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M a x W e b e r, Religionssoziologie III.<br />

I. Die israelitische Eidgenossenschaft und Jahwe. [33] .<br />

unwahrscheinlich. Denn der nach Ausmaß seines Besitzes nicht als Ritter wehrfähige<br />

israelitische Bauer <strong>des</strong> Deboraheeres und <strong>des</strong> Heerbanns Sauls kann<br />

schwerlich jene rituelle Sonderstellung eingenommen haben, welche den gerim in<br />

älterer Zeit eignete (Fehlen der Beschneidung !). Und wo immer von „kleinen<br />

Leuten“ im Gegensatz zu den „Großen“ die Rede ist (so bei den Propheten, vor<br />

allem bei Jeremia) sind ja gerade sie die von den Großen bedrückten israelitischen<br />

Brüder und gelten als Träger korrekter Lebensführung und Frömmigkeit.<br />

Der ökonomisch nicht voll wehrfähige israelitische freie Bauer wird vielmehr im<br />

wesentlichen jene Stellung eingenommen haben, die wir im ganzen Altertum den<br />

Agroikoi, Perioikoi und Plebeji zugewiesen sehen und die wir bei Hesiod ziemlich<br />

deutlich erkennen können. Persönlich frei, entbehrt er der aktiven politischen<br />

Rechte, vor allem der Teilnahme am Richteramt, sei es rechtlich, sei es faktisch.<br />

Darauf eben beruhte <strong>für</strong> die Patrizier die Möglichkeit jener Bewucherung und<br />

Schuld - Versklavung, der Rechtsbeugung und Vergewaltigung <strong>des</strong> bäuerlichen<br />

Demos, worüber die Klagen durch die gesamte alttestamentliche Literatur gehen.<br />

Diese ökonomische Klassenschichtung ist Israel mit den Städten der ganzen<br />

Frühantike gemeinsam. Die Schuldsklaven insbesondere sind eine typische Erscheinung.<br />

Sie finden sich in der Traditionals Gefolgschaft und Reisläufer bei allen<br />

charismatischen Führern, von Jephtha (Jud. II, 3), Saul (Sam. 13, 6: den Philistern<br />

versklavte Hebräer), vor allem David I. Sam. 22, 2) angefangen bis zu Judas<br />

Makkabäus (I . Makk. 3, 9). Einst der Kern <strong>des</strong> Heerbanns der israelitischen Eidgenossenschaft<br />

im Kampf gegen den kanaanäischen wagenkämpfenden Stadtpatriziat,<br />

wurde der freie Bauer so mit zunehmender Stadtsässigkeit der großen israelitischen<br />

Sippen und Uebergang zur Wagenkampftechnik nun zunehmend der<br />

Plebejer innerhalb <strong>des</strong> eigenen Volks.<br />

Der Metöke, gar oder toschab, war dagegen etwas ganz anderes.<br />

. genannt, ohne als Klient eines Einzelnen gedacht zu sein. Der toschab eines Priesters soll<br />

ebensowenig wie sein Arbeiter Heiliges essen (Lev. 22, 10): in <strong>dieser</strong> Ritualbestimmung läge<br />

an sich eine Deutung auf einen Klienten nahe. Allein es scheint sich gerade um einen nicht<br />

Haushörigen zu handeln wie es der „sakhir“, ein freier Tagelöhner im Gegensatz zum `ebed,<br />

dem Knecht, auch ist, der mit dem toschab, hier wohl: dem Inquilin, zusammen genannt wird.<br />

Lev. 25, 47 ist toschab, hier mit dem gar zusammen genannt, der reichgewordene freie Metöke.<br />

Was der ursprüngliche rechtliche Sinn je<strong>des</strong> der beiden in den Quellen oft kumulativ gebrauchten<br />

Ausdrücke war, scheint nicht mehr feststellbar.

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