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INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_3102 - justizinfo

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OPFER - Opfer - Rechte der Opfer<br />

Jede Person, die behauptet, durch Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei in einem<br />

subjektiven Recht verletzt worden zu sein, kann Einspruch erheben.<br />

Zu diesen subjektiven Rechten zählen beispielsweise die Nichtgenehmigung der<br />

Akteneinsicht, mangelhafte Informationen, die Verweigerung von Mitwirkungsrechten.<br />

Weitere Infos:<br />

Der Einspruch ist bei der Staatsanwaltschaft mündlich zu Protokoll zu geben, bzw.<br />

schriftlich oder per Telefax zur Vorprüfung einzubringen.<br />

Die Staatsanwaltschaft kann dann dem Gewünschten entsprechen oder den Einspruch zur<br />

Entscheidung dem Gericht vorlegen.<br />

http://www.justiz.gv.at/<strong>justizinfo</strong>/ Seite 14 von 16

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