Bußgeldkatalog
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Erhält ein Autofahrer ein Fahrverbot, darf er mindestens<br />
einen Monat und höchstens drei Monate kein Fahrzeug<br />
lenken. Die Sanktion flattert ihm schriftlich ins Haus mit der<br />
Aufforderung, für diese Zeit seinen Führerschein in amtliche<br />
Verwahrung zu geben. Das Fahr verbot bezieht sich auf alle<br />
motorisierten Fahrzeuge, auch Mofas. Ausnahmen sind<br />
möglich. Insofern geht das Fahrverbot in seiner Wirkung<br />
über den Entzug der Fahrerlaubnis hinaus, der einem<br />
immerhin noch die Möglichkeit lässt, führerscheinfreie<br />
Kraftfahrzeuge zu fahren. Die Sanktion tritt dann in Kraft,<br />
wenn eine Behörde oder ein Gericht sie rechtskräftig<br />
verhängt hat.<br />
Kann der Zeitpunkt des Fahrverbots<br />
selbst bestimmt werden?<br />
Wer in den letzten zwei Jahren vor dem Verkehrsverstoß<br />
kein Fahrverbot verbüßen musste, hat die Möglichkeit, das<br />
Fahrverbot inner halb von vier Monaten nach der rechtskräftigen<br />
Entscheidung zu einem von ihm selbst gewählten<br />
Zeitpunkt anzutreten. So kann der Betroffene den Füh rer -<br />
schein auch über seine Urlaubszeit hinweg abgeben.<br />
Die Bußgeldstelle muss diese Möglichkeit jedoch ausdrücklich<br />
schriftlich einräumen. Fehlt dieser Hinweis, muss dies im<br />
Einspruchs verfahren berichtigt werden. Doch diese Wahl -<br />
möglichkeit besteht nur im Rahmen eines Bußgeld ver -<br />
fahrens und nicht eines Strafverfahrens.<br />
Ansonsten kann die Abgabe des Führerscheins mit Ein -<br />
legung des Einspruchs verzögert werden.<br />
Wurde dem Betroffenen keine Wahlmöglichkeit eingeräumt,<br />
muss er umgehend den Führerschein abgeben, so -<br />
bald er den rechts kräftigen Bescheid in die Hand bekommt,<br />
sonst macht er sich strafbar. Es lohnt sich auch nicht, das<br />
amtliche Dokument verzögert abzugeben, denn die Frist<br />
beginnt erst von dem Zeitpunkt an zu laufen, von dem an<br />
die Behörde den Führerschein bekommen hat.<br />
Im <strong>Bußgeldkatalog</strong> sind die Fahrverbote geregelt. Dort gibt<br />
es sogenannte Regelfahrverbote. Wie schon der Name sagt,<br />
muss in diesen Fällen nicht zwingend ein Fahrverbot<br />
verhängt werden. Ausnahmen sind – allerdings in engen<br />
Grenzen – immer möglich. Wiederholungstäter müssen<br />
immer mit einem Fahrverbot rechnen.<br />
In welchen Fällen kommt es nicht zwingend<br />
zu einem Fahrverbot?<br />
Nicht jede überfahrene rote Ampel kostet gleich den<br />
Führerschein. Obwohl die Rotlichtphase beim Überfahren<br />
der Haltelinie bereits über eine Sekunde gedauert hat, müs-<br />
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