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Der technische Bericht zu den Fussgängerstreifen - Neue Luzerner ...

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Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

3.4 Interpretation der Resultate<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Bei der Analyse war auffallend, dass nur ein Drittel, das heisst 48 <strong>Fussgängerstreifen</strong> alle Anforderungen der<br />

SN 640 241 erfüllen. Dieser Wert ist aber <strong>den</strong>noch kritisch <strong>zu</strong> hinterfragen. So wurde bei der Aufnahme der<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> viel Gewicht auf die Nachtsichtbarkeit gegeben und das Vorhan<strong>den</strong>sein des Signals 4.11,<br />

wie es die neue Norm fordern wird. Weiter fällt auf, dass die Kantonsstrassen vom Ausbaustandard her,<br />

verglichen mit <strong>den</strong> verkehrsorientierten Gemeindestrassen, besser abschnei<strong>den</strong>. Während auf <strong>den</strong><br />

Kantonsstrassen 2 von 3 <strong>Fussgängerstreifen</strong> mit Schutzinsel ausgebaut sind, sind auf verkehrsorientierten<br />

Gemeindestrassen nur 17% (15 FGS) mit Schutzinsel ausgerüstet. Hier muss aber auch vermerkt wer<strong>den</strong>,<br />

dass die Kantonsstrasse, die Luzern und Malters verbindet, mit einem DTV von 22‘100 Fahrzeugen enorm<br />

viel mehr Verkehrsaufkommen <strong>zu</strong> bewältigen hat und dem<strong>zu</strong>folge für Fussgänger mehr<br />

Sicherheitsbedürfnisse ab<strong>zu</strong>decken sind. Gerade wegen des grossen Verkehrsaufkommens auf <strong>den</strong><br />

Kantonsstrassen sind zwingend alle Sicherheitsdefizite schnellstmöglich <strong>zu</strong> beheben. Besonders wichtig sind<br />

die vier <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf der Obernaustrasse, welche weder die Mindestsichtweiten noch die Vorgaben<br />

an Nachtsichtbarkeit erfüllen (K_4, K_8, K_9, K_18).<br />

Bei der Nachtsichtbarkeit schnei<strong>den</strong> über das Gesamte gesehen die verkehrsorientierten Gemeindestrassen<br />

erheblich besser ab. Hier haben 50% der 88 überprüften <strong>Fussgängerstreifen</strong> ein Signal 4.11 sowie eine<br />

ausreichende Beleuchtung. Ihnen gegenüber stehen die Kantonsstrassen, bei welchen nur 13 (44%) der 30<br />

überprüften <strong>Fussgängerstreifen</strong> beide Kriterien der Nachtsichtbarkeitsanforderungen erfüllen. Einzig bezüglich<br />

Markierungs<strong>zu</strong>stand weisen die Gemeindestrassen mehr Defizite auf. Während auf <strong>den</strong> Kantonsstrassen alle<br />

Markierungen als «genügend» erachtet wur<strong>den</strong>, fielen bei <strong>den</strong> Gemeindestrassen gleich 6 (7%)<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> durch. Einige davon sind in der Zwischenzeit erneuert wor<strong>den</strong>. Aufgefallen ist bei <strong>den</strong><br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> auf Kantonsstrassen, dass ein Drittel (10 FGS) mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet<br />

ist. Weiter haben fast zwei Drittel (20 FGS) der die Kantonsstrassen überführen<strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> eine<br />

Schutzinsel, wobei aber nicht alle auch taktil-visuell genügend ausgestattet sind.<br />

Obwohl bei weitem nicht alle Anforderungen der Schweizer Norm für <strong>Fussgängerstreifen</strong> erfüllt sind, ist <strong>zu</strong><br />

an<strong>zu</strong>merken, dass es in <strong>den</strong> vergangen Jahren in der Gemeinde Kriens nur selten <strong>zu</strong> Fussgängerunfällen<br />

kam. Die sich unglücklicherweise trotzdem ereigneten Unfälle können jedoch nicht kausal auf die nicht<br />

erfüllten Anforderungen <strong>zu</strong>rückgeführt wer<strong>den</strong>. Im Gegenteil. Lediglich im Ausnahmefall weisen<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> mit erheblichen Defiziten auch eine Unfallstatistik auf, weshalb bei einer weiteren<br />

Betrachtung der Resultate Zusammenstössen nur bedingt Beachtung <strong>zu</strong> geben ist.<br />

Bei <strong>den</strong> überprüften <strong>Fussgängerstreifen</strong> in Tempo-30-Zonen <strong>zu</strong> bemerken, dass nur 4 der 14 Übergänge sich<br />

unmittelbar vor einem Heim oder eine Schule befin<strong>den</strong>. Da Tempo-30-Zonen siedlungsorientierte Strassen<br />

sind, dürfte als Massnahmenvorschlag folgen, die <strong>Fussgängerstreifen</strong> rück<strong>zu</strong>bauen. Dafür wird allerdings im<br />

Rahmen der baulichen Massnahmen ein deutlicherer Eingangston in die Zone gefordert, um das Strassenbild<br />

siedlungsorientiert <strong>zu</strong> gestalten.<br />

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Vera Frischknecht 18

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