28.10.2013 Aufrufe

BALTISCH-DEUTSCHES HOCHSCHULKONTOR

BALTISCH-DEUTSCHES HOCHSCHULKONTOR

BALTISCH-DEUTSCHES HOCHSCHULKONTOR

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>BALTISCH</strong>-<strong>DEUTSCHES</strong> <strong>HOCHSCHULKONTOR</strong><br />

DAAD<br />

Deutscher Akademischer Austausch Dienst<br />

German Academic Exchange Service<br />

9<br />

Informationszentrum des DAAD Riga<br />

Mārstaļu iela 28/30, Rīga, LV-1050<br />

Tel: +371 7228800 - E-Mail: daad@lu.lv<br />

www.daad.lv<br />

Forschungsstipendien für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler<br />

• Zeitraum für die Durchführung:<br />

01.06. bis 31.01. für Forschungsstipendien von 1 bis 6 Monaten<br />

01.10. bis 31.07. für Forschungsstipendien von 7 bis 10 Monaten<br />

• Für Lettland ist ein Promotionsstipendium nach dem DAAD-Sandwich-Modell nicht<br />

möglich.<br />

• Ist eine Promotion in Deutschland angestrebt, muss nach dem ersten Förderjahr die<br />

Zulassung zum Promotionsverfahren durch die Fakultät vorliegen, ansonsten kann eine<br />

Verlängerung des Stipendiums nicht erfolgen.<br />

• Das zulässige Höchstalter des Bewerbers bei Stipendienbeginn liegt bei 32 Jahren (7<br />

bis 10 Monate) bzw. bei 36. Jahren (1 bis 6 Monate).<br />

Bewerbungsunterlagen (bitte in 3 getrennten Sätzen zusammenstellen):<br />

• DAAD-Bewerbungsformular für Ausländer (Antrag auf ein Forschungs-<br />

/Studienstipendium)<br />

• Detaillierter Lebenslauf<br />

• Darstellung der bisherigen Studien- und Forschungsarbeiten sowie eine überzeugende<br />

Darlegung des individuellen Studien- oder Forschungsvorhabens bzw. Exposé der<br />

Dissertation<br />

• Empfehlungsschreiben (Gutachten) von zwei einheimischen promovierten<br />

Hochschullehrern, die über die wissenschaftliche Befähigung des Bewerbers Auskunft<br />

geben. Die Gutachten dürfen nicht identisch sein. (siehe „Leitfaden für Gutachter“ S. 11)<br />

• Nachweis der Deutsch- bzw. Englischkenntnisse (entfällt bei Bewerbungen für ein<br />

Forschungskurzstipendium, 1 bis 6 Monate) (siehe „Wichtige allgemeine Hinweise“ S. 1<br />

– 2)<br />

• Abiturzeugnis - Kopie des Originals und Kopie einer beglaubigten Übersetzung (entfällt<br />

bei Bewerbung für ein Forschungskurzstipendium, 1 bis 6 Monate) (siehe „Wichtige<br />

allgemeine Hinweise“ S. 1 – 2)<br />

• Aufstellung der Studienleistungen nach Jahren bzw. Semestern mit Noten - formlos,<br />

aber durch das zuständige Dekanat bestätigt (mit deutscher bzw. englischer<br />

Übersetzung, ggf. durch den Bewerber) (entfällt bei bereits promovierten Bewerbern)<br />

• Hochschulabschlusszeugnisse (Bakkalaureat, Diplom) - Kopie des einheimischen<br />

Originals und Kopie einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch oder Englisch (siehe<br />

„Wichtige allgemeine Hinweise“ S. 1 – 2)<br />

• Einladungsschreiben eines deutschen Hochschullehrers<br />

• Gesundheitszeugnis (ist erst nach erfolgreicher Endauswahl einzureichen, nachdem der<br />

DAAD das Formular zugeschickt hat) (entfällt bei Bewerbungen für ein<br />

Forschungskurzstipendium, 1 bis 6 Monate)<br />

• gegebenenfalls Publikationsliste

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!