkvertrag<br />
Der Mietvertrag<br />
Der Pachtvertrag<br />
Die Leihe<br />
Das Prekarium<br />
Glücksverträge<br />
Was versteht man unter „Verzug“?<br />
Der Schuldner gerät in Verzug, wenn er bei Fälligkeit die Leistung gar nicht oder nicht in der<br />
gehörigen Art erbringt. Der Gläubiger kann weiter auf Erfüllung bestehen, oder unter Setzung einer<br />
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.<br />
Was regelt die Gewährleistung?<br />
Als Grunds<strong>at</strong>z gilt wie bisher, dass wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, dafür<br />
gewährleistet, dass sie dem Vertrag entspricht, d.h. die bedungenen oder im Verkehr gewöhnlich<br />
vorausgesetzten Eigenschaften h<strong>at</strong>, insbesondere seiner Beschreibung, einer Probe oder einem<br />
Muster entspricht. Als vermutlich künftig bedeutende Neuerung der Gewährleistungsreform ist<br />
vorgesehen, dass der Übergeber auch für öffentliche Äußerungen, insbesondere in der Werbung<br />
einzustehen h<strong>at</strong>.<br />
Das neue Gewährleistungsrecht ist auf Kauf-, Tausch- und Werkverträge d.h. grundsätzlich auf<br />
alle gegenseitigen Verträge anzuwenden.<br />
Wie lange gilt die Gewährleistung?<br />
Der Übernehmer muss weiterhin dartun, dass die Leistung vom Vertrag abweicht und daher<br />
mangelhaft ist. Wenn ein Mangel allerdings innerhalb von 6 Mon<strong>at</strong>en nach der Übergabe<br />
hervorkommt, dann wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass der Mangel schon bei<br />
Übergabe vorhanden war. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn diese Vermutung mit der Art der<br />
Sache oder des Mangels unvereinbar ist. Dies gilt insbesondere für Gebrauchs- oder<br />
Abnützungserscheinungen (z.B. Abnützung von Bremsbelägen eines innerhalb kurzer Zeit intensiv<br />
benützten PKW).<br />
Einer der entscheidenden Kernpunkte der Gewährleistungsrechtreform ist das sogenannte „Prim<strong>at</strong><br />
der Verbesserung“, d.h. der Übergeber soll eine 2. Chance bekommen, den vertragsgemäßen<br />
Zustand herzustellen.<br />
Als primäre Gewährleistungsbehelfe gelten daher die Verbesserung sowie der Austausch der<br />
übergebenen Sache. Dem Übernehmer steht das Wahlrecht zwischen Austausch und der<br />
Verbesserung der Sache zu.<br />
<strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong> |© M. Mencigar<br />
11
Als sekundärer Gewährleistungsbehelf gelten Preisminderung oder Wandlung. Letztere können<br />
vom Übergeber verlangt werden, wenn die Verbesserung oder der Austausch unmöglich sind, für<br />
den Übergeber mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wären. Kernpunkt der<br />
Gewährleistungsrechtsreform ist die Verlängerung der Frist zur Geltendmachung der<br />
Gewährleistung von bisher 6 Mon<strong>at</strong>en auf 2 Jahren. Innerhalb dieser Frist muss ein Mangel<br />
gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
Anhand welcher Kriterien ist zu klären, ob ein Dienstvertrag, ein freier<br />
Dienstvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt?<br />
Wann wird trainiert<br />
Wann wird gespielt<br />
Wo wird trainiert<br />
Wo wird gespielt<br />
Wer erteilt Weisungen<br />
Wer sorgt für die Vertretung im Verhinderungsfall<br />
Gibt es eine Vergütung auch im Verhinderungsfall<br />
Wer stellt die Ausrüstung zur Verfügung<br />
Wer trägt das Risiko (Haftung)<br />
Ist der Verein der einzige Auftraggeber oder gibt es mehrere Auftraggeber<br />
Anhand dieser Kriterien h<strong>at</strong> der Vereinsfunktionär zu beurteilen, ob ein Dienstvertrag, ein freier<br />
Dienstvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt. Die Unterscheidung ist deswegen wichtig, weil jeder<br />
Vertragstyp andere Rechtsfolgen nach sich zieht.<br />
Welche Kriterien sind wichtig für einen Dienstvertrag?<br />
Für einen Dienstvertrag sprechen:<br />
eine vorgegebene Arbeitszeit<br />
ein vorgegebener Arbeitsort<br />
die Weisungsgebundenheit<br />
möglicherweise eine Konkurrenzklausel<br />
ein Entgelt im Krankheitsfall<br />
Beim Mannschaftssport, wie Fußball, Handball, Faustball, Basketball, Volleyball und Eishockey,<br />
kann man vom Dienstvertrag ausgehen. Die Sportausübung kann nur gemeinsam am vorgesehen<br />
Ort zur vorgesehenen Zeit ausgeführt werden. Spieler und Sportler sind an die Weisung des<br />
Trainers gebunden. Im Krankheitsfall wird der Trainer für eine Vertretung sorgen, die<br />
Sportausrüstung wird vom Verein beigestellt, der Spieler wird nur bei einem Verein gemeldet sein.<br />
Bei Vorliegen eines Dienstvertrages h<strong>at</strong> der Verein als Arbeitgeber die Lohnsteuer einzubehalten<br />
und die Versicherungsbeiträge (ASVG) an die Gebietskrankenkasse abführen muss.<br />
12<br />
© M. Mencigar | <strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong>
Worauf ist zu achten, wenn es sich um einen Werkvertrag handelt?<br />
Hingegen werden beim Werkvertrag<br />
viele Auftraggeber vorhanden sein<br />
eine Weisungsgebundenheit ist nur sachlich gegeben - nicht persönlich<br />
der Werkvertragsnehmer muss selbst für die Vertretung sorgen<br />
der Vertragspartner trägt das Unternehmerrisiko (ohne Leistung wird kein Entgelt gezahlt)<br />
Zeit und Ort der Leistungserbringung spielen beim Werkvertrag eine untergeordnete Rolle.<br />
Der Vereinsarzt, der Rechtsanwalt, der Steuerber<strong>at</strong>er des Vereines sowie der Gärtner, der die<br />
Vereinsanlage betreut sind alle aufgrund eines Werkvertrages dem verbunden. Der Vereinsarzt<br />
etwa h<strong>at</strong> viele P<strong>at</strong>ienten und nicht nur die Sportler des Vereines. Er wird ohne Leistung für den<br />
Verein kein Honorar erhalten. Der Vereinsarzt h<strong>at</strong> seine eigenen Arbeitsmittel und der Arbeitsort<br />
und die Arbeitszeit werden von ihm weitgehend selbst bestimmt. Wenn der Vereinsarzt verhindert<br />
ist, sorgt er selbst für eine Vertretung.<br />
Keine Verpflichtungen h<strong>at</strong> der Vereinsfunktionär beim Werkvertrag. Die Steuer und die<br />
Sozialversicherung sind vom Empfänger zu tragen und zu zahlen.<br />
Was enthält der freie Dienstvertrag?<br />
Beim freien Dienstvertrag sind sowohl Elemente des Dienstvertrages, wie auch Elemente des<br />
Werkvertrages enthalten.<br />
Für die Einzelsportarten ist der freie Dienstvertrag typisch. In Einzelsportarten, wie Skilaufen,<br />
Eislaufen, Skispringen, Tennis, Tischtennis, Badminton, Rad, Schwimmen, Leicht<strong>at</strong>hletik, steht die<br />
individuelle Leistungserbringung im Vordergrund, daher ist der Ort und die Zeit sowie<br />
Weisungsgebundenheit nicht dominierend.<br />
Beim freien Dienstvertrag h<strong>at</strong> der Verein nur im Verhältnis zur Gebietskrankenkasse<br />
Arbeitgeberpflichten, also h<strong>at</strong> er die Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten und abzuführen.<br />
Der Zahlungsempfänger sorgt selbst für die Besteuerung.<br />
Wie wird Doping definiert?<br />
Seit 1967 ist Doping definiert als:<br />
Substanzen und Methoden, die sich auf einer Verbotsliste befinden. Die erste Aufzählung<br />
verbotener Substanzen und Methoden war die „medical list“ des IOC (Intern<strong>at</strong>ional Olympic<br />
Committee).<br />
Seit 1999 wird die Verbotsliste von der Welt Anti Doping Agentur (WADA) jährlich neu<br />
herausgegeben. Die WADA ist eine intern<strong>at</strong>ionale, unabhängige Institution (Stiftung nach<br />
Schweizer Recht).<br />
<strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong> |© M. Mencigar<br />
13
Sie wurde 1999 als Ergebnis einer vom IOC initiierten Welt-Anti-Doping-Konferenz mit dem Ziel<br />
gegründet, die Anti-Doping-Programme auf intern<strong>at</strong>ionaler und n<strong>at</strong>ionaler Ebene in Hinsicht auf die<br />
Entdeckung, Abschreckung und Verhinderung von Doping zu harmonisieren und<br />
koordinieren.<br />
Was ist im sogenannten WADA-Code geregelt?<br />
Im sogenannten WADA-Code sind alle Verstöße gegen Anti-Doping Bestimmungen definiert:<br />
1. Das Vorhandensein einer verbotenen Substanz/Methode in der Probe eines Athleten.<br />
2. Die (versuchte) Anwendung einer verbotenen Substanz/Methode.<br />
3. Die Verweigerung einer Dopingkontrolle ohne zwingenden Grund.<br />
4. Der Verstoß gegen die Meldepflicht des Athleten.<br />
5. (Versuchte) unzulässige Einflussnahme auf einen Teil des Dopingkontrollverfahrens.<br />
6. Besitz verbotener Substanzen/Methoden<br />
7. Das (versuchte) Inverkehrbringen von verbotenen Substanzen/Methoden.<br />
8. Die (versuchte) Verabreichung von bei Wettkämpfen verbotenen Substanzen/Methoden bei<br />
Athleten.<br />
Wann wird eine Substanz oder Methode in die Verbotsliste aufgenommen?<br />
Damit eine Substanz oder Methode in die Verbotsliste aufgenommen wird, muss sie zwei von drei<br />
Kriterien erfüllen:<br />
1. Das Potential, die Leistung zu steigern<br />
2. Das Risiko, die Gesundheit zu schädigen<br />
3. Gegen den Sportsgeist verstoßen<br />
Nennen Sie die Grobgliederung der Substanzenklassen?<br />
1. Es gibt Substanzen und Methoden, die jederzeit (in und außerhalb von Wettkämpfen)<br />
verboten sind<br />
2. Es gibt Substanzen die nur in Wettkämpfen verboten sind<br />
3. Es gibt Substanzen, die nur bei bestimmten Sportarten verboten sind<br />
14<br />
© M. Mencigar | <strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong>
Nennen Sie 3 Beispiele für Substanzen & Methoden die jederzeit verboten<br />
sind<br />
Anabole Substanzen<br />
Wirkung: Anabolika wirken im Allgemeinen „anabol“ (aufbauend) und „androgen“<br />
(vermännlichend).<br />
Hormone und verwandte Substanzen (z.B. Erythropoetin – EPO, Wachstumshormone, etc.)<br />
Wirkung: Erythropoietin ist für die Produktion und den Haushalt der roten Blutkörperchen<br />
(Erythrozyten) zuständig. Stellt der Körper eine mangelnde Sauerstoffversorgung fest, so wird in<br />
der Niere EPO gebildet. Dieses regt die Bildung von roten Blutkörperchen in den<br />
Produktionsstätten im Knochenmark an.<br />
Beta-2-Agonisten<br />
Wirkung: Beta-2-Agonisten führen zu einer Erschlaffung der Bronchialmuskul<strong>at</strong>ur durch eine<br />
Stimulierung der Beta-2-Rezeptoren. Sie lindern dadurch die Symptome eines Asthmaanfalls.<br />
Hormon-Antagonisten und –Modul<strong>at</strong>oren<br />
Wirkung: Durch antiöstrogene Substanzen wird auf verschiedene Art und Weise die Umwandlung<br />
des männlichen Sexualhormons Testosteron in das weibliche Hormon Östrogen verhindert<br />
Diuretika und andere Maskierungsmittel<br />
Wirkung: Diuretika wirken auf die Niere und fördern die Ausscheidung von Urin. Stark wirkende<br />
Diuretika führen in wenigen Stunden zu schnellem Wasserverlust und damit zu einer<br />
Gewichtsreduktion von einem bis zwei Kilogramm.<br />
Erhöhung des Sauerstofftransfers (z.B. Blutdoping)<br />
Blutdoping wirkt ähnlich wie EPO, somit sind auch die möglichen Nebenwirkungen ähnlich: durch<br />
das stark verdickte Blut kommt es zu einer erhöhten Belastung des Herz-Kreislauf-Systems,<br />
Bluthochdruck und Thrombosen<br />
Chemische und physikalische Manipul<strong>at</strong>ion<br />
Die Verbotsliste verbietet die t<strong>at</strong>sächliche oder versuchte unzulässige Einflussnahme auf eine<br />
Dopingkontrolle bzw. Probe. Hierunter fallen unter anderem die K<strong>at</strong>heterisierung, der Austausch<br />
und/oder die Veränderung von Urin, der Eins<strong>at</strong>z von Maskierungsmitteln und die Veränderung des<br />
Testosteron- Epitestosteron-Verhältnisses<br />
Gendoping<br />
Wirkung: Das gezielte Einbringen von Genen in bestimmte menschliche Zellen soll Krankheiten<br />
heilen, die durch einen Gendefekt hervorgerufen werden. Die betroffenen Menschen könnten so<br />
auf eine Vielzahl von Medikamenten verzichten und hätten eine bessere Lebensqualität.<br />
<strong>Fragenk<strong>at</strong>alog</strong> |© M. Mencigar<br />
15
Nennen Sie 2 Beispiele für Substanzen die nur in Wettkämpfen verboten<br />
sind<br />
Stimulanzien (Amphetamine, Asthmamittel)<br />
Wirkung: Stimulanzien wirken auf das Nervensystem. Sie bewirken eine Erhöhung des<br />
allgemeinen Energieums<strong>at</strong>zes und verzögern die Ermüdung. Sie steigern die Körpertemper<strong>at</strong>ur,<br />
den Herzschlag, den Blutdruck und führen zu Euphorie.<br />
Narkotika (starke Schmerzmittel wie z.B. Morphin, Heroin oder Methadon)<br />
Wirkung: Narkotika wirken auf das Nervensystem und dämmen den Schmerz. In geringen<br />
Dosierungen heben sie die Stimmung.<br />
Cannabinoide<br />
Cannabinoide sind in allen Sportarten bei Wettkämpfen verboten. Sie werden auf dem<br />
Schwarzmarkt in Form von Marihuana (getrocknete Blüten und Blätter), Haschisch (Harz aus den<br />
weiblichen Blüten) und als hochkonzentriertes Öl angeboten. Diese Stoffe werden aus dem<br />
indischen Hanf, Cannabis s<strong>at</strong>iva, gewonnen.<br />
Wirkung: Der indische Hanf h<strong>at</strong> eine lange Tradition als Heilmittel in der Volksmedizin. Die<br />
Wirkungen sind sehr vielseitig und bis heute noch nicht vollständig geklärt. Bekannte Wirkungen<br />
sind das Gefühl der Entspannung, eine leichte Euphorie sowie eine Distanz zu Alltagsproblemen.<br />
Sinnesreize werden intensiver empfunden und Denkprozesse phantasievoller und berauschender<br />
erlebt.<br />
Glukokortikosteroide<br />
Unter dem Begriff Glukokortikosteroide werden körpereigene und synthetische Substanzen<br />
zusammengefasst, die vielfältige Wirkungen im Körper auslösen.<br />
Wirkung: Glukokortikosteroide wirken entzündungshemmend und schmerzstillend. Sie hemmen<br />
vielfältige Prozesse, die bei einer Entzündung im Körper ablaufen. Sie haben über den Protein-<br />
und Fettstoffwechsel eine aufbauende Wirkung (k<strong>at</strong>abol). Die Nebennierenrinde des Menschen<br />
produziert täglich zwischen 10 und 60 Milligramm Kortison. In Stresssitu<strong>at</strong>ionen werden bis zu 240<br />
mg täglich ausgeschüttet, um belastende Situ<strong>at</strong>ionen bewältigen zu können, daher auch der Name<br />
Stresshormone.<br />
Nennen Sie Beispiele für Substanzen die nur bei bestimmten Sportarten<br />
verboten sind<br />
Alkohol<br />
Wirkung: Alkohol bewirkt situ<strong>at</strong>iv eine Betäubung, eine Stimul<strong>at</strong>ion oder auch einen<br />
Stimmungswandel. Er führt auch zu einer Erweiterung insbesondere der peripheren Blutgefäße.<br />
Daraus ergibt sich ein Wärmegefühl beim Konsum alkoholischer Getränke. Dabei wird die<br />
n<strong>at</strong>ürliche Regulierung des Wärmehaushalts bei niedrigen Temper<strong>at</strong>uren außer Kraft gesetzt.<br />
Beta-Blocker<br />
Beta-Blocker bewirken zwar keine Leistungssteigerung, sie haben aber ähnlich wie Alkohol einen<br />
beruhigende Wirkung, helfen gegen Wettkampfnervosität und zitternden Händen.<br />
Wirkung: Beta-Blocker hemmen die aktivierende Wirkung von Adrenalin und Noradrenalin,<br />
wodurch der stimulierende Effekt auf die Zielorgane, vornehmlich auf das Herz, gedämpft wird.<br />
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Was ist die Hauptaufgabe der NADA Austria?<br />
Die N<strong>at</strong>ionale Anti-Doping Agentur (NADA Austria) übernahm durch Beschluss des<br />
Bundeskanzlers die Aufgaben der unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung im Sinne des Anti-<br />
Doping Bundesgesetzes. Die Hauptaufgabe der NADA Austria ist die Bekämpfung des Dopings im<br />
Sport auf der Grundlage intern<strong>at</strong>ionaler Konventionen mittels Repression und Prävention.<br />
Zur Unterstützung ihrer Aufgabenbereiche h<strong>at</strong> die NADA insgesamt sieben Kommissionen mit<br />
insgesamt 48 Mitgliedern eingerichtet:<br />
Allgemeine Ärztekommission<br />
Auswahlkommission<br />
Ethikkommission<br />
Rechtskommission<br />
Unabhängige Schiedskommission<br />
Veterinärmedizinische Kommission<br />
Zahnärztliche Kommission<br />
Wie wird Doping bekämpft?<br />
Im intern<strong>at</strong>ionalen Anti-Doping Kampf gibt es zwei Str<strong>at</strong>egien, die versuchen, die Doping-<br />
Problem<strong>at</strong>ik in den Griff zu bekommen:<br />
1. Repression in Form eines intelligenten Dopingkontrollsystems und<br />
2. Prävention im Sinne von Inform<strong>at</strong>ion, Aufklärung und Bewusstseinsbildung<br />
Beide Maßnahmen müssen ergänzend in einander greifen, um langfristigen Erfolg zu versprechen.<br />
In Österreich ist seit 1. Juli 2008 die NADA Austria mit den Aufgaben des Anti-Doping Kampfes<br />
beauftragt. Zusätzlich zu den Regelungen des WADA-Codes gibt es in Österreich ein eigenes Anti-<br />
Doping Bundesgesetz. Das Gesetz stellt unter anderem den Handel, die Weitergabe bzw. die<br />
Anwendung von Dopingsubstanzen an anderen unter Strafe. Je nach Art des Vergehens drohen<br />
bis zu 5 Jahre Haft.<br />
Mit intelligenten Trainingskontrollen wird versucht, zu jenen Zeitpunkten zu kontrollieren, an<br />
denen der Doping-Gebrauch am wahrscheinlichsten ist.<br />
Seit 1.1.2009 führt die NADA Austria auch Blutkontrollen durch, um auch auf verbotene<br />
Substanzen und Methoden untersuchen zu können, die im Urin nicht nachgewiesen werden<br />
können. Zusätzlich können Dopingproben bis zu 8 Jahre aufbewahrt werden, um mit neu<br />
entwickelten Analysemethoden Nachuntersuchungen anstellen zu können. Die Zukunft liegt im<br />
indirekten Beweis aufgrund von Blut- und Urinparametern. Entscheidend ist damit nicht mehr<br />
womit, sondern nur das gedopt wurde.<br />
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Wen darf die NADA Austria kontrollieren?<br />
Die NADA Austria kann (gemäß dem Anti-Doping Bundesgesetz) grundsätzlich Athleten, die im<br />
organisierten Sport tätig sind, kontrollieren. Vor allem aber:<br />
Mitglieder oder Lizenznehmer einer Sportorganis<strong>at</strong>ion oder einer ihr zugehörigen<br />
Organis<strong>at</strong>ion oder<br />
Teilnehmer an Wettkämpfen, die von einer Sportorganis<strong>at</strong>ion oder von einer ihr<br />
zugehörigen Organis<strong>at</strong>ion veranstaltet werden.<br />
Die Kontrolltätigkeit der NADA Austria konzentriert sich auf den Leistungs- und Spitzensport in<br />
Österreich. Eine Dopingkontrolle kann entweder von einer N<strong>at</strong>ionalen Anti-Doping Agentur, der<br />
WADA oder dem zuständigen Intern<strong>at</strong>ionalen Fachverband organisiert werden.<br />
Was versteht man unter Meldepflicht der Testpoolsportler?<br />
Zentrales Element eines effektiven Dopingkontrollsystems sind unangekündigte Kontrollen<br />
außerhalb von Wettkämpfen. Jede Vorwarnzeit könnte die Möglichkeit der Manipul<strong>at</strong>ion schaffen.<br />
Eine solche unangekündigte Dopingkontrolle ist jedoch ohne genaue und aktuelle Inform<strong>at</strong>ionen<br />
über den Aufenthaltsort und die Erreichbarkeit eines Athleten wirkungslos und oft unmöglich.<br />
Da diese genauen Inform<strong>at</strong>ionen bzw. der damit verbundene Aufwand nicht von jedem Sportler<br />
verlangt werden kann werden für ausgewählte Leistungs- und Spitzensportler drei Testpools<br />
definiert.<br />
1. Allgemeiner Test Pool (ATP – niedrigste Stufe)<br />
2. N<strong>at</strong>ionaler Test Pool (NTP – mittlere Stufe)<br />
3. Registered Test Pool (RTP – höchste Stufe)<br />
Die Zuordnung der Sportarten bzw. Sportler erfolgt je anhand mehrerer Kriterien (Doping-<br />
Wahrscheinlichkeit, Auffälligkeiten, Leistungsniveau, etc.) Je höher ein Sportler eingestuft ist,<br />
desto genauere Aufenthaltsinform<strong>at</strong>ionen muss er abgeben.<br />
Welche Konsequenz h<strong>at</strong> ein Verstoß gegen die Anti-Dopin-Bestimmungen?<br />
Bei Verstößen gegen die Anti-Doping Bestimmungen drohen harte Sanktionen, je nach Art des<br />
Verstoßes. Nachstehend einige ausgewählte Sanktionen:<br />
Aberkennung von Wettkampf-Ergebnissen<br />
Je nach Art des Verstoßes ist eine Sperre von 6 Mon<strong>at</strong>en bis zu lebenslang möglich. Der<br />
WADA-Code erlaubt eine individuelle Beurteilung der Fälle.<br />
Verstoß gegen die Meldepflichtbestimmungen: Sperre von mindestens 1 Jahr, bis zu<br />
höchstens 2 Jahren.<br />
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Durch die wesentliche Unterstützung bei der Aufdeckung eines Verstoßes gegen Anti-Doping<br />
Bestimmungen können Sperren um bis zu dreiviertel der ursprünglichen Sperre reduziert<br />
werden (Kronzeugenregelung).<br />
Finanzielle Sanktionen für Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen (zusätzlich, Dauer<br />
der Sperre bleibt gleich)<br />
Nennen Sie Beweggründe warum ein Sportler dopt<br />
Dopende Sportler haben ihre Dopingmentalität Schritt für Schritt entwickelt, die wenigsten<br />
entscheiden sich am Beginn ihrer Karriere bewusst für den betrügerischen Weg. Die individuellen<br />
Beweggründe für Doping sind von Sportler zu Sportler je nach Sportart und Lebenssitu<strong>at</strong>ion<br />
verschieden z.B.<br />
Leistungssteigerung<br />
Gesellschaftlich geprägtes Schönheitsideal<br />
Neugierde und Imit<strong>at</strong>ionsverhalten<br />
Reduzierung von Verletzungs- und Erkrankungspausen<br />
Schnelle Regener<strong>at</strong>ion<br />
Abwendung des drohenden (altersbedingten) Karriere-Endes<br />
Die Entscheidung zu dopen wird bei den wenigsten Sportlern nur aufgrund rein individueller Motive<br />
getroffen. Vielmehr gibt es mehrere Beweggründe, die im Sportsystem verhaftet sind:<br />
wirtschaftliche Abhängigkeit vom Sport<br />
Abhängigkeit von Medien und Sponsoren<br />
Selektionsdruck – geringe Anzahl an Kaderplätzen und Fördergeldern<br />
Vereins- und Verbandsinteressen<br />
Trainerwechsel – neue Anforderungen und Methoden<br />
dopingfreundliches Milieu<br />
hohe Wettkampfhäufigkeit<br />
fehlende Regener<strong>at</strong>ionszeiten<br />
Verletzung – schnellere Heilung<br />
ständig steigendes Anforderungsprofil (vermutete) Dopinganwendung der Konkurrenz<br />
politische Instrumentalisierung<br />
Das Zusammenwirken aller Faktoren vervielfacht den Druck auf die Athleten.<br />
Psychologen und Soziologen gehen davon aus, dass Menschen vor allen dann Regeln brechen,<br />
wenn sie durch Personen, die den Regelbruch befürworten, beeinflusst werden. Es liegt auf der<br />
Hand, dass im Sport Trainer, Betreuer und Eltern eine entscheidende Rolle dabei spielen, ob sich<br />
Sportlerinnen und Sportler für oder gegen Doping entscheiden. Trotzdem ist jeder Sportler für<br />
sich und seinen Körper selbst verantwortlich und h<strong>at</strong> sich an die Anti-Doping Regeln zu halten.<br />
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Was ist unter dem „Prinzip Fairness“ und dem „fair play“ zu verstehen?<br />
Von besonderer Bedeutung ist die „intergener<strong>at</strong>ionelle Fairness“: Von zukünftigen Athleten darf<br />
nicht verlangt werden, dass sie sich in messbaren Sportarten an illegal aufgestellten Rekorden<br />
orientieren müssen. Für heutige Sportler ist es nahezu unmöglich, manche der „Doping-Rekorde“<br />
mit legalen Mitteln zu erreichen.<br />
Auf was sollten Betreuer besonders achten?<br />
So sollten Betreuer von Testpool<strong>at</strong>hleten über die Aufenthaltsinform<strong>at</strong>ionen ihrer Sportler Bescheid<br />
wissen und sie dabei unterstützen.<br />
Muss ein Sportler Medikamente zu sich nehmen, dann muss immer kontrolliert werden, ob diese –<br />
oder Methode der Verabreichung – nicht verboten sind. Im Behandlungsfall muss der Sportler den<br />
behandelnden Arzt informieren, dass er den Anti-Doping Bestimmungen unterliegt.<br />
Als Unterstützung bietet die NADA Austria eine Online Medikamentenabfrage<br />
(http://www.nada.<strong>at</strong>/de/menu_2/medizin/medikamentenabfrage) die alle Medikamente des Austria<br />
Codex enthält und eine Liste erlaubter Medikamente bei banalen Erkrankungen an.<br />
Die Betreuer sollten diese Sorgfaltspflicht immer wieder betonen und bewusst machen. Bei einer<br />
medizinischen Notwendigkeit verbotener Substanzen oder Methoden muss eine medizinische<br />
Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragt werden! Nähere Inform<strong>at</strong>ionen finden Sie unter<br />
http://www.nada.<strong>at</strong><br />
Weshalb sind Nahrungsergänzungsmittel so „gefährlich“?<br />
In den letzten Jahren haben sich einige Dopingfälle im Zusammenhang mit<br />
Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) ereignet. Die betroffenen Athleten gaben, nicht bewusst<br />
verbotene Substanzen angewandt, sondern diese über verunreinigte NEM zu sich genommen zu<br />
haben (z.B. Hans Knauss). Diese Aussagen sind sehr schwer zu überprüfen, haben für den<br />
Sportler schwere Konsequenzen und führen zu einem neg<strong>at</strong>iven Image in der Öffentlichkeit.<br />
Die größte Gefahr besteht bei Produkten die über das Internet bestellt wurden. Neben den<br />
üblichen Inhaltsstoffen finden sich auch Anabolika und so genannte Prohormone in den<br />
Packungen. Teilweise werden diese Substanzen extra beworben, meistens werden aber nicht alle<br />
Inhaltsstoffe angegeben. Die (unabsichtliche) Verunreinigung von NEM lässt sich auf<br />
Verschleppung, zum Beispiel beim Abfüllen oder Mischen, zurückführen. Die Herstellung von<br />
NEM unterliegt nicht den hohen Qualitätsstandards und Normen des Austria Codex, daher<br />
kann die NADA Austria für diese Produkte auch keine Stellungnahme hinsichtlich Reinheit oder<br />
Unbedenklichkeit geben.<br />
Der Gebrauch von NEM h<strong>at</strong> nicht nur bei Sporttreibenden, sondern auch in der gesamten<br />
Bevölkerung stark zugenommen. Von Seiten der Ernährungswissenschaften ist diese Entwicklung<br />
bedenklich und wird oftmals als sinnlos angesehen. Mediziner, Ernährungsber<strong>at</strong>er und Apotheker<br />
können im Rahmen ihres Wissens Auskunft geben. Vor Experimenten, sei es mit unbekannten<br />
Produkten oder unbekannten „Ber<strong>at</strong>ern“, wird ausdrücklich gewarnt!<br />
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