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Mai 2013 Nr. 133 - International Police Association

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Bestellung für IPA-Autofensterkleber und IPA-Laden<br />

!Bei Bestellungen immer Kopie des FZ-Ausweises beilegen!<br />

!Unvollständige ausgefüllte Bestellungen werden nicht berücksichtigt!<br />

IPA-Ausweis-<strong>Nr</strong>. ___________________________________________<br />

Name/Vorname ___________________________________________<br />

Adresse ___________________________________________<br />

PLZ _________ Ort ___________________________________________<br />

Dienststelle ___________________________________________<br />

Ich bestelle für folgende Fahrzeuge je einen IPA-Autofensterkleber à Fr. 5.--<br />

(Artikel-<strong>Nr</strong>. 10) plus Fr. 2.-- Versandkosten: gegen Rechnung/kein Geld beilegen<br />

Fahrzeugart ___________________________________________<br />

Kontrollschild ___________________________________________<br />

Bei Fahrzeugwechsel bitte alten Kleber, mindestens Klebernummer, der Neubestellung beilegen.<br />

Pro Fahrzeug kann nur ein Kleber bestellt werden. Die ganze Seite ist herauszutrennen und vollständig<br />

ausgefüllt an folgende Adresse zu senden:<br />

Stadtpolizei Winterthur, R. Conconi, Obertor 17, Postfach, 8402 Winterthur<br />

1. Das unterzeichnende IPA-Mitglied verpflichtet sich, die IPA-Autofensterkleber nur auf Fahrzeugen anzubringen,<br />

bei welchen es Eigentümer ist und vorwiegend persönlich benützt.<br />

2. Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche notwendigen Massnahmen zu treffen, damit die von ihm bestellten<br />

Autofensterkleber unter seiner Kontrolle bleiben und dieselben nie an Dritte, aus welchen Gründen auch immer,<br />

übergibt. Es verpflichtet sich, die IPA-Autofensterkleber nie an Fahrzeuge anzubringen, die vorwiegend durch<br />

Dritte benutzt werden.<br />

3. Das Mitglied verpflichtet sich, die IPA-Autofensterkleber sofort von den Fahrzeugen zu entfernen, wenn die<br />

unter Ziff. 1 aufgeführten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind. Diese Verpflichtung findet insbesondere<br />

Anwendung, wenn Fahrzeuge veräussert werden, oder wenn diese ausschliesslich Verwandten, Bekannten oder<br />

Dritten zur Verfügung gestellt werden.<br />

4. Das Mitglied verpflichtet sich, IPA-Autofensterkleber unverzüglich zurückzugeben, wenn diese durch die IPA als<br />

missbräuchlich verwendet beurteilt werden.<br />

5. Das Mitglied verpflichtet sich, den Verlust oder den Diebstahl des IPA-Autofensterklebers sofort zu melden.<br />

6. Die Missachtung der vorerwähnten Verpflichtungen kann Sanktionen zur Folge haben, die bis zum Ausschluss<br />

aus der IPA führen können.<br />

Datum: Unterschrift:<br />

Seite 14

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