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Bußgeldkatalog

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Dies ändert aber nichts daran, dass alle An -<br />

strengungen unternommen werden müssen, um auch<br />

im Bereich der Sanktionen baldmöglichst zu einem<br />

einheitlichen Verkehrsraum in Europa zu kommen.<br />

Anders werden sich die ehrgeizigen Ziele der EU in<br />

punkto Verkehrssicherheit und Unfallverhütung<br />

kaum realisieren lassen.<br />

Die wichtigsten Stationen des grenzüberschreitenden<br />

Vollstreckungsablauf nach dem bislang vorliegenden<br />

Referentenentwurf der Bundesjustizministerin sind zusammengefaßt<br />

folgende:<br />

Die Vollstreckung wegen einer im EU-Ausland verhängten<br />

Geldsanktion setzt eine Bewilligung durch die Bewillig -<br />

ungsbehörde voraus. Insoweit wird eine zentrale Zu -<br />

ständigkeit des Bundesamts für Justiz begründet. In diesem<br />

Rahmen dieses Bewilligungsverfahrens ist auch die<br />

Zulässigkeit der Vollstreckung zu prüfen.<br />

Dem deutschen Vollstreckungsbeamten müssen zunächst<br />

einmal folgende Vollstreckungsunterlagen vorliegen: Das<br />

Original der zu vollstreckenden Entscheidung bzw. beglaubigte<br />

Abschrift sowie das ausgefüllte, im Anhang des Rahmen -<br />

beschlusses abgedruckte Formblatt nebst deutscher Übersetzung.<br />

In dieser Bescheinigung sind neben den erforderlichen<br />

Daten und Formalitäten auch Angaben zu den Grundlagen<br />

der zu vollstreckenden Entscheidung, dem Sachverhalt und<br />

seiner rechtlichen Würdigung zu machen. Besonders bedeutsam<br />

sind die vorgeschriebenen Informationen im Rahmen<br />

eines schriftlichen Verfahrens und die Rechtsmittelbelehrung.<br />

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