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(IT)-Sicherheitshandlungsleitlinien für Systembetreiber und ... - Audi

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<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitshandlungsleitlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Systembetreiber</strong> <strong>und</strong> Administratoren Status: Freigegeben<br />

8. Zugangskontrolle<br />

8.1. Geschäftsanforderungen an die Zugangskontrolle<br />

Der Zugriff auf nicht öffentliche Informationen darf nur authentisiert <strong>und</strong> autorisiert erfolgen.<br />

Der Informationseigentümer hat sicherzustellen, dass die Zugriffsrechte der Anwender <strong>und</strong> -gruppen auf<br />

die Ihnen zugewiesenen Ressourcen <strong>für</strong> jedes <strong>IT</strong>-System geregelt sind.<br />

Nicht benötigte Daten, Dienste <strong>und</strong> Benutzerkennungen sind durch den <strong>Systembetreiber</strong> zu löschen bzw.<br />

gezielt zu sperren.<br />

Administratorkennungen dürfen nur zu administrativen Aufgaben genutzt werden. Routinetätigkeiten, die<br />

kein Administrationsrecht erfordern, sind mit Benutzerkennungen mit eingeschränkten Rechten<br />

durchzuführen.<br />

8.2. Verwaltung der Zugriffsrechte der Benutzer<br />

Die Beantragung einer Zugangs-/Zugriffsberechtigung <strong>für</strong> ein internes <strong>IT</strong>-System erfolgt entsprechend<br />

gesellschaftsspezifischer Regelungen (siehe Anhang, Ziff. 8).<br />

Es ist vom <strong>Systembetreiber</strong> sicherzustellen, dass dieselbe Kennung nicht an verschiedene Benutzer<br />

vergeben wird.<br />

Für Gruppen von Benutzern mit ähnlichen Aufgaben sind Rollen zu definieren <strong>und</strong> in Systemen<br />

umzusetzen, soweit dies technisch möglich ist. Diesen Rollen sind standardmäßig Kategorien von<br />

Zugriffsrechten zuzuordnen.<br />

Ein Benutzer erhält die Rechte, die seiner Rolle zugeordnet sind.<br />

Der <strong>Systembetreiber</strong> hat eine Übersicht über die zugelassenen Benutzer, Benutzergruppen <strong>und</strong><br />

Rechteprofile zu führen.<br />

Es sind Verfahren <strong>für</strong> die Vergabe <strong>und</strong> die Rücksetzung von Passwörtern festzulegen <strong>und</strong> zu<br />

veröffentlichen.<br />

Einem Ausprobieren von Benutzerkennungen <strong>und</strong> Passwörtern ist durch geeignete Maßnahmen zu<br />

begegnen (z. B. Verlängerung der Wartezeit nach jedem Fehlversuch <strong>und</strong>/oder eine Sperrung nach einer<br />

definierten Anzahl von Fehlversuchen).<br />

Die Dokumentation der zugelassenen Benutzer <strong>und</strong> Rechteprofile ist regelmäßig darauf zu überprüfen, ob<br />

sie den tatsächlichen Stand der Rechtevergabe widerspiegelt <strong>und</strong> ob die Rechtevergabe noch den<br />

Sicherheitsanforderungen <strong>und</strong> den aktuellen Aufgaben der Benutzer entspricht.<br />

8.3. Netzzugriffskontrolle<br />

Nur authentisierte <strong>und</strong> autorisierte Benutzer dürfen Zugang zum internen Konzernnetzwerk erhalten.<br />

Der Systemzugang <strong>für</strong> externe Verbindungen ist mindestens mittels "Wissen <strong>und</strong> Besitz" zu schützen (z. B.<br />

SecurID-Karte: dort ist „Wissen“ die Kenntnis der PIN-Nummer <strong>und</strong> „Besitz“ das Haben der Karte selber).<br />

Zum Schutz vor unberechtigten <strong>und</strong> ungewollten Verbindungen sind Rückrufverfahren <strong>und</strong> –maßnahmen<br />

einzusetzen (z. B. die Verwendung von Rückruf-Modems).<br />

Die Anbindung eines externen Geschäftspartners darf erst nach unterschriebener Geschäfts- <strong>und</strong><br />

Geheimhaltungsvereinbarung erfolgen.<br />

Nicht benötigte Dienste sind von den zuständigen Stellen abzuschalten.<br />

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