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(IT)-Sicherheitshandlungsleitlinien für Systembetreiber und ... - Audi

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<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitshandlungsleitlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Systembetreiber</strong> <strong>und</strong> Administratoren Status: Freigegeben<br />

Anhang:<br />

Gültigkeit:<br />

Diese Regelungen sind <strong>für</strong> den Betrieb <strong>und</strong> die Administration von neuen <strong>IT</strong>-Systemen mit der<br />

Veröffentlichung sofort bindend.<br />

Für bestehende Systeme <strong>und</strong> Prozesse ist vom <strong>Systembetreiber</strong> ein Migrationskonzept zu erarbeiten, um<br />

diese entsprechend anzupassen. Die Migration muss bis zum 31.12.2006 abgeschlossen sein.<br />

Ziffer<br />

1.<br />

Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) <strong>und</strong> Robotersteuerungen sind in verschließbaren Schränken<br />

aufzubewahren oder durch entsprechende anderweitige geeignete Maßnahmen zu sichern. Der Zugang ist<br />

nur Berechtigten zu ermöglichen.<br />

Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) <strong>und</strong> Robotersteuerungen sind in Netzen zu betreiben, in<br />

denen nur die Kommunikation erlaubt ist, die <strong>für</strong> den Betrieb unbedingt erforderlich ist.<br />

2.<br />

Die jeweils aktuellen Informationen werden im <strong>Audi</strong> mynet veröffentlicht.<br />

3.<br />

Ein <strong>IT</strong>-System ist ein Gesamtsystem bestehend aus sämtlichen HW/SW-Komponenten inklusive deren<br />

Kommunikationsbeziehungen untereinander.<br />

4.<br />

Die <strong>IT</strong>-Sicherheitsorganisation besteht aus dem Informations- <strong>und</strong> Datenschutz, dem <strong>IT</strong>-Sicherheitsteam,<br />

der Expertengruppe <strong>IT</strong>-Sicherheit, den Competence Centern im Kontext der <strong>IT</strong>-Sicherheitsorganisation <strong>und</strong><br />

den <strong>IT</strong>-Sicherheitsbeauftragten in den Fachbereichen.<br />

5.<br />

Die Dokumentation ist in Abhängigkeit von gesetzlichen Anforderungen <strong>und</strong> Fachbereichsanforderungen zu<br />

archivieren. So ist z. B. jegliche Dokumentation, die auch indirekt mit der Rechnungslegung zu tun hat, laut<br />

den „Gr<strong>und</strong>sätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ während der Lebenszeit<br />

des Systems <strong>und</strong> danach 10 Jahre zu archivieren.<br />

6.<br />

Die Freigabe von Virenschutzsoftware erfolgt durch das Viren Competence Center (VCC).<br />

7.<br />

Verantwortlichkeit: I/FP.<br />

8.<br />

Die Beantragung einer Zugangs-/Zugriffsberechtigung <strong>für</strong> ein internes <strong>IT</strong>-System erfolgt schriftlich mit<br />

dem Benutzerantrag. Alle Personen, die zur Benutzung eines Systems oder einer Applikation berechtigt<br />

sind, sind formal zu erfassen.<br />

9.<br />

Verantwortlichkeit: Systemadministratoren, Mitarbeiter mit administrativen Rechten.<br />

10.<br />

Die Versions-/Korrekturstände sind in Abhängigkeit von gesetzlichen Anforderungen <strong>und</strong><br />

Fachbereichsanforderungen zu archivieren. So ist z. B. jegliche Dokumentation, die auch indirekt mit der<br />

Rechnungslegung zu tun hat, laut den „Gr<strong>und</strong>sätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter<br />

Buchführungssysteme (GoBS)“ während der Lebenszeit des Systems <strong>und</strong> danach 10 Jahre zu archivieren.<br />

11.<br />

Nationale Gesetze zur Anerkennung der elektronischen Signatur:<br />

In der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland gilt das Signaturgesetz – SigG. Hier sind die nationalen gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen <strong>für</strong> den Einsatz elektronischer Signaturen beschrieben. Das an die EU-Richtlinie über<br />

gemeinschaftliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> elektronische Signaturen vom 13.12.1999 [ECRL99]<br />

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