Abschied nehmen und bestatten - Stadtgärtnerei - Kanton Basel-Stadt
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Zeit <strong>und</strong> Ort der Bestattung<br />
Zeitpunkt<br />
Die Bestattung sollte innerhalb von 72 St<strong>und</strong>en, nachdem<br />
der Tod eingetreten ist, stattfinden. Die Einäscherung<br />
einer verstorbenen Person kann frühestens nach<br />
48 St<strong>und</strong>en erfolgen. Das Büro «Anmeldung Todesfälle<br />
<strong>und</strong> Bestattungen» bemüht sich, auf Ihre Wünsche<br />
einzugehen.<br />
An Samstagen <strong>und</strong> gesetzlichen Feiertagen sind keine<br />
Bestattungen möglich.<br />
Bestattungsort<br />
Personen, die in <strong>Basel</strong><strong>Stadt</strong> verstorben sind, werden<br />
üblicherweise auf dem Friedhof am Hörnli bestattet.<br />
Auf dem zweiten Friedhof auf <strong>Stadt</strong>gebiet, dem Gottes<br />
acker Wolf, ist eine Bestattung nur möglich, wenn<br />
bereits ein Familiengrab besteht oder eines neu erworben<br />
wird.<br />
Personen, die in Riehen gewohnt haben, sowie Bürgerinnen<br />
<strong>und</strong> Bürger von Riehen, die im <strong>Kanton</strong> wohn<br />
haft waren, können auf dem Friedhof Riehen bestattet<br />
werden. In allen anderen Fällen ist eine Bestattung<br />
auf dem Friedhof Riehen nur möglich, wenn ein bestehendes<br />
Reihen oder Familiengrab benützt werden<br />
kann oder wenn im <strong>Kanton</strong> wohnhafte Angehörige ein<br />
solches erwerben.<br />
6<br />
Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner, Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />
von Bettingen sowie in der Gemeinde verstorbene<br />
Personen können auf dem Gottesacker Bettingen bestattet<br />
werden. Eine Bewilligung wird auch erteilt, wenn ein vorhandenes<br />
Reihengrab benützt werden kann.<br />
Bestattung ausserhalb eines Friedhofs<br />
Eine Bestattung der Urne ausserhalb eines Friedhofs<br />
ist möglich, wenn die verstorbene Person diesen Wunsch<br />
schriftlich hinterlassen hat. Als Angehörige können Sie<br />
dann ein entsprechendes Gesuch stellen. Haben Sie die<br />
Bewilligung erhalten, so dürfen Sie die Urne der / des<br />
Verstorbenen nach Hause <strong>nehmen</strong>, sie aufbewahren, auf<br />
einem privaten Gr<strong>und</strong>stück <strong>bestatten</strong> oder die Asche<br />
an einem zulässigen Ort ausstreuen, sofern dabei die Pietät<br />
gewahrt wird.<br />
➞ Das Gesuch richten Sie an die Friedhofverwaltung auf<br />
dem Friedhof am Hörnli bzw. an die Gemeindepräsidien<br />
von Riehen oder Bettingen.<br />
➞