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INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_3102 - justizinfo

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OPFER - Opfer - Rechte der Opfer<br />

Das Recht auf Akteneinsicht steht allen Opfern bzw. Privatbeteiligten und Privatanklägern<br />

gleichermaßen zu.<br />

Sie können in die - der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht<br />

vorliegenden - Ergebnisse des Ermittlungs- und des Hauptverfahrens Einsicht nehmen.<br />

Dieses Recht umfasst auch, Beweisgegenstände in Augenschein zu nehmen, soweit dies<br />

ohne Nachteil für die Ermittlungen möglich ist.<br />

Weitere Infos:<br />

Die Einsicht ist jeweils während der Amtsstunden<br />

im Ermittlungsverfahren bei der Kriminalpolizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft<br />

und im Hauptverfahren bei Gericht zu nehmen.<br />

Soweit Akteneinsicht zusteht, sind auf Antrag Kopien - in der Regel gegen Kostenersatz -<br />

auszufolgen.<br />

Zur Verhinderung der Gefährdung von Zeuginnen/Zeugen können darin<br />

personenbezogene Angaben unkenntlich gemacht werden.<br />

Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten anderer Beteiligter des Verfahrens<br />

oder Dritter ist für Beschuldigte und deren Verteidiger/Verteidigerinnen grundsätzlich<br />

verboten, wenn dadurch schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen verletzt würden.<br />

http://www.justiz.gv.at/<strong>justizinfo</strong>/ Seite 4 von 16

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