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Abschied nehmen und bestatten - Stadtgärtnerei - Kanton Basel-Stadt

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Urnenbestattung ausserhalb des Friedhofs<br />

Sofern die verstorbene Person schriftlich den Wunsch<br />

geäussert hat, kann ein Gesuch für die Bestattung<br />

ausserhalb eines Friedhofes eingereicht werden. Sie<br />

dürfen mit einer entsprechenden Bewilligung die Urne<br />

der / des Verstorbenen nach Hause mit<strong>nehmen</strong>. Dort<br />

können Sie sie aufbewahren, auf einem privaten Gr<strong>und</strong>stück<br />

<strong>bestatten</strong> oder die Asche an einem zulässigen<br />

Ort ausstreuen, sofern dabei die Pietät gewahrt wird.<br />

Grabruhe <strong>und</strong> Aufhebung eines Reihengrabes<br />

Die gesetzliche Ruhefrist beträgt für alle Gräber zwanzig<br />

Jahre. Danach wird ein Grab aufgehoben. In den<br />

darauf folgenden r<strong>und</strong> zwanzig Jahren liegt die ehe­<br />

malige Grabstelle brach. Auf dem Friedhof am Hörnli<br />

werden pro Jahr ungefähr 1 000 Gräber aufgelöst.<br />

Bei Reihengräbern kann die Auflösung nicht verhindert<br />

werden. Anders bei Familiengräbern: Deren Nutzungs­<br />

frist können Sie verlängern. In allen Fällen verbleiben die<br />

Knochenreste in der Erde.<br />

20<br />

Wird ein Urnengrab aufgelöst, so nimmt man die Urne<br />

heraus, gibt die Asche in ein nicht öffentlich zugängliches<br />

Sammelgrab <strong>und</strong> führt die Urne dem Tonrecycling<br />

zu. Lösliche Urnen bleiben im Boden. Auf Antrag können<br />

Sie als Angehörige die Urne nach Ablauf der Grabes­<br />

ruhe zu sich nach Hause <strong>nehmen</strong> oder sie in ein neues<br />

Grab verlegen lassen.<br />

Die Aufhebung von Grabfeldern wird im <strong>Kanton</strong>sblatt<br />

<strong>und</strong> in der Tagespresse veröffentlicht. Zudem informiert<br />

die Friedhofverwaltung die Angehörigen, sofern sie<br />

sie ausfindig machen kann, im Voraus schriftlich. Wenn<br />

Sie den Grabstein abholen möchten, beantragen Sie<br />

dies bitte umgängig bei der Friedhofverwaltung mit den<br />

entsprechenden Formular.

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