Stellungnahme PVS Sicht der Musiklehrer 27-09-2012 - Final
Stellungnahme PVS Sicht der Musiklehrer 27-09-2012 - Final
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Liechtensteiner <strong>Musiklehrer</strong>innen- und lehrer Verein<br />
c/o Liechtensteinische Musikschule<br />
St. Florinsgasse 1<br />
9490 Vaduz<br />
Fürstliche Regierung<br />
Ressort Präsidium<br />
Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher<br />
Peter-Kaiser-Platz 1<br />
9490 Vaduz<br />
Liechtenstein<br />
Vaduz, 3. Oktober <strong>2012</strong><br />
<strong>Stellungnahme</strong> zum Vernehmlassungsbericht betreffend DIE SCHAFFUNG EINES<br />
GESETZES ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER VORSORGEEINRICHTUNG FÜR DIE<br />
BETRIEBLICHE ALTERS-, INVALIDEN- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG<br />
FÜR DIE STAATSANGESTELLTEN SOWIE DIE AUSFINANZIERUNG DER<br />
DECKUNGSLÜCKE DER PENSIONSVERSICHERUNG FÜR DAS<br />
STAATSPERSONAL (<strong>PVS</strong>)<br />
Sehr geehrter Herr Regierungschef Tschütscher<br />
Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur <strong>Stellungnahme</strong> zum erwähnten<br />
Vernehmlassungsbericht. Dem <strong>Musiklehrer</strong>verein gehören 70 <strong>Musiklehrer</strong> und<br />
<strong>Musiklehrer</strong>innen an, die vom Vorstand vertreten werden und diese <strong>Stellungnahme</strong><br />
unterstützen. Die einzelnen <strong>Musiklehrer</strong> und <strong>Musiklehrer</strong>innen hatten Gelegenheit, sich<br />
zum Vernehmlassungsbericht zu äussern. Der Vorstand hat die einzelnen Argumente<br />
berücksichtigt und in diese <strong>Stellungnahme</strong> im Gesamtzusammenhang integriert. Es<br />
steht zusätzlich jedem Einzelnen, je<strong>der</strong> Einzelnen frei, seine bzw. ihre persönliche<br />
Meinung mittels separater <strong>Stellungnahme</strong> kundzutun und diese einzureichen. Diese<br />
<strong>Stellungnahme</strong> berücksichtigt die Anliegen <strong>der</strong> <strong>Musiklehrer</strong> und <strong>Musiklehrer</strong>innen als<br />
Versicherte. In unseren Ausführungen sind mit „Versicherte“ immer die <strong>Musiklehrer</strong> und<br />
<strong>Musiklehrer</strong>innen gemeint. Zusätzlich gestatten wir uns auch eine Meinung bezüglich<br />
den Pensionsbezügern abzugeben.<br />
Information und Ausarbeitung <strong>der</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
Die Versicherten wurden mittels Pressemitteilung informiert, dass die Arbeitsgruppe<br />
<strong>der</strong> Regierung Massnahmen zur Sanierung und Sicherung <strong>der</strong> Pensionsversicherung<br />
vorgeschlagen hat und somit das Gesetz über die Pensionsversicherung für das<br />
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Staatspersonal per 1.1.2014 abgeän<strong>der</strong>t werden soll. Lei<strong>der</strong> wurde <strong>der</strong><br />
<strong>Musiklehrer</strong>verein nicht sofort nach <strong>der</strong> Veröffentlichung am 23.08.<strong>2012</strong> direkt<br />
informiert und es verging kostbare Zeit, sich mit dieser Thematik zu befassen. Die<br />
schlussendlich zur Verfügung gestandene Zeit, sich mit dem sehr komplexen<br />
Vernehmlassungsbericht intensiv zu befassen und die Auswirkungen sowie die<br />
Tragweite abzuschätzen bzw. zu verstehen stand in keinem Verhältnis zur<br />
verbleibenden Zeitdauer bis zur Abgabefrist am 4. Oktober <strong>2012</strong>. Die Einladung zur<br />
Vernehmlassung hätte unseres Erachtens sofort und direkt an den <strong>Musiklehrer</strong>verein<br />
erfolgen müssen, da wir bei <strong>der</strong> Pensionsversicherung bereits seit <strong>der</strong><br />
Gesetzesrevision 2008 als Vertreter von Mitarbeitenden bzw. Versicherten registriert<br />
sind. Den Brief vom 14. September <strong>2012</strong> haben alle <strong>Musiklehrer</strong> und <strong>Musiklehrer</strong>innen<br />
zur Kenntnis genommen, dies hatte aber keinen Einfluss auf das Zeitproblem.<br />
Einleitung<br />
Wir begrüssen das Ziel <strong>der</strong> Regierung, die Lage <strong>der</strong> Pensionsversicherung realistisch<br />
und transparent zu zeigen. Durch diese <strong>Sicht</strong>, welche vor allem mit den verschiedenen<br />
Pressemitteilungen dargestellt wurde, ist den Versicherten erst bewusst geworden, wie<br />
ernst die Lage ist, wenn die Pensionsversicherung liquidiert bzw. mit den heute<br />
realistischen Parametern bilanziert. Somit wurde ein neues Bild gezeigt, das kein<br />
Versicherter ahnen konnte.<br />
Ein Handlungs- und Sanierungsbedarf ist <strong>der</strong> Regierung seit längerer Zeit bekannt,<br />
denn sie hatte bis 2008 die Aufsicht. Wir bemängeln die Untätigkeit <strong>der</strong> Regierung in<br />
den letzten Jahrzehnten und insbeson<strong>der</strong>e in den letzten vier bis sechs Jahren, in <strong>der</strong><br />
die Regierung die realistische Lage <strong>der</strong> Pensionsversicherung sicher kannte, aber wie<br />
es nun aussieht unterschätzte. Bei <strong>der</strong> Gesetzesrevision 2008 wäre die Deckungslücke<br />
noch überschaubar gewesen und die Auswirkungen <strong>der</strong> Ausfinanzierung erträglich.<br />
Nun hat das lange Zuwarten und insbeson<strong>der</strong>e die Untätigkeit die finanzielle Situation<br />
<strong>der</strong>art verschlechtert, was von <strong>der</strong> Politik als Vertretung aller Bürger zu vermeiden<br />
gewesen wäre.<br />
Die Vernehmlassung geht davon aus, dass Arbeitgeber, Arbeitnehmer und<br />
Pensionsbezüger zur Kasse gebeten werden, um eine ausbalancierte Finanzierung zu<br />
gewährleisten. Wir zweifeln die Finanzierung mit Einbezug von Versicherten und<br />
Pensionsbezügern in hohem Mass an. Wir sind <strong>der</strong> Meinung, dass Massnahmen,<br />
welche die Versicherten und Pensionsbezüger treffen, nicht akzeptiert werden können,<br />
da dies einer Schuldüberwälzung entsprechen würde. Zusätzlich werden die<br />
wohlerworbenen gesetzlich verankerten Rechte bzw. Leistungen und somit <strong>der</strong><br />
Grundsatz von Treu und Glauben missachtet.<br />
Verschulden <strong>der</strong> Deckungslücke und Überwälzung<br />
Die Entstehung <strong>der</strong> Deckungslücken und somit das Verschulden soll zuerst ermittelt<br />
und für alle transparent dargelegt werden. Erst dann kann die Rechtmässigkeit und<br />
Sachgerechtheit einer Überwälzung auf die Versicherten und Pensionsbezüger<br />
beurteilt werden.<br />
Wir sind <strong>der</strong> Meinung, dass die Vergangenheit bezüglich <strong>der</strong> Verantwortung und dem<br />
Verschulden aufgearbeitet werden muss. Wir akzeptieren die Aussage im<br />
Vernehmlassungsbericht Seite 54 nicht, dass es sich um viele kleinere und grössere<br />
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Ereignisse und Entwicklungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten gehandelt hat,<br />
die zu dieser Misere führten. Bezüglich Konstruktionsfehler sehen wir das Verschulden<br />
bei <strong>der</strong> Politik.<br />
Kommt man zum Schluss, dass die Versicherten die Gesetze missachtet haben, so<br />
sind wir <strong>der</strong> Meinung, dass je nach Verschulden die Lasten verteilt werden können.<br />
Einer ausgewogenen bzw. ausbalancierten Finanzierung steht gegebenenfalls nichts<br />
im Wege, an<strong>der</strong>nfalls sind wir strikt dagegen.<br />
Wir sind bis zu einem gegenteiligen Beweis <strong>der</strong> Meinung, dass die Politik die<br />
Verantwortung für das Verschulden für den heutigen sehr schlechten Zustand <strong>der</strong><br />
Pensionsversicherung tragen muss.<br />
Verantwortung, Haftung und Rechtstaatlichkeit<br />
Über die Verantwortung kann lange debattiert werden. Die Politik hat jedoch die<br />
Verantwortung, dass die Gesetze so ausgestattet werden, dass sie dem Bürger einen<br />
Schutz bieten. Das Pensionsversicherungsgesetz bietet diesen Schutz in Form einer<br />
gesetzlich verankerten Leistung und dieser Verantwortung kann und darf sich in einem<br />
Rechtsstaat die Politik nicht entziehen.<br />
Die politische Verantwortung kann nach unseren Recherchen aus vielen Fakten<br />
abgeleitet werden. Vor allem kann auf frühere Berichte im Landtag zur<br />
Pensionsversicherung zurückgegriffen werden, die sehr aussagekräftig sind. Die<br />
früheren Gesetzesrevisionen waren im Vergleich zu dieser Vorlage nur kleine<br />
Än<strong>der</strong>ungen, denn es konnte nur das eingebracht werden, was politisch auch<br />
mehrheitsfähig war und das war nicht gerade viel. Somit wurde auch die For<strong>der</strong>ung zur<br />
Sanierung respektive einer Einmaleinlage, von Abgeordneten aufgrund des fehlenden<br />
politischen Willens, das Problem anzupacken, nicht berücksichtigt. Es ist jedoch klar zu<br />
erkennen, dass die politischen Meinungsträger sich <strong>der</strong> Situation bewusst waren.<br />
Das Angebot, bereits im 20<strong>09</strong> auf das Beitragsprimat umzusteigen, war in Anbetracht<br />
des fehlenden politischen Willens, die Sanierung voranzutreiben, nur rechtlich<br />
gegeben, aber praktisch nicht umsetzbar. Dies ist auch <strong>der</strong> Grund, wieso keine<br />
angeschlossene Institution nach intensiver Beratung ins Beitragsprimat gewechselt hat.<br />
Die politische Verantwortung kann aus <strong>der</strong> <strong>Stellungnahme</strong> aufgrund <strong>der</strong> ersten Lesung<br />
bei <strong>der</strong> letzten Gesetzesrevision im Jahre 2008 (BuA 119/2008) entnommen werden:<br />
Ausarbeiten einer separaten Finanzvorlage zur teilweisen Ausfinanzierung <strong>der</strong><br />
vorhandenen Deckungslücke<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Debatte wurde auch <strong>der</strong> Vorschlag eingebracht, dass die finanzielle<br />
Situation <strong>der</strong> Pensionsversicherung durch eine Einmalzahlung des Staats verbessert<br />
werden sollte. Begründet wurde dieser Vorschlag damit, dass die heutige, finanzielle<br />
Situation <strong>der</strong> Pensionsversicherung mit einer Unterdeckung wohl auch an<br />
Versäumnissen <strong>der</strong> Politik und des Landtages liege. Die Beiträge seien in <strong>der</strong><br />
Vergangenheit politisch und nicht versicherungsmathematisch festgelegt worden und<br />
<strong>der</strong> Landtag sei auch bei <strong>der</strong> Gewährung des Son<strong>der</strong>beitrages nicht immer den<br />
Anträgen <strong>der</strong> Regierung gefolgt. Zudem wurde vorgebracht, dass es ungerecht wäre,<br />
wenn einzelne angeschlossene Betriebe in das Beitragsprimat wechseln würden und<br />
diese dann eine vorhandene Deckungslücke auszufinanzieren hätten, demgegenüber<br />
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eim Staatspersonal die Deckungslücke bestehen bleiben würde. Diese Finanzvorlage<br />
solle zusammen mit <strong>der</strong> <strong>Stellungnahme</strong> zur 2. Lesung dem Landtag vorgelegt werden.<br />
Die Regierung findet diese Überlegungen bedenkenswert. Sie ist aber <strong>der</strong> Meinung,<br />
dass vorerst die Pensionsversicherung auf eine neue gesetzliche Basis zu stellen ist<br />
und sich <strong>der</strong> Landtag nach <strong>der</strong> Genehmigung des Gesetzes und aufgrund <strong>der</strong><br />
neuesten Zahlen ggf. mit einer entsprechenden Vorlage befassen sollte. Bis zu diesem<br />
Zeitpunkt wäre auch klar, welche angeschlossenen Betriebe allenfalls in ein<br />
Beitragsprimat wechseln wollen, sodass in <strong>der</strong> Vorlage <strong>der</strong> gesamte Fragenkomplex<br />
abschliessend behandelt werden könnte. Die Regierung schlägt deshalb vor, dass die<br />
Frage einer separaten Finanzvorlage geprüft werden soll, wenn die Grundlagen auch<br />
in Bezug auf die angeschlossenen Betriebe klar sind.<br />
Es kam in Folge nie zu einer entsprechenden Vorlage, weil aufgrund <strong>der</strong><br />
Landtagswahlen die „alte“ Regierung keinen entsprechenden Antrag mehr einbringen<br />
und die neue Regierung sich vorerst ein Bild <strong>der</strong> Situation machen wollte und zudem<br />
<strong>der</strong> Stiftungsrat inkl. Präsidentin neu zusammengesetzt wurde.<br />
Ein weiterer Beleg für die Verantwortung <strong>der</strong> Politik ist die folgende Aussage aus dem<br />
Bericht und Antrag zur Gesetzesrevision 2008 (BuA 31/2008):<br />
Das geltende Recht weist <strong>der</strong> Regierung sehr weitgehende Befugnisse im Bereich <strong>der</strong><br />
Pensionsversicherung zu. Alle wichtigen – die Stiftung betreffenden Entscheidungen –<br />
unterliegen entwe<strong>der</strong> <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong> Regierung (Jahresrechnung und<br />
Jahresbericht, Reglemente, Bestimmungen über die Verwaltung und Anlage des<br />
Stiftungsvermögens, Genehmigung des Son<strong>der</strong>beitrages sowie von<br />
Anschlussvereinbarungen) o<strong>der</strong> werden von <strong>der</strong> Regierung selbst getroffen<br />
(Bestimmung <strong>der</strong> Revisionsstelle und des Pensionsversicherungsexperten).<br />
Diese sehr weitreichenden Kompetenzen <strong>der</strong> Regierung sind vor dem Hintergrund <strong>der</strong><br />
bis 2008 geltenden Finanzierungsgarantie des Landes zu sehen. Diese Garantie<br />
verlangte geradezu nach einer starken Involvierung <strong>der</strong> Regierung in alle wichtigen<br />
Geschäfte <strong>der</strong> Stiftung.<br />
Gemäss Art. 3 des Amtshaftungsgesetzes (AHG) haften öffentliche Rechtsträger für<br />
den Schaden, den die als ihre Organe handelnden Personen in Ausübung ihrer<br />
amtlichen Tätigkeit Dritten wi<strong>der</strong>rechtlich zufügen. Wesentlich ist zudem auch <strong>der</strong><br />
Hinweis auf Art. 3 Abs. 3 AHG, <strong>der</strong> bestimmt, dass das Land auch dann haftet, wenn<br />
an<strong>der</strong>e öffentliche Rechtsträger o<strong>der</strong> einzelne ihrer Organe unmittelbar in seinem<br />
Namen handeln.<br />
Es kann somit ausgelegt werden, dass nach geltendem Gesetz eine direkte<br />
Staatshaftung des Landes neben <strong>der</strong> Haftung <strong>der</strong> Pensionsversicherung besteht.<br />
Nach Ansicht <strong>der</strong> Regierung soll diese Regelung erst bei einer allfälligen Privatisierung<br />
<strong>der</strong> staatlichen Pensionsversicherung aufgegeben werden. Dies ist ebenfalls dem BuA<br />
31/2008 zu entnehmen und ist gemäss heutiger Situation erst ab 1.1.2014 <strong>der</strong> Fall.<br />
Das Land und somit <strong>der</strong> Staat, und nicht die angeschlossenen Institutionen, haftet<br />
vollumfänglich für die Unterdeckung bis 31.12.2013.<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Umstellung auf das Beitragsprimat<br />
Die Pensionsversicherung ist <strong>der</strong> wichtigste Bestandteil <strong>der</strong> Altersvorsorge, denn sie<br />
muss zusammen mit <strong>der</strong> 1. Säule die Fortsetzung <strong>der</strong> bisherigen Lebenshaltung<br />
sichern. Durch die gesetzliche Verankerung <strong>der</strong> Leistungen hatten die Versicherten<br />
eine gesetzliche Sicherheit, die im Beitragsprimat nicht mehr gegeben ist.<br />
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Grundsätzlich müssten die Versicherten einen Wechsel vom Leistungs- zum<br />
Beitragsprimat ablehnen. In Anbetracht <strong>der</strong> finanziellen Lage <strong>der</strong><br />
Pensionsversicherung und für die zukünftige Sicherung ist <strong>der</strong> Wechsel vom<br />
Leistungsprimat zum Beitragsprimat aber unausweichlich. Hingegen stellt sich die<br />
Frage, ob es sich die Regierung als grosser und wichtiger öffentlicher Arbeitgeber<br />
leisten kann, die Anstellungsbedingungen seiner Mitarbeitenden drastisch zu<br />
verschlechtern, indem die Risiken, die im Leistungsprimat <strong>der</strong> Arbeitgeber hatte, auf<br />
die Versicherten im Beitragsprimat verschoben werden. Diese Frage muss sich auch<br />
die Musikschule als Arbeitgeber <strong>der</strong> <strong>Musiklehrer</strong> und <strong>Musiklehrer</strong>innen stellen.<br />
Eine Abkehr vom Leistungsprimat sollte nicht generell mit einem Leistungsabbau<br />
gleichgesetzt werden. Die Ausgestaltung ist letztlich ein unternehmens- und<br />
personalpolitischer Entscheid.<br />
Die Unterschiedlichkeit <strong>der</strong> beiden Leistungssysteme wird im Vernehmlassungsbericht<br />
deutlich. Im Vernehmlassungsbericht ist auch ersichtlich, dass <strong>der</strong> Wechsel vom<br />
Leistungsprimat zum Beitragsprimat mit einer Reduktion von Solidaritäten verbunden<br />
ist, was wir begrüssen. Wir möchten aber an dieser Stelle erwähnen, dass es ohne<br />
Solidaritäten in einer Pensionsversicherung nicht geht und somit sind diese<br />
wohlwollend und behutsam zugleich zu reduzieren. Ob die erwähnten Solidaritäten, die<br />
abgebaut werden die richtigen sind o<strong>der</strong> ob an<strong>der</strong>e zu reduzieren sind, kann nicht<br />
abschliessend beurteilt werden. Wir bitten die Regierung jedoch, die Pflicht als<br />
Arbeitgeberin wahrzunehmen und den Abbau und <strong>der</strong>en Auswirkung wohlüberlegt<br />
vorzunehmen.<br />
Um eine verkraftbare Umstellung zu gewährleisten, ist eine umfassende<br />
Besitzstandswahrung unausweichlich und wird von den Versicherten gefor<strong>der</strong>t.<br />
Besitzstandswahrung<br />
Über Jahrzehnte wurden die verlangten Beiträge von den Versicherten ordentlich<br />
entrichtet und bei den Beiträgen und Leistungen bestand kein Mitspracherecht. Die<br />
Leistungen wurden vom Landtag fixiert, wie auch die dafür erfor<strong>der</strong>lichen Beiträge. Die<br />
Beitragserhöhungen, wie auch die Tariferhöhung, wurden in den letzten Jahren zur<br />
Kenntnis genommen. Alle Massnahmen wurden somit akzeptiert.<br />
Wieso sollen nun die Versicherten und Pensionsbezüger mitverantwortlich sein und<br />
speziell zur Kasse gebeten werden für einen Sachverhalt, <strong>der</strong> von ihnen in keiner<br />
Weise beeinflussbar war?<br />
Die Argumente, dass die Versicherten und Pensionsbezüger in den letzten<br />
Jahrzehnten zu wenig hohe Beiträge zahlten und mehr Leistungen erhalten als ihnen<br />
zustehen, können nicht akzeptiert werden. Schliesslich ist <strong>der</strong> Handlungsspielraum im<br />
Pensionsversicherungsgesetz verankert und für alle rechtskräftig. Die Rechtmässigkeit<br />
<strong>der</strong> vorgeschlagenen Leistungsän<strong>der</strong>ungen, die anhand einer Nachkalkulation<br />
vorgeschlagen werden, ist zumindest zweifelhaft, denn das Gesetz hat die<br />
Leistungshöhe klar festgelegt. Wir beantragen, die Leistungshöhe mittels umfassen<strong>der</strong><br />
Besitzstandswahrung zu gewährleisten, damit die Rechtstaatlichkeit gegeben ist.<br />
Än<strong>der</strong>ungen, die in den Beitrags- o<strong>der</strong> Leistungsbereich eingreifen und die finanzielle<br />
o<strong>der</strong> rechtliche Stellung <strong>der</strong> Versicherten verschlechtern, tangieren die<br />
wohlerworbenen Rechte, die gesetzlich geregelt sind und die auf den<br />
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Umstellungsstichtag zu garantieren sind. Dies betrifft aus unserer <strong>Sicht</strong> hauptsächlich<br />
die gesetzliche Alterspension. Mit den Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Hinterlassenen- und<br />
Invalidenleistungen sind wir einverstanden, denn bei dieser Umstellung hat die<br />
Regierung die Pflicht als Arbeitgeberin wahrgenommen und den Grundsatz gemäss<br />
<strong>der</strong> Leistungsprimatlösung beibehalten. Eine etwas höhere Risikoleistung wäre aber in<br />
dieser Hinsicht vertretbar gewesen, denn die Sätze sind unter den marktüblichen von<br />
60 % bei Invalidität und 40 % bei <strong>der</strong> Ehepartnerpension. Wir bitten die Regierung, die<br />
Risikoleistungen zu überprüfen.<br />
Ein weiteres Argument für die nachfolgende Besitzstandswahrung ist auch, dass<br />
verschiedene Risiken zukünftig die Versicherten tragen müssen, die vorher <strong>der</strong><br />
Arbeitgeber bzw. die Pensionsversicherung getragen hat.<br />
„Bei Versicherten, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes in die<br />
Pensionsversicherung aufgenommen worden sind, werden die Altersleistungen nach<br />
den neuen geltenden Bestimmungen berechnet. Genügt die überwiesene<br />
Freizügigkeitsleistung nicht, ein voraussichtliches Altersguthaben (übertragene<br />
Freizügigkeitsleistung mit Zins 2.5 %, Altersgutschriften mit Zins 0 %) zu erreichen,<br />
welches mit dem vorgeschlagenen Umwandlungssatz eine gleich hohe Alterspension<br />
ergibt wie am 31.12.2013., ist mittels zusätzlicher Einmaleinlage durch das Land die<br />
Alterspension in gleicher Höhe wie sie im Versicherungsausweis per 31.12.2013<br />
rechtmässig gemäss Pensionsversicherungsgesetz LR 174.40 berechnet worden ist,<br />
zu gewähren.“<br />
Wir sind <strong>der</strong> Meinung, dass ein Abzug zur Bildung <strong>der</strong> Wertschwankungsreserven bei<br />
den Pensionsbezügern einem direkten Leistungsabbau entspricht. Wir beantragen,<br />
keinen direkten o<strong>der</strong> indirekten Leistungsabbau vorzunehmen. Der Grund ist die für<br />
jeden Pensionsbezüger ausgestellte Verfügung <strong>der</strong> Pensionsversicherung und somit<br />
ist jede Leistung in Rechtskraft erwachsen.<br />
Der Staat hat sich an seine Gesetze zu halten, genauso wie sich die Bürger bzw.<br />
Versicherten und Pensionsbezüger ebenfalls an die Gesetze des Staates zu halten<br />
haben. Sollte hier ein Unterschied gemacht werden, steht die Rechtsstaatlichkeit auf<br />
dem Spiel.<br />
Zwangsanschluss und freiwillige Anschlüsse bei <strong>der</strong> Pensionsversicherung<br />
Die versicherten <strong>Musiklehrer</strong> und <strong>Musiklehrer</strong>innen sind durch ihre Arbeitgeberin, <strong>der</strong><br />
Musikschule Liechtenstein, bei <strong>der</strong> Pensionsversicherung für das Staatspersonal<br />
angeschlossen. Der Arbeitgeberin steht es im Bereich des Verwaltungspersonals nicht<br />
frei, sich einer an<strong>der</strong>en Pensionsversicherung anzuschliessen und fällt unter Art. 5.<br />
Versicherte <strong>Musiklehrer</strong> und <strong>Musiklehrer</strong>innen fallen jedoch gemäss<br />
Vernehmlassungsbericht nicht unter Art. 5, son<strong>der</strong>n unter Art. 7 und somit zum<br />
Personenkreis, <strong>der</strong> freiwillig <strong>der</strong> Pensionsversicherung für das Staatspersonal<br />
angeschlossen ist. Zu diesem Schluss kommen wir, da zu Art. 5 alle Personengruppen<br />
im Vernehmlassungsbericht explizit erwähnt sind und die <strong>Musiklehrer</strong> und<br />
<strong>Musiklehrer</strong>innen unter Art. 5 nicht aufgelistet sind.<br />
Der Musikschule und somit den <strong>Musiklehrer</strong>n und <strong>Musiklehrer</strong>innen als Versicherte soll<br />
diese Freiheit gewährt werden und soll unabhängig vom Arbeitsverhältnis beurteilt<br />
werden. Somit stehen den <strong>Musiklehrer</strong>n und <strong>Musiklehrer</strong>innen als Versicherte <strong>der</strong><br />
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Pensionsversicherung alle Möglichkeiten <strong>der</strong> im Vernehmlassungsbericht erwähnten<br />
Sammelstiftung zur Verfügung. Wie mit dieser Freiheit umgegangen wird, ist<br />
Bestandteil des Sozialverhältnisses zwischen <strong>der</strong> Musikschule und ihren Lehrenden<br />
und ist nicht Bestandteil <strong>der</strong> Vernehmlassung. Wie wir uns diesbezüglich organisieren<br />
und welches Mitspracherecht wir haben, werden wir intern bei unserer Arbeitgeberin<br />
klären.<br />
Wenn die Regierung an<strong>der</strong>er Meinung ist, bitten wir sie, dies im Bericht und Antrag<br />
kundzutun und klar Stellung zu nehmen, welche Freiheiten die <strong>Musiklehrer</strong> und<br />
<strong>Musiklehrer</strong>innen in Bezug auf den Anschluss bei <strong>der</strong> Pensionsversicherung für das<br />
Staatspersonal durch ihre Arbeitgeberin, die Musikschule, haben. Gegebenenfalls<br />
gehen wir davon aus, dass wir wie eine an<strong>der</strong>e externe Institution, die öffentliche<br />
Aufgaben erfüllt, unter Art. 7 fallen und mit allen Rechten und Pflichten wahrgenommen<br />
werden.<br />
Der Anschluss <strong>der</strong> <strong>Musiklehrer</strong> und <strong>Musiklehrer</strong>innen hat zur Folge und bedeutet, dass<br />
‐ er ein eigenes Vorsorgewerk innerhalb <strong>der</strong> Sammelstiftung ist und<br />
‐ die Ausgestaltung des Vorsorgeplans frei wählbar ist.<br />
Ausfinanzierung <strong>der</strong> Deckungslücke und Perennität<br />
Die Ausfinanzierung <strong>der</strong> Pensionsversicherung mittels Einlagen durch das Land und<br />
die entsprechenden Arbeitgeber liegt ohne Zweifel im Interesse <strong>der</strong> Versicherten. Für<br />
eine öffentlich-rechtliche Kasse ist jedoch ein Deckungsgrad unter 100 % ausreichend.<br />
Dies aus verschiedenen Überlegungen:<br />
‐ Ein Kapital ist kurz- und vielleicht auch mittelfristig eine unsichere<br />
Finanzierungsquelle. Die Erträge daraus schwanken stark, gleichen sich jedoch<br />
langfristig aus. In <strong>der</strong> Vergangenheit hat sich aber gezeigt, dass die<br />
Pensionsversicherung nicht in <strong>der</strong> Lage ist, eine für die Versicherten<br />
gewinnbringende, risikogerechte Finanzanlagestrategie zu betreiben.<br />
Kurzfristige Verluste werden zukünftig im Beitragsprimat zum Anlass<br />
genommen, Verschlechterungen zulasten <strong>der</strong> Versicherten durchzudrücken.<br />
‐ Sicher hingegen sind die Beiträge <strong>der</strong> Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie sind<br />
auf Jahre hinaus mit hoher Wahrscheinlichkeit berechenbar, solange Perennität<br />
vorliegt. Gemeint damit ist ein Arbeitgeber wie das Land Liechtenstein, <strong>der</strong><br />
seine öffentliche Aufgabe nicht einstellt.<br />
‐ Entscheidend ist also nicht ein vollständiger Deckungsgrad <strong>der</strong> Kasse, son<strong>der</strong>n<br />
ein Finanzierungsgleichgewicht. Das heisst: Einnahmen und Ausgaben <strong>der</strong><br />
Kasse müssen im Gleichgewicht sein.<br />
‐ Mit <strong>der</strong> geplanten Einmaleinlage o<strong>der</strong> Einlagen innert 10 Jahren soll <strong>der</strong><br />
Besitzstand <strong>der</strong> Alterspension finanziert werden und nicht <strong>der</strong> Besitzstand <strong>der</strong><br />
Freizügigkeitsleistungen. Folglich wird die Pensionsversicherung nicht 100 %<br />
Deckung haben, aber solange das Finanzierungsgleichgewicht gegeben ist,<br />
kann und soll dies akzeptiert werden.<br />
Ein hoher Deckungsgrad ist grundsätzlich im Interesse <strong>der</strong> Versicherten. Die<br />
Anhebung des Deckungsgrades darf aber nicht mit Verschlechterung <strong>der</strong><br />
Versichertenbedingungen erkauft werden und somit ist die geplante Einlage <strong>der</strong><br />
Arbeitgeber vollständig zugunsten <strong>der</strong> Versicherten zu verbuchen. Wir sprechen uns<br />
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somit gegen den Wechsel von einer öffentlich-rechtlichen zu einer privatrechtlichen<br />
Stiftung aus, denn nur somit muss die Einlage nicht weiter erhöht werden. Dies hat<br />
jedoch zur Folge, dass <strong>der</strong> Deckungsgrad nicht gleich 100 % beträgt. Gegebenfalls<br />
muss bei einem zwingenden Wechsel zu einer privatrechtlichen Stiftung die<br />
ausgerechnete Einlage erhöht werden.<br />
Beispiele und effektive Verschlechterung <strong>der</strong> Leistungen<br />
Die Berechnungen im Vernehmlassungsbericht sind für die Versicherten nicht<br />
nachvollziehbar und zeigen nur einen kleinen Teil von möglichen Auswirkungen auf<br />
das Versicherungsverhältnis. Nicht nachvollziehbar ist auch <strong>der</strong> lohnabhängige<br />
Umwandlungssatz und somit können nur mittels erheblichem Aufwand die Beispiele<br />
transparent nachvollzogen werden.<br />
Nachberechnungen haben ergeben, dass die Beispiele gemäss<br />
Vernehmlassungsbericht Seite 104–112 mit einer Lohnerhöhung von 0 % und<br />
Verzinsung von 2.5 % berechnet wurden.<br />
Ist die Lohnentwicklung grösser als <strong>der</strong> Zinsertrag, so sinkt im Beitragsprimat die<br />
Pension, gemessen am letzten Einkommen. Der Kapitalertrag kann <strong>der</strong><br />
Lohnentwicklung nicht folgen, die Ersatzquote (Pension bezogen auf das letzte<br />
Einkommen) geht zurück.<br />
Wächst <strong>der</strong> Zins stärker als die Löhne, so wird im Beitragsprimat die Pension,<br />
gemessen am letzten Einkommen, höher als geplant und die Ersatzquote steigt.<br />
Nachberechnungen haben ebenfalls ergeben, dass bei geringer Lohnerhöhung und<br />
einer mehrjährig anhaltenden tiefen Verzinsung ein Leistungsabbau von 20 % – 30 %<br />
und in Einzelfällen bis 35 % entstehen kann.<br />
Wir bitten die Regierung, aufgrund <strong>der</strong> genannten Auswirkungen auf die Ersatzquote,<br />
verschiedene Berechnungen von mehreren Szenarien <strong>der</strong> Lohnerhöhung und<br />
Verzinsungen durchzuführen, damit die Versicherten je nach Szenarium ihre<br />
Ersatzquote bzw. ihren Leistungsabbau transparent herauslesen können.<br />
Dies wird von <strong>der</strong> Regierung erbeten, denn die Situation eines einzelnen Versicherten<br />
kann sich aufgrund des Jahrgangs und <strong>der</strong> Lohnerhöhung sowie Verzinsung an<strong>der</strong>s<br />
als präsentiert ergeben. Nur so kann später von einer transparenten Information <strong>der</strong><br />
Ersatzquote gesprochen werden.<br />
Geplante Beitragssätze und Umwandlungssatz<br />
Generell höhere Alterssparbeiträge, höhere Risikobeiträge und eine neu eingeführte<br />
Beitragserhebung zur sofortigen Bildung <strong>der</strong> Wertschwankungsreserven sind zu hoch<br />
für die anvisierten Leistungen. Die versicherungstechnische Richtigkeit <strong>der</strong> Beiträge<br />
kann nicht nachvollzogen werden, aber wir gehen davon aus, dass sie korrekt ist.<br />
Der Umwandlungssatz von 5.425 % ist in Liechtenstein aussergewöhnlich tief und wird<br />
von den Versicherten nicht verstanden. Auch bei dieser Berechnung müssen wir davon<br />
ausgehen, dass er versicherungstechnisch richtig berechnet wurde und längerfristig<br />
an<strong>der</strong>e Pensionsversicherungen in Liechtenstein auch auf diesem Niveau landen<br />
werden. Ob aber die Pensionsversicherung diesen tiefen Satz zukünftig nicht auch<br />
weiter senkt, können wir nicht voraussehen. Wir wissen we<strong>der</strong>, ob die<br />
Seite 8/8
Pensionsversicherung nicht nur kurzfristig, das heisst die nächsten 15 Jahre, einen<br />
tieferen Umwandlungssatz als an<strong>der</strong>e Pensionsversicherungen im Land hat, noch ob<br />
sie auch langfristig nicht marktübliche Bedingungen bietet. Dies empfinden wir als<br />
Marktnachteil bei <strong>der</strong> Rekrutierung von Lehrpersonen und stösst auf Unverständnis bei<br />
den Versicherten.<br />
Wir erwarten von <strong>der</strong> Regierung, dass die Beiträge und Leistungen marktüblich in<br />
Liechtenstein ausgestaltet werden.<br />
Grundsätzlich kann sich auch die Regierung auf den Standpunkt stellen, dass zukünftig<br />
nur noch versicherungsmathematisch korrekt und mit viel Sicherheit berechnete<br />
Parameter zur Anwendung kommen sollen. Dies wäre somit ein weiterer Grund, per<br />
1.1.2014 einen Besitzstand auf <strong>der</strong> Alterspension einzuführen und diesen mittels<br />
zusätzlicher Einlage durch das Land zu gewähren.<br />
Damit durch die zusätzliche Einmaleinlage durch das Land für die Alterspension-<br />
Besitzstandswahrung per 1.1.2014 nicht die Freizügigkeitsleistung jedes einzelnen<br />
Versicherten schlagartig steigt, sehen wir eine Variante, dass die Erhöhung <strong>der</strong><br />
Freizügigkeitsleistung durch die Alterssparbeiträge ab 1.1.2014 sofort beginnt und die<br />
zusätzliche Einmaleinlage mittels Übergangsfrist monatlich aufsteigend angerechnet<br />
wird.<br />
Teuerung für Pensionsbezüger<br />
Wir sind <strong>der</strong> Meinung, dass die Regierung klar Stellung nehmen und somit informieren<br />
soll, dass eine zukünftige Teuerung für die Pensionsbezüger nur bei anhaltenden sehr<br />
hohen Anlagerenditen und erst nach dem vollständigen Aufbau <strong>der</strong><br />
Wertschwankungsreserven und somit erst am langen Ende <strong>der</strong> vollständigen<br />
Sanierung und Sicherung ausgesprochen wird.<br />
Wertschwankungsreserve<br />
Die Versicherten wünschen sich eine sichere Pensionsversicherung. Die Sicherheit<br />
sollte jedoch nicht mit zusätzlichen Beiträgen erkauft werden müssen. Diese<br />
zusätzliche Belastung kann nicht akzeptiert werden und es wird an dieser Stelle auf<br />
den anvisierten Deckungsgrad von 100 % verwiesen, <strong>der</strong> durch die Perennität nicht<br />
sofort zwingend notwendig ist.<br />
Verwaltungskosten<br />
Der Verwaltungsaufwand wird mit 0.5 % des versicherten Lohns finanziert. Versicherte<br />
mit tiefen Löhnen zahlen somit wenig an die effektiven Kosten, die von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong><br />
Mutationen abhängig sind. Diesbezüglich bitten wir die Regierung, die Grundlage zur<br />
Finanzierung <strong>der</strong> Verwaltungskosten zu überdenken und evtl. einen Grenzbetrag<br />
einzuführen.<br />
Fazit<br />
Wir befürworten die Massnahmen, langfristig die Pensionsversicherung durch<br />
versicherungstechnisch korrekte Parameter in ein finanzielles Gleichgewicht zu<br />
bringen.<br />
Die Umstellung auf das Beitragsprimat sehen wir als notwendig. Diese Umstellung darf<br />
aber nicht zulasten <strong>der</strong> Versicherten erfolgen und somit beantragen wir die<br />
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Besitzstandswahrung auf <strong>der</strong> Alterspension für alle Versicherten, denn die<br />
Altersleistung ist im Gesetz verankert und darf nicht per 1.1.2014 verringert werden.<br />
Massnahmen, welche die Versicherten und Pensionsbezüger treffen, seien sie direkt<br />
o<strong>der</strong> indirekt, werden nicht akzeptiert, da dies einer Schuldüberwälzung entsprechen<br />
würde. Zusätzlich werden die wohlerworbenen gesetzlich verankerten Rechte bzw.<br />
Leistungen und somit <strong>der</strong> Grundsatz von Treu und Glauben missachtet.<br />
Es geht nicht darum, wie von manchen Stellen argumentiert wird, dass man froh sein<br />
muss, dass überhaupt noch etwas für die Versicherten in Form <strong>der</strong><br />
Freizügigkeitsleistung übrig ist und somit <strong>der</strong> Vernehmlassungsbericht zu bejahen<br />
wäre, son<strong>der</strong>n, dass diese Situation hätte vermieden werden müssen und die<br />
Versicherten und Pensionsbezüger keine Schuld trifft.<br />
Wir bitten die Regierung um Alternativen und marktkonforme Lösungen, damit die<br />
Attraktivität des Arbeitgebers weiterhin gegeben ist.<br />
Freundliche Grüsse<br />
Im Namen <strong>der</strong> Vereinsmitglie<strong>der</strong> Liechtensteiner <strong>Musiklehrer</strong>innen- und lehrer<br />
Werner Gloor<br />
Präsident LMLV<br />
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