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Verschlechterungen im Beamtenpensionsrecht

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Ab 1.1.2004 beträgt der neue Steigerungsbetrag für<br />

jedes erworbene Dienstjahr 2,2222 Prozent<br />

und<br />

für jeden restlichen ruhegenussfähigen Dienstmonat 0,1852 Prozent.<br />

Der neue Steigerungsbetrag wird darüber hinaus linear gestaltet, d.h. jedes<br />

Dienstjahr zählt gleich, wodurch das Ziel, erst nach 45 Versicherungsjahren den<br />

höchstmöglichen Pensionsanspruch zu erreichen (45 x 2,2222 = 100 Prozent),<br />

umgesetzt wird.<br />

Von dieser Neugestaltung des Steigerungsprozentsatzes sind alle BeamtInnen nicht<br />

betroffen, die mit Stichtag 31.12.2003<br />

.<br />

• ein ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 10 Jahren (bei Aufnahme in ein<br />

öffentliches Dienstverhältnis vor 1.5.1995)<br />

bzw.<br />

• eine ruhgenussfähige Gesamtdienstzeit von 15 Jahren (bei Aufnahme in ein<br />

öffentliches Dienstverhältnis nach 1.5.1995)<br />

aufweisen.<br />

Für diese BeamtInnen gilt:<br />

Für BeamtInnen, die mit Stichtag 31.12.2003 eine ruhgenussfähige Gesamtdienstzeit<br />

von 10 bzw. 15 Jahren (Aufnahme vor bzw. nach dem 1.5.1995) aufweisen, und<br />

somit bereits einen Pensionsanspruch nach der derzeit geltenden Rechtslage <strong>im</strong><br />

Ausmaß von 50 % erworben haben, werden durch eine Sonderbest<strong>im</strong>mung<br />

geringere Steigerungsbeträge festgelegt. Durch diese Maßnahme verlängert sich die<br />

notwendige ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit für die Erreichung des<br />

höchstmöglichen Pensionsanspruches.<br />

Es gilt Folgendes:<br />

BeamtInnen die vor dem 1.5.1995 in ein Dienstverhältnis eingetreten sind:<br />

für Zeiten die vor dem 1.1.2004 erworben wurden:<br />

Der Steigerungsbetrag beträgt für Zeiten der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit<br />

die vor dem 1.1.2004 erworben wurden<br />

für die ersten 10 Jahre:<br />

für jedes weitere Jahr:<br />

für jedes weitere Monat:<br />

50 Prozent<br />

2 Prozent<br />

0,167 Prozent<br />

Für Zeiten die ab dem 1.1.2004 erworben werden:<br />

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