Bußgeldkatalog
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Dies ändert aber nichts daran, dass alle An -<br />
strengungen unternommen werden müssen, um auch<br />
im Bereich der Sanktionen baldmöglichst zu einem<br />
einheitlichen Verkehrsraum in Europa zu kommen.<br />
Anders werden sich die ehrgeizigen Ziele der EU in<br />
punkto Verkehrssicherheit und Unfallverhütung<br />
kaum realisieren lassen.<br />
Die wichtigsten Stationen des grenzüberschreitenden<br />
Vollstreckungsablauf nach dem bislang vorliegenden<br />
Referentenentwurf der Bundesjustizministerin sind zusammengefaßt<br />
folgende:<br />
Die Vollstreckung wegen einer im EU-Ausland verhängten<br />
Geldsanktion setzt eine Bewilligung durch die Bewillig -<br />
ungsbehörde voraus. Insoweit wird eine zentrale Zu -<br />
ständigkeit des Bundesamts für Justiz begründet. In diesem<br />
Rahmen dieses Bewilligungsverfahrens ist auch die<br />
Zulässigkeit der Vollstreckung zu prüfen.<br />
Dem deutschen Vollstreckungsbeamten müssen zunächst<br />
einmal folgende Vollstreckungsunterlagen vorliegen: Das<br />
Original der zu vollstreckenden Entscheidung bzw. beglaubigte<br />
Abschrift sowie das ausgefüllte, im Anhang des Rahmen -<br />
beschlusses abgedruckte Formblatt nebst deutscher Übersetzung.<br />
In dieser Bescheinigung sind neben den erforderlichen<br />
Daten und Formalitäten auch Angaben zu den Grundlagen<br />
der zu vollstreckenden Entscheidung, dem Sachverhalt und<br />
seiner rechtlichen Würdigung zu machen. Besonders bedeutsam<br />
sind die vorgeschriebenen Informationen im Rahmen<br />
eines schriftlichen Verfahrens und die Rechtsmittelbelehrung.<br />
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