Abschied nehmen und bestatten - Stadtgärtnerei - Kanton Basel-Stadt
Abschied nehmen und bestatten - Stadtgärtnerei - Kanton Basel-Stadt
Abschied nehmen und bestatten - Stadtgärtnerei - Kanton Basel-Stadt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Sarg- <strong>und</strong> Urnenbedeckung<br />
Der Sarg oder die Urne wird während der Trauerfeier<br />
<strong>und</strong> der Überführung ans Grab mit einem Bahrtuch<br />
bedeckt. Üblicherweise wird bei einem Sarg ein schwarzes,<br />
bei Urnen ein grünes Tuch verwendet. Der Friedhof<br />
stellt die Tücher kostenlos zur Verfügung. Zudem ist es<br />
Angehörigen gestattet, ein für diesen Zweck geeig<br />
netes, pietätvolles Tuch mitzubringen.<br />
Bei einem Todesfall ausserhalb des <strong>Kanton</strong>s<br />
Hat sich der Todesfall ausserhalb des <strong>Kanton</strong>sgebiets<br />
ereignet, können Sie eine Vergütung an die Sargkosten<br />
verlangen, die dem Preis eines einfachen Sarges<br />
(Basler Modell) entspricht. Hingegen müssen Sie die Kosten<br />
der Einsargung, des Leichenhemdes <strong>und</strong> der Überführung<br />
der verstorbenen Person vom Sterbeort bis zum baselstädtischen<br />
Friedhof über<strong>nehmen</strong>.<br />
Bei einer Bestattung ausserhalb des <strong>Kanton</strong>s<br />
Soll eine Person, die bei ihrem Tod im <strong>Kanton</strong> wohnhaft<br />
war, ausserhalb von <strong>Basel</strong><strong>Stadt</strong> beigesetzt werden,<br />
so haben Sie lediglich Anrecht auf die Lieferung des unentgeltlichen<br />
einfachen Sargs, ein einfaches Leichenhemd<br />
<strong>und</strong> die Einsargung. Soll die verstorbene Person in <strong>Basel</strong><br />
kremiert, die Urne aber auf einem Friedhof ausserhalb<br />
des <strong>Kanton</strong>s <strong>Basel</strong><strong>Stadt</strong> bestattet werden, übernimmt<br />
der <strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong><strong>Stadt</strong> sämtliche Kosten bis zur Übergabe<br />
der Urne.<br />
11