Abschied nehmen und bestatten - Stadtgärtnerei - Kanton Basel-Stadt
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Die unentgeltliche Bestattung<br />
Alles für eine schlichte, würdevolle Bestattung<br />
Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im <strong>Kanton</strong><br />
<strong>Basel</strong><strong>Stadt</strong> wohnhaft waren, haben Anrecht auf<br />
eine unentgeltliche Bestattung. Die Bestattung wird<br />
einfach <strong>und</strong> würdevoll gestaltet <strong>und</strong> umfasste folgende<br />
Dienst <strong>und</strong> Sachleistungen:<br />
– Beratung der Angehörigen durch das Büro «Todesfälle<br />
<strong>und</strong> Bestattungen» oder die Friedhofsverwaltung<br />
– einen einfachen Sarg (Basler Modell) <strong>und</strong><br />
ein einfaches Leichenhemd<br />
– Benützung der Friedhofseinrichtungen<br />
– Aufbahrung in einem einfachen Aufbahrungsraum<br />
– Trauerfeier in einer Friedhofskapelle samt Orgelspiel<br />
– Einäscherung der verstorbenen Person<br />
– Beisetzung der Urne in einem Reihen, Familien<br />
oder Gemeinschaftsgrab oder Beisetzung des<br />
Sargs in einem Reihen oder Familiengrab (jeweils<br />
für zwanzig Jahre)<br />
Für die Gemeinden Riehen <strong>und</strong> Bettingen gelten<br />
andere Regeln.<br />
10<br />
Einsargung <strong>und</strong> Transport<br />
Die verstorbene Person wird von einem privaten<br />
Bestattungsunter<strong>nehmen</strong>, das der <strong>Kanton</strong> bestimmt,<br />
eingesargt <strong>und</strong> transportiert. Dazu gehören:<br />
– das Auslegen des Sargs mit einem Vlies<br />
– das Abholen der / des Verstorbenen <strong>und</strong> der Transport<br />
zum Ort der Einsargung, falls diese nicht am Sterbeort<br />
möglich ist<br />
– das Pflegen – eventuell Rasieren <strong>und</strong> Kämmen – sowie<br />
das Einkleiden der verstorbenen Person mit dem<br />
einfachen Leichenhemd oder mit anderen Kleidern<br />
auf Ihren Wunsch<br />
– die Überführung der / des Verstorbenen auf einen<br />
Basler Friedhof<br />
Weitere Möglichkeiten<br />
Es steht Ihnen frei, ein anderes im <strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong><strong>Stadt</strong><br />
zugelassenes Bestattungsunter<strong>nehmen</strong> mit der Ein<br />
sargung <strong>und</strong> dem Transport zu beauftragen, wenn Sie<br />
die Kosten dafür über<strong>nehmen</strong>. Sie können trotzdem<br />
den einfachen Sarg <strong>und</strong> das einfache Leichenhemd kostenlos<br />
erhalten. Ferner steht es Ihnen zu, sich von einem<br />
privaten Bestattungsunter<strong>nehmen</strong> über zusätzliche<br />
Dienstleistungen (wie Trauerdrucksachen, Blumendekorationen<br />
usw.) beraten zu lassen.<br />
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