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Gutachten - Tarpenbek Greens eV

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46<br />

Kosten<br />

Wie bereits erläutert, ist die Herstellung einer<br />

zweiten Straßenanbindung des Plangebiets aus<br />

verkehrlicher Sicht nicht erforderlich. Alle entstehenden<br />

und prognostizierten Mehrverkehre,<br />

die durch die Planung hervorgerufen werden,<br />

können durch die vorgesehene Stichstraße mit<br />

Anbindung an die Straße Kellerbleek hinreichend<br />

abgewickelt werden. Der Vorhabenträger<br />

des Wohnungsbauvorhabens <strong>Tarpenbek</strong><br />

<strong>Greens</strong> kann folglich nicht als Verursacher eines<br />

möglichen Straßenbaus angesehen werden.<br />

Vor diesem Hintergrund müssten die Herstellungskosten<br />

für den Straßen- und Brückenbau,<br />

sowie die notwendigen Rampenbauwerke von<br />

der Freien und Hansestadt Hamburg getragen<br />

werden. Hieraus entstünden vielmehr der<br />

Freien und Hansestadt Hamburg erhebliche<br />

zusätzliche Kosten, die voraussichtlich auf die<br />

Anlieger durch Erschließungsbeiträge umgelegt<br />

werden würden.<br />

Für die zukünftigen Bewohner des Quartiers<br />

würde dies Mehrkosten bedeuten.<br />

Planung Fuß- und Radwegebrücke<br />

Gemäß grober Schätzung belaufen sich die<br />

reinen Baukosten für die Anbindung als Fußund<br />

Radwegebrücke einschließlich Brückenbauwerk,<br />

Rampenausbildung in der Parkanlage<br />

sowie Anlage neuer Wege zur südlichen<br />

und nördlichen Anbindung innerhalb der<br />

Parkanlagen auf insgesamt ca. 620.000 Euro.<br />

Variante 1a (Rampe, Zweirichtungsverkehr)<br />

Gemäß grober Schätzung belaufen sich die<br />

reinen Baukosten für die Straßenanbindung<br />

inkl. Brückenbauwerk und Dammaufschüttung<br />

der Variante 1a auf ca. 2,9 Mio. Euro.<br />

Eine Zunahme der Straßenverkehrsflächen<br />

auf dem Plangebiet würde darüber hinaus eine<br />

Verminderung des zur Verfügung stehenden<br />

Wohnbaulandes um mindestens 900 m 2<br />

(Variante 1a) bedeuten. Damit einher ginge<br />

ein geringerer Flächenankauf durch den<br />

Vorhabenträger und somit ein Mindererlös<br />

für die Freie und Hansestadt Hamburg.<br />

Variante 1b (Rampe, Einrichtungsverkehr)<br />

Gemäß grober Schätzung belaufen sich die<br />

reinen Baukosten für die Straßenanbindung<br />

inkl. Brückenbauwerk und Dammaufschüttung<br />

der Variante 1b auf ca. 2,7 Mio. Euro.<br />

Eine Zunahme der Straßenverkehrsflächen auf<br />

dem Plangebiet würde darüber hinaus eine<br />

Verminderung des zur Verfügung stehenden<br />

Wohnbaulandes um mindestens 650 m2 (Variante 1b) bedeuten. Damit einher ginge ein<br />

geringerer Flächenankauf durch den Vorhabenträger<br />

und somit ein Mindererlös für die<br />

Freie und Hansestadt Hamburg. Dem steht ein<br />

erhöhter Unterhaltungsaufwand aufgrund größerer<br />

öffentlicher Verkehrsflächen gegenüber.<br />

Variante 2a (Trog, Zweirichtungsverkehr)<br />

Gemäß grober Schätzung belaufen sich die<br />

reinen Baukosten für die Anbindung inkl. Brückenbauwerk<br />

und Abgrabungen der Variante<br />

2a auf ca. 1,9 Mio. Euro.<br />

Eine Zunahme der Straßenverkehrsflächen auf<br />

dem Plangebiet würde darüber hinaus eine<br />

Verminderung des zur Verfügung stehenden<br />

Wohnbaulandes um mindestens 2.000 m2 (Variante 2a) bedeuten. Damit einher ginge<br />

ein geringerer Flächenankauf durch den<br />

Vorhabenträger und somit ein Mindererlös für<br />

die Freie und Hansestadt Hamburg.

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