Abschied nehmen und bestatten - Stadtgärtnerei - Kanton Basel-Stadt
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Die Art der Bestattung<br />
Kremation oder Erdbestattung?<br />
Jede urteilsfähige Person mit Wohnsitz im <strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong><br />
<strong>Stadt</strong> darf bestimmen, ob sie nach ihrem Tod beerdigt<br />
oder kremiert werden will. Wenn keine Sterbeverfügung<br />
vorhanden ist, entscheiden Sie als Angehörige über die<br />
Bestattungsart.<br />
Kremation<br />
Wenn der oder die Verstorbene kremiert werden soll,<br />
können Sie die Trauerfeier vor der Kremation (mit dem<br />
Sarg) oder danach (mit der Urne) abhalten. Findet die<br />
Trauerfeier vor der Kremation statt, kann die / der Verstorbene<br />
bis zur Feier aufgebahrt werden. Die Urne wird<br />
dann ein paar Tage nach der Trauerfeier beigesetzt. Wenn<br />
Sie die Trauerfeier erst nach der Kremation wünschen,<br />
wird die Urne während der so genannten Urnenfeier in der<br />
Kapelle aufgestellt, mit einem Tuch zugedeckt <strong>und</strong> anschliessend<br />
beigesetzt.<br />
Dem Sarg dürfen aus verbrennungstechnischen Gründen<br />
keine Objekte ausser Blumenschmuck beigelegt wer<br />
den. In der Urne dagegen finden kleinere Gegenstände<br />
wie Ehering oder Briefe problemlos Platz. Sie können<br />
auf dem Friedhof abgegeben werden.<br />
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Herzschrittmacher müssen aus verbrennungstechnischen<br />
Gründen vor der Kremation entfernt werden. Dies<br />
geschieht im Spital oder zu Hause durch den Hausarzt.<br />
Künstliche Gelenke <strong>und</strong> Prothesen können belassen<br />
werden.<br />
Erdbestattung<br />
Bei einer Erdbestattung wird die / der Verstorbene in<br />
der Regel einige Tage im Sarg aufgebahrt. Nach<br />
der Trauerfeier begleitet die Trauergemeinde den Sarg<br />
zum Grab.<br />
Einen Sarg auswählen<br />
Jede im <strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong><strong>Stadt</strong> wohnhafte Person hat nach<br />
ihrem Tod Anrecht auf einen einfachen, unentgeltli<br />
chen Sarg. Auf Verlangen stellt das Büro «Anmeldung<br />
Todesfälle <strong>und</strong> Bestattungen» dafür einen Gutschein<br />
aus, den Sie bei einem Bestattungsunter<strong>nehmen</strong> einlösen<br />
können. Selbstverständlich können Sie auch einen privaten<br />
Sarg bei einem Bestattungsunter<strong>nehmen</strong> kaufen. Ein<br />
einfacher Sarg kostet ca. 500 Franken (dazu kommen r<strong>und</strong><br />
250 Franken Einsargungskosten), ein Luxusmodell aus<br />
Eichenholz oder Mahagoni über 2 500 Franken. Das Gesetz<br />
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