INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_3102 - justizinfo
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OPFER - Opfer - Rechte der Opfer<br />
Das Recht auf Akteneinsicht steht allen Opfern bzw. Privatbeteiligten und Privatanklägern<br />
gleichermaßen zu.<br />
Sie können in die - der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht<br />
vorliegenden - Ergebnisse des Ermittlungs- und des Hauptverfahrens Einsicht nehmen.<br />
Dieses Recht umfasst auch, Beweisgegenstände in Augenschein zu nehmen, soweit dies<br />
ohne Nachteil für die Ermittlungen möglich ist.<br />
Weitere Infos:<br />
Die Einsicht ist jeweils während der Amtsstunden<br />
im Ermittlungsverfahren bei der Kriminalpolizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft<br />
und im Hauptverfahren bei Gericht zu nehmen.<br />
Soweit Akteneinsicht zusteht, sind auf Antrag Kopien - in der Regel gegen Kostenersatz -<br />
auszufolgen.<br />
Zur Verhinderung der Gefährdung von Zeuginnen/Zeugen können darin<br />
personenbezogene Angaben unkenntlich gemacht werden.<br />
Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten anderer Beteiligter des Verfahrens<br />
oder Dritter ist für Beschuldigte und deren Verteidiger/Verteidigerinnen grundsätzlich<br />
verboten, wenn dadurch schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen verletzt würden.<br />
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