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Abschied nehmen und bestatten - Stadtgärtnerei - Kanton Basel-Stadt

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Die unentgeltliche Bestattung<br />

Alles für eine schlichte, würdevolle Bestattung<br />

Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im <strong>Kanton</strong><br />

<strong>Basel</strong>­<strong>Stadt</strong> wohnhaft waren, haben Anrecht auf<br />

eine unentgeltliche Bestattung. Die Bestattung wird<br />

einfach <strong>und</strong> würdevoll gestaltet <strong>und</strong> umfasste folgende<br />

Dienst­ <strong>und</strong> Sachleistungen:<br />

– Beratung der Angehörigen durch das Büro «Todesfälle<br />

<strong>und</strong> Bestattungen» oder die Friedhofsverwaltung<br />

– einen einfachen Sarg (Basler Modell) <strong>und</strong><br />

ein einfaches Leichenhemd<br />

– Benützung der Friedhofseinrichtungen<br />

– Aufbahrung in einem einfachen Aufbahrungsraum<br />

– Trauerfeier in einer Friedhofskapelle samt Orgelspiel<br />

– Einäscherung der verstorbenen Person<br />

– Beisetzung der Urne in einem Reihen­, Familien­<br />

oder Gemeinschaftsgrab oder Beisetzung des<br />

Sargs in einem Reihen­ oder Familiengrab (jeweils<br />

für zwanzig Jahre)<br />

Für die Gemeinden Riehen <strong>und</strong> Bettingen gelten<br />

andere Regeln.<br />

10<br />

Einsargung <strong>und</strong> Transport<br />

Die verstorbene Person wird von einem privaten<br />

Bestattungsunter<strong>nehmen</strong>, das der <strong>Kanton</strong> bestimmt,<br />

eingesargt <strong>und</strong> transportiert. Dazu gehören:<br />

– das Auslegen des Sargs mit einem Vlies<br />

– das Abholen der / des Verstorbenen <strong>und</strong> der Transport<br />

zum Ort der Einsargung, falls diese nicht am Sterbeort<br />

möglich ist<br />

– das Pflegen – eventuell Rasieren <strong>und</strong> Kämmen – sowie<br />

das Einkleiden der verstorbenen Person mit dem<br />

einfachen Leichenhemd oder mit anderen Kleidern<br />

auf Ihren Wunsch<br />

– die Überführung der / des Verstorbenen auf einen<br />

Basler Friedhof<br />

Weitere Möglichkeiten<br />

Es steht Ihnen frei, ein anderes im <strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong>­<strong>Stadt</strong><br />

zugelassenes Bestattungsunter<strong>nehmen</strong> mit der Ein­<br />

sargung <strong>und</strong> dem Transport zu beauftragen, wenn Sie<br />

die Kosten dafür über<strong>nehmen</strong>. Sie können trotzdem<br />

den einfachen Sarg <strong>und</strong> das einfache Leichenhemd kostenlos<br />

erhalten. Ferner steht es Ihnen zu, sich von einem<br />

privaten Bestattungsunter<strong>nehmen</strong> über zusätzliche<br />

Dienstleistungen (wie Trauerdrucksachen, Blumendekorationen<br />

usw.) beraten zu lassen.<br />

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