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Abschied nehmen und bestatten - Stadtgärtnerei - Kanton Basel-Stadt

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Die Art der Bestattung<br />

Kremation oder Erdbestattung?<br />

Jede urteilsfähige Person mit Wohnsitz im <strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong>­<br />

<strong>Stadt</strong> darf bestimmen, ob sie nach ihrem Tod beerdigt<br />

oder kremiert werden will. Wenn keine Sterbeverfügung<br />

vorhanden ist, entscheiden Sie als Angehörige über die<br />

Bestattungsart.<br />

Kremation<br />

Wenn der oder die Verstorbene kremiert werden soll,<br />

können Sie die Trauerfeier vor der Kremation (mit dem<br />

Sarg) oder danach (mit der Urne) abhalten. Findet die<br />

Trauerfeier vor der Kremation statt, kann die / der Verstorbene<br />

bis zur Feier aufgebahrt werden. Die Urne wird<br />

dann ein paar Tage nach der Trauerfeier beigesetzt. Wenn<br />

Sie die Trauerfeier erst nach der Kremation wünschen,<br />

wird die Urne während der so genannten Urnenfeier in der<br />

Kapelle aufgestellt, mit einem Tuch zugedeckt <strong>und</strong> anschliessend<br />

beigesetzt.<br />

Dem Sarg dürfen aus verbrennungstechnischen Gründen<br />

keine Objekte ausser Blumenschmuck beigelegt wer­<br />

den. In der Urne dagegen finden kleinere Gegenstände<br />

wie Ehering oder Briefe problemlos Platz. Sie können<br />

auf dem Friedhof abgegeben werden.<br />

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Herzschrittmacher müssen aus verbrennungstechnischen<br />

Gründen vor der Kremation entfernt werden. Dies<br />

geschieht im Spital oder zu Hause durch den Hausarzt.<br />

Künstliche Gelenke <strong>und</strong> Prothesen können belassen<br />

werden.<br />

Erdbestattung<br />

Bei einer Erdbestattung wird die / der Verstorbene in<br />

der Regel einige Tage im Sarg aufgebahrt. Nach<br />

der Trauerfeier begleitet die Trauergemeinde den Sarg<br />

zum Grab.<br />

Einen Sarg auswählen<br />

Jede im <strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong>­<strong>Stadt</strong> wohnhafte Person hat nach<br />

ihrem Tod Anrecht auf einen einfachen, unentgeltli­<br />

chen Sarg. Auf Verlangen stellt das Büro «Anmeldung<br />

Todesfälle <strong>und</strong> Bestattungen» dafür einen Gutschein<br />

aus, den Sie bei einem Bestattungsunter<strong>nehmen</strong> einlösen<br />

können. Selbstverständlich können Sie auch einen privaten<br />

Sarg bei einem Bestattungsunter<strong>nehmen</strong> kaufen. Ein<br />

einfacher Sarg kostet ca. 500 Franken (dazu kommen r<strong>und</strong><br />

250 Franken Einsargungskosten), ein Luxusmodell aus<br />

Eichenholz oder Mahagoni über 2 500 Franken. Das Gesetz<br />

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