Mai 2013 Nr. 133 - International Police Association
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Bestellung für IPA-Autofensterkleber und IPA-Laden<br />
!Bei Bestellungen immer Kopie des FZ-Ausweises beilegen!<br />
!Unvollständige ausgefüllte Bestellungen werden nicht berücksichtigt!<br />
IPA-Ausweis-<strong>Nr</strong>. ___________________________________________<br />
Name/Vorname ___________________________________________<br />
Adresse ___________________________________________<br />
PLZ _________ Ort ___________________________________________<br />
Dienststelle ___________________________________________<br />
Ich bestelle für folgende Fahrzeuge je einen IPA-Autofensterkleber à Fr. 5.--<br />
(Artikel-<strong>Nr</strong>. 10) plus Fr. 2.-- Versandkosten: gegen Rechnung/kein Geld beilegen<br />
Fahrzeugart ___________________________________________<br />
Kontrollschild ___________________________________________<br />
Bei Fahrzeugwechsel bitte alten Kleber, mindestens Klebernummer, der Neubestellung beilegen.<br />
Pro Fahrzeug kann nur ein Kleber bestellt werden. Die ganze Seite ist herauszutrennen und vollständig<br />
ausgefüllt an folgende Adresse zu senden:<br />
Stadtpolizei Winterthur, R. Conconi, Obertor 17, Postfach, 8402 Winterthur<br />
1. Das unterzeichnende IPA-Mitglied verpflichtet sich, die IPA-Autofensterkleber nur auf Fahrzeugen anzubringen,<br />
bei welchen es Eigentümer ist und vorwiegend persönlich benützt.<br />
2. Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche notwendigen Massnahmen zu treffen, damit die von ihm bestellten<br />
Autofensterkleber unter seiner Kontrolle bleiben und dieselben nie an Dritte, aus welchen Gründen auch immer,<br />
übergibt. Es verpflichtet sich, die IPA-Autofensterkleber nie an Fahrzeuge anzubringen, die vorwiegend durch<br />
Dritte benutzt werden.<br />
3. Das Mitglied verpflichtet sich, die IPA-Autofensterkleber sofort von den Fahrzeugen zu entfernen, wenn die<br />
unter Ziff. 1 aufgeführten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind. Diese Verpflichtung findet insbesondere<br />
Anwendung, wenn Fahrzeuge veräussert werden, oder wenn diese ausschliesslich Verwandten, Bekannten oder<br />
Dritten zur Verfügung gestellt werden.<br />
4. Das Mitglied verpflichtet sich, IPA-Autofensterkleber unverzüglich zurückzugeben, wenn diese durch die IPA als<br />
missbräuchlich verwendet beurteilt werden.<br />
5. Das Mitglied verpflichtet sich, den Verlust oder den Diebstahl des IPA-Autofensterklebers sofort zu melden.<br />
6. Die Missachtung der vorerwähnten Verpflichtungen kann Sanktionen zur Folge haben, die bis zum Ausschluss<br />
aus der IPA führen können.<br />
Datum: Unterschrift:<br />
Seite 14