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Info Serviceparkausweis - Landkreis Sömmerda

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Antragsteller/ Firma:<br />

Antrag auf Erteilung eines Service-<br />

parkausweis gemäß § 46 Abs.1 Nr.11<br />

StVO für<br />

Handwerker<br />

Dienstleistungsbetrieb<br />

Ich/Wir beantrage(n) die Erteilung eines <strong>Serviceparkausweis</strong>es für das Stadtgebiet Erfurt, <strong>Sömmerda</strong>, Weimar<br />

und für die <strong>Landkreis</strong>e <strong>Sömmerda</strong> und Weimarer Land :<br />

Kfz/Typ:<br />

Kfz/Typ:<br />

Kfz/Typ:<br />

Landratsamt <strong>Sömmerda</strong><br />

Straßenverkehrsamt<br />

Wielandstraße 4<br />

99610 <strong>Sömmerda</strong><br />

Datum und Unterschrift des Antragstellers:<br />

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

- Kopie des Fahrzeugscheines<br />

- Kopie der Gewerbeanzeige<br />

- Kopie der Handwerkskarte<br />

Amtl. Kennzeichen:<br />

Amtl. Kennzeichen:<br />

Amtl. Kennzeichen:<br />

Bei einem Fahrzeugwechsel muss die Originalgenehmigung sowie der neue Kfz.-Schein zur Änderung vorgelegt<br />

werden.<br />

Für eventuelle Personen- und Sachbeschädigungen, die bei Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung entstehen,<br />

haftet der Genehmigungsinhaber. Eine Schadenshaftung der jeweiligen Behörde wird ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

Die Ausnahmegenehmigung wird als widerrufliche, befristete Genehmigung erteilt.<br />

Die Genehmigungsdauer beträgt maximal 1 Jahr.

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