Verschlechterungen im Beamtenpensionsrecht
Verschlechterungen im Beamtenpensionsrecht
Verschlechterungen im Beamtenpensionsrecht
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ab 1.1.2004 beträgt der neue Steigerungsbetrag für<br />
jedes erworbene Dienstjahr 2,2222 Prozent<br />
und<br />
für jeden restlichen ruhegenussfähigen Dienstmonat 0,1852 Prozent.<br />
Der neue Steigerungsbetrag wird darüber hinaus linear gestaltet, d.h. jedes<br />
Dienstjahr zählt gleich, wodurch das Ziel, erst nach 45 Versicherungsjahren den<br />
höchstmöglichen Pensionsanspruch zu erreichen (45 x 2,2222 = 100 Prozent),<br />
umgesetzt wird.<br />
Von dieser Neugestaltung des Steigerungsprozentsatzes sind alle BeamtInnen nicht<br />
betroffen, die mit Stichtag 31.12.2003<br />
.<br />
• ein ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 10 Jahren (bei Aufnahme in ein<br />
öffentliches Dienstverhältnis vor 1.5.1995)<br />
bzw.<br />
• eine ruhgenussfähige Gesamtdienstzeit von 15 Jahren (bei Aufnahme in ein<br />
öffentliches Dienstverhältnis nach 1.5.1995)<br />
aufweisen.<br />
Für diese BeamtInnen gilt:<br />
Für BeamtInnen, die mit Stichtag 31.12.2003 eine ruhgenussfähige Gesamtdienstzeit<br />
von 10 bzw. 15 Jahren (Aufnahme vor bzw. nach dem 1.5.1995) aufweisen, und<br />
somit bereits einen Pensionsanspruch nach der derzeit geltenden Rechtslage <strong>im</strong><br />
Ausmaß von 50 % erworben haben, werden durch eine Sonderbest<strong>im</strong>mung<br />
geringere Steigerungsbeträge festgelegt. Durch diese Maßnahme verlängert sich die<br />
notwendige ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit für die Erreichung des<br />
höchstmöglichen Pensionsanspruches.<br />
Es gilt Folgendes:<br />
BeamtInnen die vor dem 1.5.1995 in ein Dienstverhältnis eingetreten sind:<br />
für Zeiten die vor dem 1.1.2004 erworben wurden:<br />
Der Steigerungsbetrag beträgt für Zeiten der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit<br />
die vor dem 1.1.2004 erworben wurden<br />
für die ersten 10 Jahre:<br />
für jedes weitere Jahr:<br />
für jedes weitere Monat:<br />
50 Prozent<br />
2 Prozent<br />
0,167 Prozent<br />
Für Zeiten die ab dem 1.1.2004 erworben werden:<br />
6