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I. Die israelitische Eidgenossenschaft und Jahwe. [21]<br />

dalgo“ jeder Besitzer von irgendwelchem Land. Sondern „bne chail“ sind die<br />

ökonomisch kraft ihres ererbten Besitzes zur vollwertigen Selbstequipierung fähigen,<br />

also die ökonomisch voll wehrfähigen und wehrpflichtigen, <strong>des</strong>halb politisch<br />

vollberechtigten Sippen. Bei diesen Sippen war überall und in allen Zeiten, wo<br />

kostspielige Bewaffnung und Ausbildung militärisch ausschlaggebend war, die<br />

politische Macht 1 ).<br />

Auch wo, wie in der frühen Antike sehr oft, ein erbcharismatischer Stadt<strong>für</strong>st<br />

(nasi) an der Spitze der Stadt stand, hatte er die Gewalt als primus inter pares mit<br />

den Aaltesten (sekenim) <strong>dieser</strong> Sippen zu teilen. Außerdem aber mit den Familienhäuptern<br />

(roschi beth aboth) seiner eigenen Sippe. Die Macht <strong>dieser</strong> konnte so<br />

groß und zugleich das Uebergewicht der Fürstensippe über alle anderen Sippen<br />

der Stadt und deren Aelteste so bedeutend sein, daß die Stadt als eine Oligarchie<br />

der Familienhäupter der Fürstensippe erschien, wie wir dies in der israelitischen<br />

Geschichte sehr regelmäßig finden. Die Verhältnisse waren aber wohl verschieden.<br />

Sichem wird in den Genesiserzählungen durch eine reiche Sippe, die bne<br />

Chamor, beherrscht, deren Haupt den Titel Nasi (Fürst) führt und „Vater Sichems“<br />

heißt (Jud. 8, 28). Für wichtige Angelegenheiten, z. B. <strong>für</strong> die Aufnahme<br />

Fremder in den Bürger- und Bodenrechtsverband bedarf dieses Stadthaupt der<br />

Zustimmung der „Mannen“ (anaschim) Sichems. Neben diese alte Herrensippe<br />

trat nach dem Midianiterkrieg als übermächtige Konkurrentin die Sippe Gideons,<br />

welche dann in der Revolte gegen Abimelech wieder durch die Sippe Chamors<br />

verdrängt wurde. Die Sippen waren, wie in frühhellenischer Zeit, oft interlokal<br />

angesessen : zuweilen hatte eine Sippe die Vormacht in mehreren, namentlich<br />

kleineren. Städten. So hatte in Gilead die Sippe Jairs die Macht über eine ganze<br />

Gruppe von Zeltdörfern, die später gelegentlich auch „Städte“ genannt werden.<br />

Die reale Macht lag in aller Regel in den Händen der „Aeltesten“ (sekenim). Diese<br />

erscheinen in allen denjenigen Teilen der Ueberlieferung, welche auf dem Boden<br />

der Stadtverfassung stehen, also vor allem im deuteronomischen Gesetz, als<br />

eine „im Tor“, d. h. auf dem Marktplatz am Tor der Stadt sitzende, Gericht haltende<br />

und die Verwaltung regelnde ständige Behörde, die Sikne ha gir, deren Fxistenz<br />

im Josuabuch <strong>für</strong> kanaa-<br />

1 ) Daß die „40 000“ in Israel (Jud. 5, 8) als gibbore chail gegolten hätten, wie Ed. Meyer annimmt,<br />

erscheint ausgeschlossen. Im Deboralied werden gibborim gerade dort nicht, sondern<br />

bei der Stadt Meros erwähnt.

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