Der technische Bericht zu den Fussgängerstreifen - Neue Luzerner ...
Der technische Bericht zu den Fussgängerstreifen - Neue Luzerner ...
Der technische Bericht zu den Fussgängerstreifen - Neue Luzerner ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Hochschule Luzern<br />
Technik & Architektur<br />
Technikumstrasse 21<br />
6048 Horw<br />
Abteilung Bautechnik, Verkehrstechnik<br />
BACHELOR-DIPLOMARBEIT 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Analyse der <strong>Fussgängerstreifen</strong> in der Gemeinde Kriens LU<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Dozent:<br />
Experte:<br />
Diplomandin:<br />
Wirtschaftspartner:<br />
Patrick Eberling, dipl. Ing. ETH, Luzern<br />
Matthias Senn, dipl. Ing. ETH/SIA, Kriens<br />
Vera Frischknecht<br />
Josef-Schryberstr. 2<br />
6010 Kriens<br />
v-frischknecht@hotmail.com<br />
Gemeinde Kriens, Daniel Burkhart<br />
Beratungsstelle für Unfallverhütung, Patrick Eberling<br />
Horw, 5. Juni 2013
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig angefertigt und keine anderen als die<br />
angegebenen Hilfsmittel verwendet habe. Sämtliche verwendete Textausschnitte, Zitate oder Inhalte<br />
anderer Verfasser wur<strong>den</strong> ausdrücklich als solche gekennzeichnet.<br />
Horw, 5.Juni 2013
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Inhalt<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
1 EINLEITUNG ............................................................................................................................. 3<br />
1.1 Ausgangslage .......................................................................................................................... 3<br />
1.2 Grundlagen ............................................................................................................................. 3<br />
1.3 Zielset<strong>zu</strong>ng.............................................................................................................................. 4<br />
2 THEORETISCHER HINTERGRUND VON FUSSGÄNGERSTREIFEN .......................... 5<br />
2.1 Historische und rechtliche Entwicklung ................................................................................. 5<br />
2.2 Rechtliche Anforderungen an einen <strong>Fussgängerstreifen</strong> ........................................................ 6<br />
2.3 Fazit der Literaturstudie .......................................................................................................... 8<br />
3 SICHERHEITSTECHNISCHE ANALYSE DER FUSSGÄNGERSTREIFEN ................... 9<br />
3.1 Auswahl und Abgren<strong>zu</strong>ng der <strong>Fussgängerstreifen</strong> ................................................................. 9<br />
3.2 Aufnahme der <strong>Fussgängerstreifen</strong> ........................................................................................ 10<br />
3.3 Resultate ............................................................................................................................... 10<br />
3.3.1 Übersicht aller <strong>Fussgängerstreifen</strong> ................................................................................ 10<br />
3.3.2 Kantonsstrassen ............................................................................................................. 13<br />
3.3.3 Verkehrsorientierte Gemeindestrassen .......................................................................... 15<br />
3.3.4 Privatstrassen ................................................................................................................. 16<br />
3.3.5 Tempo-30-Zonen ........................................................................................................... 17<br />
3.4 Interpretation der Resultate .................................................................................................. 18<br />
3.4.1 Prioritäten der <strong>zu</strong> erneuern<strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> ....................................................... 19<br />
4 SICHERHEITSTECHNISCHE EMPFEHLUNGEN ZUM BAU UND BETRIEB VON<br />
FUSSGÄNGERSTREIFEN.............................................................................................................. 21<br />
4.1 Überblick <strong>zu</strong> möglichen Massnahmen <strong>zu</strong>r Erhöhung der Wahrnehmung eines<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong>s ......................................................................................................................... 21<br />
4.2 Empfohlene Massnahmen ..................................................................................................... 22<br />
LITERATURVERZEICHNIS ......................................................................................................... 24<br />
5 ANHANG ................................................................................................................................... 25<br />
A FGS-ID mit Massnahmen im Überblick ..................................................................................... 25<br />
B Bilder <strong>Fussgängerstreifen</strong> bei Tag ............................................................................................... 29<br />
C Bilder <strong>Fussgängerstreifen</strong> nachts ................................................................................................. 47<br />
D Bauliche Massnahmen ................................................................................................................. 48<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 1
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Abbildung 1: Entwicklung Personenunfälle auf Schweizer <strong>Fussgängerstreifen</strong> .................................. 5<br />
Abbildung 2: Minimale Sichtweiten SN 640 241 ................................................................................. 6<br />
Abbildung 3: Minimale Sichtweite bei vortrittsbelasteten Kurven ....................................................... 6<br />
Abbildung 4: Beurteilungsverfahren <strong>zu</strong>r Anordnung eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s nach SN 640 241 ..... 7<br />
Abbildung 5: Plan Kriens mit Strassenverhältnissen und Schulen/Heime ........................................... 9<br />
Abbildung 6: In 1. Priorität <strong>zu</strong> verbessernde <strong>Fussgängerstreifen</strong> ....................................................... 19<br />
Abbildung 7: Zustand mit abgefahrener Markierung .......................................................................... 22<br />
Abbildung 8: Zustand mit neuer Markierung ...................................................................................... 22<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 2
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
1 Einleitung<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
1.1 Ausgangslage<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> ermöglichen <strong>den</strong> Fussgängern das sichere und vortrittsberechtigte Queren der Strasse.<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> signalisieren eine Sicherheit, welche nicht vorhan<strong>den</strong> ist, wenn sie nicht <strong>den</strong> baulichen<br />
Anforderungen entsprechen. Dass diese Scheinsicherheit ein Problem darstellt, zeigt die Anzahl Unfälle pro<br />
Jahr, die auf Schweizer <strong>Fussgängerstreifen</strong> geschehen. Da in <strong>den</strong> letzten Jahren die Diskussion über die<br />
Sicherheitsanforderungen an <strong>Fussgängerstreifen</strong> <strong>zu</strong>genommen hat, vor allem auch nach <strong>den</strong> 28 auf<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> getöteten Personen im Jahr 2011, stieg mitunter auch das Interesse der Bevölkerung,<br />
bestehende <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf Sicherheitsanforderungen <strong>zu</strong> überprüfen. In Kriens sind etwas mehr als<br />
230 <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf Kantons-, Gemeinde- wie auch auf Privatstrassen vorhan<strong>den</strong>. Die<br />
Kantonsstrasse, welche Luzern und Malters verbindet, weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV)<br />
von 22'100 auf. Da Kriens neben vielen Schulhäusern und Kindergärten auch diverse Heime verzeichnet, sind<br />
die Sicherheitsanforderungen für die besonderen Schutzes bedürftigen Senioren, Schüler und Behinderten<br />
unantastbar. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Überprüfung einer eingeschränkten Anzahl<br />
bestehender <strong>Fussgängerstreifen</strong> sowie der Ausarbeitung von Massnamenvorschlägen <strong>zu</strong>r Verbesserung der<br />
Sicherheit für Fussgänger innerhalb der Gemeinde Kriens. <strong>Der</strong> Schwerpunkt wird auf die Gemeindestrassen<br />
gelegt.<br />
1.2 Grundlagen<br />
Folgende Grundlagen stan<strong>den</strong> für die Diplomarbeit <strong>zu</strong>r Verfügung:<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.12.1958<br />
Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13.11.1962<br />
Signalisationsverordnung (SSV) vom 05.09.1979<br />
Tiefbauamt Kanton Luzern<br />
- Liste mit vorhan<strong>den</strong>er <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf Kantonsstrasse in Kriens<br />
Gemeinde Kriens<br />
Unfallstatistik auf <strong>Fussgängerstreifen</strong> in Kriens vom 01.01.2007 bis 31.12.2011<br />
Kommunales Strassennetz Gemeinde Kriens<br />
Signalisationskataster <strong>Fussgängerstreifen</strong> in Kriens<br />
Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute<br />
- VSS SN 640 241 Fussgängerverkehr<br />
- VSS SN 640 090 Projektierung, Grundlagen Sichtweiten<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 3
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)<br />
- Checkliste <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
- Empfehlungen <strong>zu</strong> verkehrs<strong>technische</strong>n Massnahmen; Anordnung Fahrbahnhaltestelle und<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
- Verkehrs<strong>technische</strong> Anforderungen an <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Roadcross Schweiz<br />
- Liste gemeldeter <strong>Fussgängerstreifen</strong> in der Gemeinde Kriens<br />
Hochschule Luzern:<br />
- Vorlesungsunterlagen (P. Eberling)<br />
Diverse Checklisten:<br />
- VSS SN 640 241<br />
- bfu<br />
- Touring Club Schweiz (TCS)<br />
- Swisstraffic<br />
- Tiefbauamt Stadt Luzern<br />
- Tiefbauamt Kanton Bern<br />
- Tiefbauamt Kanton St. Gallen<br />
- Tiefbauamt Kanton Aargau<br />
1.3 Zielset<strong>zu</strong>ng<br />
Im Kanton Luzern fehlen generell Untersuchungen, welche die bestehen<strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf<br />
sicherheits<strong>technische</strong> Anforderungen überprüfen. Die vorliegende Bachelor-Diplomarbeit soll darüber<br />
Aufschluss geben, wie weit die <strong>Fussgängerstreifen</strong> in Kriens die Anforderungen der VSS-Norm erfüllen, aber<br />
auch erweiterte Kriterien für eine sichere Querung der Strasse für Fussgänger aufzeigen. Dafür wer<strong>den</strong> die<br />
Fussgängersteifen anhand der erarbeiteten Checkliste geprüft, die Ergebnisse ausgewertet und<br />
Massnahmenvorschläge für <strong>Fussgängerstreifen</strong>, welche die Anforderungen nicht erfüllen, ausgearbeitet.<br />
Zudem wur<strong>den</strong> die Übergänge mit <strong>den</strong> Unfallstatistiken der vergangenen fünf Jahre abgeglichen. Da durch<br />
Kriens eine stark befahrene Kantonsstrasse führt und der Ort <strong>zu</strong>dem viel Pendelverkehr aufweist, der<br />
während der Spitzenzeiten die Gemeindestrassen passiert, ist <strong>den</strong> hochfrequentierten Strassen besondere<br />
Aufmerksamkeit gegeben wor<strong>den</strong>.<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 4
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
2 Theoretischer Hintergrund von <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
2.1 Historische und rechtliche Entwicklung<br />
Im Juni 1994 trat die neue Vortrittsregelung auf <strong>Fussgängerstreifen</strong> in Kraft. Seither steht in der<br />
Verkehrsregelverordnung (VRV): «Auf <strong>Fussgängerstreifen</strong> ohne Verkehrsregelung haben die Fussgänger <strong>den</strong><br />
Vortritt, ausser gegenüber der Strassenbahn. Sie dürfen jedoch vom Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen,<br />
wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte.» Zuvor mussten<br />
Fussgänger ihre Absicht die Strasse <strong>zu</strong> queren mit einem Handzeichen kundtun.<br />
Obwohl die Fussgänger auf <strong>Fussgängerstreifen</strong> vortrittsberechtigt sind, sterben pro Jahr durchschnittlich 24<br />
Personen auf Schweizer <strong>Fussgängerstreifen</strong>. Diese Zahl ist verhältnismässig hoch, da die <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
einen kleinen Teil des Strassennetzes ausmachen.<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
Total<br />
Getötete<br />
Schwerverletzte<br />
Leichtverletzte<br />
200<br />
0<br />
2012 2011 2010 2009 2008 2007<br />
Abbildung 1: Entwicklung Personenunfälle auf Schweizer <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
In der Gemeinde Kriens kam es in <strong>den</strong> letzten fünf Jahren <strong>zu</strong> 13 bei der Polizei gemeldeten<br />
Fussgängerunfällen. 2 Unfälle hatten Schwerverletzte <strong>zu</strong>r Folge. (ASTRA, 2013)<br />
Im Jahr 2000 wurde die Schweizer Norm 640 241 Fussgängerverkehr heraus, welche die<br />
Sicherheitsanforderungen für <strong>Fussgängerstreifen</strong> regelt. Diese Norm ist derzeit in Überarbeitung weil unter<br />
anderem die Sichtweitenverhältnisse noch aus der Zeit stammen, als Fussgänger auf dem<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> keinen Vortritt gegenüber dem Strassenverkehr hatten.<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 5
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
2.2 Rechtliche Anforderungen an einen <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Die SN 640 241 regelt die Anforderungen die ein <strong>Fussgängerstreifen</strong> zwingend <strong>zu</strong> erfüllen hat.<br />
Sichtweiten<br />
Sichtweiten wer<strong>den</strong> 0,5m von der Fahrbahn <strong>zu</strong>rückversetzt in beide Richtungen gemessen, dabei ist <strong>zu</strong><br />
beachten, dass das gesamte Sichtfeld von 0,6m bis 3m frei ist. Es sind Sichtweiten von mehr als 100m<br />
an<strong>zu</strong>streben, zwingend müssen aber die minimalen Sichtweiten der SN 640 241 eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />
Abbildung 2: Minimale Sichtweiten SN 640 241<br />
Es wird unterschie<strong>den</strong> zwischen <strong>Fussgängerstreifen</strong> mit und ohne Schutzinsel. Bei <strong>Fussgängerstreifen</strong> mit<br />
Schutzinsel sind die Sichtweiten nach rechts jeweils von der Mittelinsel aus <strong>zu</strong> messen. Vertiefte<br />
Informationen <strong>zu</strong> Sichtweiten können der SN 640 241 entnehmen wer<strong>den</strong>.<br />
Bei vortrittsbelasteten Kurven oder Einmündungen<br />
kann je nach dem Winkel, <strong>den</strong> die verbun<strong>den</strong>en<br />
Strassen untereinander aufweisen, mit einer reduziert<br />
gefahrenen Geschwindigkeit gerechnet wer<strong>den</strong>, folglich<br />
ist die minimale Sichtweite reduziert. Bei einem<br />
Vred≈20km/h kann von einer minimalen Sichtweite von<br />
15m ausgegangen wer<strong>den</strong>.<br />
Abbildung 3: Minimale Sichtweite bei vortrittsbelasteten Kurven<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 6
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Beleuchtung<br />
Eine gute öffentliche Beleuchtung, allenfalls ergänzt durch eine Zusatzbeleuchtung, soll nachts die Sicherheit<br />
gewährleisten. Die SN 640 241 fordert neben einer allgemeinen Beleuchtung des <strong>Fussgängerstreifen</strong>s <strong>zu</strong>r<br />
klaren Erkennung eines Fussgängers auch eine genügend grosse Beleuchtungsstärke.<br />
Fussgänger Schutzinsel vorhan<strong>den</strong><br />
Schutzinseln erhöhen die Sicherheit für die Fussgänger erheblich. Eine Schutzinsel muss eine Mindestbreite<br />
von 1.5m aufweisen, bei leichtem Zweiradverkehr der <strong>den</strong> Streifen quert, 2,0m.<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> führt maximal über einen Fahrstrei fen pro Richtung<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> dürfen maximal über einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung führen, ausser die Übergänge<br />
sind mit Lichtsignalanlagen geregelt oder sie führen über vortrittsbelastete Einmündungen.<br />
Fussgängerfrequenzen entsprechen VSS SN 640 241<br />
Die Anordnung eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s ist nicht immer angebracht. Unten stehendes Diagramm zeigt <strong>den</strong><br />
Zusammenhang zwischen Fussgängern und Fahrzeugen, die stündlich eine Querstelle passieren. Bei<br />
weniger als 50 Fussgängern pro Stunde empfiehlt sich generell, von der Planung eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s<br />
ab<strong>zu</strong>sehen. Passieren dagegen mehr als 300 Fahrzeuge und mehr als 50 Fussgänger pro Stunde die Stelle,<br />
ist das Anordnen eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s ratsam. Ist das Verkehrsaufkommen grösser als 600 Fahrzeuge<br />
und 300 Fussgänger pro Stunde, ist eine Lichtsignalanlage (LSA) an<strong>zu</strong>ordnen.<br />
Abbildung 4: Beurteilungsverfahren <strong>zu</strong>r Anordnung eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s nach SN 640 241<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 7
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Anordnung Signal 4.11<br />
Zur besseren Erkennbarkeit empfiehlt sich <strong>Fussgängerstreifen</strong> mit dem Signal 4.11 «Standort eines<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong>s» <strong>zu</strong> kennzeichnen. Das Signal muss aus bei<strong>den</strong> Fahrtrichtungen erkennbar sein.<br />
Warteraum<br />
Warteräume dienen dem Schutz des Fussgängers. Sie weisen eine mindesttiefe von 1,2m auf, sind nicht<br />
befahrbar und einsehbar aus<strong>zu</strong>bil<strong>den</strong>. Idealerweise ist vom gesamten Warteraum die minimalen<br />
Anhaltesichtweite <strong>zu</strong> überblicken.<br />
2.3 Fazit der Literaturstudie<br />
Sicherheitstechnisch haben <strong>Fussgängerstreifen</strong> neben diversen zwingend <strong>zu</strong> beachten<strong>den</strong> Aspekten auch<br />
viele erst in zweiter Priorität <strong>zu</strong> behandelnde Anforderungen. Diese sollten <strong>den</strong>noch nicht vergessen wer<strong>den</strong>,<br />
da sie für die Auswertung der Qualität eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s ausschlaggebend sein können. Weiter gilt<br />
es, <strong>zu</strong> unterschei<strong>den</strong>, ob sich der <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf verkehrs- oder auf siedlungsorientierten Strassen<br />
befindet, da bei Letzteren mit dem 50/30-Konzept die Aufhebung aller <strong>Fussgängerstreifen</strong> gefordert wird mit<br />
Ausnahme von Querstellen für besonders vortrittsbedürftige Menschen, namentlich vor Schulen und Heimen.<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 8
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
3 Sicherheits<strong>technische</strong> Analyse der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
3.1 Auswahl und Abgren<strong>zu</strong>ng der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Da nicht alle 230 <strong>Fussgängerstreifen</strong>, die sich auf Krienser Strassen befin<strong>den</strong><strong>den</strong> im Rahmen dieser<br />
Bachelorarbeit detailliert geprüft wer<strong>den</strong> konnten, wur<strong>den</strong> einige Abgren<strong>zu</strong>ngen vorgenommen. Überprüft<br />
wur<strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf Kantonsstrassen, verkehrs- sowie siedlungsorientierten Gemeindestrassen<br />
und solche, die sich unmittelbar vor Schulen oder Heimen befin<strong>den</strong>. Eine lokale Einschränkung wurde durch<br />
Weglassen des <strong>zu</strong>r Gemeinde Kriens gehören<strong>den</strong> Teils Obernau vorgenommen. Die folgende Karte zeigt die<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> auf jenen Strassen auf, die überprüft wur<strong>den</strong>. Detaillierte Angaben <strong>zu</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
welche in die Aufzeichnung aufgenommen wur<strong>den</strong>, sind dem Dokument Lokalisierung <strong>Fussgängerstreifen</strong> <strong>zu</strong><br />
entnehmen.<br />
Abbildung 5: Plan Kriens mit Strassenverhältnissen und Schulen/Heime<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 9
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
3.2 Aufnahme der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Die <strong>Fussgängerstreifen</strong> wur<strong>den</strong> alle vor Ort, mittels der im Rahmen dieser Bachelorarbeit erstellten Checkliste<br />
erfasst und mit einem Foto dokumentiert. Da das Kriterium bezüglich Nachtsichtbarkeit unter anderem eine<br />
Beleuchtung im Umkreis von 10m war, wurde Stichprobenmässig einzelne <strong>Fussgängerstreifen</strong> <strong>zu</strong>sätzlich<br />
abgelichtet. Es ist weiter an<strong>zu</strong>merken, dass bezüglich des Kriteriums Markierungs<strong>zu</strong>stand der<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> keine Verantwortung übernommen wer<strong>den</strong> kann, da in der Zeit der Analyse<br />
Markierungserneuerungen vorgenommen wur<strong>den</strong>.<br />
3.3 Resultate<br />
Die Analyse der <strong>Fussgängerstreifen</strong> wurde unterschiedlich vorgenommen: einerseits als Totale über alle<br />
Strassentypen und Strassenkategorien, andererseits jeweils für die Kantons-, Gemeinde- sowie<br />
Privatstrassen. Und in einer letzten Untersuchung wur<strong>den</strong> die Übergänge in Tempo-30-Zonen geprüft. In<br />
Tempo-30-Zonen sind <strong>Fussgängerstreifen</strong> nur vorgegeben, wenn Benutzergruppen, die besonderen Schutzes<br />
bedürfen, eine vortrittsberechtigte Schutzmassnahme benötigen. Die Massnahmenvorschläge, welche für die<br />
Erfüllung der massgeben<strong>den</strong> Kriterien ein<strong>zu</strong>halten sind, sowie die <strong>Fussgängerstreifen</strong>, die in erster Priorität <strong>zu</strong><br />
behandeln sind, wer<strong>den</strong> im Anhang A aufgeführt.<br />
3.3.1 Übersicht aller <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Total wur<strong>den</strong> 135 <strong>Fussgängerstreifen</strong> in die Analyse aufgenommen. Nachfolgend wer<strong>den</strong> die<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> in Be<strong>zu</strong>g auf die jeweiligen Strassentypen ausgewertet.<br />
Sichtweiten<br />
84% (114 FGS) aller<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> erfüllen die<br />
53<br />
39%<br />
21<br />
16%<br />
61<br />
45%<br />
Sehr gut >100m<br />
Genügend >55m<br />
Ungenügend
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Nachtsichtbarkeit<br />
Mittelinsel<br />
8<br />
6%<br />
52<br />
38%<br />
93<br />
69%<br />
9<br />
7%<br />
6<br />
4%<br />
36<br />
27%<br />
66<br />
49%<br />
Signal 4.11 und<br />
Beleuchtung<br />
Kein Signal 4.11<br />
Keine Beleuchtung<br />
Weder Signal 4.11<br />
noch Beleuchtung<br />
Vorhan<strong>den</strong> und<br />
baulich i.o.<br />
Nicht vorhan<strong>den</strong><br />
Vorhan<strong>den</strong> und<br />
baulich nicht i.o.<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Bei der Nachtsichtbarkeit schnei<strong>den</strong><br />
49% (66 FGS) aller <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
mit «gut» ab, da sie sowohl das Signal<br />
4.11 wie auch eine Beleuchtung<br />
aufweisen. Die restlichen 51% (69<br />
FGS) haben Defizite was die<br />
Nachtsichtbarkeit angeht.<br />
An 38% (52 FGS) der<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> besteht kein Signal<br />
4.11, oder es ist nicht aus bei<strong>den</strong><br />
Fahrtrichtungen sichtbar. 7% (9 FGS)<br />
weisen weder eine Beleuchtung noch<br />
ein Signal 4.11 auf. 6% (8 FGS) weisen<br />
keine Beleuchtung auf.<br />
Von <strong>den</strong> aufgenommenen<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> sind 31% (36 FGS)<br />
mit einer Mittelinsel gebaut, davon<br />
genügen 4% (6 FGS) <strong>den</strong> baulichen<br />
Standards nicht. An fast 70% (93 FGS)<br />
der <strong>Fussgängerstreifen</strong> bestehen keine<br />
Mittelinseln. Es gibt keine Strasse mit<br />
mehr als eine Spur pro Fahrtrichtung,<br />
die keine Mittelinsel oder LSA aufweist.<br />
Warteraum<br />
1<br />
1%<br />
19<br />
14%<br />
2<br />
1%<br />
Gut<br />
Überfahrbar<br />
Bei <strong>den</strong> geprüften <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
sind 84% (113 FGS) mit einem<br />
einsehbaren und physisch geschützten<br />
Warteraum ausgestattet. 1% (1 FGS)<br />
113<br />
84%<br />
Nicht einsehbar<br />
Überfahrbar und<br />
nicht einsehbar<br />
weist einen weder physisch<br />
geschützten noch einsehbaren<br />
Warteraum auf. Die verbleiben<strong>den</strong> 15%<br />
(21 FGS) sind entweder nicht einsehbar<br />
oder nicht physisch geschützt.<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 11
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Unfallgeschehen<br />
8<br />
6%<br />
127<br />
94%<br />
Keine Unfälle<br />
Unfälle<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Das Unfallgeschehen auf<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> in der Gemeinde<br />
Kriens beschränkt sich auf 6% (8 FGS)<br />
Übergänge. Einer davon wurde bei<br />
Roadcross gemeldet. Von <strong>den</strong><br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong>, die Unfälle<br />
aufweisen, erfüllt 1 die Sichtweiten<br />
nicht, 3 weisen kein Signal 4.11 auf,<br />
und bei weiteren ist der Warteraum<br />
nicht physisch geschützt.<br />
Massnahmen<br />
Gesamthaft gesehen, sind auf 64% (87<br />
4<br />
5 3%<br />
4%<br />
52<br />
38%<br />
10<br />
7%<br />
16<br />
12%<br />
48<br />
36%<br />
Keine Massnahmen<br />
nötig<br />
Bauliche<br />
Massnahmen<br />
Nachtsichtbarkeit<br />
anpassen<br />
Sichtfeld<br />
Mittelinsel<br />
Wegnehmen<br />
FGS) aller <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Verbesserungsmassnahmen<br />
angebracht. Dies kann entweder wegen<br />
mangelnder Nachtsichtbarkeit, wegen<br />
des Warteraums, aufgrund der<br />
Sichtweiten sein oder aber, weil sie sich<br />
in Tempo-30-Zonen befin<strong>den</strong>.<br />
Demgegenüber stehen 48 analysierte<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong>, die keine<br />
massgeben<strong>den</strong> Mängel aufweisen.<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 12
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
3.3.2 Kantonsstrassen<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Sichtweiten<br />
Auf <strong>den</strong> Kantonsstrassen sind von <strong>den</strong><br />
3<br />
10%<br />
10<br />
33%<br />
3<br />
10%<br />
14<br />
47%<br />
Sehr gut<br />
Genügend<br />
Ungenügend mit<br />
LSA<br />
Ungenügend<br />
30 aufgenommenen<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> 80% bezüglich<br />
Sichtweiten genügend. Rechnet man<br />
die <strong>Fussgängerstreifen</strong> hin<strong>zu</strong>, die unter<br />
LSA-Steuerung stehen, erfüllen 90%<br />
die Anforderungen der SN 640 241. 3<br />
der getesteten <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
erfüllen die Vorgaben nicht.<br />
Nachtsichtbarkeit<br />
1<br />
3%<br />
44% der <strong>Fussgängerstreifen</strong> erfüllen<br />
die Anforderungen an die<br />
16<br />
53%<br />
13<br />
44%<br />
Signal 4.11 und<br />
Beleuchtung<br />
Kein Signal 4.11<br />
Keine<br />
Beleuchtung<br />
Nachtsichtbarkeit. Dagegen fällt auf,<br />
dass bei 53% der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
auf Kantonsstrassen das Signal 4.11<br />
nicht aus bei<strong>den</strong> Fahrtrichtungen<br />
sichtbar oder gar nicht vorhan<strong>den</strong> ist. 1<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> ist ohne<br />
Beleuchtung.<br />
Mittelinsel<br />
10<br />
33% Vorhan<strong>den</strong> und<br />
baulich i.o.<br />
20<br />
67%<br />
Nicht vorhan<strong>den</strong><br />
Zwei Drittel der <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf<br />
<strong>den</strong> Kantonsstrassen sind mit einer<br />
Schutzinsel versehen. Das restliche<br />
Drittel weist keine Schutzinseln auf, die<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> führen maximal<br />
über eine Fahrbahn pro Fahrtrichtung<br />
oder sind mit Lichtsignalanlage<br />
versehen.<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 13
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Warteraum<br />
2<br />
7%<br />
4<br />
13%<br />
1<br />
3%<br />
Gut<br />
Überfahrbar<br />
Bei <strong>den</strong> geprüften <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
sind 77% (23 FGS) mit einem<br />
einsehbaren und physisch geschützten<br />
Warteraum ausgestattet. 1 Übergang<br />
weist einen weder physisch<br />
23<br />
77%<br />
Nicht einsehbar<br />
Überfahrbar und<br />
nicht einsehbar<br />
geschützten noch einsehbaren<br />
Warteraum auf. Die verbleiben<strong>den</strong> 20%<br />
sind entweder nicht einsehbar oder<br />
nicht physisch geschützt.<br />
Massnahmen<br />
Auf <strong>den</strong> Kantonsstrassen sind 46% (14<br />
11<br />
37%<br />
2<br />
7%<br />
14<br />
46%<br />
Keine Massnahmen<br />
nötig<br />
Bauliche<br />
Massnahmen<br />
Nachtsichtbarkeit<br />
FGS) der <strong>Fussgängerstreifen</strong> «gut» und<br />
brauchen somit keine<br />
Verbesserungsmassnahmen. 10% (3<br />
FGS) sollten durch bauliche<br />
Massnahmen angepasst wer<strong>den</strong>, damit<br />
3<br />
10%<br />
Sichtfeld<br />
sie <strong>den</strong> Anforderungen genügen. 37%<br />
(11 FGS) der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
müssen bezüglich der Nachtsichtbarkeit<br />
verbessert wer<strong>den</strong>. 7% (2 FGS) erfüllen<br />
die Anforderungen an Sichtweiten nicht<br />
und könnten durch Erweiterung des<br />
Sichtfelds angepasst wer<strong>den</strong>.<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 14
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
3.3.3 Verkehrsorientierte Gemeindestrassen<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Sichtweiten<br />
Gesamthaft gesehen, erfüllen 85% (75<br />
FGS) der <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf<br />
13<br />
15%<br />
39<br />
44%<br />
Sehr gut >100m<br />
Genügend >55m<br />
verkehrsorientierten Gemeindestrassen<br />
die Mindestanforderungen an die<br />
Sichtweiten. 44% (39 FGS) weisen<br />
Sichtweiten in alle vier Blickrichtungen<br />
36<br />
41%<br />
Ungenügend
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Warteraum<br />
1<br />
1% 13<br />
15%<br />
74<br />
84%<br />
Gut<br />
Überfahrbar<br />
Nicht einsehbar<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Bei <strong>den</strong> geprüften <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
sind 74 (84%) mit einem einsehbaren<br />
und physisch geschützten Warteraum<br />
ausgestattet. Hingegen sind 15% sind<br />
nicht einsehbar, 1 (1%)<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> ist nicht physisch<br />
geschützt. Keiner der 88<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> ist weder einsehbar<br />
noch <strong>zu</strong>sätzlich nicht physisch<br />
geschützt.<br />
Massnahmen<br />
39<br />
44%<br />
3<br />
3%<br />
4<br />
5%<br />
12<br />
14%<br />
30<br />
34%<br />
Keine Massnahmen<br />
nötig<br />
Bauliche<br />
Massnahmen<br />
Nachtsichtbarkeit<br />
Sichtfeld<br />
Mittelinsel<br />
Auf <strong>den</strong> verkehrsorientierten Strassen<br />
sind bei 12 (14%) <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
bauliche Massnahmen vor<strong>zu</strong>sehen. Bei<br />
39 (44%) weiteren sind Massnahmen<br />
bezügliche der Nachtsichtbarkeit<br />
empfohlen. 34% (30 FGS) der<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> erfordern keine<br />
Massnahmen. Bei 4 (5%) Übergängen<br />
sind Massnahmen an <strong>den</strong> Mittelinseln<br />
vor<strong>zu</strong>nehmen, wohingegen bei 3 (3%)<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> das Sichtfeld<br />
an<strong>zu</strong>passen ist.<br />
3.3.4 Privatstrassen<br />
Auf Privatstrassen wur<strong>den</strong> jene <strong>Fussgängerstreifen</strong> geprüft, die sich unmittelbar vor einem Schulhaus oder<br />
einem Heim befin<strong>den</strong>. Die Heime stehen mehrheitlich auf Parzellen, die von Gemeinde- oder<br />
Kantonsstrassen umgeben sind. Deshalb wur<strong>den</strong> nur drei Übergänge auf Privatstrassen aufgenommen, alle<br />
drei sind in Tempo-30-Zonen eingegliedert. Zwei davon Streifen sind nicht mit einem Signal 4.11 ausgerüstet.<br />
Die Sichtweiten sind beim <strong>Fussgängerstreifen</strong> vor dem Schulhaus Gabeldingen nicht erfüllt, da er direkt vor<br />
der Bushaltestelle liegt. Mittelinseln sind gänzlich nicht vorhan<strong>den</strong>, die Strassenbreiten sind aber immer<br />
kleiner als 8.5m, womit das Erstellen einer Mittelinsel als nicht sinnvoll erachtet wird. <strong>Der</strong> Warteraum ist bei<br />
allen physisch geschützt.<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 16
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
3.3.5 Tempo-30-Zonen<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
In Tempo-30-Zonen sind <strong>Fussgängerstreifen</strong> nicht <strong>zu</strong>lässig. Ausnahmen wer<strong>den</strong> gewährt bei besonderen<br />
Vortrittsbedürfnissen von Fussgängern; namentlich vor Schulen und Heimen. Dennoch sind 14<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> auf <strong>den</strong> Krienser Gemeindestrassen vorhan<strong>den</strong>.<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> vor Schulen/Heimen<br />
10<br />
71%<br />
Massnahmen<br />
10<br />
71%<br />
4<br />
29%<br />
4<br />
29%<br />
Vor Schulhaus /<br />
Heim<br />
Keinen besonderen<br />
Schutz nötig<br />
Keine<br />
Massnahmen<br />
nötig<br />
FGS Rückbauen<br />
Von <strong>den</strong> 14 sich in Tempo-30-Zonen<br />
befin<strong>den</strong><strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> sind 4<br />
(29%) unmittelbar vor Schulen oder<br />
Heimen angebracht. Von <strong>den</strong> restlichen<br />
10 wer<strong>den</strong> 3 regelmässig von Schülern<br />
und von Senioren begangen, was eine<br />
Diskussion darüber hervorrufen kann,<br />
ob an diesen Orten die<br />
Vortrittsbedürfnisse von Schülern und<br />
körperlich<br />
berücksichtigt wer<strong>den</strong> müssen.<br />
Beeinträchtigten<br />
Von <strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> in <strong>den</strong><br />
Tempo-30-Zonen ist bei keinem<br />
Übergang zwingende Massnahmen<br />
vor<strong>zu</strong>sehen. Bei 71% (10 FGS) ist ein<br />
Rückbau angebracht, da die<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> die Sicherheit nicht<br />
massgebend erhöhen.<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 17
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
3.4 Interpretation der Resultate<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Bei der Analyse war auffallend, dass nur ein Drittel, das heisst 48 <strong>Fussgängerstreifen</strong> alle Anforderungen der<br />
SN 640 241 erfüllen. Dieser Wert ist aber <strong>den</strong>noch kritisch <strong>zu</strong> hinterfragen. So wurde bei der Aufnahme der<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> viel Gewicht auf die Nachtsichtbarkeit gegeben und das Vorhan<strong>den</strong>sein des Signals 4.11,<br />
wie es die neue Norm fordern wird. Weiter fällt auf, dass die Kantonsstrassen vom Ausbaustandard her,<br />
verglichen mit <strong>den</strong> verkehrsorientierten Gemeindestrassen, besser abschnei<strong>den</strong>. Während auf <strong>den</strong><br />
Kantonsstrassen 2 von 3 <strong>Fussgängerstreifen</strong> mit Schutzinsel ausgebaut sind, sind auf verkehrsorientierten<br />
Gemeindestrassen nur 17% (15 FGS) mit Schutzinsel ausgerüstet. Hier muss aber auch vermerkt wer<strong>den</strong>,<br />
dass die Kantonsstrasse, die Luzern und Malters verbindet, mit einem DTV von 22‘100 Fahrzeugen enorm<br />
viel mehr Verkehrsaufkommen <strong>zu</strong> bewältigen hat und dem<strong>zu</strong>folge für Fussgänger mehr<br />
Sicherheitsbedürfnisse ab<strong>zu</strong>decken sind. Gerade wegen des grossen Verkehrsaufkommens auf <strong>den</strong><br />
Kantonsstrassen sind zwingend alle Sicherheitsdefizite schnellstmöglich <strong>zu</strong> beheben. Besonders wichtig sind<br />
die vier <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf der Obernaustrasse, welche weder die Mindestsichtweiten noch die Vorgaben<br />
an Nachtsichtbarkeit erfüllen (K_4, K_8, K_9, K_18).<br />
Bei der Nachtsichtbarkeit schnei<strong>den</strong> über das Gesamte gesehen die verkehrsorientierten Gemeindestrassen<br />
erheblich besser ab. Hier haben 50% der 88 überprüften <strong>Fussgängerstreifen</strong> ein Signal 4.11 sowie eine<br />
ausreichende Beleuchtung. Ihnen gegenüber stehen die Kantonsstrassen, bei welchen nur 13 (44%) der 30<br />
überprüften <strong>Fussgängerstreifen</strong> beide Kriterien der Nachtsichtbarkeitsanforderungen erfüllen. Einzig bezüglich<br />
Markierungs<strong>zu</strong>stand weisen die Gemeindestrassen mehr Defizite auf. Während auf <strong>den</strong> Kantonsstrassen alle<br />
Markierungen als «genügend» erachtet wur<strong>den</strong>, fielen bei <strong>den</strong> Gemeindestrassen gleich 6 (7%)<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> durch. Einige davon sind in der Zwischenzeit erneuert wor<strong>den</strong>. Aufgefallen ist bei <strong>den</strong><br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> auf Kantonsstrassen, dass ein Drittel (10 FGS) mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet<br />
ist. Weiter haben fast zwei Drittel (20 FGS) der die Kantonsstrassen überführen<strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> eine<br />
Schutzinsel, wobei aber nicht alle auch taktil-visuell genügend ausgestattet sind.<br />
Obwohl bei weitem nicht alle Anforderungen der Schweizer Norm für <strong>Fussgängerstreifen</strong> erfüllt sind, ist <strong>zu</strong><br />
an<strong>zu</strong>merken, dass es in <strong>den</strong> vergangen Jahren in der Gemeinde Kriens nur selten <strong>zu</strong> Fussgängerunfällen<br />
kam. Die sich unglücklicherweise trotzdem ereigneten Unfälle können jedoch nicht kausal auf die nicht<br />
erfüllten Anforderungen <strong>zu</strong>rückgeführt wer<strong>den</strong>. Im Gegenteil. Lediglich im Ausnahmefall weisen<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> mit erheblichen Defiziten auch eine Unfallstatistik auf, weshalb bei einer weiteren<br />
Betrachtung der Resultate Zusammenstössen nur bedingt Beachtung <strong>zu</strong> geben ist.<br />
Bei <strong>den</strong> überprüften <strong>Fussgängerstreifen</strong> in Tempo-30-Zonen <strong>zu</strong> bemerken, dass nur 4 der 14 Übergänge sich<br />
unmittelbar vor einem Heim oder eine Schule befin<strong>den</strong>. Da Tempo-30-Zonen siedlungsorientierte Strassen<br />
sind, dürfte als Massnahmenvorschlag folgen, die <strong>Fussgängerstreifen</strong> rück<strong>zu</strong>bauen. Dafür wird allerdings im<br />
Rahmen der baulichen Massnahmen ein deutlicherer Eingangston in die Zone gefordert, um das Strassenbild<br />
siedlungsorientiert <strong>zu</strong> gestalten.<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 18
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
3.4.1 Prioritäten der <strong>zu</strong> erneuern<strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Beim Analysieren der <strong>Fussgängerstreifen</strong> wurde hauptsächlich auf die Erfüllung der Mindestanforderungen<br />
gemäss SN 640 241 geachtet. Die <strong>Fussgängerstreifen</strong> wur<strong>den</strong> alle einzeln gemäss Lage im Strassennetz: ob<br />
die Sichtweiten gegebenenfalls reduziert wer<strong>den</strong> können, da eine Kurve einen kleinen Radius aufweist, dass<br />
sie zwingend mit einer reduzierten Geschwindigkeit befahren wer<strong>den</strong> muss; wie viel Verkehr die Strasse<br />
durchquert; in welcher Höhe sich die Frequentierung durch Fussgänger bemessen lässt. Neben allen<br />
zwingend <strong>zu</strong> erfüllen<strong>den</strong> Anforderungen wurde auch darauf geachtet, dass die gemäss der revidierten<br />
Schweizer Norm geforderte Nachtsichtbarkeit eingehalten wird.<br />
Folgende Kriterien führten <strong>zu</strong> einem Massnahmenvorschlag erster Priorität:<br />
Sichtweiten ungenügend<br />
Nachtsichtbarkeit schlecht<br />
weder Signal 4.11 noch eine Beleuchtung<br />
bauliche Massnahmen empfohlen<br />
Im Folgen<strong>den</strong> Plan, sind die 26 Streifen rot eingefärbt für welche Massnahmenvorschläge in erster Priorität<br />
empfohlen sind.<br />
Abbildung 6: In 1. Priorität <strong>zu</strong> verbessernde <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 19
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Folgende Kriterien führten <strong>zu</strong> einem Massnahmenvorschlag zweiter Priorität:<br />
<br />
<br />
Nachtsichtbarkeit ungenügend und viele Fussgänger<br />
Markierungs<strong>zu</strong>stand ungenügend<br />
Folgende Kriterien führten <strong>zu</strong> einem Massnahmenvorschlag dritter Priorität:<br />
<br />
Nachtsichtbarkeit ungenügend und mittel bis wenig Fussgänger<br />
<strong>Der</strong> Schwerpunkt liegt auf <strong>den</strong> verkehrsorientierten und viel befahrenen Strassen. Gesamthaft wird für 86<br />
(64%) <strong>Fussgängerstreifen</strong> eine Massnahme empfohlen. Bei 26 (20%) <strong>Fussgängerstreifen</strong> ist die Massnahme<br />
in erster Priorität angeraten. <strong>Fussgängerstreifen</strong>, für die eine bauliche Massnahme erachtet wird, können mit<br />
<strong>den</strong> Massnahmenvorschlägen gemäss Anhang D verglichen wer<strong>den</strong>.<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 20
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
4 Sicherheits<strong>technische</strong> Empfehlungen <strong>zu</strong>m Bau und Betrieb<br />
von <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Zu Erhöhung der Sicherheit von <strong>Fussgängerstreifen</strong> bestehen unterschiedliche Praktiken. Einerseits, um die.<br />
Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker gezielt auf die Fussgänger <strong>zu</strong> lenken, anderseits durch Erhöhen des<br />
Schutzes für Fussgänger mittels baulicher Massnahmen. Bei <strong>Fussgängerstreifen</strong>, bei <strong>den</strong>en eine bauliche<br />
Massnahme empfohlen wird, ist eine mögliche Umgestaltung dem Anhang D <strong>zu</strong> entnehmen.<br />
4.1 Überblick <strong>zu</strong> möglichen Massnahmen <strong>zu</strong>r Erhöhung der Wahrnehmung<br />
eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s<br />
Zusätzliche Bo<strong>den</strong>markierung<br />
Die Strasse wird längsseits optische eingeengt durch breite Streifen. Diese farbliche Gestaltung der<br />
Strassenoberfläche (FGSO) soll die gefahrene Geschwindigkeit der Fahrzeuglenker reduzieren.<br />
Eine weitere Massnahme durch <strong>zu</strong>sätzliche Markierung sind sogenannte Haifischzähne vor dem<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong>, hier sollte aber der Schlussbericht über die Wirkung der Markierung des TCS abgewartet<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Zusätzliche Beschilderung<br />
Bei <strong>Fussgängerstreifen</strong> ausserorts oder an unübersichtlichen Stellen ist zwingend das Signal 4.11<br />
an<strong>zu</strong>bringen. Dieses Signal muss aus bei<strong>den</strong> Fahrtrichtungen ersichtlich sein. Die überarbeitete Fassung der<br />
SN 640 241 fordert für alle <strong>Fussgängerstreifen</strong> die Aufrüstung mit dem Signal 4.11 <strong>zu</strong>r Gewährleistung der<br />
Nachtsichtbarkeit.<br />
Zusätzliche Signalisierung<br />
Bei hoher Frequentierung vonseiten der Fussgänger wie auch vonseiten des motorisierten Verkehrs soll das<br />
Vortrittsrecht mittels Lichtsignal geregelt wer<strong>den</strong>.<br />
Bauliche Massnahmen<br />
Am wirkungsvollsten bezüglich Erhöhung der Sicherheit eines <strong>Fussgängerstreifen</strong>s sind bauliche<br />
Massnahmen. Zu diesen zählen das Errichten einer Mittelinsel, die Reduktion der Strassenbreite im Bereich<br />
des <strong>Fussgängerstreifen</strong>s, um die <strong>zu</strong> querende Breite <strong>zu</strong> reduzieren oder durch die Anhebung der Fahrbahn im<br />
Bereich des <strong>Fussgängerstreifen</strong>s. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Trottoir bei Knoten, auf einer<br />
vortrittsbelasteten Strasse durchgängig <strong>zu</strong> machen.<br />
Weitere Massnahmen<br />
Um die Nachtsichtbarkeit <strong>zu</strong> gewährleisten, ist eine Beleuchtung vor<strong>zu</strong>sehen. Zudem muss das Sichtfeld frei<br />
sein, <strong>zu</strong>m Beispiel durch Schnei<strong>den</strong> von Hecke auf eine maximale Höhe von 0,6m.<br />
Wer<strong>den</strong> die Sicherheitsmassnahmen mit keiner <strong>zu</strong>sätzlichen Massnahme erfüllt, muss ein Rückbau des<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong>s erwägt wer<strong>den</strong>.<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 21
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
4.2 Empfohlene Massnahmen<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Die unter diesem Punkt aufgeführten Vorschläge wiederholen sich in <strong>den</strong> empfohlenen Massnahmen im<br />
Anhang A. Sie wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r vereinfachten Auslegung der Tabelle nachfolgend ausgearbeitet:<br />
Bauliche Massnahmen<br />
Wenn bauliche Massnahmen ratsam sind, steht dies meist mit Sichtweiten im Zusammenhang, die nicht<br />
eingehalten wer<strong>den</strong> können. Diese Fälle sind mit einem Vermerk im Anhang D aufgeführt, da für die<br />
<strong>Fussgängerstreifen</strong> eine Massnahme ausgearbeitet wurde, welche alle Sicherheitsdefizite aufhebt.<br />
Nachtsichtbarkeit erhöhen<br />
Ist der <strong>Fussgängerstreifen</strong> in der Nacht oder bei Regen nicht genügend sichtbar, kann dies <strong>zu</strong> Unfällen<br />
führen. Darum ist darauf <strong>zu</strong> achten, dass die Beleuchtung der Norm entspricht, die Markierung gut erkennbar<br />
ist sowie ein Signal 4.11 vorhan<strong>den</strong>. Je nach <strong>Fussgängerstreifen</strong> wurde aufgelistet, welche Massnahme <strong>zu</strong><br />
wählen ist, um die Anforderungen <strong>zu</strong> erfüllen. Als Beispiel hier der <strong>Fussgängerstreifen</strong> an der Kreu<strong>zu</strong>ng von<br />
der Gallus- und der <strong>Luzerner</strong>strasse:<br />
Abbildung 7: Zustand mit abgefahrener Markierung<br />
Abbildung 8: Zustand mit neuer Markierung<br />
Lichtsignalanlage mit 24 Stun<strong>den</strong> Betrieb (24h-LSA)<br />
Ist die minimale Sichtweite nicht erfüllt und mit baulichen Massnahmen oder Änderung der Vortrittsregelung<br />
nicht <strong>zu</strong> verbessern, oder aber die Sichtweiten sind Aufgrund eines bestehen<strong>den</strong>, nicht bewegbaren Objektes,<br />
namentlich eine Hausecke im Sichtfeld ist, kann als letzte Massnahme ein 24-Stun<strong>den</strong>-Betrieb der<br />
Lichtsignalanlage gefordert wer<strong>den</strong>. Dieser Massnahmenvorschlag wird hier nur dann empfohlen, wenn<br />
bereits eine Lichtsignalanlage vorhan<strong>den</strong> ist. Die Querung der Strasse soll nur dann möglich sein, wenn der<br />
Fussgänger sich an der Anlage anmeldet.<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 22
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Schutzinsel<br />
Eine Schutzinsel soll dem Fussgänger <strong>den</strong> Schutz ermöglichen. Sie hat die Anforderungen der Norm <strong>zu</strong><br />
erfüllen und die Mindestbreite von 1,5m ist nicht <strong>zu</strong> unterschreiten. Zusätzlich soll eine Schutzinsel auch für<br />
Sehbehinderte wahrnehmbar sein, was das Errichten eines 3cm Absatzes mit sich zieht.<br />
Warteraum<br />
<strong>Der</strong> Warteraum muss für <strong>den</strong> Fahrzeuglenker einsehbar sein und soll dem Fussgänger einen physischen<br />
Schutz vor passieren<strong>den</strong> Fahrzeugen bieten. Darum ist ein Warteraum nicht überfahrbar aus<strong>zu</strong>bil<strong>den</strong> und hat<br />
nicht von Pflanzen oder Ähnlichem verdeckt sein.<br />
Sichtfeld<br />
Das Sichtfeld ermöglicht <strong>den</strong> Augenkontakt zwischen Fussgänger und Fahrzeuglenker. Deshalb ist es<br />
zwingend frei <strong>zu</strong> halten. Vornehmlich Pflanzen sollen auf eine maximale Höhe von 0,6m <strong>zu</strong>rückgeschnitten<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Rückbau<br />
Befindet sich der <strong>Fussgängerstreifen</strong> auf einer Strasse, die in eine Tempo-30-Zone eingebun<strong>den</strong> ist, gilt der<br />
Grundsat,z alle <strong>Fussgängerstreifen</strong> rück<strong>zu</strong>bauen. Eine Ausnahme bil<strong>den</strong> jene, die sich unmittelbar vor einem<br />
Schulhaus oder einem Heim befin<strong>den</strong>. In Tempo-30-Zonen hat der Fussgänger gegenüber dem<br />
Strassenverkehr keinen Vortritt, die reduzierte Geschwindigkeit der Fahrzeuge soll es ihm aber ermöglichen,<br />
die Strasse überall dort <strong>zu</strong> queren wo er sich sicher fühlt.<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 23
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Literaturverzeichnis<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
ASTRA. (2013). ASTRA VUGIS Überblick der Verkehrsunfälle.<br />
ASTRA, B. f. (26. März 2013). Strassenverkehr forderte 2012 mehr Verkehrstote, aber weniger<br />
Schwerverletzte. Abgerufen am 31. März 2013 von Bundesverwaltung admin.ch:<br />
http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=48290<br />
Frischknecht, V. (2013). Lokalisierung <strong>Fussgängerstreifen</strong>. Kriens.<br />
Frischknecht, V. (2013). Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung von <strong>Fussgängerstreifen</strong> - Checkliste.<br />
Kriens.<br />
Swisstraffic. (31. März 2013). Swisstraffic-Sicherheit-<strong>Fussgängerstreifen</strong>. Abgerufen am 31. März<br />
2013 von http://swisstraffic.ch/sicherheit/fussgaengerstreifen/index.php<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 24
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
5 Anhang<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
A FGS-ID mit Massnahmen im Überblick<br />
Legende<br />
1. Priorität<br />
2. Priorität<br />
3. Priorität<br />
Kantonsstrassen<br />
FGS ID<br />
Strassentyp<br />
Frequentierung<br />
Fussgänger<br />
Massnahmen<br />
K_4 HVS viel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
K_6 HVS viel<br />
Nachtsichtbarkeit erhöhen durch anbringen von Signal 4.11<br />
Poller in Warteraum, da der Warteraum überfahrbar ist, keinen physischen Schutz für <strong>den</strong><br />
Fussgänger.<br />
K_7 HVS viel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
K_8 HVS mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
K_9 HVS viel 24h-LSA, weil Sichtfeld aufgrund Hausecke nicht erhöht wer<strong>den</strong> kann<br />
K_10 HVS wenig 24h-LSA, weil Sichtfeld aufgrund Hausecke nicht erhöht wer<strong>den</strong> kann<br />
K_11 HVS viel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
K_12 HVS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
K_13 HVS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
K_18 HVS viel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
K_19 HVS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
K_21 HVS viel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
K_22 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
K_28 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
K_29 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
K_30 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 25
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Verkehrsorientierte Gemeindestrassen 1<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
FGS ID<br />
Strassentyp<br />
Frequentierung<br />
Fussgänger<br />
Massnahmen<br />
G_2 VS mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
G_3 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_4 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch anbringen von Signal 4.11 und Erneuern der Markierung<br />
G_5 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch anbringen von Signal 4.11 und Erneuern der Markierung<br />
G_6 VS viel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_10 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_11 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_12 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_13 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11, <strong>zu</strong>dem ist die Mittelinsel nicht<br />
visuell-taktil wahrnehmbar. Vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
G_14 VS mittel Sichtweiten können nicht eingehalten wer<strong>den</strong>, darum Empfehlung 24h-LSA<br />
G_15 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch anbringen von Signal 4.11 und einer Beleuchtung<br />
G_33 VS viel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_34 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_35 VS mittel <strong>Der</strong> Schutzraum in der Mitte der Kreu<strong>zu</strong>ngen ist unübersichtlich. Die Schutzinsel sollte erhöht<br />
wer<strong>den</strong><br />
G_62 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen einer Beleuchtung<br />
G_64 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11 und einer Beleuchtung<br />
G_65 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen einer Beleuchtung<br />
G_66 VS wenig Mittelinsel erfüllt die Anforderungen nicht, sie sollte breiter ausgeführte wer<strong>den</strong><br />
G_68 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_69 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_70 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_71 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_72 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_73 VS wenig Mittelinsel erfüllt die Anforderungen nicht, sollte breiter ausgeführte wer<strong>den</strong><br />
G_74 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_75 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_82 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_99 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_100 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Erneuern der Markierung<br />
G_101 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11 und Erneuern der Markierung<br />
G_102 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 26
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Verkehrsorientierte Gemeindestrassen 2<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
FGS ID<br />
Strassentyp<br />
Frequentierung<br />
Fussgänger<br />
Massnahmen<br />
G_1 ES mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen Signal 4.11<br />
G_17 ES mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
G_22 ES mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
Sichtfeld frei halten durch Schnei<strong>den</strong> der Hecke<br />
G_23 ES wenig Sichtfeld frei halten durch Schnei<strong>den</strong> der Hecke<br />
G_27 ES wenig Parkfeld entfernen, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
G_30 ES mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
G_31 ES mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_32 ES wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11 und einer Beleuchtung<br />
G_37 ES wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Erneuern der Markierung<br />
G_38 ES mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
G_42 ES mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen einer Beleuchtung<br />
G_43 ES mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Erneuern der Markierung<br />
G_48 ES wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11 und einer Beleuchtung<br />
G_49 ES mittel Mittelinsel verbreiten um Anforderungen <strong>zu</strong> erfüllen<br />
G_50 ES wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen einer Beleuchtung<br />
G_54 ES wenig baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
G_55 ES wenig baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
G_76 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen einer Beleuchtung<br />
G_78 VS wenig Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
G_84 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen einer Beleuchtung<br />
G_85 VS mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen einer Beleuchtung<br />
G_87 VS mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
G_88 VS mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
G_92 ES mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
G_94 VS viel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
G_98 VS mittel baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 27
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Tempo-30-Zonen<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
FGS ID<br />
Strassentyp<br />
Frequentierung<br />
Fussgänger<br />
Massnahmen<br />
G_18 ES wenig Rückbau<br />
G_19 ES wenig Rückbau<br />
G_20 ES wenig Rückbau<br />
G_21 ES mittel Rückbau<br />
G_89 VS mittel Rückbau<br />
G_90 ES mittel Rückbau<br />
G_93 VS mittel Rückbau<br />
G_95 ES mittel Rückbau<br />
G_96 VS mittel Rückbau<br />
G_97 VS wenig Rückbau<br />
Privatstrassen<br />
FGS ID<br />
Strassentyp<br />
Frequentierung<br />
Fussgänger<br />
Massnahmen<br />
P_1 ES mittel Baulich, vgl. Anhang D, Bauliche Massnahmen<br />
P_2 ES mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
P_3 ES mittel Nachtsichtbarkeit erhöhen durch Anbringen von Signal 4.11<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 28
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
B Bilder <strong>Fussgängerstreifen</strong> bei Tag<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 29
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 30
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 31
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 32
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 33
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 34
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 35
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 36
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 37
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 38
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 39
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 40
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 41
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 42
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 43
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 44
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 45
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 46
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
C Bilder <strong>Fussgängerstreifen</strong> nachts<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 47
Bachelor-Diplomarbeit 2013<br />
Sicherheits<strong>technische</strong> Überprüfung der <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />
D Bauliche Massnahmen<br />
Hochschule Luzern, Technik & Architektur<br />
Technischer <strong>Bericht</strong><br />
Folgend sind die Pläne mit baulichen Massnahmen angeführt. Die Karten wur<strong>den</strong> bei Raumentwicklung,<br />
Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi) bezogen und von der Autorin bearbeitet.<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Vera Frischknecht 48