Bußgeldkatalog
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grundsätzlich einem Tages nettoeinkommen. Deshalb gilt<br />
folgende Faustregel: Das Netto- Monatsgehalt durch 30 ge -<br />
teilt ergibt die Höhe des Tagessatzes. Die Berücksich tigung<br />
von Schulden hängt vom Einzelfall ab. Unterhalts ver pflich -<br />
tungen müssen abgezogen werden.<br />
Bei Trunkenheitsfahrten gibt es in der Regel 40 bis<br />
50 Tagessätze, fahrlässige Körperverletzung schlägt mit<br />
15 bis 30 Tagessätzen zu Buche. In das polizeiliche Füh -<br />
rungszeugnis werden nur Verur teilungen zu mehr als<br />
90 Tagessätzen Geldstrafe oder mehr als drei Monaten<br />
Freiheitsstrafe einge tragen. Wer unter diesen Grenzen<br />
bleibt, darf sich daher befugtermaßen als nicht vorbestraft<br />
bezeichnen.<br />
Trunkenheitsfahrt führt zum Entzug<br />
der Fahrerlaubnis<br />
Der Entzug des Führerscheins droht in der Regel bei einer<br />
Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht.<br />
Vom Fahrverbot unterscheidet sich dies dadurch,<br />
dass der Führerschein grundsätzlich neu beantragt werden<br />
muss, während er beim Fahrverbot nur für eine bestimmte<br />
Zeit einbehalten wird.<br />
Ist der Führerschein entzogen, sollte er frühzeitig wieder<br />
beantragt werden, damit er vor Ablauf der Sperrfrist wieder<br />
zur Verfügung steht. Bei der Wiedererteilung des amtlichen<br />
Dokumentes wird in den meisten Fällen auf ein erneutes<br />
Ablegen der Fahrprüfung verzichtet. Oft ist auch ein medizinisch-psychologisches<br />
Gutachten erforderlich, besonders<br />
wenn Alkohol im Spiel war.<br />
Beim Entzug des Führerscheins empfiehlt es sich immer,<br />
seinen Autoclub oder den Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.<br />
Nur darauf zu vertrauen, dass man das amtliche Dokument<br />
nach Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrfrist wiederbekommt,<br />
ist nicht ratsam.<br />
Die Staatsanwaltschaft kann sich jederzeit<br />
einschalten<br />
Die Staatsanwaltschaft kann die Ermittlungen jederzeit<br />
an sich ziehen, wenn sie der Meinung ist, dass es<br />
Anhaltspunkte für eine Straftat gibt. Umgekehrt kann sie<br />
das Ermittlungsverfahren auch einstellen, wenn sich der<br />
Verdacht einer strafbaren Handlung nicht bestätigt hat. Sie<br />
kann den ganzen Vorgang auch an die Ordnungsbehörde<br />
weiterleiten, damit sie die ganze Sache als Ver kehrs -<br />
ordnungswidrigkeit ahndet.<br />
Liegt ein Straftatbestand vor, kommt es entweder zur<br />
Anklage oder zur Einstellung des Verfahrens. Die Anklage<br />
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