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Der technische Bericht zu den Fussgängerstreifen - Neue Luzerner ...

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Hochschule Luzern<br />

Technik & Architektur<br />

Technikumstrasse 21<br />

6048 Horw<br />

Abteilung Bautechnik, Verkehrstechnik<br />

BACHELOR-DIPLOMARBEIT 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Analyse der <strong>Fussgängerstreifen</strong> in der Gemeinde Kriens LU<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Dozent:<br />

Experte:<br />

Diplomandin:<br />

Wirtschaftspartner:<br />

Patrick Eberling, dipl. Ing. ETH, Luzern<br />

Matthias Senn, dipl. Ing. ETH/SIA, Kriens<br />

Vera Frischknecht<br />

Josef-Schryberstr. 2<br />

6010 Kriens<br />

v-frischknecht@hotmail.com<br />

Gemeinde Kriens, Daniel Burkhart<br />

Beratungsstelle für Unfallverhütung, Patrick Eberling<br />

Horw, 5. Juni 2013


Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig angefertigt und keine anderen als die<br />

angegebenen Hilfsmittel verwendet habe. Sämtliche verwendete Textausschnitte, Zitate oder Inhalte<br />

anderer Verfasser wur<strong>den</strong> ausdrücklich als solche gekennzeichnet.<br />

Horw, 5.Juni 2013


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Inhalt<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

1 EINLEITUNG ............................................................................................................................. 3<br />

1.1 Ausgangslage .......................................................................................................................... 3<br />

1.2 Grundlagen ............................................................................................................................. 3<br />

1.3 Zielset<strong>zu</strong>ng.............................................................................................................................. 4<br />

2 THEORETISCHER HINTERGRUND VON FUSSGÄNGERSTREIFEN .......................... 5<br />

2.1 Historische und rechtliche Entwicklung ................................................................................. 5<br />

2.2 Rechtliche Anforderungen an einen <strong>Fussgängerstreifen</strong> ........................................................ 6<br />

2.3 Fazit der Literaturstudie .......................................................................................................... 8<br />

3 SICHERHEITSTECHNISCHE ANALYSE DER FUSSGÄNGERSTREIFEN ................... 9<br />

3.1 Auswahl und Abgren<strong>zu</strong>ng der <strong>Fussgängerstreifen</strong> ................................................................. 9<br />

3.2 Aufnahme der <strong>Fussgängerstreifen</strong> ........................................................................................ 10<br />

3.3 Resultate ............................................................................................................................... 10<br />

3.3.1 Übersicht aller <strong>Fussgängerstreifen</strong> ................................................................................ 10<br />

3.3.2 Kantonsstrassen ............................................................................................................. 13<br />

3.3.3 Verkehrsorientierte Gemeindestrassen .......................................................................... 15<br />

3.3.4 Privatstrassen ................................................................................................................. 16<br />

3.3.5 Tempo-30-Zonen ........................................................................................................... 17<br />

3.4 Interpretation der Resultate .................................................................................................. 18<br />

3.4.1 Prioritäten der <strong>zu</strong> erneuern<strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> ....................................................... 19<br />

4 SICHERHEITSTECHNISCHE EMPFEHLUNGEN ZUM BAU UND BETRIEB VON<br />

FUSSGÄNGERSTREIFEN.............................................................................................................. 21<br />

4.1 Überblick <strong>zu</strong> möglichen Massnahmen <strong>zu</strong>r Erhöhung der Wahrnehmung eines<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong>s ......................................................................................................................... 21<br />

4.2 Empfohlene Massnahmen ..................................................................................................... 22<br />

LITERATURVERZEICHNIS ......................................................................................................... 24<br />

5 ANHANG ................................................................................................................................... 25<br />

A FGS-ID mit Massnahmen im Überblick ..................................................................................... 25<br />

B Bilder <strong>Fussgängerstreifen</strong> bei Tag ............................................................................................... 29<br />

C Bilder <strong>Fussgängerstreifen</strong> nachts ................................................................................................. 47<br />

D Bauliche Massnahmen ................................................................................................................. 48<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Vera Frischknecht 1


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Abbildung 1: Entwicklung Personenunfälle auf Schweizer <strong>Fussgängerstreifen</strong> .................................. 5<br />

Abbildung 2: Minimale Sichtweiten SN 640 241 ................................................................................. 6<br />

Abbildung 3: Minimale Sichtweite bei vortrittsbelasteten Kurven ....................................................... 6<br />

Abbildung 4: Beurteilungsverfahren <strong>zu</strong>r Anordnung eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s nach SN 640 241 ..... 7<br />

Abbildung 5: Plan Kriens mit Strassenverhältnissen und Schulen/Heime ........................................... 9<br />

Abbildung 6: In 1. Priorität <strong>zu</strong> verbessernde <strong>Fussgängerstreifen</strong> ....................................................... 19<br />

Abbildung 7: Zustand mit abgefahrener Markierung .......................................................................... 22<br />

Abbildung 8: Zustand mit neuer Markierung ...................................................................................... 22<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Vera Frischknecht 2


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

1 Einleitung<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

1.1 Ausgangslage<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> ermöglichen <strong>den</strong> Fussgängern das sichere und vortrittsberechtigte Queren der Strasse.<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> signalisieren eine Sicherheit, welche nicht vorhan<strong>den</strong> ist, wenn sie nicht <strong>den</strong> baulichen<br />

Anforderungen entsprechen. Dass diese Scheinsicherheit ein Problem darstellt, zeigt die Anzahl Unfälle pro<br />

Jahr, die auf Schweizer <strong>Fussgängerstreifen</strong> geschehen. Da in <strong>den</strong> letzten Jahren die Diskussion über die<br />

Sicherheitsanforderungen an <strong>Fussgängerstreifen</strong> <strong>zu</strong>genommen hat, vor allem auch nach <strong>den</strong> 28 auf<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> getöteten Personen im Jahr 2011, stieg mitunter auch das Interesse der Bevölkerung,<br />

bestehende <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf Sicherheitsanforderungen <strong>zu</strong> überprüfen. In Kriens sind etwas mehr als<br />

230 <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf Kantons-, Gemeinde- wie auch auf Privatstrassen vorhan<strong>den</strong>. Die<br />

Kantonsstrasse, welche Luzern und Malters verbindet, weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV)<br />

von 22'100 auf. Da Kriens neben vielen Schulhäusern und Kindergärten auch diverse Heime verzeichnet, sind<br />

die Sicherheitsanforderungen für die besonderen Schutzes bedürftigen Senioren, Schüler und Behinderten<br />

unantastbar. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Überprüfung einer eingeschränkten Anzahl<br />

bestehender <strong>Fussgängerstreifen</strong> sowie der Ausarbeitung von Massnamenvorschlägen <strong>zu</strong>r Verbesserung der<br />

Sicherheit für Fussgänger innerhalb der Gemeinde Kriens. <strong>Der</strong> Schwerpunkt wird auf die Gemeindestrassen<br />

gelegt.<br />

1.2 Grundlagen<br />

Folgende Grundlagen stan<strong>den</strong> für die Diplomarbeit <strong>zu</strong>r Verfügung:<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.12.1958<br />

Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13.11.1962<br />

Signalisationsverordnung (SSV) vom 05.09.1979<br />

Tiefbauamt Kanton Luzern<br />

- Liste mit vorhan<strong>den</strong>er <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf Kantonsstrasse in Kriens<br />

Gemeinde Kriens<br />

Unfallstatistik auf <strong>Fussgängerstreifen</strong> in Kriens vom 01.01.2007 bis 31.12.2011<br />

Kommunales Strassennetz Gemeinde Kriens<br />

Signalisationskataster <strong>Fussgängerstreifen</strong> in Kriens<br />

Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute<br />

- VSS SN 640 241 Fussgängerverkehr<br />

- VSS SN 640 090 Projektierung, Grundlagen Sichtweiten<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Vera Frischknecht 3


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)<br />

- Checkliste <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

- Empfehlungen <strong>zu</strong> verkehrs<strong>technische</strong>n Massnahmen; Anordnung Fahrbahnhaltestelle und<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

- Verkehrs<strong>technische</strong> Anforderungen an <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Roadcross Schweiz<br />

- Liste gemeldeter <strong>Fussgängerstreifen</strong> in der Gemeinde Kriens<br />

Hochschule Luzern:<br />

- Vorlesungsunterlagen (P. Eberling)<br />

Diverse Checklisten:<br />

- VSS SN 640 241<br />

- bfu<br />

- Touring Club Schweiz (TCS)<br />

- Swisstraffic<br />

- Tiefbauamt Stadt Luzern<br />

- Tiefbauamt Kanton Bern<br />

- Tiefbauamt Kanton St. Gallen<br />

- Tiefbauamt Kanton Aargau<br />

1.3 Zielset<strong>zu</strong>ng<br />

Im Kanton Luzern fehlen generell Untersuchungen, welche die bestehen<strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf<br />

sicherheits<strong>technische</strong> Anforderungen überprüfen. Die vorliegende Bachelor-Diplomarbeit soll darüber<br />

Aufschluss geben, wie weit die <strong>Fussgängerstreifen</strong> in Kriens die Anforderungen der VSS-Norm erfüllen, aber<br />

auch erweiterte Kriterien für eine sichere Querung der Strasse für Fussgänger aufzeigen. Dafür wer<strong>den</strong> die<br />

Fussgängersteifen anhand der erarbeiteten Checkliste geprüft, die Ergebnisse ausgewertet und<br />

Massnahmenvorschläge für <strong>Fussgängerstreifen</strong>, welche die Anforderungen nicht erfüllen, ausgearbeitet.<br />

Zudem wur<strong>den</strong> die Übergänge mit <strong>den</strong> Unfallstatistiken der vergangenen fünf Jahre abgeglichen. Da durch<br />

Kriens eine stark befahrene Kantonsstrasse führt und der Ort <strong>zu</strong>dem viel Pendelverkehr aufweist, der<br />

während der Spitzenzeiten die Gemeindestrassen passiert, ist <strong>den</strong> hochfrequentierten Strassen besondere<br />

Aufmerksamkeit gegeben wor<strong>den</strong>.<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Vera Frischknecht 4


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

2 Theoretischer Hintergrund von <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

2.1 Historische und rechtliche Entwicklung<br />

Im Juni 1994 trat die neue Vortrittsregelung auf <strong>Fussgängerstreifen</strong> in Kraft. Seither steht in der<br />

Verkehrsregelverordnung (VRV): «Auf <strong>Fussgängerstreifen</strong> ohne Verkehrsregelung haben die Fussgänger <strong>den</strong><br />

Vortritt, ausser gegenüber der Strassenbahn. Sie dürfen jedoch vom Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen,<br />

wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte.» Zuvor mussten<br />

Fussgänger ihre Absicht die Strasse <strong>zu</strong> queren mit einem Handzeichen kundtun.<br />

Obwohl die Fussgänger auf <strong>Fussgängerstreifen</strong> vortrittsberechtigt sind, sterben pro Jahr durchschnittlich 24<br />

Personen auf Schweizer <strong>Fussgängerstreifen</strong>. Diese Zahl ist verhältnismässig hoch, da die <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

einen kleinen Teil des Strassennetzes ausmachen.<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

Total<br />

Getötete<br />

Schwerverletzte<br />

Leichtverletzte<br />

200<br />

0<br />

2012 2011 2010 2009 2008 2007<br />

Abbildung 1: Entwicklung Personenunfälle auf Schweizer <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

In der Gemeinde Kriens kam es in <strong>den</strong> letzten fünf Jahren <strong>zu</strong> 13 bei der Polizei gemeldeten<br />

Fussgängerunfällen. 2 Unfälle hatten Schwerverletzte <strong>zu</strong>r Folge. (ASTRA, 2013)<br />

Im Jahr 2000 wurde die Schweizer Norm 640 241 Fussgängerverkehr heraus, welche die<br />

Sicherheitsanforderungen für <strong>Fussgängerstreifen</strong> regelt. Diese Norm ist derzeit in Überarbeitung weil unter<br />

anderem die Sichtweitenverhältnisse noch aus der Zeit stammen, als Fussgänger auf dem<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> keinen Vortritt gegenüber dem Strassenverkehr hatten.<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Vera Frischknecht 5


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

2.2 Rechtliche Anforderungen an einen <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Die SN 640 241 regelt die Anforderungen die ein <strong>Fussgängerstreifen</strong> zwingend <strong>zu</strong> erfüllen hat.<br />

Sichtweiten<br />

Sichtweiten wer<strong>den</strong> 0,5m von der Fahrbahn <strong>zu</strong>rückversetzt in beide Richtungen gemessen, dabei ist <strong>zu</strong><br />

beachten, dass das gesamte Sichtfeld von 0,6m bis 3m frei ist. Es sind Sichtweiten von mehr als 100m<br />

an<strong>zu</strong>streben, zwingend müssen aber die minimalen Sichtweiten der SN 640 241 eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Abbildung 2: Minimale Sichtweiten SN 640 241<br />

Es wird unterschie<strong>den</strong> zwischen <strong>Fussgängerstreifen</strong> mit und ohne Schutzinsel. Bei <strong>Fussgängerstreifen</strong> mit<br />

Schutzinsel sind die Sichtweiten nach rechts jeweils von der Mittelinsel aus <strong>zu</strong> messen. Vertiefte<br />

Informationen <strong>zu</strong> Sichtweiten können der SN 640 241 entnehmen wer<strong>den</strong>.<br />

Bei vortrittsbelasteten Kurven oder Einmündungen<br />

kann je nach dem Winkel, <strong>den</strong> die verbun<strong>den</strong>en<br />

Strassen untereinander aufweisen, mit einer reduziert<br />

gefahrenen Geschwindigkeit gerechnet wer<strong>den</strong>, folglich<br />

ist die minimale Sichtweite reduziert. Bei einem<br />

Vred≈20km/h kann von einer minimalen Sichtweite von<br />

15m ausgegangen wer<strong>den</strong>.<br />

Abbildung 3: Minimale Sichtweite bei vortrittsbelasteten Kurven<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Vera Frischknecht 6


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Beleuchtung<br />

Eine gute öffentliche Beleuchtung, allenfalls ergänzt durch eine Zusatzbeleuchtung, soll nachts die Sicherheit<br />

gewährleisten. Die SN 640 241 fordert neben einer allgemeinen Beleuchtung des <strong>Fussgängerstreifen</strong>s <strong>zu</strong>r<br />

klaren Erkennung eines Fussgängers auch eine genügend grosse Beleuchtungsstärke.<br />

Fussgänger Schutzinsel vorhan<strong>den</strong><br />

Schutzinseln erhöhen die Sicherheit für die Fussgänger erheblich. Eine Schutzinsel muss eine Mindestbreite<br />

von 1.5m aufweisen, bei leichtem Zweiradverkehr der <strong>den</strong> Streifen quert, 2,0m.<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> führt maximal über einen Fahrstrei fen pro Richtung<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> dürfen maximal über einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung führen, ausser die Übergänge<br />

sind mit Lichtsignalanlagen geregelt oder sie führen über vortrittsbelastete Einmündungen.<br />

Fussgängerfrequenzen entsprechen VSS SN 640 241<br />

Die Anordnung eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s ist nicht immer angebracht. Unten stehendes Diagramm zeigt <strong>den</strong><br />

Zusammenhang zwischen Fussgängern und Fahrzeugen, die stündlich eine Querstelle passieren. Bei<br />

weniger als 50 Fussgängern pro Stunde empfiehlt sich generell, von der Planung eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s<br />

ab<strong>zu</strong>sehen. Passieren dagegen mehr als 300 Fahrzeuge und mehr als 50 Fussgänger pro Stunde die Stelle,<br />

ist das Anordnen eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s ratsam. Ist das Verkehrsaufkommen grösser als 600 Fahrzeuge<br />

und 300 Fussgänger pro Stunde, ist eine Lichtsignalanlage (LSA) an<strong>zu</strong>ordnen.<br />

Abbildung 4: Beurteilungsverfahren <strong>zu</strong>r Anordnung eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s nach SN 640 241<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Vera Frischknecht 7


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Anordnung Signal 4.11<br />

Zur besseren Erkennbarkeit empfiehlt sich <strong>Fussgängerstreifen</strong> mit dem Signal 4.11 «Standort eines<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong>s» <strong>zu</strong> kennzeichnen. Das Signal muss aus bei<strong>den</strong> Fahrtrichtungen erkennbar sein.<br />

Warteraum<br />

Warteräume dienen dem Schutz des Fussgängers. Sie weisen eine mindesttiefe von 1,2m auf, sind nicht<br />

befahrbar und einsehbar aus<strong>zu</strong>bil<strong>den</strong>. Idealerweise ist vom gesamten Warteraum die minimalen<br />

Anhaltesichtweite <strong>zu</strong> überblicken.<br />

2.3 Fazit der Literaturstudie<br />

Sicherheitstechnisch haben <strong>Fussgängerstreifen</strong> neben diversen zwingend <strong>zu</strong> beachten<strong>den</strong> Aspekten auch<br />

viele erst in zweiter Priorität <strong>zu</strong> behandelnde Anforderungen. Diese sollten <strong>den</strong>noch nicht vergessen wer<strong>den</strong>,<br />

da sie für die Auswertung der Qualität eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s ausschlaggebend sein können. Weiter gilt<br />

es, <strong>zu</strong> unterschei<strong>den</strong>, ob sich der <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf verkehrs- oder auf siedlungsorientierten Strassen<br />

befindet, da bei Letzteren mit dem 50/30-Konzept die Aufhebung aller <strong>Fussgängerstreifen</strong> gefordert wird mit<br />

Ausnahme von Querstellen für besonders vortrittsbedürftige Menschen, namentlich vor Schulen und Heimen.<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Vera Frischknecht 8


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

3 Sicherheits<strong>technische</strong> Analyse der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

3.1 Auswahl und Abgren<strong>zu</strong>ng der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Da nicht alle 230 <strong>Fussgängerstreifen</strong>, die sich auf Krienser Strassen befin<strong>den</strong><strong>den</strong> im Rahmen dieser<br />

Bachelorarbeit detailliert geprüft wer<strong>den</strong> konnten, wur<strong>den</strong> einige Abgren<strong>zu</strong>ngen vorgenommen. Überprüft<br />

wur<strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf Kantonsstrassen, verkehrs- sowie siedlungsorientierten Gemeindestrassen<br />

und solche, die sich unmittelbar vor Schulen oder Heimen befin<strong>den</strong>. Eine lokale Einschränkung wurde durch<br />

Weglassen des <strong>zu</strong>r Gemeinde Kriens gehören<strong>den</strong> Teils Obernau vorgenommen. Die folgende Karte zeigt die<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> auf jenen Strassen auf, die überprüft wur<strong>den</strong>. Detaillierte Angaben <strong>zu</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

welche in die Aufzeichnung aufgenommen wur<strong>den</strong>, sind dem Dokument Lokalisierung <strong>Fussgängerstreifen</strong> <strong>zu</strong><br />

entnehmen.<br />

Abbildung 5: Plan Kriens mit Strassenverhältnissen und Schulen/Heime<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Vera Frischknecht 9


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

3.2 Aufnahme der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Die <strong>Fussgängerstreifen</strong> wur<strong>den</strong> alle vor Ort, mittels der im Rahmen dieser Bachelorarbeit erstellten Checkliste<br />

erfasst und mit einem Foto dokumentiert. Da das Kriterium bezüglich Nachtsichtbarkeit unter anderem eine<br />

Beleuchtung im Umkreis von 10m war, wurde Stichprobenmässig einzelne <strong>Fussgängerstreifen</strong> <strong>zu</strong>sätzlich<br />

abgelichtet. Es ist weiter an<strong>zu</strong>merken, dass bezüglich des Kriteriums Markierungs<strong>zu</strong>stand der<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> keine Verantwortung übernommen wer<strong>den</strong> kann, da in der Zeit der Analyse<br />

Markierungserneuerungen vorgenommen wur<strong>den</strong>.<br />

3.3 Resultate<br />

Die Analyse der <strong>Fussgängerstreifen</strong> wurde unterschiedlich vorgenommen: einerseits als Totale über alle<br />

Strassentypen und Strassenkategorien, andererseits jeweils für die Kantons-, Gemeinde- sowie<br />

Privatstrassen. Und in einer letzten Untersuchung wur<strong>den</strong> die Übergänge in Tempo-30-Zonen geprüft. In<br />

Tempo-30-Zonen sind <strong>Fussgängerstreifen</strong> nur vorgegeben, wenn Benutzergruppen, die besonderen Schutzes<br />

bedürfen, eine vortrittsberechtigte Schutzmassnahme benötigen. Die Massnahmenvorschläge, welche für die<br />

Erfüllung der massgeben<strong>den</strong> Kriterien ein<strong>zu</strong>halten sind, sowie die <strong>Fussgängerstreifen</strong>, die in erster Priorität <strong>zu</strong><br />

behandeln sind, wer<strong>den</strong> im Anhang A aufgeführt.<br />

3.3.1 Übersicht aller <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Total wur<strong>den</strong> 135 <strong>Fussgängerstreifen</strong> in die Analyse aufgenommen. Nachfolgend wer<strong>den</strong> die<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> in Be<strong>zu</strong>g auf die jeweiligen Strassentypen ausgewertet.<br />

Sichtweiten<br />

84% (114 FGS) aller<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> erfüllen die<br />

53<br />

39%<br />

21<br />

16%<br />

61<br />

45%<br />

Sehr gut >100m<br />

Genügend >55m<br />

Ungenügend


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Nachtsichtbarkeit<br />

Mittelinsel<br />

8<br />

6%<br />

52<br />

38%<br />

93<br />

69%<br />

9<br />

7%<br />

6<br />

4%<br />

36<br />

27%<br />

66<br />

49%<br />

Signal 4.11 und<br />

Beleuchtung<br />

Kein Signal 4.11<br />

Keine Beleuchtung<br />

Weder Signal 4.11<br />

noch Beleuchtung<br />

Vorhan<strong>den</strong> und<br />

baulich i.o.<br />

Nicht vorhan<strong>den</strong><br />

Vorhan<strong>den</strong> und<br />

baulich nicht i.o.<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Bei der Nachtsichtbarkeit schnei<strong>den</strong><br />

49% (66 FGS) aller <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

mit «gut» ab, da sie sowohl das Signal<br />

4.11 wie auch eine Beleuchtung<br />

aufweisen. Die restlichen 51% (69<br />

FGS) haben Defizite was die<br />

Nachtsichtbarkeit angeht.<br />

An 38% (52 FGS) der<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> besteht kein Signal<br />

4.11, oder es ist nicht aus bei<strong>den</strong><br />

Fahrtrichtungen sichtbar. 7% (9 FGS)<br />

weisen weder eine Beleuchtung noch<br />

ein Signal 4.11 auf. 6% (8 FGS) weisen<br />

keine Beleuchtung auf.<br />

Von <strong>den</strong> aufgenommenen<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> sind 31% (36 FGS)<br />

mit einer Mittelinsel gebaut, davon<br />

genügen 4% (6 FGS) <strong>den</strong> baulichen<br />

Standards nicht. An fast 70% (93 FGS)<br />

der <strong>Fussgängerstreifen</strong> bestehen keine<br />

Mittelinseln. Es gibt keine Strasse mit<br />

mehr als eine Spur pro Fahrtrichtung,<br />

die keine Mittelinsel oder LSA aufweist.<br />

Warteraum<br />

1<br />

1%<br />

19<br />

14%<br />

2<br />

1%<br />

Gut<br />

Überfahrbar<br />

Bei <strong>den</strong> geprüften <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

sind 84% (113 FGS) mit einem<br />

einsehbaren und physisch geschützten<br />

Warteraum ausgestattet. 1% (1 FGS)<br />

113<br />

84%<br />

Nicht einsehbar<br />

Überfahrbar und<br />

nicht einsehbar<br />

weist einen weder physisch<br />

geschützten noch einsehbaren<br />

Warteraum auf. Die verbleiben<strong>den</strong> 15%<br />

(21 FGS) sind entweder nicht einsehbar<br />

oder nicht physisch geschützt.<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Vera Frischknecht 11


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Unfallgeschehen<br />

8<br />

6%<br />

127<br />

94%<br />

Keine Unfälle<br />

Unfälle<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Das Unfallgeschehen auf<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> in der Gemeinde<br />

Kriens beschränkt sich auf 6% (8 FGS)<br />

Übergänge. Einer davon wurde bei<br />

Roadcross gemeldet. Von <strong>den</strong><br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong>, die Unfälle<br />

aufweisen, erfüllt 1 die Sichtweiten<br />

nicht, 3 weisen kein Signal 4.11 auf,<br />

und bei weiteren ist der Warteraum<br />

nicht physisch geschützt.<br />

Massnahmen<br />

Gesamthaft gesehen, sind auf 64% (87<br />

4<br />

5 3%<br />

4%<br />

52<br />

38%<br />

10<br />

7%<br />

16<br />

12%<br />

48<br />

36%<br />

Keine Massnahmen<br />

nötig<br />

Bauliche<br />

Massnahmen<br />

Nachtsichtbarkeit<br />

anpassen<br />

Sichtfeld<br />

Mittelinsel<br />

Wegnehmen<br />

FGS) aller <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Verbesserungsmassnahmen<br />

angebracht. Dies kann entweder wegen<br />

mangelnder Nachtsichtbarkeit, wegen<br />

des Warteraums, aufgrund der<br />

Sichtweiten sein oder aber, weil sie sich<br />

in Tempo-30-Zonen befin<strong>den</strong>.<br />

Demgegenüber stehen 48 analysierte<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong>, die keine<br />

massgeben<strong>den</strong> Mängel aufweisen.<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Vera Frischknecht 12


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

3.3.2 Kantonsstrassen<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Sichtweiten<br />

Auf <strong>den</strong> Kantonsstrassen sind von <strong>den</strong><br />

3<br />

10%<br />

10<br />

33%<br />

3<br />

10%<br />

14<br />

47%<br />

Sehr gut<br />

Genügend<br />

Ungenügend mit<br />

LSA<br />

Ungenügend<br />

30 aufgenommenen<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> 80% bezüglich<br />

Sichtweiten genügend. Rechnet man<br />

die <strong>Fussgängerstreifen</strong> hin<strong>zu</strong>, die unter<br />

LSA-Steuerung stehen, erfüllen 90%<br />

die Anforderungen der SN 640 241. 3<br />

der getesteten <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

erfüllen die Vorgaben nicht.<br />

Nachtsichtbarkeit<br />

1<br />

3%<br />

44% der <strong>Fussgängerstreifen</strong> erfüllen<br />

die Anforderungen an die<br />

16<br />

53%<br />

13<br />

44%<br />

Signal 4.11 und<br />

Beleuchtung<br />

Kein Signal 4.11<br />

Keine<br />

Beleuchtung<br />

Nachtsichtbarkeit. Dagegen fällt auf,<br />

dass bei 53% der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

auf Kantonsstrassen das Signal 4.11<br />

nicht aus bei<strong>den</strong> Fahrtrichtungen<br />

sichtbar oder gar nicht vorhan<strong>den</strong> ist. 1<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> ist ohne<br />

Beleuchtung.<br />

Mittelinsel<br />

10<br />

33% Vorhan<strong>den</strong> und<br />

baulich i.o.<br />

20<br />

67%<br />

Nicht vorhan<strong>den</strong><br />

Zwei Drittel der <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf<br />

<strong>den</strong> Kantonsstrassen sind mit einer<br />

Schutzinsel versehen. Das restliche<br />

Drittel weist keine Schutzinseln auf, die<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> führen maximal<br />

über eine Fahrbahn pro Fahrtrichtung<br />

oder sind mit Lichtsignalanlage<br />

versehen.<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Vera Frischknecht 13


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Warteraum<br />

2<br />

7%<br />

4<br />

13%<br />

1<br />

3%<br />

Gut<br />

Überfahrbar<br />

Bei <strong>den</strong> geprüften <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

sind 77% (23 FGS) mit einem<br />

einsehbaren und physisch geschützten<br />

Warteraum ausgestattet. 1 Übergang<br />

weist einen weder physisch<br />

23<br />

77%<br />

Nicht einsehbar<br />

Überfahrbar und<br />

nicht einsehbar<br />

geschützten noch einsehbaren<br />

Warteraum auf. Die verbleiben<strong>den</strong> 20%<br />

sind entweder nicht einsehbar oder<br />

nicht physisch geschützt.<br />

Massnahmen<br />

Auf <strong>den</strong> Kantonsstrassen sind 46% (14<br />

11<br />

37%<br />

2<br />

7%<br />

14<br />

46%<br />

Keine Massnahmen<br />

nötig<br />

Bauliche<br />

Massnahmen<br />

Nachtsichtbarkeit<br />

FGS) der <strong>Fussgängerstreifen</strong> «gut» und<br />

brauchen somit keine<br />

Verbesserungsmassnahmen. 10% (3<br />

FGS) sollten durch bauliche<br />

Massnahmen angepasst wer<strong>den</strong>, damit<br />

3<br />

10%<br />

Sichtfeld<br />

sie <strong>den</strong> Anforderungen genügen. 37%<br />

(11 FGS) der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

müssen bezüglich der Nachtsichtbarkeit<br />

verbessert wer<strong>den</strong>. 7% (2 FGS) erfüllen<br />

die Anforderungen an Sichtweiten nicht<br />

und könnten durch Erweiterung des<br />

Sichtfelds angepasst wer<strong>den</strong>.<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Vera Frischknecht 14


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

3.3.3 Verkehrsorientierte Gemeindestrassen<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Sichtweiten<br />

Gesamthaft gesehen, erfüllen 85% (75<br />

FGS) der <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf<br />

13<br />

15%<br />

39<br />

44%<br />

Sehr gut >100m<br />

Genügend >55m<br />

verkehrsorientierten Gemeindestrassen<br />

die Mindestanforderungen an die<br />

Sichtweiten. 44% (39 FGS) weisen<br />

Sichtweiten in alle vier Blickrichtungen<br />

36<br />

41%<br />

Ungenügend


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Warteraum<br />

1<br />

1% 13<br />

15%<br />

74<br />

84%<br />

Gut<br />

Überfahrbar<br />

Nicht einsehbar<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Bei <strong>den</strong> geprüften <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

sind 74 (84%) mit einem einsehbaren<br />

und physisch geschützten Warteraum<br />

ausgestattet. Hingegen sind 15% sind<br />

nicht einsehbar, 1 (1%)<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> ist nicht physisch<br />

geschützt. Keiner der 88<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> ist weder einsehbar<br />

noch <strong>zu</strong>sätzlich nicht physisch<br />

geschützt.<br />

Massnahmen<br />

39<br />

44%<br />

3<br />

3%<br />

4<br />

5%<br />

12<br />

14%<br />

30<br />

34%<br />

Keine Massnahmen<br />

nötig<br />

Bauliche<br />

Massnahmen<br />

Nachtsichtbarkeit<br />

Sichtfeld<br />

Mittelinsel<br />

Auf <strong>den</strong> verkehrsorientierten Strassen<br />

sind bei 12 (14%) <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

bauliche Massnahmen vor<strong>zu</strong>sehen. Bei<br />

39 (44%) weiteren sind Massnahmen<br />

bezügliche der Nachtsichtbarkeit<br />

empfohlen. 34% (30 FGS) der<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> erfordern keine<br />

Massnahmen. Bei 4 (5%) Übergängen<br />

sind Massnahmen an <strong>den</strong> Mittelinseln<br />

vor<strong>zu</strong>nehmen, wohingegen bei 3 (3%)<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> das Sichtfeld<br />

an<strong>zu</strong>passen ist.<br />

3.3.4 Privatstrassen<br />

Auf Privatstrassen wur<strong>den</strong> jene <strong>Fussgängerstreifen</strong> geprüft, die sich unmittelbar vor einem Schulhaus oder<br />

einem Heim befin<strong>den</strong>. Die Heime stehen mehrheitlich auf Parzellen, die von Gemeinde- oder<br />

Kantonsstrassen umgeben sind. Deshalb wur<strong>den</strong> nur drei Übergänge auf Privatstrassen aufgenommen, alle<br />

drei sind in Tempo-30-Zonen eingegliedert. Zwei davon Streifen sind nicht mit einem Signal 4.11 ausgerüstet.<br />

Die Sichtweiten sind beim <strong>Fussgängerstreifen</strong> vor dem Schulhaus Gabeldingen nicht erfüllt, da er direkt vor<br />

der Bushaltestelle liegt. Mittelinseln sind gänzlich nicht vorhan<strong>den</strong>, die Strassenbreiten sind aber immer<br />

kleiner als 8.5m, womit das Erstellen einer Mittelinsel als nicht sinnvoll erachtet wird. <strong>Der</strong> Warteraum ist bei<br />

allen physisch geschützt.<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Vera Frischknecht 16


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

3.3.5 Tempo-30-Zonen<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

In Tempo-30-Zonen sind <strong>Fussgängerstreifen</strong> nicht <strong>zu</strong>lässig. Ausnahmen wer<strong>den</strong> gewährt bei besonderen<br />

Vortrittsbedürfnissen von Fussgängern; namentlich vor Schulen und Heimen. Dennoch sind 14<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> auf <strong>den</strong> Krienser Gemeindestrassen vorhan<strong>den</strong>.<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> vor Schulen/Heimen<br />

10<br />

71%<br />

Massnahmen<br />

10<br />

71%<br />

4<br />

29%<br />

4<br />

29%<br />

Vor Schulhaus /<br />

Heim<br />

Keinen besonderen<br />

Schutz nötig<br />

Keine<br />

Massnahmen<br />

nötig<br />

FGS Rückbauen<br />

Von <strong>den</strong> 14 sich in Tempo-30-Zonen<br />

befin<strong>den</strong><strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> sind 4<br />

(29%) unmittelbar vor Schulen oder<br />

Heimen angebracht. Von <strong>den</strong> restlichen<br />

10 wer<strong>den</strong> 3 regelmässig von Schülern<br />

und von Senioren begangen, was eine<br />

Diskussion darüber hervorrufen kann,<br />

ob an diesen Orten die<br />

Vortrittsbedürfnisse von Schülern und<br />

körperlich<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Beeinträchtigten<br />

Von <strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> in <strong>den</strong><br />

Tempo-30-Zonen ist bei keinem<br />

Übergang zwingende Massnahmen<br />

vor<strong>zu</strong>sehen. Bei 71% (10 FGS) ist ein<br />

Rückbau angebracht, da die<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> die Sicherheit nicht<br />

massgebend erhöhen.<br />

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Vera Frischknecht 17


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

3.4 Interpretation der Resultate<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Bei der Analyse war auffallend, dass nur ein Drittel, das heisst 48 <strong>Fussgängerstreifen</strong> alle Anforderungen der<br />

SN 640 241 erfüllen. Dieser Wert ist aber <strong>den</strong>noch kritisch <strong>zu</strong> hinterfragen. So wurde bei der Aufnahme der<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> viel Gewicht auf die Nachtsichtbarkeit gegeben und das Vorhan<strong>den</strong>sein des Signals 4.11,<br />

wie es die neue Norm fordern wird. Weiter fällt auf, dass die Kantonsstrassen vom Ausbaustandard her,<br />

verglichen mit <strong>den</strong> verkehrsorientierten Gemeindestrassen, besser abschnei<strong>den</strong>. Während auf <strong>den</strong><br />

Kantonsstrassen 2 von 3 <strong>Fussgängerstreifen</strong> mit Schutzinsel ausgebaut sind, sind auf verkehrsorientierten<br />

Gemeindestrassen nur 17% (15 FGS) mit Schutzinsel ausgerüstet. Hier muss aber auch vermerkt wer<strong>den</strong>,<br />

dass die Kantonsstrasse, die Luzern und Malters verbindet, mit einem DTV von 22‘100 Fahrzeugen enorm<br />

viel mehr Verkehrsaufkommen <strong>zu</strong> bewältigen hat und dem<strong>zu</strong>folge für Fussgänger mehr<br />

Sicherheitsbedürfnisse ab<strong>zu</strong>decken sind. Gerade wegen des grossen Verkehrsaufkommens auf <strong>den</strong><br />

Kantonsstrassen sind zwingend alle Sicherheitsdefizite schnellstmöglich <strong>zu</strong> beheben. Besonders wichtig sind<br />

die vier <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf der Obernaustrasse, welche weder die Mindestsichtweiten noch die Vorgaben<br />

an Nachtsichtbarkeit erfüllen (K_4, K_8, K_9, K_18).<br />

Bei der Nachtsichtbarkeit schnei<strong>den</strong> über das Gesamte gesehen die verkehrsorientierten Gemeindestrassen<br />

erheblich besser ab. Hier haben 50% der 88 überprüften <strong>Fussgängerstreifen</strong> ein Signal 4.11 sowie eine<br />

ausreichende Beleuchtung. Ihnen gegenüber stehen die Kantonsstrassen, bei welchen nur 13 (44%) der 30<br />

überprüften <strong>Fussgängerstreifen</strong> beide Kriterien der Nachtsichtbarkeitsanforderungen erfüllen. Einzig bezüglich<br />

Markierungs<strong>zu</strong>stand weisen die Gemeindestrassen mehr Defizite auf. Während auf <strong>den</strong> Kantonsstrassen alle<br />

Markierungen als «genügend» erachtet wur<strong>den</strong>, fielen bei <strong>den</strong> Gemeindestrassen gleich 6 (7%)<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> durch. Einige davon sind in der Zwischenzeit erneuert wor<strong>den</strong>. Aufgefallen ist bei <strong>den</strong><br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> auf Kantonsstrassen, dass ein Drittel (10 FGS) mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet<br />

ist. Weiter haben fast zwei Drittel (20 FGS) der die Kantonsstrassen überführen<strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> eine<br />

Schutzinsel, wobei aber nicht alle auch taktil-visuell genügend ausgestattet sind.<br />

Obwohl bei weitem nicht alle Anforderungen der Schweizer Norm für <strong>Fussgängerstreifen</strong> erfüllt sind, ist <strong>zu</strong><br />

an<strong>zu</strong>merken, dass es in <strong>den</strong> vergangen Jahren in der Gemeinde Kriens nur selten <strong>zu</strong> Fussgängerunfällen<br />

kam. Die sich unglücklicherweise trotzdem ereigneten Unfälle können jedoch nicht kausal auf die nicht<br />

erfüllten Anforderungen <strong>zu</strong>rückgeführt wer<strong>den</strong>. Im Gegenteil. Lediglich im Ausnahmefall weisen<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> mit erheblichen Defiziten auch eine Unfallstatistik auf, weshalb bei einer weiteren<br />

Betrachtung der Resultate Zusammenstössen nur bedingt Beachtung <strong>zu</strong> geben ist.<br />

Bei <strong>den</strong> überprüften <strong>Fussgängerstreifen</strong> in Tempo-30-Zonen <strong>zu</strong> bemerken, dass nur 4 der 14 Übergänge sich<br />

unmittelbar vor einem Heim oder eine Schule befin<strong>den</strong>. Da Tempo-30-Zonen siedlungsorientierte Strassen<br />

sind, dürfte als Massnahmenvorschlag folgen, die <strong>Fussgängerstreifen</strong> rück<strong>zu</strong>bauen. Dafür wird allerdings im<br />

Rahmen der baulichen Massnahmen ein deutlicherer Eingangston in die Zone gefordert, um das Strassenbild<br />

siedlungsorientiert <strong>zu</strong> gestalten.<br />

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Vera Frischknecht 18


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

3.4.1 Prioritäten der <strong>zu</strong> erneuern<strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Beim Analysieren der <strong>Fussgängerstreifen</strong> wurde hauptsächlich auf die Erfüllung der Mindestanforderungen<br />

gemäss SN 640 241 geachtet. Die <strong>Fussgängerstreifen</strong> wur<strong>den</strong> alle einzeln gemäss Lage im Strassennetz: ob<br />

die Sichtweiten gegebenenfalls reduziert wer<strong>den</strong> können, da eine Kurve einen kleinen Radius aufweist, dass<br />

sie zwingend mit einer reduzierten Geschwindigkeit befahren wer<strong>den</strong> muss; wie viel Verkehr die Strasse<br />

durchquert; in welcher Höhe sich die Frequentierung durch Fussgänger bemessen lässt. Neben allen<br />

zwingend <strong>zu</strong> erfüllen<strong>den</strong> Anforderungen wurde auch darauf geachtet, dass die gemäss der revidierten<br />

Schweizer Norm geforderte Nachtsichtbarkeit eingehalten wird.<br />

Folgende Kriterien führten <strong>zu</strong> einem Massnahmenvorschlag erster Priorität:<br />

Sichtweiten ungenügend<br />

Nachtsichtbarkeit schlecht<br />

weder Signal 4.11 noch eine Beleuchtung<br />

bauliche Massnahmen empfohlen<br />

Im Folgen<strong>den</strong> Plan, sind die 26 Streifen rot eingefärbt für welche Massnahmenvorschläge in erster Priorität<br />

empfohlen sind.<br />

Abbildung 6: In 1. Priorität <strong>zu</strong> verbessernde <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

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Vera Frischknecht 19


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Folgende Kriterien führten <strong>zu</strong> einem Massnahmenvorschlag zweiter Priorität:<br />

<br />

<br />

Nachtsichtbarkeit ungenügend und viele Fussgänger<br />

Markierungs<strong>zu</strong>stand ungenügend<br />

Folgende Kriterien führten <strong>zu</strong> einem Massnahmenvorschlag dritter Priorität:<br />

<br />

Nachtsichtbarkeit ungenügend und mittel bis wenig Fussgänger<br />

<strong>Der</strong> Schwerpunkt liegt auf <strong>den</strong> verkehrsorientierten und viel befahrenen Strassen. Gesamthaft wird für 86<br />

(64%) <strong>Fussgängerstreifen</strong> eine Massnahme empfohlen. Bei 26 (20%) <strong>Fussgängerstreifen</strong> ist die Massnahme<br />

in erster Priorität angeraten. <strong>Fussgängerstreifen</strong>, für die eine bauliche Massnahme erachtet wird, können mit<br />

<strong>den</strong> Massnahmenvorschlägen gemäss Anhang D verglichen wer<strong>den</strong>.<br />

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Vera Frischknecht 20


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

4 Sicherheits<strong>technische</strong> Empfehlungen <strong>zu</strong>m Bau und Betrieb<br />

von <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Zu Erhöhung der Sicherheit von <strong>Fussgängerstreifen</strong> bestehen unterschiedliche Praktiken. Einerseits, um die.<br />

Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker gezielt auf die Fussgänger <strong>zu</strong> lenken, anderseits durch Erhöhen des<br />

Schutzes für Fussgänger mittels baulicher Massnahmen. Bei <strong>Fussgängerstreifen</strong>, bei <strong>den</strong>en eine bauliche<br />

Massnahme empfohlen wird, ist eine mögliche Umgestaltung dem Anhang D <strong>zu</strong> entnehmen.<br />

4.1 Überblick <strong>zu</strong> möglichen Massnahmen <strong>zu</strong>r Erhöhung der Wahrnehmung<br />

eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s<br />

Zusätzliche Bo<strong>den</strong>markierung<br />

Die Strasse wird längsseits optische eingeengt durch breite Streifen. Diese farbliche Gestaltung der<br />

Strassenoberfläche (FGSO) soll die gefahrene Geschwindigkeit der Fahrzeuglenker reduzieren.<br />

Eine weitere Massnahme durch <strong>zu</strong>sätzliche Markierung sind sogenannte Haifischzähne vor dem<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong>, hier sollte aber der Schlussbericht über die Wirkung der Markierung des TCS abgewartet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Zusätzliche Beschilderung<br />

Bei <strong>Fussgängerstreifen</strong> ausserorts oder an unübersichtlichen Stellen ist zwingend das Signal 4.11<br />

an<strong>zu</strong>bringen. Dieses Signal muss aus bei<strong>den</strong> Fahrtrichtungen ersichtlich sein. Die überarbeitete Fassung der<br />

SN 640 241 fordert für alle <strong>Fussgängerstreifen</strong> die Aufrüstung mit dem Signal 4.11 <strong>zu</strong>r Gewährleistung der<br />

Nachtsichtbarkeit.<br />

Zusätzliche Signalisierung<br />

Bei hoher Frequentierung vonseiten der Fussgänger wie auch vonseiten des motorisierten Verkehrs soll das<br />

Vortrittsrecht mittels Lichtsignal geregelt wer<strong>den</strong>.<br />

Bauliche Massnahmen<br />

Am wirkungsvollsten bezüglich Erhöhung der Sicherheit eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s sind bauliche<br />

Massnahmen. Zu diesen zählen das Errichten einer Mittelinsel, die Reduktion der Strassenbreite im Bereich<br />

des <strong>Fussgängerstreifen</strong>s, um die <strong>zu</strong> querende Breite <strong>zu</strong> reduzieren oder durch die Anhebung der Fahrbahn im<br />

Bereich des <strong>Fussgängerstreifen</strong>s. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Trottoir bei Knoten, auf einer<br />

vortrittsbelasteten Strasse durchgängig <strong>zu</strong> machen.<br />

Weitere Massnahmen<br />

Um die Nachtsichtbarkeit <strong>zu</strong> gewährleisten, ist eine Beleuchtung vor<strong>zu</strong>sehen. Zudem muss das Sichtfeld frei<br />

sein, <strong>zu</strong>m Beispiel durch Schnei<strong>den</strong> von Hecke auf eine maximale Höhe von 0,6m.<br />

Wer<strong>den</strong> die Sicherheitsmassnahmen mit keiner <strong>zu</strong>sätzlichen Massnahme erfüllt, muss ein Rückbau des<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong>s erwägt wer<strong>den</strong>.<br />

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Vera Frischknecht 21


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

4.2 Empfohlene Massnahmen<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Die unter diesem Punkt aufgeführten Vorschläge wiederholen sich in <strong>den</strong> empfohlenen Massnahmen im<br />

Anhang A. Sie wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r vereinfachten Auslegung der Tabelle nachfolgend ausgearbeitet:<br />

Bauliche Massnahmen<br />

Wenn bauliche Massnahmen ratsam sind, steht dies meist mit Sichtweiten im Zusammenhang, die nicht<br />

eingehalten wer<strong>den</strong> können. Diese Fälle sind mit einem Vermerk im Anhang D aufgeführt, da für die<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> eine Massnahme ausgearbeitet wurde, welche alle Sicherheitsdefizite aufhebt.<br />

Nachtsichtbarkeit erhöhen<br />

Ist der <strong>Fussgängerstreifen</strong> in der Nacht oder bei Regen nicht genügend sichtbar, kann dies <strong>zu</strong> Unfällen<br />

führen. Darum ist darauf <strong>zu</strong> achten, dass die Beleuchtung der Norm entspricht, die Markierung gut erkennbar<br />

ist sowie ein Signal 4.11 vorhan<strong>den</strong>. Je nach <strong>Fussgängerstreifen</strong> wurde aufgelistet, welche Massnahme <strong>zu</strong><br />

wählen ist, um die Anforderungen <strong>zu</strong> erfüllen. Als Beispiel hier der <strong>Fussgängerstreifen</strong> an der Kreu<strong>zu</strong>ng von<br />

der Gallus- und der <strong>Luzerner</strong>strasse:<br />

Abbildung 7: Zustand mit abgefahrener Markierung<br />

Abbildung 8: Zustand mit neuer Markierung<br />

Lichtsignalanlage mit 24 Stun<strong>den</strong> Betrieb (24h-LSA)<br />

Ist die minimale Sichtweite nicht erfüllt und mit baulichen Massnahmen oder Änderung der Vortrittsregelung<br />

nicht <strong>zu</strong> verbessern, oder aber die Sichtweiten sind Aufgrund eines bestehen<strong>den</strong>, nicht bewegbaren Objektes,<br />

namentlich eine Hausecke im Sichtfeld ist, kann als letzte Massnahme ein 24-Stun<strong>den</strong>-Betrieb der<br />

Lichtsignalanlage gefordert wer<strong>den</strong>. Dieser Massnahmenvorschlag wird hier nur dann empfohlen, wenn<br />

bereits eine Lichtsignalanlage vorhan<strong>den</strong> ist. Die Querung der Strasse soll nur dann möglich sein, wenn der<br />

Fussgänger sich an der Anlage anmeldet.<br />

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Vera Frischknecht 22


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Schutzinsel<br />

Eine Schutzinsel soll dem Fussgänger <strong>den</strong> Schutz ermöglichen. Sie hat die Anforderungen der Norm <strong>zu</strong><br />

erfüllen und die Mindestbreite von 1,5m ist nicht <strong>zu</strong> unterschreiten. Zusätzlich soll eine Schutzinsel auch für<br />

Sehbehinderte wahrnehmbar sein, was das Errichten eines 3cm Absatzes mit sich zieht.<br />

Warteraum<br />

<strong>Der</strong> Warteraum muss für <strong>den</strong> Fahrzeuglenker einsehbar sein und soll dem Fussgänger einen physischen<br />

Schutz vor passieren<strong>den</strong> Fahrzeugen bieten. Darum ist ein Warteraum nicht überfahrbar aus<strong>zu</strong>bil<strong>den</strong> und hat<br />

nicht von Pflanzen oder Ähnlichem verdeckt sein.<br />

Sichtfeld<br />

Das Sichtfeld ermöglicht <strong>den</strong> Augenkontakt zwischen Fussgänger und Fahrzeuglenker. Deshalb ist es<br />

zwingend frei <strong>zu</strong> halten. Vornehmlich Pflanzen sollen auf eine maximale Höhe von 0,6m <strong>zu</strong>rückgeschnitten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Rückbau<br />

Befindet sich der <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf einer Strasse, die in eine Tempo-30-Zone eingebun<strong>den</strong> ist, gilt der<br />

Grundsat,z alle <strong>Fussgängerstreifen</strong> rück<strong>zu</strong>bauen. Eine Ausnahme bil<strong>den</strong> jene, die sich unmittelbar vor einem<br />

Schulhaus oder einem Heim befin<strong>den</strong>. In Tempo-30-Zonen hat der Fussgänger gegenüber dem<br />

Strassenverkehr keinen Vortritt, die reduzierte Geschwindigkeit der Fahrzeuge soll es ihm aber ermöglichen,<br />

die Strasse überall dort <strong>zu</strong> queren wo er sich sicher fühlt.<br />

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Vera Frischknecht 23


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Literaturverzeichnis<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

ASTRA. (2013). ASTRA VUGIS Überblick der Verkehrsunfälle.<br />

ASTRA, B. f. (26. März 2013). Strassenverkehr forderte 2012 mehr Verkehrstote, aber weniger<br />

Schwerverletzte. Abgerufen am 31. März 2013 von Bundesverwaltung admin.ch:<br />

http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=48290<br />

Frischknecht, V. (2013). Lokalisierung <strong>Fussgängerstreifen</strong>. Kriens.<br />

Frischknecht, V. (2013). Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung von <strong>Fussgängerstreifen</strong> - Checkliste.<br />

Kriens.<br />

Swisstraffic. (31. März 2013). Swisstraffic-Sicherheit-<strong>Fussgängerstreifen</strong>. Abgerufen am 31. März<br />

2013 von http://swisstraffic.ch/sicherheit/fussgaengerstreifen/index.php<br />

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Vera Frischknecht 24


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

5 Anhang<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

A FGS-ID mit Massnahmen im Überblick<br />

Legende<br />

1. Priorität<br />

2. Priorität<br />

3. Priorität<br />

Kantonsstrassen<br />

FGS ID<br />

Strassentyp<br />

Frequentierung<br />

Fussgänger<br />

Massnahmen<br />

K_4 HVS viel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

K_6 HVS viel<br />

Nachtsichtbarkeit erhöhen durch anbringen von Signal 4.11<br />

Poller in Warteraum, da der Warteraum überfahrbar ist, keinen physischen Schutz für <strong>den</strong><br />

Fussgänger.<br />

K_7 HVS viel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

K_8 HVS mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

K_9 HVS viel 24h-LSA, weil Sichtfeld aufgrund Hausecke nicht erhöht wer<strong>den</strong> kann<br />

K_10 HVS wenig 24h-LSA, weil Sichtfeld aufgrund Hausecke nicht erhöht wer<strong>den</strong> kann<br />

K_11 HVS viel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

K_12 HVS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

K_13 HVS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

K_18 HVS viel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

K_19 HVS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

K_21 HVS viel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

K_22 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

K_28 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

K_29 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

K_30 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

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Vera Frischknecht 25


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Verkehrsorientierte Gemeindestrassen 1<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

FGS ID<br />

Strassentyp<br />

Frequentierung<br />

Fussgänger<br />

Massnahmen<br />

G_2 VS mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

G_3 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_4 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch anbringen von Signal 4.11 und Erneuern der Markierung<br />

G_5 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch anbringen von Signal 4.11 und Erneuern der Markierung<br />

G_6 VS viel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_10 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_11 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_12 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_13 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11, <strong>zu</strong>dem ist die Mittelinsel nicht<br />

visuell-taktil wahrnehmbar. Vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

G_14 VS mittel Sichtweiten können nicht eingehalten wer<strong>den</strong>, darum Empfehlung 24h-LSA<br />

G_15 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch anbringen von Signal 4.11 und einer Beleuchtung<br />

G_33 VS viel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_34 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_35 VS mittel <strong>Der</strong> Schutzraum in der Mitte der Kreu<strong>zu</strong>ngen ist unübersichtlich. Die Schutzinsel sollte erhöht<br />

wer<strong>den</strong><br />

G_62 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen einer Beleuchtung<br />

G_64 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11 und einer Beleuchtung<br />

G_65 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen einer Beleuchtung<br />

G_66 VS wenig Mittelinsel erfüllt die Anforderungen nicht, sie sollte breiter ausgeführte wer<strong>den</strong><br />

G_68 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_69 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_70 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_71 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_72 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_73 VS wenig Mittelinsel erfüllt die Anforderungen nicht, sollte breiter ausgeführte wer<strong>den</strong><br />

G_74 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_75 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_82 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_99 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_100 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Erneuern der Markierung<br />

G_101 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11 und Erneuern der Markierung<br />

G_102 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

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Vera Frischknecht 26


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Verkehrsorientierte Gemeindestrassen 2<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

FGS ID<br />

Strassentyp<br />

Frequentierung<br />

Fussgänger<br />

Massnahmen<br />

G_1 ES mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen Signal 4.11<br />

G_17 ES mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

G_22 ES mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

Sichtfeld frei halten durch Schnei<strong>den</strong> der Hecke<br />

G_23 ES wenig Sichtfeld frei halten durch Schnei<strong>den</strong> der Hecke<br />

G_27 ES wenig Parkfeld entfernen, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

G_30 ES mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

G_31 ES mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_32 ES wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11 und einer Beleuchtung<br />

G_37 ES wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Erneuern der Markierung<br />

G_38 ES mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

G_42 ES mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen einer Beleuchtung<br />

G_43 ES mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Erneuern der Markierung<br />

G_48 ES wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11 und einer Beleuchtung<br />

G_49 ES mittel Mittelinsel verbreiten um Anforderungen <strong>zu</strong> erfüllen<br />

G_50 ES wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen einer Beleuchtung<br />

G_54 ES wenig baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

G_55 ES wenig baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

G_76 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen einer Beleuchtung<br />

G_78 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

G_84 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen einer Beleuchtung<br />

G_85 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen einer Beleuchtung<br />

G_87 VS mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

G_88 VS mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

G_92 ES mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

G_94 VS viel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

G_98 VS mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

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Vera Frischknecht 27


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Tempo-30-Zonen<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

FGS ID<br />

Strassentyp<br />

Frequentierung<br />

Fussgänger<br />

Massnahmen<br />

G_18 ES wenig Rückbau<br />

G_19 ES wenig Rückbau<br />

G_20 ES wenig Rückbau<br />

G_21 ES mittel Rückbau<br />

G_89 VS mittel Rückbau<br />

G_90 ES mittel Rückbau<br />

G_93 VS mittel Rückbau<br />

G_95 ES mittel Rückbau<br />

G_96 VS mittel Rückbau<br />

G_97 VS wenig Rückbau<br />

Privatstrassen<br />

FGS ID<br />

Strassentyp<br />

Frequentierung<br />

Fussgänger<br />

Massnahmen<br />

P_1 ES mittel Baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />

P_2 ES mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

P_3 ES mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />

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Vera Frischknecht 28


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

B Bilder <strong>Fussgängerstreifen</strong> bei Tag<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 29


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 30


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 31


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 32


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 33


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 34


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 35


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 36


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 37


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 38


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 39


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 40


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 41


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 42


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 43


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 44


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 45


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 46


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

C Bilder <strong>Fussgängerstreifen</strong> nachts<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

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Vera Frischknecht 47


Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />

Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

D Bauliche Massnahmen<br />

Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />

Technischer <strong>Bericht</strong><br />

Folgend sind die Pläne mit baulichen Massnahmen angeführt. Die Karten wur<strong>den</strong> bei Raumentwicklung,<br />

Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi) bezogen und von der Autorin bearbeitet.<br />

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Vera Frischknecht 48

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