Info Serviceparkausweis - Landkreis Sömmerda
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Antragsteller/ Firma:<br />
Antrag auf Erteilung eines Service-<br />
parkausweis gemäß § 46 Abs.1 Nr.11<br />
StVO für<br />
Handwerker<br />
Dienstleistungsbetrieb<br />
Ich/Wir beantrage(n) die Erteilung eines <strong>Serviceparkausweis</strong>es für das Stadtgebiet Erfurt, <strong>Sömmerda</strong>, Weimar<br />
und für die <strong>Landkreis</strong>e <strong>Sömmerda</strong> und Weimarer Land :<br />
Kfz/Typ:<br />
Kfz/Typ:<br />
Kfz/Typ:<br />
Landratsamt <strong>Sömmerda</strong><br />
Straßenverkehrsamt<br />
Wielandstraße 4<br />
99610 <strong>Sömmerda</strong><br />
Datum und Unterschrift des Antragstellers:<br />
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />
- Kopie des Fahrzeugscheines<br />
- Kopie der Gewerbeanzeige<br />
- Kopie der Handwerkskarte<br />
Amtl. Kennzeichen:<br />
Amtl. Kennzeichen:<br />
Amtl. Kennzeichen:<br />
Bei einem Fahrzeugwechsel muss die Originalgenehmigung sowie der neue Kfz.-Schein zur Änderung vorgelegt<br />
werden.<br />
Für eventuelle Personen- und Sachbeschädigungen, die bei Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung entstehen,<br />
haftet der Genehmigungsinhaber. Eine Schadenshaftung der jeweiligen Behörde wird ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
Die Ausnahmegenehmigung wird als widerrufliche, befristete Genehmigung erteilt.<br />
Die Genehmigungsdauer beträgt maximal 1 Jahr.