INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_3102 - justizinfo
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OPFER - Opfer - Rechte der Opfer<br />
Wenn Sie mündlich Beschwerden oder andere Eingaben zu Protokoll geben wollen,<br />
stehen Ihnen grundsätzlich die Journaldienste bei den Staatsanwaltschaften und<br />
Gerichten zur Verfügung.<br />
Da Sie mitunter lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, weil sowohl Richterinnen und<br />
Richter als auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zumeist alleine für dringliche<br />
Angelegenheiten des gesamten Gerichtes bzw. der gesamten Staatsanwaltschaft<br />
zuständig sind, empfiehlt es sich, Ihre Eingaben schriftlich den Gerichten oder<br />
Staatsanwaltschaften zu übermitteln.<br />
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