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Bußgeldkatalog

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Erhält ein Autofahrer ein Fahrverbot, darf er mindestens<br />

einen Monat und höchstens drei Monate kein Fahrzeug<br />

lenken. Die Sanktion flattert ihm schriftlich ins Haus mit der<br />

Aufforderung, für diese Zeit seinen Führerschein in amtliche<br />

Verwahrung zu geben. Das Fahr verbot bezieht sich auf alle<br />

motorisierten Fahrzeuge, auch Mofas. Ausnahmen sind<br />

möglich. Insofern geht das Fahrverbot in seiner Wirkung<br />

über den Entzug der Fahrerlaubnis hinaus, der einem<br />

immerhin noch die Möglichkeit lässt, führerscheinfreie<br />

Kraftfahrzeuge zu fahren. Die Sanktion tritt dann in Kraft,<br />

wenn eine Behörde oder ein Gericht sie rechtskräftig<br />

verhängt hat.<br />

Kann der Zeitpunkt des Fahrverbots<br />

selbst bestimmt werden?<br />

Wer in den letzten zwei Jahren vor dem Verkehrsverstoß<br />

kein Fahrverbot verbüßen musste, hat die Möglichkeit, das<br />

Fahrverbot inner halb von vier Monaten nach der rechtskräftigen<br />

Entscheidung zu einem von ihm selbst gewählten<br />

Zeitpunkt anzutreten. So kann der Betroffene den Füh rer -<br />

schein auch über seine Urlaubszeit hinweg abgeben.<br />

Die Bußgeldstelle muss diese Möglichkeit jedoch ausdrücklich<br />

schriftlich einräumen. Fehlt dieser Hinweis, muss dies im<br />

Einspruchs verfahren berichtigt werden. Doch diese Wahl -<br />

möglichkeit besteht nur im Rahmen eines Bußgeld ver -<br />

fahrens und nicht eines Strafverfahrens.<br />

Ansonsten kann die Abgabe des Führerscheins mit Ein -<br />

legung des Einspruchs verzögert werden.<br />

Wurde dem Betroffenen keine Wahlmöglichkeit eingeräumt,<br />

muss er umgehend den Führerschein abgeben, so -<br />

bald er den rechts kräftigen Bescheid in die Hand bekommt,<br />

sonst macht er sich strafbar. Es lohnt sich auch nicht, das<br />

amtliche Dokument verzögert abzugeben, denn die Frist<br />

beginnt erst von dem Zeitpunkt an zu laufen, von dem an<br />

die Behörde den Führerschein bekommen hat.<br />

Im <strong>Bußgeldkatalog</strong> sind die Fahrverbote geregelt. Dort gibt<br />

es sogenannte Regelfahrverbote. Wie schon der Name sagt,<br />

muss in diesen Fällen nicht zwingend ein Fahrverbot<br />

verhängt werden. Ausnahmen sind – allerdings in engen<br />

Grenzen – immer möglich. Wiederholungstäter müssen<br />

immer mit einem Fahrverbot rechnen.<br />

In welchen Fällen kommt es nicht zwingend<br />

zu einem Fahrverbot?<br />

Nicht jede überfahrene rote Ampel kostet gleich den<br />

Führerschein. Obwohl die Rotlichtphase beim Überfahren<br />

der Haltelinie bereits über eine Sekunde gedauert hat, müs-<br />

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