Bußgeldkatalog
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wichtig – die vom Gemeindeamt beglaubigte Unterschrift<br />
anzugeben. Eine Kopie des Personalausweises als Identi -<br />
tätsnachweis muss auch beigefügt werden. Die Flensburger<br />
Verkehrssünder kartei informiert inzwischen kostenlos über<br />
das persönliche Sündenregister.<br />
Die Adresse der Behörde lautet:<br />
Kraftfahrt-Bundesamt<br />
Verkehrszentralregister<br />
24932 Flensburg<br />
Fax (0461) 3161650, Fax (0461) 3161495<br />
Internet: www.kba.de<br />
F. Führerschein auf Probe<br />
Der Führerschein auf Probe und das Punktekonto<br />
Neulinge, die mit dem Führerschein auf Probe unterwegs<br />
sind, haben nicht nur Bußgeld, Fahrverbot und Punkte zu<br />
fürchten, sondern auch ein Pflichtaufbauseminar oder<br />
sogar den vorzeitigen Verlust der Fahrerlaubnis, wenn sie im<br />
Straßenverkehr unan genehm auffallen. Sie trifft die ganze<br />
Härte der Maßnahmen, die beim Führerschein auf Probe<br />
auftreten, denn sie werden grundsätzlich neben den sonstigen<br />
Sanktionen immer verhängt.<br />
Die Behörden weisen in ihren Bußgeldbescheiden nicht<br />
gesondert da rauf hin, dass der Führerscheinneuling zur<br />
Nachschulung muss. Das böse Erwachen kommt erst oft<br />
Monate später. Dies führt immer wie der dazu, dass mög -<br />
licherweise aussichtsreiche Rechtsmittel nicht eingelegt<br />
werden im Vertrauen darauf, dass mit der Zahlung der<br />
Geldbuße alles erledigt ist. Bußgelder bis zu 35 a und Ver -<br />
war nungen in selbiger Höhe lösen in Flensburg noch keine<br />
Maßnahmen aus. Bei höheren Beträgen kommt es dann<br />
zu den beschriebenen Sanktionen, auch dann, wenn die<br />
Probezeit inzwischen abgelaufen ist, der Verstoß aber<br />
während der Probezeit begangen wurde.<br />
Was der Führerscheinneuling nach einem Verkehrsverstoß<br />
zu er war ten hat, richtet sich zunächst einmal danach, ob der<br />
Verstoß in die A-Kategorie oder B-Kategorie einzuordnen<br />
ist. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen) füh -<br />
ren automatisch zu einer weite ren Sanktion. Bei B-Ver -<br />
stößen (weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen)<br />
kommt es erst im Wiederholungsfall zu den Sanktionen.<br />
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