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Stellungnahme PVS Sicht der Musiklehrer 27-09-2012 - Final

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somit gegen den Wechsel von einer öffentlich-rechtlichen zu einer privatrechtlichen<br />

Stiftung aus, denn nur somit muss die Einlage nicht weiter erhöht werden. Dies hat<br />

jedoch zur Folge, dass <strong>der</strong> Deckungsgrad nicht gleich 100 % beträgt. Gegebenfalls<br />

muss bei einem zwingenden Wechsel zu einer privatrechtlichen Stiftung die<br />

ausgerechnete Einlage erhöht werden.<br />

Beispiele und effektive Verschlechterung <strong>der</strong> Leistungen<br />

Die Berechnungen im Vernehmlassungsbericht sind für die Versicherten nicht<br />

nachvollziehbar und zeigen nur einen kleinen Teil von möglichen Auswirkungen auf<br />

das Versicherungsverhältnis. Nicht nachvollziehbar ist auch <strong>der</strong> lohnabhängige<br />

Umwandlungssatz und somit können nur mittels erheblichem Aufwand die Beispiele<br />

transparent nachvollzogen werden.<br />

Nachberechnungen haben ergeben, dass die Beispiele gemäss<br />

Vernehmlassungsbericht Seite 104–112 mit einer Lohnerhöhung von 0 % und<br />

Verzinsung von 2.5 % berechnet wurden.<br />

Ist die Lohnentwicklung grösser als <strong>der</strong> Zinsertrag, so sinkt im Beitragsprimat die<br />

Pension, gemessen am letzten Einkommen. Der Kapitalertrag kann <strong>der</strong><br />

Lohnentwicklung nicht folgen, die Ersatzquote (Pension bezogen auf das letzte<br />

Einkommen) geht zurück.<br />

Wächst <strong>der</strong> Zins stärker als die Löhne, so wird im Beitragsprimat die Pension,<br />

gemessen am letzten Einkommen, höher als geplant und die Ersatzquote steigt.<br />

Nachberechnungen haben ebenfalls ergeben, dass bei geringer Lohnerhöhung und<br />

einer mehrjährig anhaltenden tiefen Verzinsung ein Leistungsabbau von 20 % – 30 %<br />

und in Einzelfällen bis 35 % entstehen kann.<br />

Wir bitten die Regierung, aufgrund <strong>der</strong> genannten Auswirkungen auf die Ersatzquote,<br />

verschiedene Berechnungen von mehreren Szenarien <strong>der</strong> Lohnerhöhung und<br />

Verzinsungen durchzuführen, damit die Versicherten je nach Szenarium ihre<br />

Ersatzquote bzw. ihren Leistungsabbau transparent herauslesen können.<br />

Dies wird von <strong>der</strong> Regierung erbeten, denn die Situation eines einzelnen Versicherten<br />

kann sich aufgrund des Jahrgangs und <strong>der</strong> Lohnerhöhung sowie Verzinsung an<strong>der</strong>s<br />

als präsentiert ergeben. Nur so kann später von einer transparenten Information <strong>der</strong><br />

Ersatzquote gesprochen werden.<br />

Geplante Beitragssätze und Umwandlungssatz<br />

Generell höhere Alterssparbeiträge, höhere Risikobeiträge und eine neu eingeführte<br />

Beitragserhebung zur sofortigen Bildung <strong>der</strong> Wertschwankungsreserven sind zu hoch<br />

für die anvisierten Leistungen. Die versicherungstechnische Richtigkeit <strong>der</strong> Beiträge<br />

kann nicht nachvollzogen werden, aber wir gehen davon aus, dass sie korrekt ist.<br />

Der Umwandlungssatz von 5.425 % ist in Liechtenstein aussergewöhnlich tief und wird<br />

von den Versicherten nicht verstanden. Auch bei dieser Berechnung müssen wir davon<br />

ausgehen, dass er versicherungstechnisch richtig berechnet wurde und längerfristig<br />

an<strong>der</strong>e Pensionsversicherungen in Liechtenstein auch auf diesem Niveau landen<br />

werden. Ob aber die Pensionsversicherung diesen tiefen Satz zukünftig nicht auch<br />

weiter senkt, können wir nicht voraussehen. Wir wissen we<strong>der</strong>, ob die<br />

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