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INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_3102 - justizinfo

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OPFER - Opfer - Rechte der Opfer<br />

Wenn Sie mündlich Beschwerden oder andere Eingaben zu Protokoll geben wollen,<br />

stehen Ihnen grundsätzlich die Journaldienste bei den Staatsanwaltschaften und<br />

Gerichten zur Verfügung.<br />

Da Sie mitunter lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, weil sowohl Richterinnen und<br />

Richter als auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zumeist alleine für dringliche<br />

Angelegenheiten des gesamten Gerichtes bzw. der gesamten Staatsanwaltschaft<br />

zuständig sind, empfiehlt es sich, Ihre Eingaben schriftlich den Gerichten oder<br />

Staatsanwaltschaften zu übermitteln.<br />

http://www.justiz.gv.at/<strong>justizinfo</strong>/ Seite 16 von 16

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